Rechtsprechung
   OVG Berlin, 16.12.2004 - 5 B 4.04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,3846
OVG Berlin, 16.12.2004 - 5 B 4.04 (https://dejure.org/2004,3846)
OVG Berlin, Entscheidung vom 16.12.2004 - 5 B 4.04 (https://dejure.org/2004,3846)
OVG Berlin, Entscheidung vom 16. Dezember 2004 - 5 B 4.04 (https://dejure.org/2004,3846)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,3846) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruchsgrundlage für die Gewährung von Anschlussförderung nach Ablauf des Bewilligungszeitraums; Voraussetzungen einer verwaltungsrechtlichen Zusicherung; Ermittlung des Erklärungsinhaltes eines Verwaltungsaktes; Berlinspezifische Art der Wohnungsbauförderung; ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Kein Anspruch auf Anschlußförderung

  • Judicialis

    VwVfG § 38; ; VwVfG § 38 Abs. 1; ; VwVfG § 38 Abs. 3; ; WoBindG § 8 a; ; BGB § 133; ; II. WoBauG § 46; ; WoFG § 13 I

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Fortzahlung von Wohnungsbauförderung trotz schlechter Haushaltslage?

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wohnungsbauförderung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • nomos.de PDF, S. 7 (Kurzinformation)

    Keine Anschlussförderung im sozialen Wohnungsbau

  • nomos.de PDF, S. 50 (Leitsatz)

    § 38 VwVfG; § 46 II. WoBauG; § 133 WoFG; Art. 14, 20 GG
    Keine Anschlussförderung im sozialen Wohnungsbau Berlins

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 08.04.1997 - 3 C 6.95

    Verfassungsrecht - Gleichbehandlung bei Vertrauensschutz in das Fortbestehen von

    Auszug aus OVG Berlin, 16.12.2004 - 5 B 4.04
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist anerkannt, dass eine die Subventionspraxis steuernde Verwaltungsvorschrift über die ihr zunächst innewohnende interne Bindung hinaus sowohl vermittels des Gleichheitssatzes (Art. 3 Abs. 1 GG) als auch des im Rechtsstaatsprinzip verankerten Gebots des Vertrauensschutzes (Art. 20 und Art. 28 GG) eine Außenwirkung im Verhältnis der Verwaltung zum Bürger zu begründen vermag (vgl. nur Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 8. April 1997 - BVerwG 3 C 6.95 - BVerwGE 104, 220 [221]).

    Jedoch entspricht es ebenfalls höchstrichterlicher Rechtsprechung, dass ein durch Verwaltungsvorschriften festgelegtes Förderprogramm aus willkürfreien, d.h. sachlichen Gründen jederzeit geändert werden kann (vgl. Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. März 1973 - BVerwGE 46, 89 [90] und Urteil vom 8. April 1997, a.a.O. S. 223).

  • BVerwG, 20.03.1973 - I WB 217.72

    Rechtsmittel

    Auszug aus OVG Berlin, 16.12.2004 - 5 B 4.04
    Jedoch entspricht es ebenfalls höchstrichterlicher Rechtsprechung, dass ein durch Verwaltungsvorschriften festgelegtes Förderprogramm aus willkürfreien, d.h. sachlichen Gründen jederzeit geändert werden kann (vgl. Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. März 1973 - BVerwGE 46, 89 [90] und Urteil vom 8. April 1997, a.a.O. S. 223).
  • BVerwG, 29.01.1991 - 4 C 51.89

    Grundrechtskonkretisierende Normen

    Auszug aus OVG Berlin, 16.12.2004 - 5 B 4.04
    Diese bezieht sich allein darauf, ob die zu Grunde gelegte Prognose auf der Grundlage fachwissenschaftlicher Maßstäbe methodisch fachgerecht erstellt wurde (vgl. z.B. Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 29. Januar 1991 - BVerwG 4 C 51.89 - BVerwGE 87, 332 [355] m.w.N.).
  • BVerwG, 05.11.1998 - 2 A 3.98

    Mietzuschußsonderregelung des Bundesnachrichtendienstes (MZSR);

    Auszug aus OVG Berlin, 16.12.2004 - 5 B 4.04
    Denn nach der insoweit maßgeblichen Verwaltungspraxis des Beklagten (vgl. Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 5. November 1998 - BVerwG 2 A 3.98 - Buchholz 232 § 79 BBG Nr. 116, 11 [12] m.w.N.) sind alle Vorhaben, die die Kriterien der Anschlussförderungsrichtlinie erfüllten, ohne Ausnahme gefördert worden.
  • BVerwG, 25.01.1995 - 11 C 29.93

    Aufstellung und Entfernung von Verkehrszeichen - Abgabe einer verbindlichen

    Auszug aus OVG Berlin, 16.12.2004 - 5 B 4.04
    Es kommt dabei darauf an, ob bei objektiver Betrachtung unter Berücksichtigung von Sinn und Zweck der Rechtssätze, deren Vollzug oder Wahrung der zugesicherte Verwaltungsakt dient, zu erwarten wäre, dass die Zusicherung auch in Ansehung der veränderten Umstände erneut gegeben worden wäre (vgl. Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. Januar 1995 - BVerwG 11 C 29.93 - BVerwGE 97, 323 [330] m.w.N.).
  • BVerfG, 08.06.1988 - 2 BvL 9/85

    Fehlbelegungsabgabe

    Auszug aus OVG Berlin, 16.12.2004 - 5 B 4.04
    Nur wenn sein Vertrauen auf den Fortbestand der Rechtslage den Vorrang verdient, ist die Änderung unzulässig (vgl. Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 8. Juni 1988 - 2 BvL 9/85 und 3/86 - BVerfGE 78, 249 [284]).
  • BVerfG, 15.10.1996 - 1 BvL 44/92

    Mietpreisbindung

    Auszug aus OVG Berlin, 16.12.2004 - 5 B 4.04
    Auf einem Rechtsgebiet mit derart bewegter Entwicklung kann der einzelne nur eingeschränkt auf das unveränderte Fortbestehen einer ihm günstigen Rechtslage rechnen (vgl. Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Oktober 1996 - 1 BvL 44, 48/92 - BVerfGE 95, 64 [92] m.w.N.).
  • OVG Berlin, 13.06.2002 - 5 B 22.01

    Wohnungsrecht - Fortgeltung des Zweckentfremdungsverbots in Berlin?

    Auszug aus OVG Berlin, 16.12.2004 - 5 B 4.04
    In seinem Urteil zum automatischen Außer-Kraft-Treten der Berliner Zweckentfremdungsverbot-Verordnung vom 13. Juni 2002 - OVG 5 B 22.01 - (GE 2002, 1128) hat der erkennende Senat festgestellt, dass zwar in der Zeit von der Wiedervereinigung bis Mitte der 90er Jahre noch ein Wohnraumdefizit bestand, zu dessen Beseitigung Wohnungsbauprogramme aufgelegt wurden.
  • BGH, 17.02.2000 - IX ZR 32/99

    Auslegung einer Bürgschaftserklärung

    Auszug aus OVG Berlin, 16.12.2004 - 5 B 4.04
    b) Es kommt hinzu, dass wegen des Schriftformerfordernisses des § 38 Abs. 1 VwVfG außerhalb des Bescheides liegenden Umstände nur dann berücksichtigt werden können, wenn der durch Auslegung ermittelte Inhalt der Erklärung einen - wenn auch nur unvollkommenen - Ausdruck oder Anhalt in der Urkunde gefunden hat (vgl. Urteil des Bundesgerichtshofs, vom 17. Februar 2000 - IX ZR 32/99 - NJW 2000, 1569 [1570] m.w.N.).
  • BVerwG, 26.09.1996 - 2 C 39.95

