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   OVG Thüringen, 28.03.2018 - 2 VO 581/15   

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https://dejure.org/2018,12209
OVG Thüringen, 28.03.2018 - 2 VO 581/15 (https://dejure.org/2018,12209)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 28.03.2018 - 2 VO 581/15 (https://dejure.org/2018,12209)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 28. März 2018 - 2 VO 581/15 (https://dejure.org/2018,12209)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schlagworte Terminsgebühr; Erledigungsgebühr; Fahrtkosten; Abwesenheitsgebühr

  • rechtsportal.de

    Erstattungsfähigkeit und Höhe von Abwesenheitsgeld und Fahrtkosten eines Rechtsanwalts; Umfang der Wahlfreiheit bezüglich der Reiseroute zur Terminswahrnehmung; Anforderungen an eine Besprechung hinsichtlich der Entstehung einer Terminsgebühr

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • OVG Thüringen, 30.12.2014 - 2 VO 1157/10
    Auszug aus OVG Thüringen, 28.03.2018 - 2 VO 581/15
    Anwalts zur Erledigung des Verfahrens lösen daher auch dann eine Terminsgebühr aus, wenn für das Verfahren eine mündliche Verhandlung weder vorgeschrieben noch konkret anberaumt ist (vgl. den Beschluss des Senats vom 30. Dezember 2014 - 2 VO 1157/10 -).

    Dies entspräche nicht dem Gesetzeszweck (vgl. den Beschluss des Senats vom 30. Dezember 2014 - 2 VO 1157/10 -).

  • OVG Thüringen, 22.09.2008 - 4 VO 1109/06

    Ausbaubeiträge; Erstattungsfähigkeit der Fahrtkosten eines Rechtsanwalts, Kosten;

    Auszug aus OVG Thüringen, 28.03.2018 - 2 VO 581/15
    Im Allgemeinen kann davon ausgegangen werden, dass es für eine sorgfältige Reisevorbereitung ausreicht, die geeignete Strecke über einen im Internet verbreiteten und als bewährt geltenden Routenplaner zu ermitteln (vgl. ThürOVG, Beschluss vom 22. September 2008 - 4 VO 1109/06 -, Juris, Rn. 6).
  • OLG Hamm, 07.05.2009 - 4 Ws 56/09

    Rahmengebühr; Grudngebühr; Vernehmungsterminsgebühr; Terminsgebühr

    Auszug aus OVG Thüringen, 28.03.2018 - 2 VO 581/15
    Dem Prozessbevollmächtigten wird eine Entschädigung dafür gewährt, dass er sich seinem Wirkungskreis vorübergehend im Interesse seines Auftraggebers entziehen muss (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 7. Mai 2009 - 4 Ws 56/09 -, Juris, Rn. 44).
  • BVerwG, 19.08.2008 - 4 KSt 1001.08

    Anerkennung von Reisekosten eines Sachverständigen als erstattungsfähige Kosten

    Auszug aus OVG Thüringen, 28.03.2018 - 2 VO 581/15
    de Prozesse - zu halbieren (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 4. September 2008 - 4 KSt 1010/07 -, Juris, Rn. 2, und vom 19. August 2008 - 4 KSt 1001.08 [4 A 1001.04]; vgl. auch von Eicken/Hellstab/Lappe/Madert, Die Kostenfestsetzung, 21. Aufl., 2013, S. 182, Rn. B 590).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.11.2014 - 13 E 1201/14

    Kostenfestsetzung bzgl. Entstehung einer Terminsgebühr für die Mitwirkung an

    Auszug aus OVG Thüringen, 28.03.2018 - 2 VO 581/15
    Andere Gespräche als solche zur Vermeidung oder Erledigung des Verfahrens, z. B. aufgedrängte Gespräche oder das Einreden auf einen Gegner, der von vornherein entweder ein sachbezogenes Gespräch oder eine gütliche Einigung verweigert, lösen demgegenüber keine Terminsgebühr aus (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 13. November 2014 - 13 E 1201/14 -, Juris, Rn. 2).
  • VGH Bayern, 30.12.2016 - 15 C 16.1973

    Kostenerinnerung nach Erledigung der Hauptsache

    Auszug aus OVG Thüringen, 28.03.2018 - 2 VO 581/15
    Hierfür sind besondere Bemühungen mit dem Ziel einer Erledigung der Rechtssache ohne Sachentscheidung des Gerichts erforderlich, die über das "Normale" hinausgehen, das von einem Anwalt allgemein im Rahmen seiner Bevollmächtigung zu erwarten ist und die durch die bis dahin entstandenen Gebühren noch nicht abgegolten werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. November 2011 - 6 B 34/11 -, Juris, Rn. 4; BayVGH, Beschluss vom 30. Dezember 2016 - 15 C 16.1973 -, Juris, Rn. 15).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.08.2017 - 13 D 136/14
    Auszug aus OVG Thüringen, 28.03.2018 - 2 VO 581/15
    Dienen Besprechungen allein dem Ziel der Abklärung der Bereitschaft, in Gespräche mit dem Ziel einer einvernehmlichen Beendigung des Verfahrens einzutreten, entsteht keine Terminsgebühr (OVG NRW, Beschluss vom 3. August 2017 - 13 D 136/14 -, Juris, Rn. 5).
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