Rechtsprechung
   OVG Thüringen, 16.08.2004 - 1 EN 944/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,2804
OVG Thüringen, 16.08.2004 - 1 EN 944/03 (https://dejure.org/2004,2804)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 16.08.2004 - 1 EN 944/03 (https://dejure.org/2004,2804)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 16. August 2004 - 1 EN 944/03 (https://dejure.org/2004,2804)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,2804) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • Thüringer Verwaltungsgerichtsbarkeit

    VwGO § 47 Abs 6; VwGO § 47 Abs 2; BauGB § 1 Abs 3; BauGB § 1 Abs 4; BauGB § 1 Abs 6; BauGB § 9 Abs 1 Nr 2; BauGB § 35 Abs 1 Nr 6; BauNVO § 23; ROG § 3 Nr 2; ROG § 7 Abs 4; GG Art 14
    Bebauungsplan für Windkraftanlagen; Bebauungsplan; Sondergebiet; Windkraftanlage; Windfarm; Normenkontrolle; einstweilige Anordnung; Antragsbefugnis; Rechtsschutzbedürfnis; Nutzungsberechtigung; Bauvorbescheid; Erfolgsaussichten; Hauptsache; Folgenabwägung; ...

  • nomos.de PDF, S. 51

    Bebauungsplan für Windkraftanlagen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antragsbefugnis für einen Antrag nach § 46 Abs. 6 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO); Erteilung eines Bauvorbescheids für die Errichtung von Windkraftanlagen; Kriterien für die Prüfung der Begründetheit eines Normenkontrollantrags; Erforderlichkeit von Bauleitplänen; Ziele ...

  • Judicialis

    VwGO § 47 Abs. 6; ; VwGO § ... 47 Abs. 2; ; BauGB § 1 Abs. 3; ; BauGB § 1 Abs. 4; ; BauGB § 1 Abs. 6; ; BauGB § 9 Abs. 1 Nr. 2; ; BauGB § 35 Abs. 1 Nr. 6; ; BauNVO § 23; ; ROG § 3 Nr. 2; ; ROG § 7 Abs. 4; ; GG Art 14

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bebauungsplan; Sondergebiet; Windkraftanlage; Windfarm; Normenkontrolle; einstweilige Anordnung; Antragsbefugnis; Rechtsschutzbedürfnis; Nutzungsberechtigung; Bauvorbescheid; Erfolgsaussichten; Hauptsache; Folgenabwägung; städtebauliche Entwicklung und Ordnung; ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bebauungsplan: Abwägungserhebliche Belange

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • nomos.de PDF, S. 52 (Entscheidungsbesprechung)

    § 47 VwGO; §§ 1, 4, 6, 9, 35 BauGB; §§ 3, 7 ROG; Art. 14 GG
    Bauplanung für Sondergebiet Windkraftanlagen (RA Dr. Christian-W. Otto; Neue Justiz 12/2004, S. 572-573)

Papierfundstellen

  • NJ 2004, 572
  • DÖV 2005, 485 (Ls.)
  • BauR 2004, 1989 (Ls.)
  • BauR 2005, 507
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (22)

  • BVerwG, 11.05.1999 - 4 BN 15.99

    Bebauungsplan; Planänderung; Ausschluß von Nutzungsarten im Gewerbegebiet;

    Auszug aus OVG Thüringen, 16.08.2004 - 1 EN 944/03
    Davon ist auszugehen, wenn eine planerische Festsetzung lediglich dazu dient, private Interessen zu befriedigen, oder eine positive Zielsetzung nur vorgeschoben wird, um eine in Wahrheit auf bloße Verhinderung gerichtete Planung zu verdecken (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. Mai 1999 - 4 BN 15.99 - BRS 62 Nr. 19 = NVwZ 1999, 1338 = UPR 1999, 352).

