Rechtsprechung
   OVG niedersachsen, 18.02.2016 - 1 LC 28/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,1974
OVG niedersachsen, 18.02.2016 - 1 LC 28/12 (https://dejure.org/2016,1974)
OVG niedersachsen, Entscheidung vom 18.02.2016 - 1 LC 28/12 (https://dejure.org/2016,1974)
OVG niedersachsen, Entscheidung vom 18. Februar 2016 - 1 LC 28/12 (https://dejure.org/2016,1974)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2016,1974) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • niedersachsen.de (Pressemitteilung)

    Stadt Pattensen muss rund 610.000 Euro sog. Folgekosten zurückzahlen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Stadt Pattensen muss rund 610.000 Euro sog. Folgekosten zurückzahlen

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Städtebaulicher Vertrag: Kostenüberwälzung setzt exakte Bedarfsermittlung voraus! (IBR 2016, 731)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerwG, 29.01.2009 - 4 C 15.07

    Städtebaulicher Vertrag; Folgekostenvertrag; Erstattungsanspruch; Grundsatz von

    Auszug aus OVG niedersachsen, 18.02.2016 - 1 LC 28/12
    Ein solches Verbot ergibt sich insbesondere nicht aus gesetzlichen Regelungen über spezielle Entgelte, die von Nutzern für die Inanspruchnahme von kommunalen Einrichtungen wie Kindertagesstätten gezahlt werden müssen (vgl. BVerwG, Urt. v. 29.1.2009 - 4 C 15.07 -, BVerwGE 133, 85, JURIS-Rdnr. 35; OVG Schleswig, Urt. v. 13.1.2011 - 2 LB 17/10 -, NordÖR 2011, 237, JURIS-Rdnr. 52).

    Hierbei braucht der Senat nicht zu entscheiden, ob das Wirksamkeitserfordernis, Bedarf und Finanzbedarf der Folgeeinrichtung aus dem planbedingten Bevölkerungszuwachs kausal ableiten zu müssen, allein auf § 11 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 BauGB ("für") folgt (so wohl BVerwG, Urt. v. 29.1.2009 - 4 C 15.07 -, BVerwGE 133, 85, JURIS-Rdnr. 24) oder ob trotz Schaffung des § 11 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 BauGB durch Art. 1 Nr. 14 des Bau- und Raumordnungsgesetzes (v. 18.8.1997, BGBl. I S. 2081 - BauROG 1998) zum 1. Januar 1998 (Art. 11 Abs. 1 BauROG) noch immer ergänzend auf den insoweit deutlicheren § 56 Abs. 1 VwVfG zurückgegriffen werden darf.

    Nur wenn die Gemeinde dies transparent, nachvollziehbar und damit kontrollierbar belegen kann, ist das schon nach § 11 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 BauGB geforderte Kausalitätserfordernis gewahrt (BVerwG, Urt. v. 29.1.2009 - 4 C 15.07 -, BVerwGE 133, 85 Rn. 32).

    Hierfür ist neben den bereits erwähnten Kriterien erforderlich, dass es sich um Kosten für öffentliche Einrichtungen handelt, welche es dem Rat der Gemeinde als dem für die Aufstellung von Bauleitplänen maßgeblichen Gremium gestattet haben würden, die Abwägungsentscheidung zu Lasten des Planes ausfallen zu lassen (vgl. nochmals BVerwG, Urt. v. 29.1.2009 - 4 C 10.07 -, BVerwGE 133, 85, JURIS-Rdnr. 30).

  • BVerwG, 29.10.2010 - 9 B 9.10

    Städtebaulicher Vertrag; Folgekosten; salvatorische Vertragsklausel; Heilung;

    Auszug aus OVG niedersachsen, 18.02.2016 - 1 LC 28/12
    Aus der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (B. v. 29.10.2010 - 9 B 9.10 -, NVwZ 2011, 125) folge, dass gegen § 8 Abs. 2 SV keine durchgreifenden Bedenken bestünden.

    Das kann auch zu einer Heilung von Verstößen gegen das Koppelungsverbot führen (BVerwG, B. v. 29.10.2010 - 9 B 9.10 -, NVwZ 2011, 125 = RdL 2011, 48; Nichtzulassungsbeschwerdeentscheidung zur unveröffentlichten Entscheidung des OVG Koblenz v. 16.9.2009 - 8 A 10279/09 -).

    Eine solche Klausel ist grundsätzlich in öffentlich-rechtlichen Verträgen zulässig (Bonk, in: Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 7. Aufl. 2008, § 55 Rn. 57); denn "für die Wahrung des Gebots der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung macht es keinen Unterschied, ob bereits die ursprüngliche vertragliche Regelung den gesetzlichen Vorgaben entspricht oder ob eine gesetzeskonforme Regelung in Anwendung einer salvatorischen Klausel nachträglich in den Vertrag Eingang findet" (BVerwG, B. v. 29.10.2010, aaO, JURIS-Rdnr. 4).

  • BVerwG, 01.12.2010 - 9 C 8.09

    Erschließung; Erschließungsvertrag; Dritter; gemeindliche Eigengesellschaft;

    Auszug aus OVG niedersachsen, 18.02.2016 - 1 LC 28/12
    Auch wenn die Klägerin sachlich von einem verdeckten Gewinnabschöpfungsvertrag ausgegangen wäre, belegt das nicht die positive Kenntnis der Nichtschuld, die für eine Anwendung des § 814 BGB erforderlich ist (BVerwG, Urt. v. 1.12.2010 - 9 C 8.09 -, BVerwGE 138, 244).

    Auf eine Geschäftsführung ohne Auftrag kann sich die Beklagte nicht berufen, wenn das Rechtsverhältnis spezialgesetzlich wie hier durch § 11 BauGB geregelt ist (BVerwG, Urt. v. 1.12.2010 - 9 C 8.09 -, aaO).

  • OVG Niedersachsen, 10.07.2007 - 1 LC 200/05

    Anforderungen an die hinreichende Bestimmtheit eines städtebaulichen

    Auszug aus OVG niedersachsen, 18.02.2016 - 1 LC 28/12
    Hat ein Bürger durch die Übernahme von Kosten gegenüber einer Behörde keinen endgültigen Nachteil erlitten, weil er diese Kosten vertraglich weitergegeben hat, kann zwar die Geltendmachung eines Erstattungsanspruches gegen die Behörde, mit dem die Rückerstattung der an die Behörde geleisteten Kosten gefordert wird, treuwidrig sein (BVerwG, B. v. 17.7.2001 - 4 B 24.01 -, NVwZ 2002, 473 = BRS 64 Nr. 230; Senatsurt. v. 10.7.2007 - 1 LC 200/05 -, ZfBR 2007, 804 = BRS 71 Nr. 220, JUIS-Rdnr. 74).
  • BVerwG, 30.05.2012 - 9 C 5.11

    Gesetzlicher Richter; Besetzungsrüge; Vorlagepflicht; Rückwirkung; fehlende

    Auszug aus OVG niedersachsen, 18.02.2016 - 1 LC 28/12
    Offen bleiben kann damit auch, inwieweit die Regelung über Folgekostenverträge ähnliche Vertragstypen sperrt (vgl. für das Verhältnis von § 11 zu § 124 aF BauGB: BVerwG, Urt. v. 30.5.2012 - 9 C 5.11 -, NVwZ 2013, 218), so dass ein Rückgriff auf das allgemeine Vertragsrecht für solche Fälle nicht zulässig ist.
  • BGH, 29.01.2015 - IX ZR 279/13

    Insolvenz einer GmbH & Co. KG: Anspruch des Insolvenzverwalters auf

    Auszug aus OVG niedersachsen, 18.02.2016 - 1 LC 28/12
    Ebenfalls bleibt offen, ob die Rechtsfigur der falsa demonstratio angesichts des Schriftformzwanges überhaupt Anwendung finden kann (zugunsten der Anwendung: BGH, Urt. v. 29.1.2015 - IX ZR 279/13 -, BGHZ 204, 83).
  • VG Osnabrück, 10.02.2009 - 1 A 274/07

    Abschöpfung ; Entreicherung; Erstattung; Erstattungsanspruch; Folgekosten;

    Auszug aus OVG niedersachsen, 18.02.2016 - 1 LC 28/12
    "Die Abschöpfung von Planungsvorteilen ist im Baugesetzbuch nicht vorgesehen und kann auch nicht über den Abschluss eines städtebaulichen Vertrages herbeigeführt werden." (VG Osnabrück, Urt. v. 10.2.2009 - 1 A 274/07 -, LS 5, JURIS).
  • BVerwG, 16.12.1993 - 4 C 27.92

    Öffentlich-rechtlicher Vertrag und Koppelungsverbot

    Auszug aus OVG niedersachsen, 18.02.2016 - 1 LC 28/12
    Denn dann wäre die Gegenleistung der Klägerin nicht für einen bestimmten Zweck vereinbart und es würde gegen das Verbot des "Ausverkaufs von Hoheitsrechten" (dazu z. B. BVerwG, Urt. v. 16.12.1993 - 4 C 27.92 -, ZfBR 1994, 140 = BRS 56 Nr. 241) verstoßen.
  • BVerwG, 16.05.2000 - 4 C 4.99

