Rechtsprechung
   OVG Thüringen, 20.04.1994 - 1 KO 14/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,7996
OVG Thüringen, 20.04.1994 - 1 KO 14/93 (https://dejure.org/1994,7996)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 20.04.1994 - 1 KO 14/93 (https://dejure.org/1994,7996)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 20. April 1994 - 1 KO 14/93 (https://dejure.org/1994,7996)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1994,7996) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verwaltungsakte; Behörden der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik; Intendierte Rechtswirkung; Zeitpunkt des Wirksamwerdens; Bestandskraft; Aufhebung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 1994, 9064
  • DÖV 1994, 964
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (13)

  • BSG, 14.06.1995 - 4 RA 28/94

    Ermittlung der Höhe der Altersversorgung - Weitergewährung einer Rente aus einem

    Diese unterlagen vielmehr gemäß Art. 19 Satz 3 EinigVtr den Vorschriften über die Bestandskraft von Verwaltungsakten und konnten mithin nach den auch in den neuen Bundesländern geltenden Verwaltungsverfahrensvorschriften, jedenfalls ab 1. Januar 1991 nach dem SGB X (EinigVtr Anlage I Sachgebiet D Abschnitt III Nr. 2), abgeändert werden (vgl hierzu BSG SozR 3-8570 § 11 Nr. 2 S 17 sowie im übrigen auch OVG Thüringen, DÖV 1994 S 964 f).
  • OVG Thüringen, 20.05.2005 - 3 KO 705/03

    Ordnungsrecht; Ordnungsrecht; DDR-Recht; Gesetzgebungszuständigkeit; Recht der

    Die von der Beklagten zusätzliche angesprochene Fallgruppe nach Art. 19 S. 2 EinigungsV, wonach Verwaltungsakte aufgehoben werden können, wenn sie mit rechtsstaatlichen Grundsätzen oder mit den Regelungen dieses Vertrages unvereinbar sind, kommt ebenso nicht in Betracht (vgl. zu den Voraussetzungen insoweit: ThürOVG, Urteil vom 20. April 1994 - 1 KO 14/93 - ThürVBl. 1994, 265 = DöV 1994, 964 = LKV 1995, 294).

    Eine Unvereinbarkeit mit rechtsstaatlichen Grundsätzen kann sich dann ergeben, wenn die in Art. 1 und Art. 20 GG niedergelegten Grundsätze berührt werden (vgl. nur ThürOVG, Urteil vom 20. April 1994 - 1 KO 14/93 - DÖV 1994, 9064 = ThürVBl. 1994, 265 = LKV 1995, 294 i. A. an BVerfG, Beschluss vom 23. April 1991 - 1 BvR 1170/90 u. a. BVerfGE 84, 90, 120 f. = NJW 1991, 1597, 1599).

  • BFH, 25.01.1995 - X R 146/93

    Ein von DDR-Behörden erlassener Steuerbescheid ist mit rechtsstaatlichen

    Das Thüringer Oberverwaltungsgericht - OVG - (Urteil vom 24. April 1994 1 KO 14/93, Die Öffentliche Verwaltung - DÖV - 1994, 964) hat entschieden, daß sich ein wesentlicher Anhaltspunkt für die Auslegung des Art. 19 Satz 2 EinigVtr aus Art. 79 Abs. 3 GG ergebe, der mit dem im Beschluß des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 23. April 1991 1 BvR 1170, 1174, 1175/90 (BVerfGE 84, 90, 120 f.) umschriebenen Inhalt einen "Kernbereich der verfassungsmäßigen Ordnung" gewährleiste.

    Die Verwaltungsentscheidungen, für welche Art. 19 Satz 1 EinigVtr die - einer sozialistischen Gesetzlichkeit fremde - Bestandskraft einführte (vgl. Thüringer OVG in DÖV 1994, 964), sind nicht unter der Geltung eines Grundsatzes der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung und in einem von "westlichen" Vorstellungen geprägten Verwaltungsverfahren ergangen.

  • BSG, 18.03.1997 - 2 RU 19/96

    Abschmelzung nach § 48 Abs. 3 SGB X bei vor dem 3.10.1990 bindend anerkannten

    Es gibt keine allgemeine Schlußfolgerung dahingehend, daß ein Verwaltungsakt, der, wie die Revision meint, die Vorschriften des DDR-Rechts verletzt, so schwerwiegende Verstöße gegen rechtsstaatliche Grundsätze enthält, daß er nach Art. 19 S 2 EinigVtr aufzuheben sei (Thüringisches Oberverwaltungsgericht (OVG) DÖV 1994, 964, 965).
  • BSG, 14.06.1995 - 4 RA 41/94

