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   OVG Berlin, 12.10.1978 - III S 105.78   

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OVG Berlin, 12.10.1978 - III S 105.78 (https://dejure.org/1978,17555)
OVG Berlin, Entscheidung vom 12.10.1978 - III S 105.78 (https://dejure.org/1978,17555)
OVG Berlin, Entscheidung vom 12. Oktober 1978 - III S 105.78 (https://dejure.org/1978,17555)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Schulleiterstellen - Mitwirkung der Gesamtkonferenz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 08.12.1955 - I B 8.55

    Kommunalrechtliches Vertretungsverbot und Kommunalverfassungsstreit;

    Auszug aus OVG Berlin, 12.10.1978 - III S 105.78
    Mitglieder eines kommunalverfassungsrechtlichen Kollegialorgans können danach mit der Behauptung, durch eine Entscheidung des Kollegiums in ihren Mitgliedschaftsrechten verletzt zu sein, verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutz in Anspruch nehmen (BVerwGE 3, 30 [35]; DÖV 1972, 350; OVG Münster OVGE 17, 261 [265]; OVG Lüneburg OVGE 22, 508 [509]; Bay.VGH ESVGH n. F. 13, 85 [88]; vgl. Gönnenwein, Gemeinderecht 1963 S. 361 ff. und Redeker/von Oertzen, VwGO, 6. Aufl., § 43 Anm. 11 ff. jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 30.08.1962 - II C 16.60

    Anspruch auf Beförderung in eine Planstelle der Besoldungsgruppe A 14

    Auszug aus OVG Berlin, 12.10.1978 - III S 105.78
    Denn die Entscheidung darüber, ob und in welchem Grade einer von mehreren in Betracht kommenden Bewerbern für die betreffende Schulleiterstelle geeignet ist, ist ein Akt wertender Erkenntnis, für den die Rechtsprechung eine der gesetzlichen Regelung immanente Beurteilungsermächtigung anerkannt hat, so daß in der Regel selbst bei Beachtung der dem Beurteilungsspielraum vorgegebenen Grenzen nicht nur eine Entscheidung als die richtige, mithin rechtmäßige in Betracht kommt (vgl. aus der beamtenrechtlichen Rechtsprechung u. a. BVerwGE 15, 3 [7 f.]; 15, 39 [40]; 21, 127 [130]).
  • BVerwG, 11.07.1975 - VI C 44.72

    Umbildung von Körperschaften - Rechtsstellung eines Beamten - Gleichzubewertendes

    Auszug aus OVG Berlin, 12.10.1978 - III S 105.78
    Entgegen der Auffassung des Antragsgegners ist der Anspruch der Antragstellerin auf Durchführung des Benennungsverfahrens nicht deshalb ausgeschlossen, weil dem Beigeladenen ein Anspruch auf Wiederverwendung als Rektor zusteht (vgl. BVerwGE 49, 64 [68]: ... der Beamte hat grundsätzlich Anspruch auf Übertragung eines seinem statusrechtlichen Amt entsprechenden funktionellen Amtes.).
  • BVerwG, 13.05.1965 - II C 146.62

    Beamtenrechtliche Beurteilung

    Auszug aus OVG Berlin, 12.10.1978 - III S 105.78
    Denn die Entscheidung darüber, ob und in welchem Grade einer von mehreren in Betracht kommenden Bewerbern für die betreffende Schulleiterstelle geeignet ist, ist ein Akt wertender Erkenntnis, für den die Rechtsprechung eine der gesetzlichen Regelung immanente Beurteilungsermächtigung anerkannt hat, so daß in der Regel selbst bei Beachtung der dem Beurteilungsspielraum vorgegebenen Grenzen nicht nur eine Entscheidung als die richtige, mithin rechtmäßige in Betracht kommt (vgl. aus der beamtenrechtlichen Rechtsprechung u. a. BVerwGE 15, 3 [7 f.]; 15, 39 [40]; 21, 127 [130]).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.01.1973 - XIII A 237/70
    Auszug aus OVG Berlin, 12.10.1978 - III S 105.78
    Die in der Rechtsprechung zum Kommunalverfassungsrecht entwickelten Grundsätze können auf Streitigkeiten im innerorganisatorischen Bereich nichtkommunaler Körperschaften des öffentlichen Rechts übertragen werden (OVG Münster, OVGE 28, 208 ff. für den innerorganisatorischen Bereich einer Zahnärztekammer).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.04.1962 - III A 1122/61

    Beschlussunfähigkeit eines Gemeinderats

    Auszug aus OVG Berlin, 12.10.1978 - III S 105.78
    Mitglieder eines kommunalverfassungsrechtlichen Kollegialorgans können danach mit der Behauptung, durch eine Entscheidung des Kollegiums in ihren Mitgliedschaftsrechten verletzt zu sein, verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutz in Anspruch nehmen (BVerwGE 3, 30 [35]; DÖV 1972, 350; OVG Münster OVGE 17, 261 [265]; OVG Lüneburg OVGE 22, 508 [509]; Bay.VGH ESVGH n. F. 13, 85 [88]; vgl. Gönnenwein, Gemeinderecht 1963 S. 361 ff. und Redeker/von Oertzen, VwGO, 6. Aufl., § 43 Anm. 11 ff. jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BVerwG, 27.09.1962 - II C 164.61

    Grenzen der richterlichen Nachprüfung der Entlassung eines Beamten auf Probe

    Auszug aus OVG Berlin, 12.10.1978 - III S 105.78
    Denn die Entscheidung darüber, ob und in welchem Grade einer von mehreren in Betracht kommenden Bewerbern für die betreffende Schulleiterstelle geeignet ist, ist ein Akt wertender Erkenntnis, für den die Rechtsprechung eine der gesetzlichen Regelung immanente Beurteilungsermächtigung anerkannt hat, so daß in der Regel selbst bei Beachtung der dem Beurteilungsspielraum vorgegebenen Grenzen nicht nur eine Entscheidung als die richtige, mithin rechtmäßige in Betracht kommt (vgl. aus der beamtenrechtlichen Rechtsprechung u. a. BVerwGE 15, 3 [7 f.]; 15, 39 [40]; 21, 127 [130]).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.02.1972 - III A 887/69
    Auszug aus OVG Berlin, 12.10.1978 - III S 105.78
    Mit der gleichen Begründung, nämlich in einem sich aus der Körperschaftsverfassung ergebenden Recht verletzt zu sein, kann ein kommunalverfassungsrechtliches Organ gegen ein anderes vorgehen (OVG Münster OVGE 23, 124 [126/127]; 27, 258 [259], obwohl, wie auch in der erstgenannten Fallgruppe, keine begründeten Zweifel daran bestehen, daß die den gemeindlichen Organen und Organverwaltern durch die Kommunalverfassungen eingeräumten Befugnisse nicht einem vom Gemeininteresse der Körperschaft verschiedenen Individualinteresse zu dienen bestimmt sind (OVG Münster, OVGE 27, 258 [263]).
  • BVerwG, 21.06.1974 - IV C 17.72

    Unzulässige Klage einer Stadt gegen eigenes Organ

    Auszug aus OVG Berlin, 12.10.1978 - III S 105.78
    Da das verwaltungsgerichtliche Verfahren in erster Linie dem Schutz subjektiver Rechte dient, hat die Rechtsprechung bei der Zulassung körperschaftsinterner (In-Sich-)Prozesse stets Zurückhaltung geübt und ihre Zulässigkeit, von gesetzlich ausdrücklich vorgesehenen Ausnahmen abgesehen, davon abhängig gemacht, daß der um Rechtsschutz nachsuchende Beteiligte eine Verletzung eigener Rechte schlüssig geltend machen kann (BVerwGE 45, 207 [209 f.]; Kisker, Organe als Inhaber subjektiver Rechte, JuS 1975, S. 704 ff.).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 23.02.1963 - VerfGH 6/62
    Auszug aus OVG Berlin, 12.10.1978 - III S 105.78
    Eine solche Bindung ergibt sich weder aus dem Wortlaut des Gesetzes noch darf sie wegen der entgegenstehenden verfassungsrechtlich garantierten Personalhoheit der Regierung im Wege der Gesetzesinterpretation daraus abgeleitet werden (vgl. OVG Berlin, Beschluß vom 09.06.1976, a.a.O., die weiteren Nachweise auf S. 6 Abs. 2 des angefochtenen Beschlusses sowie zu der entsprechenden Vorschrift des Schulverfassungsgesetzes von Nordrhein-Westfalen, VerfGH NW OVGE 18, 316 und OVG Münster, OVGE 29, 293 [295]).
  • VG Berlin, 28.12.1978 - III A 1277.78
    Es ist bereits zweifelhaft, ob die Antragstellerin mit ihrem Antragsbegehren Rechte verfolgt, die sie als eigene im Rahmen eines Verwaltungsstreitverfahrens geltend machen kann (vgl. zu dieser Problematik OVG Berlin, Beschluß vom 12.10.1978 OVG III S 105/78 ).
  • VG Berlin, 14.06.1984 - 3 A 1255.83
    Hat der Gesetzgeber in solchen Fällen durch die von ihm geschaffenen Organisationsstruktur einer Körperschaft oder eines Teil derselben die Möglichkeit von durch Interessenwiderstreit bedingten Konflikten in Kauf genommen, muß einem Organ hinsichtlich der ihm übertragenen Kompetenz Rechtsschutz gewährt, also ein Recht an der Kompetenz anerkannt werden (vgl. zum Vorstehenden OVG Berlin, Beschluß vom 12.10.1978 OVG III S 105.78 , Sammlung schul- und prüfungsrechtlicher Entscheidungen VI A IV S. 91 m. w. N.).
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