    Entscheidend ist jedoch, ob sie aus städtebaulichen Gründen gerechtfertigt ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 11. Mai 1999 - 4 BN 15.99 - a. a. O.).

  • BVerwG, 14.08.1989 - 4 NB 24.88

    Rein klarstellende Auflagen bei Genehmigung eines Bebauungsplans,

    Auszug aus OVG Thüringen, 16.08.2004 - 1 EN 944/03
    Auch wird die Gemeinde von ihrer Verpflichtung, sich im Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplanes selbst Gewissheit über die abwägungserheblichen Belange zu verschaffen, grundsätzlich nicht durch Stellungnahmen von Beteiligten des Planverfahrens entbunden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 14. August 1989 - 4 NB 24.88 - BRS 49 Nr. 22).
  • BVerwG, 29.01.1992 - 4 NB 22.90

    Verwaltungsprozeßrecht: Rechtsschutzinteresse für einen Normenkontrollantrag auf

    Auszug aus OVG Thüringen, 16.08.2004 - 1 EN 944/03
    Von einer Auswirkung auf das Abwägungsergebnis ist dann auszugehen, wenn nach den Umständen des Falles die konkrete Möglichkeit eines Einflusses besteht, was etwa der Fall sein kann, wenn sich anhand der Planunterlagen oder sonstiger erkennbarer oder nahe liegender Umstände ergibt, dass sich ohne Fehler im Abwägungsvorgang ein anderes Ergebnis abgezeichnet hätte (vgl. BVerwG, Beschluss vom 29. Januar 1992 - 4 NB 22.90 - BRS 54 Nr. 15 = NVwZ 1992, 662).
  • VGH Hessen, 19.11.2002 - 4 NG 2283/02

    Verwaltungsprozessrecht: Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen

    Auszug aus OVG Thüringen, 16.08.2004 - 1 EN 944/03
    Allein ein wirtschaftlicher Nachteil vermag den Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 47 Abs. 6 VwGO jedoch grundsätzlich nicht zu rechtfertigen, weil dem Bauwilligen insoweit kein außergewöhnliches Opfer abverlangt wird (vgl. auch HessVGH, Beschluss vom 19. November 2002 - 4 NG 2283/02 - BRS 65 Nr. 60).
  • BVerwG, 25.01.2001 - 6 BN 2.00

    Revisionszulassungsgrund der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus OVG Thüringen, 16.08.2004 - 1 EN 944/03
    Nicht abwägungsbeachtlich sind insbesondere geringwertige oder mit einem Makel behaftete Interessen sowie solche, auf deren Fortbestand kein schutzwürdiges Vertrauen besteht, oder solche, die für die Gemeinde bei der Entscheidung über den Plan nicht erkennbar waren (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25. Januar 2001 - 6 BN 2.00 - BRS 64 Nr. 214).
  • BVerwG, 20.08.1992 - 4 NB 20.91

    Bauplanungsrecht: Begriff der Anpassung der gemeindlichen Planung an Ziele der

    Auszug aus OVG Thüringen, 16.08.2004 - 1 EN 944/03
    Wie groß der Spielraum ist, der der Gemeinde für eigene planerische Aktivitäten verbleibt, hängt vom jeweiligen Konkretisierungsgrad der Zielaussage ab (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. August 1992 - 4 NB 20.91 - BVerwGE 90, 329 = BRS 54 Nr. 12 = UPR 1992, 447).
  • BVerwG, 20.08.1991 - 4 NB 3.91

    Verwaltungsprozeßrecht: Prüfungsumfang des Normenkontrollgerichts bei

    Auszug aus OVG Thüringen, 16.08.2004 - 1 EN 944/03
    Von einer Teilbarkeit könnte nur dann ausgegangen werden, wenn die von der Antragstellerin mit ihrem Hilfsantrag nicht angegriffenen Festsetzungen für sich genommen noch eine sinnvolle städtebauliche Ordnung im Sinne des § 1 Abs. 3 BauGB bewirken könnten und mit der gebotenen Sicherheit anzunehmen wäre, dass die Antragsgegnerin auch einen Bebauungsplan dieses eingeschränkten Inhalts beschlossen hätte (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. August 1991 - 4 NB 3.91 - BRS 52 Nr. 36 = UPR 1991, 447 = NVwZ 1992, 567 zur Teilnichtigkeit eines Bebauungsplans).
  • BVerwG, 12.12.1969 - IV C 105.66

    Rechtsnatur der Genehmigung eines Bebauungsplans; Rechtsfolgen der

    Auszug aus OVG Thüringen, 16.08.2004 - 1 EN 944/03
    Das in § 1 Abs. 6 BauGB enthaltene Abwägungsgebot ist dann verletzt, wenn ein sachgerechter Abwägungsvorgang überhaupt nicht stattgefunden hat (Abwägungsausfall), in die Abwägung an Belangen nicht eingestellt worden ist, was nach Lage der Dinge in sie hätte eingestellt werden müssen (Abwägungsdefizit), wenn die Bedeutung der betroffenen privaten und öffentlichen Belange verkannt oder wenn der Ausgleich zwischen den von der Planung berührten Belange in einer Weise vorgenommen wird, der zur objektiven Gewichtigkeit einzelner Belange außer Gewicht steht (vgl. grundlegend BVerwG, Urteil vom 12. Dezember 1969 - IV C 105.66 - BVerwGE 34, 301, 309).
  • BVerwG, 28.08.1987 - 4 N 1.86

    Voraussetzungen für die Annahme einer Verletzung des Abwägungsgebots im

    Auszug aus OVG Thüringen, 16.08.2004 - 1 EN 944/03
    Der Umstand, dass eine Gemeinde den Bebauungsplan auf der Grundlage des Entwurfs eines Vorhabenträgers erarbeitet, ist kein regelmäßiges Indiz für einen Abwägungsfehler (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. August 1987 - 4 N 1.86 - BRS 47 Nr. 3 = UPR 1988, 65 = NVwZ 1988, 351).
  • BVerwG, 13.03.2003 - 4 C 4.02

    Regionalplanung; Windenergienutzung; Vorrang- und Vorbehaltsgebiete; Ausschluss

    Auszug aus OVG Thüringen, 16.08.2004 - 1 EN 944/03
    Auch muss es ein Eigentümer grundsätzlich hinnehmen, dass ihm eine möglicherweise rentablere Nutzung seines Grundstücks verwehrt wird; Art. 14 GG schützt nicht die einträglichste Nutzung des Eigentums (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. März 2003 - 4 C 4.02 - BVerwGE 118, 33 = UPR 2003, 309 = NVwZ 2003, 738).
  • BVerwG, 05.07.1974 - IV C 50.72

    Flachglas - § 1 Abs. 6 BauGB, Abwägungsfehlerlehre, Abwägungsausfall,

  • BVerwG, 16.01.1996 - 4 NB 1.96

    Bauplanungsrecht: Planungsermessen der Gemeinden, Überplanung vorhandener

  • OVG Niedersachsen, 25.09.2003 - 1 LC 276/02

    Baugenehmigung für die Errichtung einer Windenergieanlage;

  • OVG Brandenburg, 13.01.2004 - 3 B 274/03

    Bauleitplanung: Voraussetzungen für die Wirksamkeit einer Veränderungssperre

  • BVerwG, 18.05.1994 - 4 NB 27.93

    Verwaltungsprozeßrecht: Befugnis zum Antrag auf Normenkontrolle durch

  • OVG Thüringen, 28.11.2002 - 4 N 563/02

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen Änderung der

  • BVerwG, 30.04.2004 - 4 CN 1.03

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; abwägungserheblicher Belang; Einbeziehung eines

  • BVerwG, 24.09.1998 - 4 CN 2.98

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Rechtsverletzung; Geltendmachung;

  • OVG Thüringen, 29.09.2000 - 2 N 804/00

    Gewerberecht einschl. der beruflichen Bildung (ohne Erwachsenenbildungsrecht);

  • VGH Baden-Württemberg, 23.11.1998 - 14 S 2844/98

    Fehlender "schwerer Nachteil" für eine vorläufige Außervollzugsetzung einer

  • OVG Thüringen, 18.05.2001 - 1 N 932/00
  • BVerwG, 18.03.2004 - 4 CN 4.03

    Bebauungsplan; Straßenplanung; planfeststellungsersetzenden Bebauungsplan;

  • OVG Niedersachsen, 09.10.2008 - 12 KN 12/07

    Normenkontrollfähigkeit von Flächennutzungsplänen nach § 35 Abs. 3 S. 3

    Auch wenn die Planung neben öffentlichen Interessen zugleich den Interessen der am Vergleich beteiligten Vorhabenträger als private Dritte entgegenkommt, vermag dies die Planerforderlichkeit nicht in Frage zu stellen (vgl. dazu OVG Thüringen, Beschl. v. 16.8.2004 - 1 EN 944/03 -, juris).
  • VG Wiesbaden, 17.08.2016 - 4 K 350/16

    Zurückstellung eines Baugesuchs zur Errichtung von Windkraftanlagen

    Insoweit verweist die Beigeladene auf den Beschluss des OVG Mecklenburg-Vorpommern vom 28.03.2008 (Az.: 3 M 188/07) sowie auf den Beschluss des OVG Thüringen vom 16.08.2004 (Az.: 1 EN 944/03).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 28.03.2008 - 3 M 188/07

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Windkraftanlage für Konkurrenzvorhaben

    Daraus ergibt sich, dass dann, wenn eine Gesellschaft zur Entwicklung regenerativer Energieprojekte oder ein anderer mit Windkraft befasster Interessent im Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplanes für Windkraftanlagen ein eigenes Interesse an der Nutzung der Windenergie im Plangebiet geltend macht, die Gemeinde verpflichtet sein kann, ggf. die ins Auge gefassten Standorte für Windkraftanlagen in Erfahrung zu bringen, jedenfalls aber das Nutzungsinteresse in ihre Abwägung einzustellen (vgl. OVG Weimar, B. v. 16.08.2004 - 1 EN 944/03 - BauR 2005, 507; Senat, B. v. 31.07.2007 - 3 M 15/07).
  • OVG Thüringen, 30.09.2009 - 1 KO 89/07

    Immissionsschutzrecht; Windkraftanlage im Bauschutzbereich eines Flughafens;

    "Ziele der Raumordnung" im Sinne des § 3 Nr. 2 ROG in der seit dem 30.06.2009 geltenden Fassung (vgl. Art. 1 § 29 und Art. 9 des Gesetzes zur Neufassung des Raumordnungsgesetzes und zur Änderung anderer Vorschriften vom 22.12.2008, BGBl. I. S. 2986) sind verbindliche Vorgaben in Form von räumlich und sachlich bestimmten oder bestimmbaren, vom Träger der Raumordnung abschließend abgewogenen (§ 7 Abs. 2 ROG) textlichen oder zeichnerischen Festlegungen in Raumordnungsplänen zur Entwicklung, Ordnung und Sicherung des Raums (vgl. Senatsbeschluss vom 16.08.2004 - 1 EN 944/03 - und Senatsurteil vom 20.12.2004 - 1 N 1096/03 - unter Bezugnahme auf BVerwG, Urteil vom 18.9.2003 - 4 CN 20.02 -, BVerwGE 119, 54; zu einer vergleichbaren landesplanerischen Regelung ebenso das Urteil vom 17.9.2003 - 4 C 14.01 -, BVerwGE 119, 25).
  • VGH Bayern, 05.02.2009 - 1 N 07.2713

    Normenkontrollantrag gegen Bebauungsplan; Antragsbefugnis; Rechtsschutzbedürfnis;

    Allein der Umstand, dass eine Gemeinde den Bebauungsplan auf der Grundlage des Entwurfs eines Vorhabenträgers erarbeitet, ist kein Indiz für einen Abwägungsfehler (ThürOVG vom 16.8.2004 BauR 2005, 507; BVerwG vom 28. August 1987 NVwZ 1988, 351).
  • VGH Bayern, 28.02.2008 - 1 NE 07.2946

    Normenkontrolle (einstweilige Anordnung); Rechtsschutzbedürfnis; Antragsbefugnis;

    Allein der Umstand, dass eine Gemeinde den Bebauungsplan auf der Grundlage des Entwurfs eines Vorhabenträgers erarbeitet, ist kein Indiz für einen Abwägungsfehler (ThürOVG vom 16.8.2004 BauR 2005, 507; BVerwG vom 28. August 1987 NVwZ 1988, 351).
  • OVG Thüringen, 22.06.2011 - 1 KO 238/10

    Bauplanungsrechtliche Beurteilung; Elektrofachmarkt; nachträgliche Aufstellung

    Maßgebend sind ihre eigenen städtebaulichen Vorstellungen (vgl. den Senatsbeschluss vom 16. August 2004, 1 EN 944/03, Ziff. 43 in juris = ThürVBl. 2004, 261 m. w. N.).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 31.07.2007 - 3 M 15/07

    Erschwerung eines genehmigungsfähigen Vorhabens als "schwerer Nachteil" iSv § 47

    Daraus ergibt sich, dass dann, wenn eine Gesellschaft zur Entwicklung regenerativer Energieprojekte oder ein anderer mit Windkraft befasster Interessent im Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplanes für Windkraftanlagen ein eigenes Interesse an der Nutzung der Windenergie im Plangebiet geltend macht, die Gemeinde verpflichtet sein kann, ggf. die ins Auge gefassten Standorte für Windkraftanlagen in Erfahrung zu bringen, jedenfalls aber das Nutzungsinteresse in ihre Abwägung einzustellen (vgl. OVG Weimar, B. v. 16.08.2004 - 1 EN 944/03 - BauR 2005, 507).
  • VG Schleswig, 22.11.2017 - 6 A 58/14

    Moratorium für Windkraftanlagen

    Auch muss es ein Eigentümer grundsätzlich hinnehmen, dass ihm eine möglicherweise rentablere Nutzung seines Grundstücks verwehrt wird; denn Art. 14 GG schützt nicht die einträglichste Nutzung des Eigentums (vgl. BVerfG, Urteil v. 22.11.1994, Az. 1 BvR 351/99; BVerwG, Urteil v. 13.3.2003, Az. 4 C 4/02, NVwZ 2003, 738; OVG Weimar, Beschluss v. 16.8.2004, Az. 1 EN 944/03, NJOZ 2005, 335).
  • VGH Bayern, 05.02.2009 - 1 N 07.2917

    Normenkontrollantrag gegen Bebauungsplan; Antragsbefugnis; Rechtsschutzbedürfnis;

    Allein der Umstand, dass eine Gemeinde den Bebauungsplan auf der Grundlage des Entwurfs eines Vorhabenträgers erarbeitet, ist kein Indiz für einen Abwägungsfehler (ThürOVG vom 16.8.2004 BauR 2005, 507; BVerwG vom 28. August 1987 NVwZ 1988, 351).
  • VG Weimar, 22.06.2011 - 1 KO 238/10

    Bauplanungsrechtliche Beurteilung eines Elektrofachmarktes bei nachträglicher

  • OVG Thüringen, 18.09.2012 - 1 EN 335/12

    Online-Wahlen an Hochschulen

  • OVG Thüringen, 10.06.2009 - 1 N 428/08

    Bebauungsplan Kleine Ackerhofsgasse unwirksam

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht