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   OVG Berlin-Brandenburg, 02.04.2009 - 60 PV 17.07   

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https://dejure.org/2009,32166
OVG Berlin-Brandenburg, 02.04.2009 - 60 PV 17.07 (https://dejure.org/2009,32166)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 02.04.2009 - 60 PV 17.07 (https://dejure.org/2009,32166)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 02. April 2009 - 60 PV 17.07 (https://dejure.org/2009,32166)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 24.04.2002 - 6 P 4.01

    Demokratisches Prinzip; Geltendmachung von Ersatzansprüchen; Zeitpunkt der

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 02.04.2009 - 60 PV 17.07
    Der Begriff der Geltendmachung ist gesetzlich nicht definiert und wird in der Gesetzessprache nicht einheitlich verwendet; von der Geltendmachung eines Anspruchs wird gemeinhin gesprochen, wenn sich jemand einem anderen gegenüber ernstlich eines Anspruchs gegen ihn berühmt (vgl. Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. April 2002 - BVerwG 6 P 4.01 - Juris Rn. 7).

    Dies gilt auch in Ansehung von Sinn und Zweck eines möglichst frühzeitig einsetzenden Mitbestimmungsrechts, eine unnötige Beunruhigung des Betroffenen zu vermeiden und einer Verhärtung der Auseinandersetzung vorzubeugen (vgl. Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. April 2002 - BVerwG 6 P 4.01 -, Juris Rn. 12).

    Denn bereits die Ankündigung einer solchen Absicht erfüllt nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts die Merkmale des "Geltendmachens" (vgl. Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 24. April 2002, a.a.O., Rn. 11).

    Zumal das Bundesverwaltungsgericht in seinem Beschluss vom 24. April 2002 (a.a.O., Rn. 14) die Auffassung vertreten hat, solange der Dienstherr noch mit der Sachaufklärung und sonstigen Ermittlungen befasst sei, lägen lediglich vorbereitende Maßnahmen vor; mitbestimmungspflichtig werde der Vorgang erst mit der Absicht, an den Bediensteten heranzutreten, um den dem Grunde nach und jedenfalls größenordnungsmäßig fixierten Anspruch "geltend zu machen".

  • BVerwG, 19.12.1990 - 6 P 24.88

    Mitbestimmung des Personalrats bei der Geltendmachung von Ersatzansprüchen gegen

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 02.04.2009 - 60 PV 17.07
    Die vom Bundesverwaltungsgericht in einer ähnlichen Fallkonstellation aufgezeigte Möglichkeit, dass der Dienststellenleiter mit Zustimmung des Personalrats auch ohne gesetzliche Ermächtigung vorläufige Regelungen zur Wahrung der Ausschlussfrist treffen könne, wobei der Personalrat offensichtlich rechtswidrig und rechtsmissbräuchlich handelte, wenn er einer dem Anspruchserhalt dienenden vorläufigen Maßnahme seine Zustimmung verweigern würde (vgl. Beschluss vom 19. Dezember 1990 - BVerwG 6 P 24.88 -, Juris Rn. 30), löst das Problem nicht.

    Soweit das Bundesverwaltungsgericht in der Entscheidung Ausführungen aus einem früheren Beschluss vom 19. Dezember 1990 (- BVerwG 6 P 24.88 -, Juris Rn. 9 ff.) zur Rechtslage nach § 86 Abs. 1 Nr. 4 PersVG Berlin in Bezug nimmt, beziehen sich diese allgemeinen Ausführungen auf Sinn und Zweck des Mitbestimmungstatbestandes als solchem, die hier nicht in Frage gestellt sind.

    Soweit die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 19. Dezember 1990 (- BVerwG 6 P 24.88 -, Juris Rn. 23) dahingehend zu verstehen sein sollte, dass der Mitbestimmungstatbestand bereits die Ermittlungsphase umfasse ("in der Phase der Prüfung, ob der Ersatzanspruch besteht"), folgte der Senat dem nicht.

  • BAG, 14.11.1991 - 8 AZR 151/91

    Mitbestimmung bei Geltendmachung eines Schadenersatzanspruches

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 02.04.2009 - 60 PV 17.07
    Für die hier vertretene Auffassung spricht - wenngleich nur mittelbar - auch die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 14. November 1991 (- 8 AZR 151/91 -, Juris Rn. 18 und 24).
  • BAG, 11.02.1988 - 6 AZR 631/85
    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 02.04.2009 - 60 PV 17.07
    Der Schuldner muss in die Lage versetzt werden, sich Klarheit darüber zu verschaffen, wie er seine Verteidigung einrichten will, ob der die Forderung ganz oder teilweise anerkennen oder ob er sie bestreiten soll (vgl. Urteile des Bundesarbeitsgerichts vom 11. Dezember 2003 - 6 AZR 539/02 -, Juris Rn. 29, 36 und vom 11. Februar 1988 - 6 AZR 631/85 -, Juris Rn. 24; zur Angabe der ungefähren Höhe der Forderung vgl. Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 14. Dezember 2006 - 8 AZR 628/05 -, Juris Rn. 30).
  • BVerwG, 23.02.1989 - 2 C 76.86

