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   OVG Thüringen, 19.03.2021 - 3 EO 423/20   

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https://dejure.org/2021,37149
OVG Thüringen, 19.03.2021 - 3 EO 423/20 (https://dejure.org/2021,37149)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 19.03.2021 - 3 EO 423/20 (https://dejure.org/2021,37149)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 19. März 2021 - 3 EO 423/20 (https://dejure.org/2021,37149)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Thüringer Verwaltungsgerichtsbarkeit

    VwGO § 146 Abs 4; EU-DSGVO Art 58 Abs 1 lit a)
    Datenschutzrecht; Reichweite der Auskunftspflicht bei Auskunftsverlangen nach Art. 58 Abs. 1 lit. a) EU-DSGVO.; Bindungswirkung; zivilgerichtlicher Vergleich; datenschutzrechtliches Auskunftsverlangen; Auskunftspflicht

  • Justiz Thüringen

    § 146 Abs 4 VwGO, Art 58 Abs 1 Buchst a EUV 2016/679, § 146 Abs 5 S 3 VwGO, § 124a Abs 1 S 1aF VwGO
    Reichweite der Auskunftspflicht nach der Datenschutzgrundverordnung; Bindungswirkung eines zivilgerichtlichen Vergleichs im verwaltungsgerichtlichen Verfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 31.03.2004 - 7 B 11.04

    Rückübertragung eines Hausgrundstücks nach den Vorschriften des Vermögensgesetzes

    Auszug aus OVG Thüringen, 19.03.2021 - 3 EO 423/20
    Das Verwaltungsgericht ist an das Ergebnis eines zivilgerichtlichen Verfahrens nur dann gebunden, wenn der Gegenstand des Zivilprozesses eine Vorfrage bildet, von der die Entscheidung des Verwaltungsgerichts in einem Verfahren abhängt, dessen Beteiligte die Parteien des Zivilprozesses sind (vgl. BVerwG, Beschluss vom 31. März 2004 - 7 B 11/04 - juris).(Rn.46).

    Das Verwaltungsgericht wäre - worauf auch der Antragsgegner und sogar die Antragstellerin zu Recht hinweisen - an das Ergebnis eines zivilgerichtlichen Verfahrens nur dann gebunden, wenn der Gegenstand des Zivilprozesses eine Vorfrage bildet, von der die Entscheidung des Verwaltungsgerichts in einem Verfahren abhängt, dessen Beteiligte die Parteien des Zivilprozesses sind (vgl. BVerwG, Beschluss vom 31. März 2004 - 7 B 11/04 - juris).

  • BVerfG, 23.07.2003 - 2 BvR 624/01

    Wahrung rechtlichen Gehörs in einem gerichtlichen Verfahren

    Auszug aus OVG Thüringen, 19.03.2021 - 3 EO 423/20
    Geht das Gericht auf den wesentlichen Kern des Vortrags eines Beteiligten zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, in den Entscheidungsgründen nicht ein, so lässt dies auf die Nichtberücksichtigung des Vortrags schließen, sofern er nicht nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich oder aber offensichtlich unsubstantiiert war (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 19. Dezember 2000 - 2 BvR 143/98 - und vom 23. Juli 2003 - 2 BvR 624/01 - beide zitiert nach juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.04.2002 - 7 S 653/02

    Inhalt der Beschwerdebegründung - bestimmter Antrag

    Auszug aus OVG Thüringen, 19.03.2021 - 3 EO 423/20
    Hierfür muss er die Begründung des Verwaltungsgerichts aufgreifen und konkret darlegen, weshalb er diese für unrichtig hält (vgl. VGH BW vom 12.4.2002 NVwZ 2002, 883; BayVGH vom 22.8.2002 Az. 1 CS 02.1547).
  • EuGH, 11.12.2019 - C-708/18

    Asociatia de Proprietari bloc M5A-ScaraA

    Auszug aus OVG Thüringen, 19.03.2021 - 3 EO 423/20
    Dies bestätige auch das Urteil des EuGH vom 11. Dezember 2019 - C-708/18 -.
  • VGH Bayern, 22.08.2002 - 1 CS 02.1547
    Auszug aus OVG Thüringen, 19.03.2021 - 3 EO 423/20
    Hierfür muss er die Begründung des Verwaltungsgerichts aufgreifen und konkret darlegen, weshalb er diese für unrichtig hält (vgl. VGH BW vom 12.4.2002 NVwZ 2002, 883; BayVGH vom 22.8.2002 Az. 1 CS 02.1547).
  • BVerfG, 19.12.2000 - 2 BvR 143/98

    Zu den Pflichten des Bundesbeauftragten im Asylverfahren

    Auszug aus OVG Thüringen, 19.03.2021 - 3 EO 423/20
    Geht das Gericht auf den wesentlichen Kern des Vortrags eines Beteiligten zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, in den Entscheidungsgründen nicht ein, so lässt dies auf die Nichtberücksichtigung des Vortrags schließen, sofern er nicht nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich oder aber offensichtlich unsubstantiiert war (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 19. Dezember 2000 - 2 BvR 143/98 - und vom 23. Juli 2003 - 2 BvR 624/01 - beide zitiert nach juris).
  • OVG Thüringen, 26.11.2003 - 4 EO 627/02

    Erschließungsbeiträge; Erschließungsbeiträge; Beschwerde; Antrag; bestimmt;

    Auszug aus OVG Thüringen, 19.03.2021 - 3 EO 423/20
    Es müssen entscheidungserhebliche Tatsachen substantiiert vorgetragen werden, die eine andere Beurteilung der Rechtssache in der Rechtsmittelinstanz erwarten lassen (vgl. Thüringer OVG, Beschluss vom 26. November 2003 - 4 EO 627/02 - juris).
  • VG Weimar, 05.06.2020 - 3 E 1797/19
    Auszug aus OVG Thüringen, 19.03.2021 - 3 EO 423/20
    Mit gleichem Schriftsatz hat sie zugleich um vorläufigen Rechtsschutz (Az.: 3 E 1797/19 We) nachgesucht.
  • VG Bremen, 03.07.2023 - 4 V 1018/23

    Besonderes Vollziehungsinteresse; Datenschutzrecht - besonderes

    OVG, Beschluss vom 19.03.2021 - 3 EO 423/20 - Säch.
  • OVG Thüringen, 13.05.2022 - 3 EO 199/22

    Darlegungsgebot und Rechtsschutzbedürfnis bei vorläufigen Rechtsschutzverfahren

    Die Beschwerde hat ferner zu verdeutlichen, warum die Entscheidung im Hinblick auf das durch den zwingend notwendigen Antrag bestimmte Rechtsschutzziel im Ergebnis der Korrektur bedarf (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. zuletzt Beschluss vom 19. März 2021 - 3 EO 423/20 - juris Rn. 24 f. m. w. N.).
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