    Rentenanpassungen durch die RAV 1 und RAV 2 verfassungsgemäß

    Diese unterlagen vielmehr gemäß Art. 19 S 3 EinigVtr den Vorschriften über die Bestandskraft von Verwaltungsakten und konnten mithin jedenfalls ab 1. Januar 1991 nach den auch in den neuen Bundesländern geltenden Verwaltungsverfahrensvorschriften, dem SGB X (EinigVtr Anl I Kap VIII D III Nr. 2) abgeändert werden (vgl hierzu BSG SozR 3-8570 § 11 Nr. 2 S 17 sowie im übrigen auch Oberverwaltungsgericht (OVG) Thüringen, DÖV 1994 S 964f).
  • BSG, 11.05.1995 - 2 RU 24/94

    Überleitung des bundesdeutschen Rechts bei nach DDR-Recht anerkannten

    Sie könnte an unüberwindlichen Schwierigkeiten der Sachverhaltsaufklärung scheitern und wohl auch zu neuen Ungerechtigkeiten führen (ThürOVG DÖV 1994, 964, 965).

    Mit der in Art. 19 S 1 EinigVtr angeordneten und im 1. SKWPG aufrechterhaltenen grundsätzlichen Bindungswirkung von Verwaltungsakten der Deutsche Demokratische Republik (DDR) sowie der in Art. 19 S 3 EinigVtr enthaltenen Verweisung auf die §§ 45 und 48 SGB X und der Fiktion des § 1150 Abs. 2 Reichsversicherungsordnung (RVO) hat der Gesetzgeber - gerade auch zur Vermeidung einer sonst noch kaum überschaubaren Kasuistik und der dadurch hier besonders bedeutsamen Unsicherheit der Rechtslage (s ThürOVG DÖV 1994, 964, 965) - eine lückenlose Regelung getroffen, die auch den vorliegenden Sachverhalt erfaßt.

  • BSG, 23.03.1999 - B 2 U 8/98 R

    Übergangsrecht - Unfallversicherung - nicht begünstigender DDR-Bescheid -

    Sie könnte an unüberwindlichen Schwierigkeiten der Sachverhaltsaufklärung scheitern, zur Funktionsunfähigkeit der Rechtspflege und auch zu neuen Ungerechtigkeiten führen (Thür OVG DÖV 1994, 964; BSGE 76, 124, 125 = SozR 3-8100 Art. 19 Nr. 1; BSGE 80, 119, 121 = SozR 3-1300 § 48 Nr. 61).
  • LSG Baden-Württemberg, 12.01.2017 - L 6 VS 578/16

    Sozialgerichtliches Verfahren - Restitutionsklage - instanzielle Zuständigkeit -

    Maßgeblich ist vielmehr, ob der Verwaltungsakt in der Art seines Zustandekommens oder in seinen Auswirkungen die elementaren Gerechtigkeitsvorstellungen verletzt, die den Kernbestand des Rechtsstaatsprinzips bilden (Thüringer Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 20. April 1994 - 1 KO 14/93 -, juris, Rz. 46).
  • OVG Thüringen, 21.10.1999 - 3 EO 939/97

    Ordnungsrecht; Ordnungsrecht (allgemein); Gewerbeerlaubnis; Gewerbefreiheit;

    Mithin gilt: Da der Verwaltungsakt (die Erlaubnis vom 14. September 1990) nicht rechtzeitig mit Rechtsbehelfen - etwa von Dritten - angegriffen worden ist, ist er nach Maßgabe des geltenden Rechts in Bestandskraft erwachsen (vgl. ThürOVG, Urteil vom 20. April 1994 - 1 KO 14/93 - DÖV 1994, 964 = ThürVBl. 1994, 265 = LKV 1995, 294).
  • BSG, 05.12.1996 - 4 RA 35/95

    Anspruch auf Altersversorgung - Bescheid der Hauptverwaltung der

    Diese unterlagen vielmehr gemäß Art. 19 Satz 3 EV den Vorschriften über die Bestandskraft von Verwaltungsakten und konnten mithin jedenfalls ab 1. Januar 1991 nach den auch in den neuen Bundesländern geltenden Verwaltungsverfahrensvorschriften, dem SGB X (EV Anlage I Sachgebiet D Abschnitt III Nr. 2) abgeändert werden (vgl hierzu BSG SozR 3-8570 § 11 Nr. 2 S 17 sowie im übrigen auch OVG Thüringen, DÖV 1994 S 964 f).
  • BSG, 05.03.1996 - 4 RA 110/94
  • BSG, 11.05.1995 - 2 RU 26/94

    Nach DDR-Recht anerkannte Arbeitsunfälle weiterhin wirksam

  • LSG Mecklenburg-Vorpommern, 20.05.1999 - L 5 U 41/98

    Zur Anerkennung eines DDR-Unfalles - Bestandskraft - Kenntnis des zuständigen

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht