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   OVG Thüringen, 22.02.2006 - 1 EO 707/05   

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OVG Thüringen, 22.02.2006 - 1 EO 707/05 (https://dejure.org/2006,3337)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 22.02.2006 - 1 EO 707/05 (https://dejure.org/2006,3337)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 22. Februar 2006 - 1 EO 707/05 (https://dejure.org/2006,3337)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Thüringer Verwaltungsgerichtsbarkeit

    GG Art 2 Abs 2; GG Art 14 Abs 1; G... G Art 28 Abs 2 S 1; ThürVerf Art 91 Abs 1; VwGO § 42 Abs 2; VwGO § 48 Abs 1 Nr 5; VwGO § 80 Abs 2 S 1 Nr 4; VwGO § 80 Abs 3; VwGO § 80 Abs 5; VwGO § 80 Abs 6 S 1; VwGO § 80a Abs 5; BImSchG § 3 Abs 1; BImSchG § 4 Abs 1; BImSchG § 5 Abs 1 Nr 1; BImSchG § 5 Abs 1 Nr 2; BImSchG § 6 Abs 1; BImSchG § 10 Abs 3 S 3; 4.BImSchV § 1; 4.BImSchV § 2 iVm Nr 8_1_a) der Spalte 1 des Anhangs; 17.BImSchV § 5; TA-Luft-1986 Nr 2_3 idFv 27.02.1986; TA-Luft-2002 Nr 4 idFv 24.07.2002; TA-Luft-2002 Nr 5 idFv 24.07.2002; KrW-AbfG § 31 Abs 1; BauGB § 1 Abs 3; BauGB § 1 Abs 5 Nr 10; BauGB § 3 Abs 2; BauGB § 7; BauGB § 14; BauGB § 15; BauGB § 29 Abs 1; BauGB § 38; BauGB § 136; BauGB § 137; BauGB § 141; BauGB § 144; BauNVO § 1 Abs 1 Nr 3; ThürKOG § 3 ff idFv 10.06.1994; ThürKOG § 10; RROP-Südthüringen; Thüringer-Verordnung-über-den-Landesentwicklungsplan idFv 06.10.2004
    Immissionsschutzrecht; Eilantrag der Standortgemeinde gegen die immissionsschutzrechtliche Genehmigung einer Müllverbrennungsanlage, Verwaltungsprozessrecht; Raumordnungsverfahren; Umweltverträglichkeitsprüfung; Scopingtermin; Einwendung; immissionsschutzrechtliche ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Errichtung einer thermischen Restabfallbehandlungsanlage; Antrag auf Aussetzung der Vollziehung bei der Behörde als Zulässigkeitsvoraussetzung für das gerichtliche Eilverfahren im Fall des Drittwiderspruchs gegen eine ...

  • Judicialis

    GG Art. 2 Abs. 2; ; GG Art. 14 Abs... . 1; ; GG Art. 28 Abs. 2 S. 1; ; ThürVerf Art. 91 Abs. 1; ; VwGO § 42 Abs. 2; ; VwGO § 48 Abs. 1 Nr. 5; ; VwGO § 80 Abs. 2 S. 1 Nr. 4; ; VwGO § 80 Abs. 3; ; VwGO § 80 Abs. 5; ; VwGO § 80 Abs. 6 S. 1; ; VwGO § 80a Abs. 5; ; BImSchG § 3 Abs. 1; ; BImSchG § 4 Abs. 1; ; BImSchG § 5 Abs. 1 Nr. 1; ; BImSchG § 5 Abs. 1 Nr. 2; ; BImSchG § 6 Abs. 1; ; BImSchG § 10 Abs. 3 S. 3; ; 4.BImSchV § 1; ; 4.BImSchV § 2 i.V.m. Nr. 8.1.a) der Spalte 1 des Anhangs 17.BImSchV § 5; ; TA Luft 1986 Nr. 2.3 i.d.F.v. 27.02.1986; ; TA Luft 2002 Nr. 4 i.d.F.v. 24.07.2002; ; TA Luft 2002 Nr. 5 i.d.F.v. 24.07.2002; ; KrW-AbfG § 31 Abs. 1; ; BauGB § 1 Abs. 3; ; BauGB § 1 Abs. 5 Nr. 10; ; BauGB § 3 Abs. 2; ; BauGB § 7; ; BauGB § 14; ; BauGB § 15; ; BauGB § 29 Abs. 1; ; BauGB § 38; ; BauGB § 136; ; BauGB § 137; ; BauGB § 141; ; BauGB § 144; ; BauNVO § 1 Abs. 1 Nr. 3; ; ThürKOG § 3 ff i.d.F.v. 10.06.1994; ; ThürKOG § 10; ; RROP Südthüringen; ; Thüringer Verordnung über den Landesentwicklungsplan i.d.F.v. 06.10.2004