    Entlassung eine Beamten auf Probe - Unterbliebene Personalrats-Mitwirkung -

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 02.04.2009 - 60 PV 17.07
    Die Unterrichtung über die beabsichtigte Maßnahme soll den Beschäftigten nach Sinn und Zweck des Widerspruchsrechts zu dem nach dem Berliner Personalvertretungsgesetz in seiner Entscheidungsfreiheit liegenden Entschluss veranlassen, ob die Personalvertretung in seiner Angelegenheit in einem Beteiligungsverfahren zwischen ihr und der Dienststelle vor der beabsichtigten Maßnahme tätig werden soll, in dem nicht in erster Linie seine Individualinteressen, sondern vornehmlich das Wohl aller Beschäftigten und die Verhältnisse in der Dienststelle als Ganzes die Richtschnur des personalvertretungsrechtlichen Handelns darstellen, oder ob er zur Abwehr eines Eindringens in seine Persönlichkeitssphäre der Einschaltung der Personalvertretung widersprechen will (vgl. Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. Februar 1989 - BVerwG 2 C 76.86 -, Juris Rn. 14 zur vergleichbaren Fallkonstellation der Mitwirkung des Personalrats bei Entlassung eines Beamten auf Probe).
  • BAG, 11.12.2003 - 6 AZR 539/02

    Ausschlussfrist - Geltendmachung eines Anspruchs

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 02.04.2009 - 60 PV 17.07
    Der Schuldner muss in die Lage versetzt werden, sich Klarheit darüber zu verschaffen, wie er seine Verteidigung einrichten will, ob der die Forderung ganz oder teilweise anerkennen oder ob er sie bestreiten soll (vgl. Urteile des Bundesarbeitsgerichts vom 11. Dezember 2003 - 6 AZR 539/02 -, Juris Rn. 29, 36 und vom 11. Februar 1988 - 6 AZR 631/85 -, Juris Rn. 24; zur Angabe der ungefähren Höhe der Forderung vgl. Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 14. Dezember 2006 - 8 AZR 628/05 -, Juris Rn. 30).
  • BVerwG, 27.08.2008 - 6 P 3.08

    Unterliegen der bei Einstellungen vorzunehmenden Stufenzuordnung innerhalb der

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 02.04.2009 - 60 PV 17.07
    Dies steht jedoch unter dem Vorbehalt des jeweils mit der Mitbestimmung verfolgten Gesetzeszwecks: Soweit es dieser gebietet, muss bei der personalvertretungsrechtlichen Beurteilung von dem tarifvertraglichen bzw. dienstrechtlichen Verständnis abgewichen werden (vgl. Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. August 2008 - BVerwG 6 P 3.08 - Juris Rn. 17).
  • BAG, 14.12.2006 - 8 AZR 628/05

    Schadensersatzanspruch wegen einer Hepatitis-C-Infektion - Ausschlussfrist

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 02.04.2009 - 60 PV 17.07
    Der Schuldner muss in die Lage versetzt werden, sich Klarheit darüber zu verschaffen, wie er seine Verteidigung einrichten will, ob der die Forderung ganz oder teilweise anerkennen oder ob er sie bestreiten soll (vgl. Urteile des Bundesarbeitsgerichts vom 11. Dezember 2003 - 6 AZR 539/02 -, Juris Rn. 29, 36 und vom 11. Februar 1988 - 6 AZR 631/85 -, Juris Rn. 24; zur Angabe der ungefähren Höhe der Forderung vgl. Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 14. Dezember 2006 - 8 AZR 628/05 -, Juris Rn. 30).
  • LAG Berlin, 20.03.1992 - 6 Sa 89/91

    Personalrat: Mitbestimmung beu Geltendmachung eines Schadensersatzanspruchs

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 02.04.2009 - 60 PV 17.07
    Dem Begriff der Geltendmachung kommt, wie das Landesarbeitsgericht Berlin in seinem den Beteiligten bekannten Urteil vom 28. Februar 1992 - 6 Sa 89/91 - nach Auffassung des Senats zutreffend erkannt hat, aufgrund unterschiedlicher Normzwecke eine jeweils andere Bedeutung zu.
  • BVerwG, 02.06.2010 - 6 P 9.09

    Mitbestimmung des Personalrats; Geltendmachung von Ersatzansprüchen gegen eine

    - OVG Berlin-Brandenburg - 02.04.2009 - AZ: OVG 60 PV 17.07.
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