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   OVG Berlin-Brandenburg, 01.06.2007 - 4 S 4.07   

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OVG Berlin-Brandenburg, 01.06.2007 - 4 S 4.07 (https://dejure.org/2007,18846)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 01.06.2007 - 4 S 4.07 (https://dejure.org/2007,18846)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 01. Juni 2007 - 4 S 4.07 (https://dejure.org/2007,18846)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag eines Beamten auf vorläufige Freihaltung einer Stelle; Verletzung des Bewerbungsverfahrensanspruchs; Funktionsvorbehalt als objektiv-rechtliche Verfassungsbestimmung; Zielsetzung von Art. 33 Abs. 4 GG; Einschränkung des beamtenrechtlichen Lebenszeitprinzips für ...

  • Judicialis

    LBG § 12 Abs. 2; ; LBG § 148 a; ; LHO § 49

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 23.06.2005 - 2 BvR 221/05

    Verfassungsbeschwerde gegen eine verwaltungsgerichtliche Eilschutz versagende

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 01.06.2007 - 4 S 4.07
    Hierauf bezieht sich auch die vom Antragsteller angeführte Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (vom 23. Juni 2005 - 2 BvR 221/05 - ZBR 2006, 165), wonach sich ein Anordnungsgrund für die Rückgängigmachung einer Dienstpostenbesetzung dann ergeben kann, wenn die Tätigkeit des Konkurrenten auf dem Dienstposten trotz der Rechtswidrigkeit der Auswahlentscheidung bei deren Wiederholung zum Nachteil des unterlegenen Beamten berücksichtigt werden kann.

    Die Bejahung eines Anordnungsgrundes für das Begehren, die Erlangung eines Bewährungsvorsprungs des Mitbewerbers mit Blick auf eine erneute Auswahlentscheidung zu verhindern (s.o.), beruht gerade auf der Erwägung, dass ein etwaiger Bewährungsvorsprung vom Dienstherrn bei einer objektiven, am Maßstab der Bestenauslese orientierten erneuten Auswahlentscheidung berücksichtigt werden kann (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23. Juni 2005, a.a.O.; s. auch VGH München, Beschluss vom 24. November 2006 - 3 CE 06.2680 - juris Rn. 44; ferner Günther, ZBR 1990, 284, 288).

  • BVerfG, 18.02.1988 - 2 BvR 1324/87

    Umfang der Rechtsschutzgarantie aus Art. 19 Abs. 4 GG im

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 01.06.2007 - 4 S 4.07
    Nach der schon vom Verwaltungsgericht zitierten Verfassungsrechtsprechung beinhaltet Art. 33 Abs. 4 GG kein Recht des Einzelnen, sondern regelt in dem Funktionsvorbehalt eine objektiv-rechtliche Verfassungsbestimmung (vgl. nur BVerfG, Beschluss vom 18. Februar 1988 - 2 BvR 1324/87 - juris Rn. 9 m. w. Nachw.).

    Sie garantiert lediglich institutionell das Strukturprinzip, dass hoheitsrechtliche Befugnisse in der Regel durch Beamte wahrgenommen werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 18. Februar 1988 - 2 BvR 1324/87 - NVwZ 1988, 523).

  • BVerfG, 02.03.1993 - 1 BvR 1213/85

    Streikeinsatz von Beamten

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 01.06.2007 - 4 S 4.07
    Sie verbietet jedoch nicht generell, dafür auch Arbeitnehmer einzusetzen (vgl. BVerfGE 88, 103 ).

    Er verböte es jedoch nicht generell, dafür auch Angestellte einzusetzen (vgl. BVerfG, Urteil vom 2. März 1993 - 1 BvR 1213/85 - BVerfGE 88, 103, 114; BVerwG, Urteil vom 26. Oktober 2000 - 2 C 31.99 - a.a.O., Plog/Wiedow/Lemhöfer/Bayer, BBG, § 4 Rn. 9).

  • BVerwG, 26.10.2000 - 2 C 31.99

    Angestelltenstelle; Umwandlung in Beamtenstelle; Angestellter, Anspruch auf

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 01.06.2007 - 4 S 4.07
    Ebenso hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden (Urteil vom 26. Oktober 2000 - 2 C 31.99 - juris Rn. 13).

    Er verböte es jedoch nicht generell, dafür auch Angestellte einzusetzen (vgl. BVerfG, Urteil vom 2. März 1993 - 1 BvR 1213/85 - BVerfGE 88, 103, 114; BVerwG, Urteil vom 26. Oktober 2000 - 2 C 31.99 - a.a.O., Plog/Wiedow/Lemhöfer/Bayer, BBG, § 4 Rn. 9).

  • VGH Hessen, 20.07.1988 - 1 UE 407/84
    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 01.06.2007 - 4 S 4.07
    Die in dem Auswahlvermerk festgehaltenen Gründe für die Besetzung der Stelle mit dem Beigeladenen wären sachliche Gründe für die Ausnahme, diese Stelle nicht mit einem Beamten zu besetzen (vgl. dazu auch VGH Kassel, Urteil vom 20. Juli 1988 - 1 UE 407/84 - NVwZ-RR 1989, 563).
  • VGH Bayern, 24.11.2006 - 3 CE 06.2680

    Dienstpostenbesetzung (Schulleiterstelle); Anordnungsgrund (faktischer

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 01.06.2007 - 4 S 4.07
    Die Bejahung eines Anordnungsgrundes für das Begehren, die Erlangung eines Bewährungsvorsprungs des Mitbewerbers mit Blick auf eine erneute Auswahlentscheidung zu verhindern (s.o.), beruht gerade auf der Erwägung, dass ein etwaiger Bewährungsvorsprung vom Dienstherrn bei einer objektiven, am Maßstab der Bestenauslese orientierten erneuten Auswahlentscheidung berücksichtigt werden kann (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23. Juni 2005, a.a.O.; s. auch VGH München, Beschluss vom 24. November 2006 - 3 CE 06.2680 - juris Rn. 44; ferner Günther, ZBR 1990, 284, 288).
  • VGH Bayern, 29.07.1993 - 3 CE 93.1964
    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 01.06.2007 - 4 S 4.07
    Dem hält der Antragsteller eine Entscheidung des VGH München (Beschluss vom 29. Juli 1993 - 3 CE 93.1964 - ZBR 1994, 350, 352) entgegen, wonach ein Beamter möglicherweise in seinem Anspruch auf fehlerfreie Ermessensausübung verletzt sei durch eine fehlerhafte Zulassung von Angestellten als (Mit-)Bewerber, wenn die ausgeschriebene Stelle wegen der Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben im Sinne des Funktionsvorbehalts nur einem Beamten übertragen werden könne.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 02.04.2007 - 4 S 3.07

    Auswahlentscheidung bei Beförderung - Vergleichbarkeit der Beurteilungen

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 01.06.2007 - 4 S 4.07
    Diese sind die Einhaltung des vorgeschriebenen Verfahrens, die Zugrundelegung des richtigen Sachverhalts, die zutreffende Erfassung des Begriffs der Eignung und der gesetzlichen Grenzen der Beurteilungsermächtigung, das Fehlen sachfremder Erwägungen sowie die Beachtung allgemeiner Bewertungsmaßstäbe (vgl. nur Beschluss des Senats vom 2. April 2007 - OVG 4 S 3.07 - BA S. 3 f. m. w. Nachw.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.09.2006 - 6 A 1710/04

    Voraussetzungen für den Anspruch eines Beamten auf Übertragung eines

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 01.06.2007 - 4 S 4.07
    Die Vorschrift stellt eine Ausnahme zu dem beamtenrechtlichen Grundsatz dar, dass Ämter auf Lebenszeit vergeben werden, und soll den Spielraum der Personalführung erweitern sowie die Leistungsfähigkeit und Leistungsbereitschaft der Führungskraft steigern (vgl. LT-Drs. 2/5676, S. 21, 22, 39 ff.., s. auch OVG Münster, Urteil vom 13. September 2006 - 6 A 1710/04 - juris Rn. 66 ff.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 30.05.2007 - 4 S 13.07

    Beförderungsauswahlentscheidung durch Vergleich der Anforderungskriterien mit den

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 01.06.2007 - 4 S 4.07
    a) Der Antragsteller nimmt mit seinen Ausführungen der Sache nach Bezug auf die verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung zu der Frage, ob in Konkurrentenstreitigkeiten ein Anordnungsgrund nicht nur für eine Verhinderung der endgültigen Besetzung, sondern auch für eine Dienstpostenübertragung bzw. deren Rückgängigmachung besteht, um für den Fall einer fehlerhaften Auswahl einen ungerechtfertigten Bewährungsvorsprung des Mitbewerbers bei einer erneuten Auswahlentscheidung zu verhindern (s. dazu - einen solchen Anordnungsgrund bejahend - den Beschluss des Senats vom 30. Mai 2007 - OVG 4 S 13.07 - m. w. Nachw. zum Meinungsstand).
  • BVerwG, 21.03.2007 - 2 C 2.06

    Dienstliche Beurteilung; Information des Beurteilers über die Leistungen des

  • BVerfG, 25.11.2011 - 2 BvR 2305/11

    Organisationsermessen des Dienstherrn auch hinsichtlich der Frage, ob eine

    Die Angestellten- oder Beamteneigenschaft ist auch unter dem Blickwinkel des Art. 33 Abs. 4 GG grundsätzlich kein Gesichtspunkt, der unmittelbar Eignung, Befähigung und fachliche Leistung der Bewerber betrifft (vgl. auch Verfassungsgericht des Landes Brandenburg, Beschluss vom 18. Oktober 2007 - VfGBbg 11/07 EA -, NVwZ 2008, S. 210; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 1. Juni 2007 - OVG 4 S 4.07 -, juris, Rn. 7 f.; anders OVG des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 20. Januar 2011 - 1 M 159/10 -, LKV 2011, S. 178 ; OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 6. Mai 2008 - 1 B 1786/07 -, juris, Rn. 50 ff.).
  • VG Potsdam, 07.06.2011 - 2 L 48/11

    Konkurrentenklage gegen Beförderungsentscheidung

    entgegen OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 1. Juni 2007 - OVG 4 S 4.07 -, zitiert nach juris, vgl. auch den Beschluss der Kammer vom 19. Januar 2007 - 2 L 568/06 -.

    OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 1. Juni 2007, a. a. O., Rn. 9 m. w. N.

    OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 1. Juni 2007, a. a. O., Rn. 9; die Frage, ob (auch) ein Einsatz von Tarifbeschäftigten als Abteilungsleiter in obersten Landesbehörden in quantitativ großem Umfang hiernach zu rechtfertigen wäre - vgl. für den Lehrerbereich unter Hinweis auf die nicht schwerpunktmäßig hoheitlich geprägten Aufgaben BVerfG, Beschluss vom 19. September 2007 - 2 BvF 3/02 -, zitiert nach juris, Rn. 65 - stellt sich vorliegend nicht.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.05.2008 - 1 B 1786/07
    vgl. zu einen etwaigen Verstoß gegen Art. 87a Abs. 2 GG bei der Vergabe eines Beförderungsdienstpostens BVerfG, Kammerbeschluss vom 2. Oktober 2007, a.a.O., S. 195, unter Bezugnahme auf den Beschluss des BayVGH vom 29. Juli 1993 - 3 CE 93.1964 -, ZBR 1994, 350, 352, der die Rüge einer Verletzung des Funktionsvorbehalts des Art. 33 Abs. 4 GG betraf; siehe auch Sander, Art. 33 Abs. 4 GG im (Zwie)-Licht der Rechtsprechung, ZBR 2001, 391, 393 f.; a. A. (jeweils zu Art. 33 Abs. 2 GG) BbgVerfG, Beschluss vom 18. Oktober 2007 - VfGBbg 11/07 EA -, NVwZ 2008, 210; OVG Bbg., Beschluss vom 1. Juni 2007 - 4 S 4.07 -, juris.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 20.01.2011 - 1 M 159/10

    Besetzung einer Abteilungsleiterstelle im Kultusministerium des Landes

    Für die Abweichung vom Regelfall bedarf es daher eines rechtfertigenden sachlichen Grundes dafür, die betreffende Stelle nicht mit einem Beamten zu besetzen ( ebenso: OVG Nordrhein-Westfalen, a. a. O.; VGH Kassel, Urteil vom 20. Juli 1988 - Az.: 1 UE 407/84 -, NVwZ-RR 1989, 563; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 1. Juni 2007 - Az.: OVG 4 S 4.07 -, zitiert nach juris).

    Dies kann indes vorliegend deshalb offen bleiben, weil - wie das Verwaltungsgericht mit Recht ausführt - es der Antragsgegner zu 1. in seiner Auswahlentscheidung verabsäumt hat, diese für das Stellenbesetzungsverfahren wesentlichen, da den Bewerberkreis betreffenden Auswahlerwägungen ( so auch: OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 1. Juni 2007 - Az.: OVG 4 S 4.07 -, zitiert nach juris) schriftlich zu fixieren.

  • VG Minden, 10.08.2016 - 10 L 750/15

    Anspruch eines Beamten auf Erlangen eines effektiven Rechtsschutzes zur Sicherung

    vgl. zu entsprechenden Fällen auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 1. Juni 2007 - OVG 4 S 4.07 -, juris Rn. 16 ff.
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