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   OVG Thüringen, 27.06.2007 - 2 SO 412/07   

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https://dejure.org/2007,32031
OVG Thüringen, 27.06.2007 - 2 SO 412/07 (https://dejure.org/2007,32031)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 27.06.2007 - 2 SO 412/07 (https://dejure.org/2007,32031)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 27. Juni 2007 - 2 SO 412/07 (https://dejure.org/2007,32031)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Thüringer Verwaltungsgerichtsbarkeit

    VwGO § 22 Nr 3; VwGO § 24
    Sonstiges ; Beamter bei der EU als ehrenamtlicher Richter, Verwaltungsprozessrecht; ehrenamtlicher Richter; öffentlicher Dienst; Europäische Gemeinschaften; EU; Beamter; Kommission

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ernennung zum Beamten bei den Europäischen Gemeinschaften als Grund für eine Entbindung eines ehrenamtlichen Richters; Anstellung als Beamter bei der Kommission der Europäischen Gemeinschaften als öffentlicher Dienst i. S. des§ 22 Nr. 3 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO)

  • Judicialis

    VwGO § 22 Nr. 3; ; VwGO § 24

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • OVG Berlin, 08.07.1999 - 4 E 10.99

    Privatrechtlich organisiertes Unternehmen; Juristische Person des öffentlichen

    Auszug aus OVG Thüringen, 27.06.2007 - 2 SO 412/07
    Auch wenn man aber den Ansatz zugrundelegt (so: OVG Berlin, Beschluss vom 08.07.1999 - 4 E 10.99 -, Juris, Rdnr. 4), dass der Begriff des öffentlichen Dienstes weder allgemeingültig existent noch in der VwGO bestimmt ist und somit primär vom Zweck des § 22 Nr. 3 VwGO auszugehen ist, der darin besteht, Interessen- und Pflichtenkollisionen zu vermeiden und die richterliche Unabhängigkeit zu gewährleisten, ergibt sich nichts anderes.
  • VGH Hessen, 03.11.1997 - 1 Y 3779/97

    Entbindung vom Amt des ehrenamtlichen Richters - Hinderungsgrund der Tätigkeit im

    Auszug aus OVG Thüringen, 27.06.2007 - 2 SO 412/07
    Diese an die Rechtsform des Arbeitgebers als einer juristischen Person des öffentlichen Rechts anknüpfende Begriffsbestimmung entspricht dem allgemeinen Rechtsbegriff des öffentlichen Dienstes, der in solchen Gesetzen vorausgesetzt wird, in denen eine besondere Begriffsbestimmung fehlt (vgl. Hessischer VGH, Beschluss vom 3. November 1997 - 1 Y 3779/97 -, Juris, Rdnr. 1; Hamburgisches OVG, Beschluss vom 28. Februar 1996 - Verw 2/96 -, Juris, Rdnr. 2; beide - zu § 22 Nr. 3 VwGO -unter Verweis auf das Urteil des BVerwG vom 27. Juni 1968 - VIII C 10.67 -, Juris, Rdnr. 17).
  • BVerwG, 27.06.1968 - VIII C 10.67

    Anspruch auf Erstattung der während der Pflichtwehrübung eines Angestellten an

    Auszug aus OVG Thüringen, 27.06.2007 - 2 SO 412/07
    Diese an die Rechtsform des Arbeitgebers als einer juristischen Person des öffentlichen Rechts anknüpfende Begriffsbestimmung entspricht dem allgemeinen Rechtsbegriff des öffentlichen Dienstes, der in solchen Gesetzen vorausgesetzt wird, in denen eine besondere Begriffsbestimmung fehlt (vgl. Hessischer VGH, Beschluss vom 3. November 1997 - 1 Y 3779/97 -, Juris, Rdnr. 1; Hamburgisches OVG, Beschluss vom 28. Februar 1996 - Verw 2/96 -, Juris, Rdnr. 2; beide - zu § 22 Nr. 3 VwGO -unter Verweis auf das Urteil des BVerwG vom 27. Juni 1968 - VIII C 10.67 -, Juris, Rdnr. 17).
  • VGH Bayern, 31.03.2010 - 5 S 10.330

    Ehrenamtlicher Richter; Tätigkeit im öffentlichen Dienst; GmbH in öffentlicher

    3 Zwar ist der weder allgemeingültig existente (vgl. BVerfG v. 4.4.1978, BVerfGE 48, 64/83f., m.w.N.), noch in der VwGO bestimmte Begriff des öffentlichen Dienstes im Hinblick auf den Zweck des Gesetzes, Interessen- und Pflichtenkollisionen zu vermeiden, die richterliche Unabhängigkeit zu gewährleisten und auch nur den Anschein der Voreingenommenheit der Laienrichter auszuschließen (vgl. Reg.-Entw. BT-Drs. 3/55, S. 29), weit auszulegen (vgl. OVG NRW v. 17.8.1993, NVwZ-RR 1994, 704 m.w.N.; v. 2.3.2010, Az. 16 F 5/10; Thüring. OVG v. 27.6.2007, Az. 2 SO 412/07 in juris, Rd.Nr. 5).
  • VGH Bayern, 23.03.2015 - 5 S 15.497

    Keine Entbindung vom Amt des ehrenamtlichen Richters; Max-Planck-Gesellschaft;

    Zwar ist der weder allgemeingültig existente (vgl. BVerfG v. 4.4.1978, BVerfGE 48, 64/83 f., m.w.N.), noch in der VwGO bestimmte Begriff des öffentlichen Dienstes im Hinblick auf den Zweck des Gesetzes, Interessen- und Pflichtenkollisionen zu vermeiden, die richterliche Unabhängigkeit zu gewährleisten und auch nur den Anschein der Voreingenommenheit der Laienrichter auszuschließen (vgl. OVG NW, B.v. 19.2.2015 - 16 F 6/15 - juris Rn. 3), weit auszulegen (vgl. OVG NW, B.v. 17.8.1993 - 16 F 215/93 - NVwZ-RR 1994, 704 m.w.N.; ThürOVG v. 27.6.2007, - 2 SO 412/07 - juris, Rn. 5).
  • VGH Bayern, 31.03.2010 - 5 S 10.353

    Die Tätigkeit bei einer in privatrechtlicher Rechtsform betriebenen Gesellschaft

    Zwar ist der weder allgemeingültig existente (vgl. BVerfG v. 4.4.1978, BVerfGE 48, 64/83f., m.w.N.), noch in der VwGO bestimmte Begriff des öffentlichen Dienstes im Hinblick auf den Zweck des Gesetzes, Interessen- und Pflichtenkollisionen zu vermeiden, die richterliche Unabhängigkeit zu gewährleisten und auch nur den Anschein der Voreingenommenheit der Laienrichter auszuschließen (vgl. Reg.-Entw. BT-Drs. 3/55, S. 29), weit auszulegen (vgl. OVG NRW v. 17.8.1993, NVwZ-RR 1994, 704 m.w.N.; v. 2.3.2010, Az. 16 F 5/10; Thüring. OVG v. 27.6.2007, Az. 2 SO 412/07 in juris, Rd.Nr. 5).
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