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Immissionsschutzrecht: Eilantrag der Standortgemeinde gegen die immissionsschutzrechtliche Genehmigung einer Müllverbrennungsanlage, Verwaltungsprozessrecht: Raumordnungsverfahren; Umweltverträglichkeitsprüfung; Scopingtermin; Einwendung; immissionsschutzrechtliche ...

  • rechtsportal.de

    Immissionsschutzrecht: Eilantrag der Standortgemeinde gegen die immissionsschutzrechtliche Genehmigung einer Müllverbrennungsanlage, Verwaltungsprozessrecht: Raumordnungsverfahren; Umweltverträglichkeitsprüfung; Scopingtermin; Einwendung; immissionsschutzrechtliche ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerwG, 10.06.1998 - 7 B 25.98

    Abfallverbrennungsanlage; Minimierungsgebot; Emissionsbegrenzung;

    Auszug aus OVG Thüringen, 22.02.2006 - 1 EO 707/05
    Dementsprechend kommen Anordnungen, die die Einhaltung niedrigerer Emissionswerte vorschreiben, nur im Einzelfall bei atypischen Sachlagen unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit in Betracht (wie BVerwG, Beschluss vom 10.6.1998 - 7 B 25.98 -, NVwZ 1998, 1181).

    Demgegenüber konkretisieren die Emissionsgrenzwerte in § 5 der 17. BImSchV in genereller Weise die vom Anlagenbetreiber nach dem Vorsorgegrundsatz (§ 5 Abs. 1 Nr. 2 BImSchG) zu erfüllenden Pflichten zur Emissionsminderung (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10.6.1998 - 7 B 25.98 -, NVwZ 1998, 1181 = UPR 1998, 393; SächsOVG, Urteil vom 8.6.2004 - 4 D 24/00 -juris).

    Die dort festgelegten, nach Auffassung des Verordnungsgebers den Stand der Technik wiedergebenden Emissionsgrenzwerte konkretisieren in genereller Weise den vom Anlagenbetreiber nach dem Vorsorgegrundsatz des § 5 Abs. 1 Nr. 2 BImSchG zu erfüllenden Pflichten zur Emissionsminderung (vgl. nur BVerwG, Beschluss vom 10.6.1998 - 7 B 25/98 -, NVwZ 1998 = UPR 1998, 393).

    Dementsprechend kommen Anordnungen, die die Einhaltung niedrigerer Emissionswerte vorschreiben, nur im Einzelfall bei atypischen Sachlagen unter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit in Betracht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10.6.1998, a. a. O.).

    Dies besagt aber noch nicht, dass der Verordnungsgeber, der anlässlich der letzten Änderung der Verordnung im Jahre 2003 keinen Anlass für eine Herabsetzung der Grenzwerte gesehen hat, seine Handlungspflicht zum Schutz von Leben und Gesundheit verletzt hat, denn aus Art. 2 Abs. 2 GG lässt sich ein derart weitgehendes Minimierungsverbot für krebserzeugende Stoffe nicht herleiten (vgl. in diesem Sinne BVerwG, Beschluss vom 10.6.1998 - 7 B 25/98 -, NVwZ 1998 = UPR 1998, 393).

  • OVG Sachsen, 08.06.2004 - 4 D 24/00

    immissionsschutzrechtliche Genehmigung, thermische Abfallbehandlungsanlage,

    Auszug aus OVG Thüringen, 22.02.2006 - 1 EO 707/05
    Demgegenüber konkretisieren die Emissionsgrenzwerte in § 5 der 17. BImSchV in genereller Weise die vom Anlagenbetreiber nach dem Vorsorgegrundsatz (§ 5 Abs. 1 Nr. 2 BImSchG) zu erfüllenden Pflichten zur Emissionsminderung (vgl. BVerwG, Beschluss vom 10.6.1998 - 7 B 25.98 -, NVwZ 1998, 1181 = UPR 1998, 393; SächsOVG, Urteil vom 8.6.2004 - 4 D 24/00 -juris).

    Nur bei Vorliegen besonderer Umstände kann Anlass zu der Annahme bestehen, dass durch die Anlage trotz Einhaltung der Vorsorgewerte des § 5 der 17. BImSchV schädliche Umwelteinwirkungen hervorgerufen werden können (vgl. etwa SächsOVG, Urteil vom 8.6.2004 - 4 D 24/00 - juris).

    Die Grenzwerte können aber nicht mit den im laufenden Betrieb freigesetzten Emissionen gleichgesetzt werden, denn sie müssen so festgelegt sein, dass sie in allen Betriebszuständen und im Volllastbetrieb sicher unterschritten werden können (vgl. in diesem Sinne etwa SächsOVG, Urteil vom 8.6.2004 - 4 D 24/00 - juris).

  • OVG Thüringen, 27.06.1994 - 1 EO 133/93

    Aussetzungsantrag; Drittwiderspruch; Behörde; Baugenhemigung; Eilverfahren;

    Auszug aus OVG Thüringen, 22.02.2006 - 1 EO 707/05
    Ein vorheriger Aussetzungsantrag bei der Behörde ist im Falle des Drittwiderspruchs gegen eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung jedenfalls dann nicht Zulässigkeitsvoraussetzung für das gerichtliche Eilverfahren, wenn die Behörde in Kenntnis der wesentlichen Einwendungen gegen das Vorhaben die sofortige Vollziehung der Genehmigung angeordnet hat (Abgrenzung zum Senatsbeschluss vom 27.06.1994 - 1 EO 133/93 - , ThürVBl. 1995, 64).

    Etwas anderes ergibt sich entgegen der Auffassung des Antragsgegners auch nicht aus dem Senatsbeschluss vom 27.06.1994 - 1 EO 133/93 - (ThürVBl. 1995, 64), in dem der Senat die Auffassung vertreten hat, der Aussetzungsantrag bei der Behörde sei im Falle des Drittwiderspruchs gegen eine Baugenehmigung grundsätzlich Zulässigkeitsvoraussetzung für das gerichtliche Verfahren.

    Diese Zugangsvoraussetzung hat der Senat seinerzeit aus der in § 80a Abs. 3 Satz 2 VwGO vorgeschriebenen entsprechenden Anwendung des § 80 Abs. 5 bis 8 VwGO hergeleitet; daraus ergebe sich, dass die in § 80 Abs. 6 Satz 1 VwGO auf den Fall der Anforderung von öffentlichen Abgaben und Kosten (§ 80 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) zugeschnittenen Regelungen über das Antragsverfahren auf die Drittanfechtung übertragen werden müssten (vgl. Senatsbeschluss vom 27.06.1994, a. a. O.).

  • BVerwG, 27.08.1997 - 11 A 18.96

    Verwaltungsverfahren - Gegenstand einer Einwendung im Sinne von § 73 Abs. 4 Satz

    Auszug aus OVG Thüringen, 22.02.2006 - 1 EO 707/05
    Wenn Fachplanung und Bauleitplanung konkurrieren, ist grundsätzlich auf die Planung Rücksicht zu nehmen, die den zeitlichen Vorrang genießt, d. h. zuerst einen hinreichenden Grad der Konkretisierung und Verfestigung erreicht hat (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 27.8.1997 - 11 A 18.96 -, NVwZ-RR 1998, 290 = UPR 1998, 112 m. w. N. aus der früheren Rechtsprechung).

    Geht man auch für die gemeindliche Bauleitplanung davon aus, dass ein hinreichender Grad der Konkretisierung (erst) dann vorliegt, wenn bereits ein Anhörungsverfahren stattgefunden hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 27.8.1997 - 11 A 18.96 -, NVwZ-RR 1998, 290 = UPR 1998, 112 m. w. N.), ist dieser hier noch nicht erreicht.

  • BVerwG, 05.11.2002 - 9 VR 14.02

    Gemeinde; kommunale Planungshoheit; Bauleitplanung; Fachplanung;

    Auszug aus OVG Thüringen, 22.02.2006 - 1 EO 707/05
    Danach ist grundsätzlich auf die Planung Rücksicht zu nehmen, die den zeitlichen Vorrang genießt, d.h. zuerst einen hinreichenden Grad der Konkretisierung und Verfestigung erreicht hat (wie BVerwG in st. Rspr., z. B. Beschluss vom 5.11.2002 - 9 VR 14.02 -, BRS 65 Nr. 21 = NVwZ 2003, 207).

    In neueren Entscheidungen hält das Bundesverwaltungsgericht eine Verfestigung bestimmter fachplanerischer Ziele schon vor Einleitung des Planfeststellungsverfahrens für möglich, insbesondere im Falle eines gestuften Planungsvorgangs mit verbindlichen Vorgaben (vgl. BVerwG, Beschluss vom 5.11.2002 - 9 VR 14.02 -, BRS 65 Nr. 21 = NVwZ 2003, 207 = DVBl. 2003, 211; Beschluss vom 14.5.2004 - 4 BN 13.04 - juris - dort waren noch mehrere Ausbauvarianten eines Flughafens in der Diskussion).

  • BVerwG, 11.12.2003 - 7 C 19.02

    Nanopartikel; Gesundheitsrisiko; Schutzpflicht; Vorsorgepflicht;

    Auszug aus OVG Thüringen, 22.02.2006 - 1 EO 707/05
    Der Vorsorgepflicht des § 5 Abs. 1 Nr. 2 BImSchG kommt (anders als der Schutzpflicht des § 5 Abs. 1 Nr. 1 BImSchG) grundsätzlich keine drittschützende Wirkung zu (wie BVerwG, Urteil vom 11.12.2003 - 7 C 19.02 -, BVerwGE 119, 329 = NVwZ 2004, 229).

    Dieser kommt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts keine drittschützende Wirkung zu, da die Regelung nicht der Begünstigung eines individualisierbaren Personenkreises, sondern dem Interesse der Allgemeinheit daran dient, potentiell schädlichen Umwelteinwirkungen vorzubeugen (vgl. zuletzt Urteil vom 11.12.2003 - 7 C 19.02 -, BVerwGE 119, 329 = NVwZ 2004, 229 = DVBl. 2004, 638).

  • OVG Thüringen, 23.04.1997 - 1 EO 241/97

    Zur Reichweite des interkommunalen Abstimmungsgebots des § 2 Abs. 2 BauGB bei der

    Auszug aus OVG Thüringen, 22.02.2006 - 1 EO 707/05
    Auf die behaupteten Verstöße gegen Ziele der Raumordnung kann die Antragstellerin sich nicht mit Erfolg berufen, denn Ziele der Raumordnung dienen in der Regel nicht dem Schutz der davon jeweils betroffenen Gemeinden, sondern übergeordneten Planungsinteressen (vgl. dazu schon Senatsbeschluss vom 23.04.1997 - 1 EO 241/97 -, DÖV 1997, 791 = UPR 1997, 376 = LKV 1997, 372 = ThürVBl. 1997, 277).
  • OVG Niedersachsen, 04.01.2005 - 7 ME 249/04

    Anspruch auf Errichtung und Betrieb einer Abfallumschlagstation; Rechtliche

    Auszug aus OVG Thüringen, 22.02.2006 - 1 EO 707/05
    § 38 Satz 1, 2. Halbsatz BauGB ermöglicht es aber, u. U. sogar gemeindliche Planungsvorstellungen im Wege der Abwägung zu überwinden, die schon in einem Bebauungsplan ihren Niederschlag gefunden haben (vgl. in diesem Sinne auch - ohne nähere Begründung - OVG RheinlandPfalz, Beschluss vom 8.1.1996, a. a. O.; Nds.OVG, Beschluss vom 4.1.2005 - 7 ME 249/04 -, NVwZ-RR 2006, 25; vgl. ferner Kraft, UPR 2001, 294, 299).
  • BVerwG, 07.06.1996 - 4 B 91.96

    Bauplanungsrecht: Städtebauliche Sanierung keine Enteignung

    Auszug aus OVG Thüringen, 22.02.2006 - 1 EO 707/05
    Wenn nach § 144 Abs. 1 Nr. 1 BauGB im förmlich festgesetzten Sanierungsgebiet die in § 14 Abs. 1 BauGB bezeichneten Vorhaben und sonstigen Maßnahmen der schriftlichen Genehmigung der Gemeinde bedürfen, dann kann der Sanierungssatzung (vorbehaltlich der Anwendung der hier nicht einschlägigen Nr. 2 des § 144 BauGB) insoweit keine weiterreichende "Sperrwirkung" zukommen als einer Veränderungssperre (vgl. zur der Veränderungssperre vergleichbaren Sicherungsfunktion der Sanierungssatzung auch BVerwG, Beschluss vom 7.6.1996 - 4 B 91.96 -, BRS 58 Nr. 244 = NJW 1996, 2807 = UPR 1996, 447).
  • BVerwG, 14.05.2004 - 4 BN 13.04

