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   OVG Berlin, 04.11.2004 - 8 S 111.04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,21314
OVG Berlin, 04.11.2004 - 8 S 111.04 (https://dejure.org/2004,21314)
OVG Berlin, Entscheidung vom 04.11.2004 - 8 S 111.04 (https://dejure.org/2004,21314)
OVG Berlin, Entscheidung vom 04. November 2004 - 8 S 111.04 (https://dejure.org/2004,21314)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aufnahmekriterien einer Schule mit bilingualem Unterricht; Bestehen eines Anspruchs auf Aufnahme an einer Schule mit bilingualem Unterricht; Anwendbarkeit des Schulgesetzes (SchulG) auf Schulen, die einen Schulversuch durchführen; Vorliegen einer Betreuungserleichterung ...

  • Judicialis

    SchulG § 8 Abs. 3; ; SchulG § 8 Abs. 3 Satz 1 a.F.; ; SchulG § 8 Abs. 3 Satz 3 a.F.; ; SchulG § 8 Abs. 3 Satz 3 Nr. 1 a.F.; ; SchulG § 8 Abs. 3 Satz 3 Nr. 2 a.F.; ; SchulG § 8 Abs.... 3 Satz 3 Nr. 3 a.F.; ; SchulG § 28 Abs. 1; ; SchulG § 28 Abs. 2; ; SchulG § 55 Abs. 3 n.F.; ; SchulG § 129 Abs. 6 n.F.; ; VwVfG § 23 Abs. 1; ; BlnVwVfG § 2 Abs. 2 Satz 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • OVG Berlin, 20.09.2002 - 8 S 224.02

    JÜL, Schulversuch, Vorklasse, Grundschule, Aufnahme, Einschulungsbereich,

    Auszug aus OVG Berlin, 04.11.2004 - 8 S 111.04
    Dass § 8 Abs. 3 Satz 3 SchulG a.F. auch für solche Grundschulen anwendbar ist, die einen Schulversuch durchführen, ohne - wie hier die J. - über einen eigenen Einschulungsbereich zu verfügen, ist in der Rechtsprechung des Senats (Beschluss vom 20. September 2002 - OVG 8 S 224.02 -) geklärt.

    Das Verwaltungsgericht hat in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des beschließenden Senats (Beschluss vom 20. September 2002 - OVG 8 S 224.02 - BA S. 9) erkannt, dass diese Vorgaben im weiten, von pädagogischen und schulorganisatorischen Überlegungen bestimmten Ermessen des Antragsgegners stehen.

    - Sofern die Ausführungen des Senats in seinem Beschluss vom 20. September 2002 (- OVG 8 S 224.02 - BA S. 9/10) anders zu verstehen sein sollten, wird daran nicht festgehalten.

  • BVerwG, 21.05.1976 - IV C 80.74

    Planfeststellungsverfahren im Bundesfernstraßenrecht - Erhebung einer

    Auszug aus OVG Berlin, 04.11.2004 - 8 S 111.04
    Das gilt jedoch nicht, wenn sich aus dem materiellen Recht, das darüber entscheidet, ob der mit einem Verpflichtungsbegehren geltend gemachte Anspruch besteht und welcher Beurteilungszeitpunkt maßgeblich ist, etwas anderes ergibt (stdg. höchstrichterl. Rspr. vgl. u.a. BVerwG, Urteil vom 21. Mai 1976 - 4 C 80.74 - BVerwGE 51, 15 [24 f.], Kopp/Schenke, VwGO 13. Aufl. 2003, § 113 Rn. 220).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 20.09.2005 - 8 S 84.05

    Aufnahme eines Kindes in die erste Klasse einer Grundschule auf Grund seiner

    Die Antragsteller verkennen insoweit nicht nur den Umfang ihrer Darlegungs- und Substanziierungslast im Eilrechtsschutzverfahren, der grundsätzlich verringerte Anforderungen an die gerichtliche Aufklärung korrespondieren, sondern auch die Maßgeblichkeit der schulbehördlichen Auswahlentscheidung als Zeitpunkt für die substanziierte und nachvollziehbare Darlegung der gesetzlichen Kriterien für die Aufnahme in eine andere als die zuständige Grundschule (vgl. hierzu Senatsbeschluss vom 4. November 2004 - OVG 8 S 111.04 -).

    Erziehungsberechtigte, die ihre Kinder in eine andere als die zuständige Grundschule einschulen möchten, müssen bereits bei Antragstellung (vgl. erneut zum maßgeblichen Zeitpunkt Senatsbeschluss vom 4. November 2004 - OVG 8 S 111.04 -) konkret und nachvollziehbar die gewachsenen Bindungen zu anderen Kindern und deren mögliche Beeinträchtigung darlegen.

    - Der weiteren Frage, ob auch dann kein lediglich "virtuelles", sondern "echtes" Losverfahren durchzuführen ist, wenn und soweit Schulplätze nicht auf Grund einer unrichtigen Vorrangentscheidung, sondern in einem fehlerhaften Losverfahren vergeben worden sind (vgl. Senatsbeschlüsse vom 4. November 2004 - OVG 8 S 111.04 -, vom 26. November 2004 - OVG 8 S 109.04 - und vom 29. November 2004 - OVG 8 S 115.04 -), und ob es dann ggf. einen Unterschied macht, wenn die Fehlerhaftigkeit des Losverfahrens zur Aufnahme rangniedrigerer und deshalb materiell nicht berechtigter Bewerber geführt hat, oder nicht, braucht hier nicht weiter nachgegangen zu werden, weil ein solcher Sachverhalt nicht gegeben ist.

  • OVG Berlin, 26.11.2004 - 8 S 109.04

    Vorzeitige Aufnahme in eine Schule; Antrag auf Aufnahme eines Kindes in die

    Erziehungsberechtigte, die ihre Kinder in eine andere als die zuständige Grundschule einschulen möchten, müssen bereits bei Antragstellung (vgl. zum maßgeblichen Zeitpunkt: OVG Berlin, Beschluss vom 4. November 2004 - OVG 8 S 111.04 -) konkret und nachvollziehbar die gewachsenen Bindungen zu anderen Kindern und deren mögliche Beeinträchtigung darlegen.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 02.10.2007 - 3 S 71.07

    Schulrecht - "Gewachsene Bindungen" zu anderen Kindern im Zusammenhang mit der

    Erziehungsberechtigte, die ihre Kinder in eine andere als die zuständige Grundschule einschulen möchten, müssen bereits bei Antragstellung (vgl. zum maßgeblichen Zeitpunkt: OVG Berlin, Beschluss vom 4. November 2004 - OVG 8 S 111.04 -, juris, Rdnr. 19 ff.) konkret und nachvollziehbar die gewachsenen Bindungen zu anderen Kindern und deren mögliche Beeinträchtigung darlegen.
  • VG Berlin, 06.09.2016 - 9 L 251.16

    Aufnahme in die Jahrgangsstufe 1 einer bestimmten Grundschule

    Für die hier maßgebliche Aufnahme in die Grundschule kommt es auf die Verhältnisse im Zeitpunkt der schulbehördlichen Auswahlentscheidung an (vgl. OVG Berlin, Beschluss vom 4. November 2004 - OVG 8 S 111.04 -, juris, OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 20. September 2005 - OVG 8 S 84.05 -, juris, und vom 7. September 2007 - OVG 3 S 56.07 -).
  • VG Berlin, 31.07.2009 - 9 L 212.09

    Gemeinschaftsschule: Schulversuch muss für alle Schulanfänger offen sein

    Insoweit sind wegen der Besonderheiten des Auswahlverfahrens die Angaben der Erziehungsberechtigten bei der Antragstellung maßgeblich (vgl. OVG Berlin, Beschluss vom 4. November 2004 - OVG 8 S 111.04 - und OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20. September 2005 - OVG 8 S 84.05 -).
  • VG Berlin, 01.09.2016 - 9 L 199.16

    Aufnahme in die Schulanfangsphase

    Denn es sind seitens der Behörde die organisatorischen Vorkehrungen für einen reibungslosen Unterrichtsbeginn zu treffen, und die Eltern müssen in die Lage versetzt werden, die weiteren Entscheidungen, z.B. hinsichtlich der nachschulischen Betreuung der Kinder, zu treffen (vgl. OVG Berlin, Beschluss vom 4. November 2004 - OVG 8 S 111.04 - Juris Rn. 20).
  • VG Berlin, 25.08.2015 - 9 L 222.15

    Vorläufige Aufnahme in die Schulanfangsphase einer Grundschule

    Maßgeblicher Zeitpunkt, bis zu dem die tatsächlichen Grundlagen für die Aufnahme oder Ablehnung eines Kindes in eine bestimmte Schule vorliegen müssen, ist wegen der materiellen Besonderheiten des Auswahlverfahrens die schulbehördliche Auswahlentscheidung (grundlegend hierzu: OVG Berlin, Beschluss vom 4. November 2004 - 8 S 111.04 -, juris, Rnr. 20 f, siehe auch u. a. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 7. September 2007 - OVG 3 S 56.07 -, VG Berlin, Beschluss vom 23. Juli 2013 - VG 9 L 233.13 -, Beschluss vom 4. August 2015 - VG 9 L 211.15 -).
  • VG Berlin, 31.07.2009 - 9 L 332.09

    Einstweiliger Rechtsschutz im Schulrecht

    Insoweit sind wegen der Besonderheiten des Auswahlverfahrens die Angaben der Erziehungsberechtigten bei der Antragstellung maßgeblich (vgl. OVG Berlin, Beschluss vom 4. November 2004 - OVG 8 S 111.04 - und OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20. September 2005 - OVG 8 S 84.05 -).
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