    Verwaltungsrechtlicher Vertrag; Austauschvertrag; Billigkeitsausgleich;

    Auszug aus OVG niedersachsen, 18.02.2016 - 1 LC 28/12
    "Es müssen vielmehr besondere, in der Person oder im Verhalten des Erstattung begehrenden Bürgers liegende Umstände hinzutreten, die das Rückforderungsbegehren als treuwidrig erscheinen lassen" (BVerwG, Urt. v. 16.5.2000 - 4 C 4.99 -, BVerwGE 111, 162).
  • BVerwG, 17.07.2001 - 4 B 24.01

    Umlegung, freiwillige; Vertrag, städtebaulicher; Vorteilsausgleich;

    Auszug aus OVG niedersachsen, 18.02.2016 - 1 LC 28/12
    Hat ein Bürger durch die Übernahme von Kosten gegenüber einer Behörde keinen endgültigen Nachteil erlitten, weil er diese Kosten vertraglich weitergegeben hat, kann zwar die Geltendmachung eines Erstattungsanspruches gegen die Behörde, mit dem die Rückerstattung der an die Behörde geleisteten Kosten gefordert wird, treuwidrig sein (BVerwG, B. v. 17.7.2001 - 4 B 24.01 -, NVwZ 2002, 473 = BRS 64 Nr. 230; Senatsurt. v. 10.7.2007 - 1 LC 200/05 -, ZfBR 2007, 804 = BRS 71 Nr. 220, JUIS-Rdnr. 74).
  • VG Hannover, 15.09.2011 - 9 A 90/11

    Vereinbarung über dem Rat einer Gemeinde bei Abschluss eines städtebaulichen

  • OVG Schleswig-Holstein, 13.01.2011 - 2 LB 17/10
  • LG Tübingen, 08.11.2006 - 3 O 127/06
  • BVerwG, 06.07.1973 - IV C 22.72

    Rechtsweg bei Streitigkeit um einen sog. Folgekostenvertrag

  • BVerwG, 24.03.2011 - 4 C 11.10

    Städtebaulicher Vertrag; Folgekostenvertrag; Erstattungsanspruch; städtebauliche

  • OVG Niedersachsen, 02.06.2020 - 1 MN 116/19

    Folgekostenvertrag; Gesamtkonzept; Kausalität; Kinderlärm; Kindertagesstätte;

    Ein solches fordert die Rechtsprechung des Senats (Urt. v. 18.2.2016 - 1 LC 28/12 -, DVBl. 2016, 983 = BauR 2016, 1270 = juris Rn. 107 ff.) wie die des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 29.1.2009 - 4 C 15.07 -, BVerwGE 133, 85 = NVwZ 2009, 1109 = juris Rn. 30 ff.) in Fällen, in denen die Zuordnung der Maßnahme zum vom Vorhaben ausgelösten Bedarf sich nicht ohne weiteres erschließt, namentlich wenn die Maßnahme den Gesamtbedarf mehrerer Baugebiete deckt; in diesem Fall bedarf es einer nachvollziehbaren Darlegung, weshalb das zum Satzungsbeschluss berufene Organ sich in seiner Entscheidung gerade von der Durchführung oder Nichtdurchführung der Maßnahme würde beeinflussen lassen.
  • OVG Niedersachsen, 23.02.2022 - 9 LB 407/19

    Ablösung; Anlage, leitungsgebunden; Auslegung; Avalzinsen;

    Die entsprechende Klage hatte Erfolg; die Beklagte wurde zur Zahlung i. H. v. 609.930,70 EUR verurteilt (VG Hannover, Urteil vom 15.9.2011 - 9 A 90/11 - nachfolgend NdsOVG, Urteil vom 18.2.2016 - 1 LC 28/12 -).

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Vorbringens der Beteiligten und des Sachverhalts wird auf die Gerichtsakte und die Beiakten dieses Verfahrens und des Verfahrens 9 LB 408/19 sowie auf die Gerichtsakte nebst Beiakten des Verfahrens 1 LA 82/17 (bzw. 1 LC 28/12) verwiesen, die Gegenstand der mündlichen Verhandlung gewesen sind.

    Denn die in § 3 des Erschließungsvertrages vorgesehene Grundstücksübertragung ist mittlerweile vollzogen, weshalb Heilung gemäß § 311b Abs. 1 Satz 2 BGB eingetreten ist (vgl. dazu auch NdsOVG, Urteil vom 18.2.2016 - 1 LC 28/12 - juris Rn. 97).

  • OVG Niedersachsen, 23.02.2022 - 9 LB 408/19

    Ablösung; Beitragsfestsetzung; Beitragssatz; Erschließungsvertrag; Kalkulation;

    Die entsprechende Klage hatte Erfolg; die Beklagte wurde zur Zahlung i. H. v. 609.930,70 EUR verurteilt (VG Hannover, Urteil vom 15.9.2011 - 9 A 90/11 - nachfolgend NdsOVG, Urteil vom 18.2.2016 - 1 LC 28/12 -).

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Vorbringens der Beteiligten und des Sachverhalts wird auf die Gerichtsakte und die Beiakten dieses Verfahrens und des Verfahrens 9 LB 407/19 sowie auf die Gerichtsakte nebst Beiakten des Verfahrens 1 LA 82/17 (bzw. 1 LC 28/12) verwiesen, die Gegenstand der mündlichen Verhandlung gewesen sind.

  • VG Köln, 26.01.2021 - 17 K 851/18
    vgl. BVerwG, Beschluss vom 29. Oktober 2010 - 9 B 9.10 -, juris Rdnr. 4 f.; OVG Nds., Urteil vom 18. Februar 2016 - 1 LC 28/12 -, juris Rdnr. 125 f.; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 10 August 2011 - 9 C 6.10 -, juris Rdnr. 30.
  • VG Schleswig, 26.06.2019 - 9 A 241/16

    Unwirksamkeit eines Erschließungsvertrages bei offenem Dissens - Angemessenheit

    Ein derartiger Leistungsanspruch ist öffentlich-rechtlicher Natur, weil der geltend gemachte Erstattungsanspruch als gleichsam umgekehrter Leistungsanspruch dem öffentlichen Recht angehört bzw. die Vereinbarung als öffentlich-rechtlicher Vertrag im Sinne des § 121 LVwG SH nach seinem Zweck und Gegenstand einen vom öffentlichen Recht geordneten Sachbereich betrifft (vgl. dazu VGH Mannheim, U. v. 31.03.2015 - 3 S 2016/14 -, juris, Rdnr. 40; BVerwG, U. v. 16.05.2000 - 4 C 4/99 -, juris, Rdnr. 15; VG Augsburg, Urteil vom 10.10.2013 - Au 5 K 10.2056 -, juris, Rdnrn. 167 ff.; OVG Lüneburg, U. v. 18.02.2016 - 1 LC 28/12 -, juris, Rdnrn. 95 f.; vgl. in diesem Zusammenhang auch BVerwG vom 12.03.2018 -10 B 25.17 -, juris, betreffend die Frage, wann ein Sicherungsgeschäft öffentlich-rechtlicher oder bürgerlich-rechtlicher Art ist).
  • OVG Sachsen, 05.12.2019 - 1 A 156/18

    Folgekostenvertrag; Kindertagesstätte

    41 Dabei sind Maßnahmen für die Errichtung und den Betrieb einer Kita städtebauliche Maßnahmen i. S. d. § 11 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 BauGB (vgl. BVerwG, Urt. v. 29. Januar 2009 - 4 C 15.07 -, juris Rn. 29; NdsOVG, Urt. v. 18. Februar 2016 - 1 LC 28/12 - juris R. 99 ff. und 19. Mai 2011 - 1 LC 86/09 -, juris Rn. 57; VGH BW, Urt. v. 2. Februar 2005 - 5 S 639/02 -, juris Rn. 52 ).
  • VG Trier, 06.12.2022 - 7 K 2385/22 K

    Ortsgemeinde Nittel: Abnahme von Erschließungsanlagen

    Aus demselben Grund steht es der Kammer auch nicht zu, eine möglicherweise formunwirksame Nebenabrede vor dem Hintergrund der in § 23 Abs. 2 des Städtebaulichen Vertrags enthaltenen salvatorischen Ersetzungsklausel unter entsprechender Anwendung des § 315 Abs. 3 S. 2 BGB a.F. durch eine gleichlautende Bestimmung zu ersetzen (vgl. auch BGH, Urteil vom 3. Dezember 2015 - IX ZR 40/15 -, Rn. 21, juris; allgemein zur Ersetzungsbefugnis: OVG Nds., Urteil vom 18. Februar 2016 - 1 LC 28/12 -, Rn. 126, juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht