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   OVG Thüringen, 17.03.2016 - 4 KO 200/12   

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https://dejure.org/2016,10797
OVG Thüringen, 17.03.2016 - 4 KO 200/12 (https://dejure.org/2016,10797)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 17.03.2016 - 4 KO 200/12 (https://dejure.org/2016,10797)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 17. März 2016 - 4 KO 200/12 (https://dejure.org/2016,10797)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Justiz Thüringen

    Zur Beitragspflicht gemeindeeigener Grundstücke

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umwandlung; Eigenbetrieb; Eigentumsübertragung; Beitragspflicht; gemeindegeeignetes Grundstück; Konfusion; Beitragsrecht

  • rechtsportal.de

    ThürKAG § 7
    Umfang der Beitragspflicht gemeindeeigener Grundstücke

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerwG, 20.09.1974 - IV C 32.72

    Grenzen der Beitragspflicht bei einem Eigentumswechsel nach deren Entstehen

    Auszug aus OVG Thüringen, 17.03.2016 - 4 KO 200/12
    Schon die endgültige Herstellung einer beitragsfähigen Erschließungsanlage ist daher grundsätzlich geeignet, kraft Gesetzes ein abstraktes Beitragsschuldverhältnis und damit eine abstrakte Beitragspflicht in bezug auf ein im Sinne des § 131 Abs. 1 BBauG erschlossenes Grundstück sowie einen noch unbestimmten und zu dieser Zeit möglicherweise auch noch nicht bestimmbaren persönlichen Schuldner, den Beitragspflichtigen, entstehen zu lassen (u.a. Urteil vom 20. September 1974 - BVerwG IV C 32.72 - BVerwGE 47, 49 (52 f.)).

    Auch die Person des persönlich Erschließungsbeitragspflichtigen kann sich nach Entstehung der Vorteilslage (und damit des abstrakten Beitragsschuldverhältnisses) und vor Bekanntgabe des Bescheides noch ändern (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 20. September 1974 - IV C 32.72).

  • BGH, 01.06.1967 - II ZR 150/66

    Keine Konfusionswirkung bei Testamentsvollstreckung und Vorerbschaft

    Auszug aus OVG Thüringen, 17.03.2016 - 4 KO 200/12
    Denn "da niemand sein eigener Schuldner sein kann" (BGH, Urteil vom 1. Juni 1967 - II ZR 150/66 - BGHZ 48, 214 (218)), kann in bezug auf ein gemeindeeigenes Grundstück ein Rechtsverhältnis mit dem Inhalt einer abstrakten Beitragspflicht von vornherein nicht entstehen.

    desgerichtshofs zur "Konfusion" (vgl. Urteil vom 1. Juni 1967 - II ZR 150/66), der sich auch durch die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zum Erschließungsbeitragsrecht nicht zu einer Änderung seiner Auffassung veranlasst gesehen hat.

  • BVerwG, 21.10.1983 - 8 C 29.82

    Beitragspflicht - Grundstück - Bebaubarkeit - Gemeinde

    Auszug aus OVG Thüringen, 17.03.2016 - 4 KO 200/12
    Soweit das Bundesverwaltungsgericht seinem Urteil vom 21. Oktober 1983 (Az.: 8 C 29/82) für das Erschließungsbeitragsrecht zugrunde legt, dass sachliche Beitragspflichten bezogen auf gemeindeeigene Grundstücke nicht entstehen können und demzufolge erst mit dem Eigentumsübergang auf einen Dritten entstehen, zwingt dies nicht zu einer entsprechenden Auslegung des landesrechtlichen § 7 ThürKAG.

    Dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. Oktober 1983 (Az.: 8 C 29/82) zum Erschließungsbeitragsrecht lassen sich keine Begründungselemente entnehmen, die es als rechtlich geboten erscheinen lassen, für das landesrechtliche Beitragsrecht von dem Grundsatz abzuweichen, dass auch Träger öffentlicher Verwaltung - insbesondere im fiskalischen Bereich - Schuldner einer Abgabe sein können.

  • BVerfG, 05.03.2013 - 1 BvR 2457/08

    Festsetzung von Abgaben zum Vorteilsausgleich nur zeitlich begrenzt zulässig

    Auszug aus OVG Thüringen, 17.03.2016 - 4 KO 200/12
    Das Rechtsstaatsprinzip verlangt in seiner Ausprägung als der Rechtssicherheit dienendes Gebot der Belastungsklarheit und -vorsehbarkeit Regelungen, die sicherstellen, dass Abgaben zum Vorteilsausgleich nicht zeitlich unbegrenzt nach Erlangung des Vorteils festgesetzt werden können (vgl. BVerfG, Beschluss vom 5. März 2013 - 1 BvR 2457/08 - juris).
  • OVG Saarland, 28.09.2009 - 1 A 313/09

    Kanalbaubeitragspflicht; Festsetzungsverjährung; gemeindeeigenes Grundstück

    Auszug aus OVG Thüringen, 17.03.2016 - 4 KO 200/12
    Einige folgen dem Bundesverwaltungsgericht (so z.B. OVG SA, Beschluss vom 20. August 2007 - 4 L 125/07 - ohne nähere Begründung, OVG Saarland, Urteil vom 28. September 2000 - 1 A 313/09 - zum dortigen Landesrecht, das in seiner Ausgestaltung den Regelungen im Erschließungsbeitragsrecht entspricht).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.02.1982 - 3 A 2160/81

    Erschließungsbeitragsrecht: Entstehen der Beitragspflicht für gemeindeeigene

    Auszug aus OVG Thüringen, 17.03.2016 - 4 KO 200/12
    Andere halten auch gemeindeeigene Grundstücke wegen des Grundsatzes der Einmaligkeit der Beitragserhebung für sachlich beitragspflichtig, vertreten aber wie der Senat die Auffassung, dass die Beitragsschuld infolge der Identität von Beitragsschuldner und -gläubiger durch Konfusion sogleich wieder erlischt (BayVGH, Beschlüsse vom 7. August 1985 - 23 CS 84 A. 3129 und vom 13. Oktober 1987 - Nr. 23/387.00686, OVG Lüneburg, Urteil vom 11. Mai 1990 - 9 L 390/89 - OVG NRW, Urteil vom 15. Februar 1982 - 3 A 2160/81 - KStZ 1982, 134).
  • BVerwG, 19.09.1969 - IV C 68.68

    Entstehung der Erschließungsbeitragspflicht

    Auszug aus OVG Thüringen, 17.03.2016 - 4 KO 200/12
    Das letztere trifft u.a. zu auf im nach § 133 Abs. 2 BBauG maßgeblichen Zeitpunkt noch nicht bebaubare Grundstücke (vgl. Urteil vom 19. September 1969 - BVerwG IV C 68.68 - Buchholz 406.11 § 133 BBauG Nr. 31 S. 1 (3)), und das erstere trifft zu insbesonders auf Grundstücke, die im Eigentum der zur Beitragserhebung berechtigten Gemeinde stehen.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 20.08.2007 - 4 L 125/07

    zum Entstehen der sachlichen Beitragspflicht bei gemeindeeigenen Grundstücken

    Auszug aus OVG Thüringen, 17.03.2016 - 4 KO 200/12
    Einige folgen dem Bundesverwaltungsgericht (so z.B. OVG SA, Beschluss vom 20. August 2007 - 4 L 125/07 - ohne nähere Begründung, OVG Saarland, Urteil vom 28. September 2000 - 1 A 313/09 - zum dortigen Landesrecht, das in seiner Ausgestaltung den Regelungen im Erschließungsbeitragsrecht entspricht).
  • BGH, 18.04.2000 - III ZR 194/99

    Übernahme öffentlicher Grundstückslasten durch den Pächter bei einem

    Auszug aus OVG Thüringen, 17.03.2016 - 4 KO 200/12
    Der BGH hat sich in seinem Urteil vom 18. April 2000 (Az. III ZR 194/99) zu § 5 Abs. 5 BKleinG mit dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zum Erschließungsbeitragsrecht auseinandergesetzt und betont, dass es vielmehr eine Frage der Auslegung des jeweiligen Gesetzes sei, ob und inwieweit der Gedanke der Konfusion auch im Beitrags- und Abgabenrecht Geltung beanspruche.
  • BVerfG, 12.11.2015 - 1 BvR 2961/14

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden gegen die rückwirkende Festsetzung von

    Auszug aus OVG Thüringen, 17.03.2016 - 4 KO 200/12
    Dieses Gebot ist nicht nur bei der Ausgestaltung, sondern auch bei der Auslegung beitragsrechtlicher Regelungen durch die Gerichte zu beachten, da der Regelungsinhalt eines Gesetzes erst durch normkonkretisierende Auslegung genauer bestimmt wird (vgl. BVerfG, Beschluss vom 12. November 2015 - 1 BvR 2961/14 - juris zur konstitutiven Änderung der "alten Rechtslage", wie sie sich infolge der Auslegung durch die Gerichte darstellte).
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 11.05.1990 - 9 L 390/89

    Kommunalabgabe; Beitragspflicht; Gemeindeeigene Grundstücke; Leistungsgebundene

  • OLG Dresden, 25.07.1996 - 7 W 536/96

    Schein-Staatserbrecht

  • RG, 20.12.1927 - III 229/27

    Steuerrecht der Gemeinden; Eigener Grundbesitz

  • BGH, 25.01.2008 - V ZR 79/07

    Rechtsfolgen der Spaltung eines Grundstücks

  • BFH, 17.04.1969 - V B 53/68

    Rundfunkanstalten - Gleichstellung der Tätigkeiten - Gewerbliche Tätigkeit -

  • VG Potsdam, 22.02.2017 - 8 K 3465/13

    Kanalanschlußbeiträge (Entwässerungsbeiträge, Schmutzwasser)

    Allerdings wird die Frage, ob und wann Grundstücke, die im Zeitpunkt der (allgemeinen) Entstehung der sachlichen Beitragspflicht im Eigentum des Aufgabenträgers stehen, beitragspflichtig werden, insbesondere in der obergerichtlichen Rechtsprechung in Abhängigkeit vom jeweiligen Landesrecht unterschiedlich beantwortet (vgl. OVG Saarlouis, Urteil vom 28. September 2009 - 1 A 313/09 -, Rn. 34 ff., juris; OVG Weimar, Urteil vom 17. März 2016 - 4 KO 200/12 -, Rn. 61 ff., juris; Überblick bei Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Stand September 2016, Rn. 87b zu § 8).
  • BVerwG, 14.03.2017 - 9 B 31.16

    Entstehung sachlicher Beitragspflichten für Anschlussbeiträge; Eigentümerschaft

    e OVG Weimar - 17.03.2016 - AZ: OVG 4 KO 200/12.
  • OVG Thüringen, 28.04.2016 - 4 KO 129/13

    Beitragspflicht eines sog. nicht gefangenen Hinterliegergrundstücks bei

    (vgl. dazu Senatsurteil vom 17. März 2016 - 4 KO 200/12 - juris) gegründet wurde, jedenfalls keinen hinreichenden Anhaltspunkt dafür, dass die W GmbH S hinsichtlich der Aufrechterhaltung der Nutzbarkeit des zwischen B und G verlaufenden Weges eine andere Auffassung als die Klägerin vertreten könnte.
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