Rechtsprechung
   OVG Berlin, 17.10.2003 - 2 B 15.00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,21430
OVG Berlin, 17.10.2003 - 2 B 15.00 (https://dejure.org/2003,21430)
OVG Berlin, Entscheidung vom 17.10.2003 - 2 B 15.00 (https://dejure.org/2003,21430)
OVG Berlin, Entscheidung vom 17. Oktober 2003 - 2 B 15.00 (https://dejure.org/2003,21430)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,21430) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausnahmegenehmigung zum Fällen einer in der vom Antragsteller genutzten Kleingartenparzelle stehenden Birke; Ernteertragsmindernde Wirkung der Birkenkrone für einen im Schattenbereich stehenden Pflaumenbaum als Ausnahmegrund; Vereinbarkeit von landesrechtlichen ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Keine Fällgenehmigung bei Obstbaumbeeinträchtigung; Baumschutz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 26.01.2006 - 11 B 12.05

    Isolierte Anfechtung einer Ausgleichsabgabe mangels Rechtsgrundlage; Genehmigung

    Auch wenn die die Einwirkungsmöglichkeiten auf den Berliner Baumbestand grundsätzlich beschränkenden Vorschriften der Baumschutzverordnung eine verfassungsrechtlich zulässige Bestimmung von Inhalt und Schranken des Eigentums im Sinne von Art. 14 Abs. 1 Satz 2 Grundgesetz enthalten (vgl. OVG Berlin, Urteil vom 17. Oktober 2003 - OVG 2 B 15.00 -, UPR 2004, 234; Urteil vom 16. August 1996 - OVG 2 B 26.93 -, NvWZ - RR 1997, 530; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 1. Februar 1996, - 4 B 303/95 -, NVwZ 1996, 1487), unterliegen sie den verfassungsrechtlichen Anforderungen der Bestimmtheit und Normenklarheit.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 10.02.2011 - 11 B 32.08

    Baumschutzsatzung Petershagen/Eggersdorf; Ausgleichsabgabe; gesetzliche

    Es entspricht ständiger und unbestrittener, auch obergerichtlicher Rechtsprechung (vgl. BVerwG, Beschluss vom 1. Februar 1996 - 4 B 303.95 -, NJW 1996, 1487; OVG Berlin, Urteil vom 17. Oktober 2003 - 2 B 15.00 -, juris Rz. 20 m.w.N.; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 3. Februar 1997 - 7 A 3778.94 -, juris Rz. 11 ff.; s. auch Günther, a.a.O., Rz. 26 ff. und 153), dass naturschutzrechtliche Einschränkungen durch Regelungen von Baumschutzverordnungen, die die Grundstücksnutzung einschränken, Ersatzpflanzungen aufgeben und Ausgleichsabgaben im Falle der Unmöglichkeit solcher Pflanzungen festsetzen, grundsätzlich als zulässige Bestimmungen von Inhalt und Schranken im Sinne von Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG anzusehen sind.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht