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   OVG Thüringen, 09.11.2017 - 2 EO 564/17   

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https://dejure.org/2017,45212
OVG Thüringen, 09.11.2017 - 2 EO 564/17 (https://dejure.org/2017,45212)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 09.11.2017 - 2 EO 564/17 (https://dejure.org/2017,45212)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 09. November 2017 - 2 EO 564/17 (https://dejure.org/2017,45212)
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Volltextveröffentlichung

Kurzfassungen/Presse (3)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Stelle des Vizepräsidenten des Landesarbeitsgerichts darf besetzt werden

  • thueringen.de PDF (Pressemitteilung)

    Stelle des Vizepräsidenten des Landesarbeitsgerichts darf besetzt werden

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Streit um Vizepräsidenten beendet

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.11.2017 - 4 B 891/17

    Markthändler kann nicht auf den Münsteraner Wochenmarkt zurückkehren

    Auszug aus OVG Thüringen, 09.11.2017 - 2 EO 564/17
    Dies gilt zunächst hinsichtlich des Vorhalts, der Beschluss sei wegen Verstoßes gegen den Grundsatz des gesetzlichen Richters (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG) schon prozessual fehlerhaft zustande gekommen (zur Prüfung verfassungsrechtlicher Verfahrensgarantien und deren Auswirkungen auf den Prüfungsumfang im Beschwerdeverfahren vgl. nur OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 2. November 2017 - 4 B 891/17 - Juris, Rn. 33 ff., m. w. N.).
  • BVerwG, 21.12.2016 - 2 VR 1.16

    Anforderungsprofil; Anordnungsgrund; Begründung einer dienstlichen Beurteilung;

    Auszug aus OVG Thüringen, 09.11.2017 - 2 EO 564/17
    Das Verwaltungsgericht ist rechtlich zutreffend davon ausgegangen, dass der von Art. 33 Abs. 2 GG geforderte Leistungsvergleich der Bewerber um ein Beförderungsamt anhand aktueller und inhaltlich aussagekräftiger, d. h. insbesondere auf gleichen Bewertungsmaßstäben beruhender dienstlicher Beurteilungen vorgenommen werden muss (vgl. nur BVerfG, Beschluss vom 9. August 2016 - 2 BvR 1287/16 - Juris, Rn. 78, und BVerwG, Beschluss vom 21. Dezember 2016 - 2 VR 1.16 - Juris, Rn. 23 f., jeweils m. w. N.).
  • BVerfG, 09.08.2016 - 2 BvR 1287/16

    Verfassungsbeschwerde in einem Konkurrentenstreit um die Stelle als Leitender

    Auszug aus OVG Thüringen, 09.11.2017 - 2 EO 564/17
    Das Verwaltungsgericht ist rechtlich zutreffend davon ausgegangen, dass der von Art. 33 Abs. 2 GG geforderte Leistungsvergleich der Bewerber um ein Beförderungsamt anhand aktueller und inhaltlich aussagekräftiger, d. h. insbesondere auf gleichen Bewertungsmaßstäben beruhender dienstlicher Beurteilungen vorgenommen werden muss (vgl. nur BVerfG, Beschluss vom 9. August 2016 - 2 BvR 1287/16 - Juris, Rn. 78, und BVerwG, Beschluss vom 21. Dezember 2016 - 2 VR 1.16 - Juris, Rn. 23 f., jeweils m. w. N.).
  • BVerwG, 20.06.2013 - 2 VR 1.13

    Anforderungsprofil; Aufgabenbereich; Auswahlverfahren; Beförderungsdienstposten;

    Auszug aus OVG Thüringen, 09.11.2017 - 2 EO 564/17
    Der Beamte bzw. Richter kann beanspruchen, dass der Dienstherr das ihm bei der zu treffenden Entscheidung zustehende Auswahlermessen unter Einhaltung etwaiger Verfahrensvorschriften fehlerfrei ausübt und seine Bewerbung nur aus Gründen zurückweist, die durch den Leistungsgrundsatz gedeckt sind (sog. Bewerbungsverfahrensanspruch; vgl. nur BVerwG, Beschluss vom 20. Juni 2013 - 2 VR 1.13 - ZBR 2013, 376, und Senatsbeschluss vom 18. März 2011 - 2 EO 471/09 - ThürVBl. 2011, 245 m. w. N.).
  • OVG Thüringen, 18.03.2011 - 2 EO 471/09

    Konkurrentenstreitigkeit; Dokumentationspflicht; Gesamtnote; arithmetisches

    Auszug aus OVG Thüringen, 09.11.2017 - 2 EO 564/17
    Der Beamte bzw. Richter kann beanspruchen, dass der Dienstherr das ihm bei der zu treffenden Entscheidung zustehende Auswahlermessen unter Einhaltung etwaiger Verfahrensvorschriften fehlerfrei ausübt und seine Bewerbung nur aus Gründen zurückweist, die durch den Leistungsgrundsatz gedeckt sind (sog. Bewerbungsverfahrensanspruch; vgl. nur BVerwG, Beschluss vom 20. Juni 2013 - 2 VR 1.13 - ZBR 2013, 376, und Senatsbeschluss vom 18. März 2011 - 2 EO 471/09 - ThürVBl. 2011, 245 m. w. N.).
  • BVerwG, 04.11.2010 - 2 C 16.09

    Amt im statusrechtlichen Sinne; Ernennung; Beförderung; Bewerberauswahl;

    Auszug aus OVG Thüringen, 09.11.2017 - 2 EO 564/17
    Ein Anordnungsanspruch ist nur dann gegeben, wenn nach dem im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung erkennbaren Sach- und Streitstand nicht mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen werden kann, dass die vom Dienstherrn getroffene Auswahlentscheidung zu Lasten des Antragstellers rechtsfehlerhaft ist, weil dessen Bewerbungsverfahrensanspruch nach Art. 33 Abs. 2 GG keine ausreichende Beachtung gefunden hat (vgl. nur BVerfG, Beschluss vom 29. Juli 2003 - 2 BvR 311/03 - NVwZ 2004, 1524, und BVerwG, Urteil vom 4. November 2010 - 2 C 16.09 - NJW 2011, 695).
  • VGH Bayern, 19.11.2008 - 15 B 08.2040

    Kein Anspruch eines Beamten auf fiktive Nachzeichnung der Beurteilung für die

    Auszug aus OVG Thüringen, 09.11.2017 - 2 EO 564/17
    Angesichts dessen, dass der Antragsteller während nahezu der Hälfte dieses Zeitraums und auch nach seiner Abgeordnetentätigkeit über einen Zeitraum von mehr als zwei Jahren seine berufliche Tätigkeit als Richter tatsächlich ausübte, besteht eine ausreichende belastbare Tatsachengrundlage für eine sachgerechte Beurteilung (vgl. auch BayVGH, Urteil vom 19. November 2008 - 15 B 08.2040 - Juris, Rn. 36 f., m. w. N.).
  • BVerwG, 17.08.2005 - 2 C 37.04

    Beförderung; Fahrlässigkeit; höherwertiger Dienstposten; Kausalität;

    Auszug aus OVG Thüringen, 09.11.2017 - 2 EO 564/17
    Anderen Umständen darf nur Bedeutung beigemessen werden, wenn ihnen ebenfalls Verfassungsrang eingeräumt ist oder sich aus dem Vergleich anhand von unmittelbar leistungsbezogenen Kriterien kein Vorsprung von Bewerbern ergibt (vgl. nur BVerwG, Urteil vom 17. August 2005 - 2 C 37.04 - Juris, Rn. 18 f., m. w. N.).
  • BVerfG, 29.07.2003 - 2 BvR 311/03

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

    Auszug aus OVG Thüringen, 09.11.2017 - 2 EO 564/17
    Ein Anordnungsanspruch ist nur dann gegeben, wenn nach dem im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung erkennbaren Sach- und Streitstand nicht mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen werden kann, dass die vom Dienstherrn getroffene Auswahlentscheidung zu Lasten des Antragstellers rechtsfehlerhaft ist, weil dessen Bewerbungsverfahrensanspruch nach Art. 33 Abs. 2 GG keine ausreichende Beachtung gefunden hat (vgl. nur BVerfG, Beschluss vom 29. Juli 2003 - 2 BvR 311/03 - NVwZ 2004, 1524, und BVerwG, Urteil vom 4. November 2010 - 2 C 16.09 - NJW 2011, 695).
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