    Recht der Richter und Staatsanwälte - Weites Verwaltungsermessen bei Verwendung

    Auszug aus OVG Berlin, 16.12.2004 - 5 B 4.04
    Die Behörde muss gegenüber dem Adressaten unzweifelhaft den Willen zum Ausdruck gebracht haben, eine bestimmte Handlung später vorzunehmen oder zu unterlassen (vgl. Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. September 1996 - BVerwG 2 C 39.95 - BVerwGE 102, 81 [84]).
  • OVG Berlin, 24.07.2003 - 5 S 8.03

    Sozialer Wohnungsbau - Anschlussförderung in Berlin (Auslegung eines Bescheides)

  • BVerwG, 02.09.1999 - 2 C 22.98

    Nebentätigkeit eines Hochschullehrers, Vorteil bei Inanspruchnahme von Personal

  • BVerwG, 22.03.1995 - 1 WB 81.94

    Anspruch eines Berufssoldaten auf Umzugskostenvergütung bei einer verordneten

  • BVerwG, 11.05.2006 - 5 C 10.05

    A: Anschlussförderung im sozialen Wohnungsbau (Berlin); Auslegung von

    Das Oberverwaltungsgericht hat die Berufung der Klägerin, mit der sie hilfsweise beantragt hat, festzustellen, dass der Beklagte verpflichtet sei, ihr öffentliche Mittel für ihre Wohnanlage in solchem Umfang zur Verfügung zu stellen, dass die nach § 8a WoBindG i.V.m. der II. BV berechnete Miete für breite Schichten des Volkes geeignet ist, zurückgewiesen (Urteil vom 16. Dezember 2004, JZ 2005, 672 m. Anm. von Möllers).

    Der Streitwert wird für das Revisionsverfahren auf 1 962 732, 16 EUR festgesetzt (vgl. Beschluss des Senats vom 17. Mai 2005 sowie Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 16. Dezember 2003 - VG 16 A 117.03 - und Beschluss des Oberverwaltungsgerichts vom 16. Dezember 2004 - OVG 5 B 4.04 - s. auch Nr. 56.2 des Streitwertkatalogs).

  • OLG Düsseldorf, 28.12.2016 - 6 U 126/16

    Verjährung des verschuldensunabhängigen Schadensersatzanspruchs gem. § 945 ZPO

    Nachdem das Oberverwaltungsgericht Berlin ( 5 B 4.04) in einem Parallelverfahren die Klage einer anderen Wohnungsbaugesellschaft auf Gewährung von Aufwendungshilfe am 16.12.2004 zurückgewiesen hatte, hob das Verwaltungsgericht Berlin auf Antrag des Klägers mit dem dem Kläger und der KG zugestellten Beschluss vom 07.02.2005 (16 A 29.05) die einstweilige Anordnung des Oberverwaltungsgerichts Berlin vom 05.05.2004 auf und wies den Antrag der KG auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes mit der Begründung zurück, dass die KG keinen Anspruch auf Anschlussförderung habe.

    Erstens sei der Anspruch des Klägers gegenüber der KG bereits verjährt, weil der Kläger die für die Rückforderung der streitgegenständliche Beträge erforderlichen Kenntnisse von den anspruchsbegründenden Umständen bereits durch die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Berlin vom 16.12.2004 - 5 B 4.04 in dem von dem Kläger geführten "Pilotverfahren" C. erlangt gehabt habe.

    Entgegen der Meinung der Berufung des Beklagten zu 1) sei es ihm auch nicht schon nach dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin vom 16.12.2004 - 5 B 4.04 zumutbar gewesen, Klage zu erheben, da das Oberverwaltungsgericht innerhalb nur weniger Monate konträre Rechtsauffassungen geäußert und dann auch noch die Revision zum Bundesverwaltungsgericht zugelassen habe, dessen Entscheidung nicht absehbar gewesen sei.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 23.05.2013 - 5 B 3.10

    Wohnungsbauförderung; Sozialer Wohnungsbau; Fördermittel; Subvention;

    Nachdem der erkennende Senat in einem Hauptsacheverfahren einer anderen Wohnungsbaugesellschaft mit Urteil vom 16. Dezember 2004 - OVG 5 B 4.04 [S... ./. Land Berlin] - entschieden hatte, dass ein Anspruch auf Gewährung von Anschlussförderung nicht bestehe, änderte das Verwaltungsgericht auf Antrag des Klägers den o.g. Beschluss des Oberverwaltungsgerichts vom 5. Mai 2004 und lehnte den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung ab (Beschluss vom 7. Februar 2005 - VG 16 A 30.05 -, bestätigt durch Beschluss des Senats vom 21. März 2005 - OVG 5 S 42.05 -).

    Denn Anlass für ein solches Tätigwerden hatte der Kläger frühestens nach Ergehen des Urteils des Oberverwaltungsgerichts Berlin vom 16. Dezember 2004, a.a.O., mit dem in dem Pilotverfahren S... ./. Land Berlin ein Anspruch auf Anschlussförderung versagt worden war.

  • OVG Schleswig-Holstein, 10.03.2022 - 2 LB 18/20

    Straßenausbaubeitragssatzung; Ermittlung des beitragsfähigen Aufwands;

    Dass es dem objektivierten mutmaßlichen Willen der Beklagten entsprach, auch bei Nichtigkeit der Regelungen über den Einheitssatz an den übrigen Regelungen der Satzung festzuhalten, ergibt sich auch aus dem Grundsatz, dass aufgrund der Gesetzesbindung der Verwaltung (Art. 20 Abs. 3 GG, Art. 52 Abs. 1 der Verfassung des Landes Schleswig-Holstein) davon auszugehen ist, dass sich die öffentliche Hand im Zweifel gesetzeskonform verhalten will (OVG Münster, Urteil vom 8. Dezember 1994 - 24 A 3212/92 -, juris Rn. 14; VGH München, Urteil vom 28. September 2010 - 12 B 09.2955 -, juris Rn. 19 ; OVG Berlin, Urteil vom 16. Dezember 2004 - 5 B 4.04 -, BeckRS 2004, 30988233 o.Rn. ; Senatsurteil vom 5. Dezember 2021 - 2 LB 3/21 -, NordÖR 2022, 141 ; s. a. BGH, Urteil vom 14. Juni 2006 - VIII ZR 257/04 -, juris Rn. 21 m. w. N. ).
  • VerfGH Berlin, 13.04.2005 - VerfGH 17 A/05

    Antrag auf Eilrechtsschutz einer Berliner Wohnungsbaugesellschaft gegen Wegfall

    Nachdem das Oberverwaltungsgericht Berlin in einem Musterverfahren durch Urteil vom 16. Dezember 2004 - OVG 5 B 4.04 - die Berufung einer Wohnungsbaugesellschaft gegen das einen Anspruch auf Gewährung von Anschlussförderung verneinende Urteil des Verwaltungsgerichts als unbegründet zurückgewiesen, allerdings die Revision zum Bundesverwaltungsgericht wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen hatte, änderte das Verwaltungsgericht Berlin durch Beschluss vom 7. Februar 2005 die einstweilige Anordnung des Oberverwaltungsgerichts ab und wies den Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtschutzes zurück.

    Die Behauptung der Antragstellerin, dass es für das Land Berlin wirtschaftlich keinen Unterschied mache, ob die Fördermittel (auch nur vorläufig) weitergewährt würden oder nicht, beruht zu einem erheblichen Teil auf ungesicherten Spekulationen (möglicher Ausfall der Rückbürgschaften) und widerspricht auch dem vom Oberverwaltungsgericht im Urteil vom 16. Dezember 2004 - OVG 5 B 4.04 - zitierten Expertenbericht vom 27. Januar 2003.

