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   OVG Thüringen, 23.02.2021 - 3 EO 788/20   

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OVG Thüringen, 23.02.2021 - 3 EO 788/20 (https://dejure.org/2021,11282)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 23.02.2021 - 3 EO 788/20 (https://dejure.org/2021,11282)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 23. Februar 2021 - 3 EO 788/20 (https://dejure.org/2021,11282)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Thüringen

    § 51 Abs 1 Nr 6 AufenthG 2004, § 51 Abs 1 Nr 7 AufenthG 2004, § 51 Abs 2 S 1 AufenthG 2004
    Erlöschen einer Aufenthaltserlaubnis infolge Auslandsaufenthalts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 23.03.2017 - 1 C 14.16

    Ausreise; Erlöschen; Erlöschensvoraussetzungen; Lebensunterhalt;

    Auszug aus OVG Thüringen, 23.02.2021 - 3 EO 788/20
    Zweifel gehen dabei zu Lasten des ausreisenden Ausländers (vgl. BVerwG, Urteile vom 23. März 2017 - 1 C 14/16 -, juris Rn. 15 und vom 18. April 2013 - 10 C 10/12 - juris Rn. 13).

    Je unsicherer der Zeitpunkt einer möglichen Wiedereinreise ist, umso schwieriger ist es, eine positive Prognose zu stellen, es sei denn der Betreffende verfügt über feste wiederkehrende Einkünfte, etwa in Gestalt einer Altersrente, oder über ein ausreichendes, auch im Bestand gesichertes Vermögen (vgl. BVerwG, Urteil vom 23. März 2017 - 1 C 14.16 - juris Rn. 15).

  • BVerwG, 18.04.2013 - 10 C 10.12

    Ausländer; Basistarif; Bedarf; Bonität; Einkommen; familiäre Lebenshilfe;

    Auszug aus OVG Thüringen, 23.02.2021 - 3 EO 788/20
    Hierfür ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts die positive Prognose erforderlich, dass der Lebensunterhalt des Ausländers in Zukunft ohne Inanspruchnahme anderer öffentlicher Mittel gesichert ist (BVerwG, Urteil vom 18. April 2013 - 10 C 10.12 - BVerwGE 146, 198 Rn. 13).

    Zweifel gehen dabei zu Lasten des ausreisenden Ausländers (vgl. BVerwG, Urteile vom 23. März 2017 - 1 C 14/16 -, juris Rn. 15 und vom 18. April 2013 - 10 C 10/12 - juris Rn. 13).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 11.10.2019 - 7 B 11279/19

    Erlöschen der Niederlassungserlaubnis bei längerfristigem Auslandsaufenthalt;

    Auszug aus OVG Thüringen, 23.02.2021 - 3 EO 788/20
    Maßgeblicher Prognosezeitpunkt ist vorliegend der Zeitpunkt des Eintritts der Erlöschensvoraussetzungen (der Ausreise nach § 51 Abs. 1 Nr. 6 AufenthG - vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 11. Oktober 2019 - 7 B 11279/19 - juris) und nicht der Zeitpunkt der beabsichtigten Wiedereinreise nach Deutschland.
  • BVerwG, 07.12.2011 - 1 C 15.11

    Abschiebungsandrohung; Abschiebungsschutz; Abschiebungsverbot;

    Auszug aus OVG Thüringen, 23.02.2021 - 3 EO 788/20
    Davon ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. Dezember 2012 - 1 C 15.11 -, juris, Rn. 16 m. w. N.) auszugehen, wenn sich aus den Gesamtumständen ergibt, dass der Ausländer seinen Lebensmittelpunkt ins Ausland verlegt hat.
  • VGH Baden-Württemberg, 15.04.2011 - 11 S 189/11

    Zur generalpräventiven Ausweisung eines in Deutschland geborenen und

    Auszug aus OVG Thüringen, 23.02.2021 - 3 EO 788/20
    So bleibt es bei dem nach § 51 Abs. 1 Nr. 6 AufenthG einmal eingetretenen Erlöschen eines Aufenthaltstitels auch dann, wenn der Ausländer das Bundesgebiet aus einem nicht nur vorübergehenden Grund verlässt, dann aber seine Absicht ändert und - sei es auch nur kurze Zeit später - wieder ins Bundesgebiet zurückkehrt (vgl. VGH Baden Württemberg, Urteil vom 15. April 2011 - 11 S 189/11 - juris Rn. 50).Denn diese sind nicht geeignet, um von einer nur vorübergehenden Abwesenheit auszugehen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.04.2007 - 18 B 2764/06

    Ausreise Aufenthaltserlaubnis Erlöschen vorübergehender Grund

    Auszug aus OVG Thüringen, 23.02.2021 - 3 EO 788/20
    Es ist mit dem Sinn und Zweck jedenfalls des § 51 Abs. 1 Nr. 6 AufenthG, dem Ausländer trotz vorübergehenden Auslandsaufenthalten sein Aufenthaltsrecht in der Bundesrepublik Deutschland zu erhalten, nicht vereinbar, dass ein Ausländer sein einmal hier erworbenes Aufenthaltsrecht gewissermaßen "in Reserve halten" kann für den Fall, dass er - aus welchen Gründen auch immer - irgendwann einmal in die Bundesrepublik zurückkehren möchte (vgl. OVG Nordrhein Westfalen, Beschluss vom 24. April 2007 - 18 B 2764/06 -, juris).
  • VGH Bayern, 21.04.2005 - 24 CS 05.601
    Auszug aus OVG Thüringen, 23.02.2021 - 3 EO 788/20
    Solche etwaigen Kurzaufenthalte wären für sich bereits nicht geeignet, von einer nur vorübergehenden Abwesenheit auszugehen, zumal kurzfristige Aufenthalte, die (allein) den Zweck haben, das Erlöschen eines Aufenthaltstitels zu verhindern, nicht geeignet sind, eine nur vorübergehende Abwesenheit bejahen zu können (vgl. Bayerischer VGH, Beschluss vom 21. April 2005 - 24 CS 05.601 - juris Rn. 34).
  • VGH Bayern, 17.12.2021 - 19 ZB 21.2450

    Ausweisung eines Staatenlosen - erfolgloser Berufungszulassungsantrag

    Eine Ausreise aus einem seiner Natur nach nicht nur vorübergehenden Grund ist indiziert, wenn dabei gleichzeitig die Bindungen im Bundesgebiet wie ein Beschäftigungsverhältnis oder eine eigene Wohnung nicht fortbestehen (vgl. ThürOVG, B.v. 23.2.2021 - 3 EO 788/20 - juris Rn. 10; BayVGH, B.v. 3.12.2015 - 10 ZB 13.2438 - juris).
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