    Zeitpunkt der Festigung einer Flughafenplanung als grundsätzlich bedeutsame

    Auszug aus OVG Thüringen, 22.02.2006 - 1 EO 707/05
    In neueren Entscheidungen hält das Bundesverwaltungsgericht eine Verfestigung bestimmter fachplanerischer Ziele schon vor Einleitung des Planfeststellungsverfahrens für möglich, insbesondere im Falle eines gestuften Planungsvorgangs mit verbindlichen Vorgaben (vgl. BVerwG, Beschluss vom 5.11.2002 - 9 VR 14.02 -, BRS 65 Nr. 21 = NVwZ 2003, 207 = DVBl. 2003, 211; Beschluss vom 14.5.2004 - 4 BN 13.04 - juris - dort waren noch mehrere Ausbauvarianten eines Flughafens in der Diskussion).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 18.03.1994 - 8 B 12060/93
  • OVG Thüringen, 04.11.1993 - 1 B 113/92

    Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht; präventives

  • VGH Baden-Württemberg, 28.06.1995 - 10 S 2509/93

    Abwehrrechte immissionsbetroffener und nicht betroffener Nachbarn gegen die

  • VGH Baden-Württemberg, 16.06.1998 - 10 S 909/97

    Ersetzung abfallrechtlicher Planfeststellung durch immissionsschutzrechtliche

  • VG Aachen, 26.01.2004 - 6 L 440/03

    Kein vorläufiger Stopp für Holzvergasungsanlage in Herzogenrath

  • OVG Thüringen, 16.03.2010 - 1 O 655/07

    Anforderungen an die Ausbreitungsrechnung nach der TA Luft 2002

    Diesen Antrag hat der Senat mit Beschluss vom 22.02.2006 - 1 EO 707/05 - abgelehnt.

    Die Klagebegründung, die sich weder mit dem Bescheid noch mit dem Beschluss des Senats vom 22.02.2006 - 1 EO 707/05 - auseinandersetze, sei weitgehend unsubstantiiert und wiederhole zum Teil wörtlich den Vortrag, der vom Senat im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes als unrichtig bzw. unbeachtlich bezeichnet worden sei.

    Zur Begründung führt er im Wesentlichen aus, die Klagebegründung setze sich mit dem Beschluss des Senats vom 22.02.2006 - 1 EO 707/05 - nicht auseinander, sei unsubstantiiert und wiederhole zum Teil wörtlich den Vortrag, der vom Senat im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes als unrichtig bzw. unbeachtlich bezeichnet worden sei.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der gewechselten Schriftsätze (einschließlich der Anlagen) und die Niederschrift über die mündliche Verhandlung vom 03.03.2010 sowie die Gerichtsakten des vorliegenden Verfahrens (16 Bände), des Verfahrens des einstweiligen Rechtsschutzes 1 EO 707/05 (4 Bände und zwei Bände Anlagen zu Schriftsätzen), des Verfahrens 1 S 1/06 des Verwaltungsgerichts Meiningen (2 Bände und ein Ordner) und Behördenvorgänge (24 Ordner, 2 Hefter) verwiesen, die Gegenstand der mündlichen Verhandlung gewesen sind.

    (3) Der Senat hat darüber hinaus bereits in seinem Beschluss vom 22.02.2006 - 1 EO 707/05 - den Einwand der unzureichenden Erschließung des Anlagenstandorts als präkludiert angesehen.

    Unerheblich ist grundsätzlich auch, ob die genehmigte Müllverbrennungsanlage überdimensioniert ist oder nicht (vgl. dazu etwa VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 16.06.1998 - 10 S 909/97 -, NVwZ-RR 1999, 298; Senatsbeschluss vom 22.02.2006 - 1 EO 707/05).

    Im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes hat der Senat auch zu einer verfassungsrechtlich begründeten Minimierungspflicht weiter ausgeführt (vgl. Beschluss vom 22.02.2006 - 1 EO 707/05), ohne dass die Klägerin dem im Klageverfahren substantiiert entgegengetreten wäre.

    Der Senat hat im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes insoweit die mögliche Verletzung drittschützender Rechte bereits verneint und im Beschluss vom 22.02.2006 - 1 EO 707/05 - ausgeführt, dass sich die Klägerin auf die behaupteten Verstöße gegen Ziele der Raumordnung nicht mit Erfolg berufen könne, weil sie nicht dem Schutz der Klägerin, sondern übergeordneten Planungsinteressen dienten.

    Der Senat hat im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes in seinem Beschluss vom 22.02.2006 - 1 EO 707/05 - im Einzelnen hierzu ausgeführt, dass der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung keine bauplanungsrechtlichen Bestimmungen als "andere öffentlich-rechtliche Vorschriften" im Sinne des § 6 Abs. 1 Nr. 2 BImSchG entgegenstehen, die dem Schutz der gemeindlichen Planungshoheit dienen und deren Verletzung die Klägerin daher mit Erfolg geltend machen könnte.

    Auch insoweit wird zur Begründung zunächst auf den Senatsbeschluss vom 22.02.2006 - 1 EO 707/05 -, insbesondere auf Seiten 24 bis 26 und 36 bis 39 des Entscheidungsumdrucks verwiesen.

    Soweit der Senat insoweit bereits im Beschluss vom 22.02.2006 - 1 EO 707/05 - zur Frage der zeitlichen Repräsentativität und der Winddrehung in 90 und 150 m Höhe ausgeführt hat, hält er mangels weiterer substantiierter Ausführungen der Klägerin im Klageverfahren an dieser Auffassung fest.

  • OVG Thüringen, 03.03.2010 - 1 O 656/07

    Immissionsschutz: Genehmigung für eine thermische Restabfallbehandlungsanlage;

    Mit Antrag vom 27.05.2005 haben die Stadt Zella-Mehlis und zwei andere Anwohner beim Thüringer Oberverwaltungsgericht vorläufigen Rechtsschutz gegen die Vollziehung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung begehrt, den der Senat mit Beschlüssen vom 22.02.2006 - 1 EO 707/05 und 708/05 - abgelehnt hat.

    Die Klagebegründung, die sich weder mit dem Bescheid noch mit den Beschlüssen des Senats vom 22.02.2006 in den Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes - 1 EO 707/05 und 708/05 - auseinandersetze, sei weitgehend unsubstantiiert und wiederhole zum Teil wörtlich den Vortrag, der vom Senat im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes als unrichtig bzw. unbeachtlich bezeichnet worden sei.

    Die Klagebegründung setze sich auch nicht nach Aufforderung des Senats mit dessen Beschlüssen vom 22.02.2006 - 1 EO 707/05 und 708/05 - auseinander, sei unsubstantiiert und wiederhole zum Teil wörtlich den Vortrag, der vom Senat im einstweiligen Rechtsschutzverfahren als unrichtig bzw. unbeachtlich bezeichnet worden sei.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der gewechselten Schriftsätze (einschließlich der Anlagen) und die Niederschrift über die mündliche Verhandlung vom 03.03.2010 sowie die Gerichtsakten des vorliegenden Verfahrens (9 Bände), des Verfahrens des einstweiligen Rechtsschutzes 1 EO 707/05 (4 Bände und zwei Bände Anlagen zu Schriftsätzen), des Verfahrens 1 S 1/06 des Verwaltungsgerichts Meiningen (2 Bände und ein Ordner) und Behördenvorgänge (24 Ordner, 2 Hefter) verwiesen, die Gegenstand der mündlichen Verhandlung gewesen sind.

    Unerheblich ist grundsätzlich auch, ob die genehmigte Müllverbrennungsanlage überdimensioniert ist oder nicht (vgl. dazu etwa VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 16.06.1998 - 10 S 909/97 -, NVwZ-RR 1999, 298; Senatsbeschluss vom 22.02.2006 - 1 EO 707/05).

    Der Senat hat in seinem den Klägerbevollmächtigten bekannten Beschluss vom 22.02.2006 - 1 EO 707/05 - zu einer verfassungsrechtlich begründeten Minimierungspflicht weiter ausgeführt.

    Insoweit wird zur Begründung zunächst auf den Senatsbeschluss vom 22.02.2006 - 1 EO 707/05 -, insbesondere auf Seiten 24 bis 26 und 36 bis 39 des Entscheidungsumdrucks verwiesen.

    Soweit der Senat insoweit bereits im Beschluss vom 22.02.2006 - 1 EO 707/05 - zur Frage der zeitlichen Repräsentativität und der Winddrehung in 90 und 150 m Höhe ausgeführt hat, hält er mangels weiterer substantiierter Ausführungen der Kläger im Klageverfahren an dieser Auffassung fest.

  • VG Gießen, 25.03.2011 - 8 L 50/11

    Windkraftanlage

    Die Gründe müssen über das Interesse am Erlass des Verwaltungsaktes hinausgehen (vgl. z. B. Thür. OVG, B. v. 22.02.2006 - 1 EO 707/05 -, ThürVBl. 2006, 152, 153 r.Sp.; Gersdorf, in: Posser/Wolff, VwGO, 2008, Rdnrn. 87, 99 zu § 80).

    b) Auch in materieller Hinsicht überwiegen bei der nach § 80 a Abs. 3 VwGO i.V.m. § 80 Abs. 5 VwGO vom Gericht originär vorzunehmenden Interessenabwägung (vgl. z. B. BVerwG, B. v. 22.03.2010, 7 VR 1.10 -, juris, Rdnr. 13; Bayer. VGH, B. v. 12.07.2010 - 14 CS 10.327 -, juris, Rdnr. 21; Thür. OVG, B. v. 22.02.2006 - 1 EO 707/05 -, ThürVBl. 2006, 152, 154 l.Sp.; Finkelnburg/Dombert/Külpmann, Vorläufiger Rechtschutz im Verwaltungsstreitverfahren, 5. Aufl. 2008, Rdnr. 963; Kopp/Schenke, VwGO, a.a.O., Rdnr. 146 zu § 80) das öffentliche Interesse am Sofortvollzug der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung und das wirtschaftliche Interesse der Beigeladenen an einer möglichst baldigen Realisierung ihres Projektes das entgegenwirkende Interesse der Antragstellerin.

    OVG, B. v. 22.2.2006 - 1 EO 707/05 -, ThürVBl.

    OVG, B. v. 22.02.2006 - 1 EO 707/05 -, Thür.

    OVG, B. v. 22.02.2006 - 1 EO 707/05 -, ThürVBl.

  • VGH Hessen, 03.11.2015 - 9 B 1051/15

    Wann sind Windenergieanlagen UVP-pflichtig?

    Dies führt letztlich dazu, dass bei der zu treffenden Interessenabwägung vor allem die erkennbaren Erfolgsaussichten der jeweiligen Klage von Bedeutung sind (vgl. Beschluss des Senats vom 20. Juli 2011 - 9 B 996/11 - OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 28. April 2010 - 1 MR 6/19 -, juris; OVG Saarland, Beschluss vom 9. September 2009 - 2 B 398/09 -, juris; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 15. Januar 2009 - OVG 9 S 70/08 -, juris; OVG Niedersachsen. Beschluss vom 5. März 2008 - 7 MS 115/07 -, juris; OVG Thüringen, Beschluss vom 22. Februar 2006 - 1 EO 707/05 -, juris; Kopp/Schenke, VwGO, 21. Auflage, § 80 Rn. 158).
  • VGH Hessen, 21.12.2015 - 9 B 1607/15

    ARTENSCHUTZRECHTLICHER VERSTOß; BEWEISLAST; DARLEGUNGSLAST; SIGNIFIKANTE ERHÖHUNG

    Dies führt letztlich dazu, dass bei der zu treffenden Interessenabwägung vor allem die erkennbaren Erfolgsaussichten der jeweiligen Klage von Bedeutung sind (vgl. Beschluss des Senats vom 20. Juli 2011 - 9 B 996/11 - OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 28. April 2010 - 1 MR 6/19 -, juris; OVG Saarland, Beschluss vom 9. September 2009 - 2 B 398/09 -, juris; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 15. Januar 2009 - OVG 9 S 70/08 -, juris; OVG Niedersachsen. Beschluss vom 5. März 2008 - 7 MS 115/07 -, juris; OVG Thüringen, Beschluss vom 22. Februar 2006 - 1 EO 707/05 -, juris; Kopp/Schenke, VwGO, 21. Auflage, § 80 Rn. 158).
  • OVG Niedersachsen, 22.01.2009 - 12 KS 288/07

    Berücksichtigung von Belangen der benachbarten Gemeinden i.R.d. Abwägung eines

    Die öffentlich zugänglichen Abfallbeseitigungsanlagen sind dadurch gekennzeichnet, dass der Kreis der Anlieferer anders als bei betriebseigenen Anlagen nicht von vornherein begrenzt ist (Thüringer OVG, Beschl. v. 22.2.2006 - 1 EO 707/05 -, Thür. VBl. 2006, 152).
  • VG Meiningen, 05.11.2012 - 2 E 423/12

    (Bewilligung der Beschäftigung von Arbeitnehmern an Sonn- und Feiertagen nach §

    Das Thüringer Oberverwaltungsgericht hat mit Beschluss vom 22.02.2006 (1 EO 707/05) ausgeführt, dass sich seine frühere Rechtsprechung zu dieser Frage (vgl. Beschl. v. 27.06.1994, 1 EO 133/93, ThürVBl. 1995, 64) von vornherein nur auf Fälle bezogen habe, in denen der betreffende Verwaltungsakt - wie im Falle der Anforderung von öffentlichen Abgaben und Kosten - kraft Gesetzes sofort vollziehbar sei.

    Habe die Behörde dagegen nach § 80 Abs. 2 Nr. 4 VwGO die sofortige Vollziehung des von ihr erlassenen Verwaltungsakts angeordnet, mache ein an eben diese Behörde gerichteter Aussetzungsantrag regelmäßig keinen Sinn (ThürOVG, Beschl. v. 22.02.2006, 1 EO 707/05, juris, Rn. 56).

  • VGH Bayern, 04.09.2013 - 22 AS 13.40052

    Berücksichtigung gemeindlicher Belange bei immissionsschutzrechtlicher

    Öffentlich zugängliche Abfallbeseitigungsanlagen im Sinn des § 38 Satz 1 BauGB sind solche, bei denen der Kreis der Anlieferer - anders als bei betriebseigenen Anlagen - nicht von vornherein begrenzt ist (Nds. OVG, U.v. 22.1.2009 - KS 288/07 - BImSchG-Rspr § 9 Nr. 16; juris Rn. 37, und B.v. 4.1.2005 - 7 ME 249/04 - NVwZ-RR 2006, 25, m.w.N.; Thür. OVG, B.v. 22.2.2006 - 1 EO 707/05 - ThürVBl 2006, 152; juris Rn. 100).

    Das Erfordernis der "Berücksichtigung" verlangt zwar weniger als eine Herstellung des Einvernehmens (vgl. Runkel, a.a.O., § 38 Rn. 71 m.w.N.); die "Berücksichtigung" städtebaulicher Belange erfordert aber, dass solche Belange als abwägungserhebliche Belange in die Entscheidung einfließen (Thür. OVG, B.v. 22.2.2006 - 1 EO 707/05 -, a.a.O., juris Rn. 101).

  • OVG Thüringen, 22.02.2006 - 1 EO 708/05

    Immissionsschutzrecht; Eilantrag zweier Anwohner gegen die

    Deshalb kommt es im vorliegenden Verfahren nicht auf die im Parallelverfahren 1 EO 707/05 diskutierte Frage einer hinreichenden Berücksichtigung städtebaulicher Belange der Stadt Zella-Mehlis (vgl. § 38 BauGB) an, denn auf eine Verletzung des § 38 BauGB könnten die Antragsteller sich ohnehin nicht berufen; entsprechendes gilt für die behaupteten Verstöße gegen Ziele der Raumordnung.
  • VG Darmstadt, 17.06.2015 - 6 L 571/15

    Eilantrag der Stadt Michelstadt gegen geplantes Windrad abgelehnt

    OVG, Beschl. v. 22.02.2006 - 1 EO 707/05 -, Thür.
  • OLG Jena, 03.03.2010 - Bl U 687/08

    Zur vorzeitigen Besitzeinweisung bei für einen Windpark benötigten Grundstücken

  • VGH Hessen, 02.03.2015 - 9 B 1791/14
  • VGH Hessen, 26.08.2014 - 9 B 2462/13

    ANORDNUNG EINER WERKFEUERWEHR; ANTRAGSBEFUGNIS; DRITTSCHUTZ; EINGERICHTETER UND

  • OVG Schleswig-Holstein, 15.02.2010 - 1 KS 3/07
  • VG Weimar, 21.02.2008 - 7 E 1844/07

    Antrag auf Zulassung eines Hauptbetriebsplanes für den Gipstagebau; Rechtsfolgen

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