  • VerfGH Berlin, 13.04.2005 - VerfGH 17/05

    Voraussetzungen eines Verfahrens vor dem Vefassungsgerichtshof des Landes Berlin

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • VG Aachen, 27.02.2015 - 7 K 1835/13

    Ausgleichszahlung; Wasserschutzgebiet; Begünstgter; Rechtsverordnung

    vgl. OVG Berlin, Urteil vom 16. Dezember 2004 - OVG 5 B 4.04 -, JZ 2005, 675; Kopp/Ramsauer, VwVfG, 11. Auflage 2010, § 38 Rn. 10 m.N.
  • LG Düsseldorf, 02.05.2016 - 21 O 124/15

    Persönliche Haftung der Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft für deren

    Im Anschluss an ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin vom 16.12.2004 (OVG 5 B 4.04) in einem Hauptsacheverfahren einer anderen Wohnungsbaugesellschaft, in dem entschieden wurde, dass ein Anspruch auf Anschlussförderung nicht bestehe, änderte das Verwaltungsgericht Berlin auf Antrag des hiesigen Klägers gemäß § 80 Abs. 7 VwGO analog den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Berlin vom 05.05.2004 (OVG 5 S 13.04) ab und lehnte den Antrag der KG auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes ab (VG Berlin, Beschluss vom 07.02.2005 - VG 16 A 29.05, bestätigt durch OVG Berlin, Beschluss vom 21.03.2005 - OVG 5 S 41.05).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 23.05.2013 - 5 B 1.10

    Wohnungsbauförderung; Sozialer Wohnungsbau; Fördermittel; Subvention;

    Nachdem der erkennende Senat in einem Hauptsacheverfahren einer anderen Wohnungsbaugesellschaft mit Urteil vom 16. Dezember 2004 (OVG 5 B 4.04) entschieden hatte, dass ein Anspruch auf Gewährung von Anschlussförderung nicht bestehe, änderte das Verwaltungsgericht Berlin auf Antrag des Klägers den stattgebenden Beschluss im Eilverfahren und lehnte den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung ab (Beschluss vom 7. Februar 2005 - VG 16 A 18.05 -, bestätigt durch Beschluss des Senats vom 22. März 2005 - OVG 5 S 11.05 -).
  • OLG Düsseldorf, 19.03.2007 - 16 U 140/06

    Keine Aufklärungspflichtverletzung der Bank bei Anlage in einen als GbR geführten

    Dementsprechend ist auch das OVG Berlin von einer "Haushaltsnotlage" ausgegangen (JZ 2005, 672, 675) und hat sich mithin die Gefahrenlage, auf die in dem Prospekt im Hinblick auf die mögliche Versagung einer Subvention hingewiesen wird, verwirklicht.
  • KG, 14.03.2017 - 14 U 175/14

    Erschwerung von Insolvenzgläubiger-Zugriff durch Einbringung eines Grundstücks in

  • VG Weimar, 05.11.2014 - 7 K 849/11

    Freistellung von Altlasten im Bergbau nach dem Umweltrahmengesetz; Anforderungen

  • LG Düsseldorf, 27.04.2006 - 2b O 276/04

    Umfang der Aufklärungspflichten im Rahmen eines Beratungsvertrages über die

  • VG Berlin, 07.02.2005 - 16 A 8.05

    Vorläufig gezahlte Anschlussförderung im sozialen Wohnungsbau gestoppt

  • VGH Bayern, 30.06.2008 - 11 B 05.1082

    Entscheidung nach § 130 a VwGO; Beweisanregungen im Rahmen vorangegangener

  • KG, 11.03.2008 - 4 U 40/07

    Umfang der Beratungspflicht der Verkäufer bzw. Gründungsgesellschafter eines

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht