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   OVG Berlin-Brandenburg, 02.06.2021 - 3 N 121.19   

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OVG Berlin-Brandenburg, 02.06.2021 - 3 N 121.19 (https://dejure.org/2021,16113)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 02.06.2021 - 3 N 121.19 (https://dejure.org/2021,16113)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 02. Juni 2021 - 3 N 121.19 (https://dejure.org/2021,16113)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 01.02.1978 - 1 BvR 426/77

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 02.06.2021 - 3 N 121.19
    Geht das Gericht auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrags eines Beteiligten zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, in den Entscheidungsgründen nicht ein, lässt dies auf die Nichtberücksichtigung schließen, sofern es sich nicht nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich war (vgl. BVerfG, Beschluss vom 1. Februar 1978 - 1 BvR 426/77 - juris Rn. 16; Beschluss vom 19. Mai 1992 - 1 BvR 986/91 - juris Rn. 39; Beschluss vom 17. November 1992 - 1 BvR 168/89 u.a. - juris Rn. 103; Beschluss vom 8. Dezember 2020 - 1 BvR 117/16 - juris Rn. 12).
  • BVerfG, 30.06.2005 - 1 BvR 2615/04

    Verletzung des Grundrechts auf effektiven Rechtsschutz durch überzogene

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 02.06.2021 - 3 N 121.19
    Das aus Art. 19 Abs. 4 GG folgende verfassungsrechtliche Verbot, den Rechtsweg in unzumutbarer Weise zu erschweren, zwingt das den Zulassungsantrag prüfende Gericht dazu, den Vortrag des jeweiligen Antragstellers angemessen zu würdigen und durch sachgerechte Auslegung selbstständig zu ermitteln, welche Zulassungsgründe der Sache nach geltend gemacht werden und welche Einwände welchen Zulassungsgründen zuzuordnen sind, und ihm bei berufungswürdigen Sachen den Zugang zur zweiten Instanz nicht nur deswegen zu versagen, weil dieser sich nicht auf den nach Auffassung des Gerichts zutreffenden Zulassungsgrund bezogen hat (vgl. BVerfG, Beschluss vom 30. Juni 2005 - 1 BvR 2615/04 - juris Rn. 24; Beschluss vom 10. September 2009 - 1 BvR 814/09 - juris Rn. 22; Beschluss vom 24. August 2010 - 1 BvR 2309/09 - juris Rn. 13; Beschluss vom 20. Dezember 2010 - 1 BvR 2011/10 - juris Rn. 25; Beschluss vom 18. Juni 2019 - 1 BvR 587/17 - juris Rn. 29; Beschluss vom 16. April 2020 - 1 BvR 2705/16 - juris Rn. 18).
  • BVerfG, 10.09.2009 - 1 BvR 814/09

    Verletzung der Rechtsweggarantie des Art 19 Abs 4 S 1 GG durch Verweigerung der

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 02.06.2021 - 3 N 121.19
    Das aus Art. 19 Abs. 4 GG folgende verfassungsrechtliche Verbot, den Rechtsweg in unzumutbarer Weise zu erschweren, zwingt das den Zulassungsantrag prüfende Gericht dazu, den Vortrag des jeweiligen Antragstellers angemessen zu würdigen und durch sachgerechte Auslegung selbstständig zu ermitteln, welche Zulassungsgründe der Sache nach geltend gemacht werden und welche Einwände welchen Zulassungsgründen zuzuordnen sind, und ihm bei berufungswürdigen Sachen den Zugang zur zweiten Instanz nicht nur deswegen zu versagen, weil dieser sich nicht auf den nach Auffassung des Gerichts zutreffenden Zulassungsgrund bezogen hat (vgl. BVerfG, Beschluss vom 30. Juni 2005 - 1 BvR 2615/04 - juris Rn. 24; Beschluss vom 10. September 2009 - 1 BvR 814/09 - juris Rn. 22; Beschluss vom 24. August 2010 - 1 BvR 2309/09 - juris Rn. 13; Beschluss vom 20. Dezember 2010 - 1 BvR 2011/10 - juris Rn. 25; Beschluss vom 18. Juni 2019 - 1 BvR 587/17 - juris Rn. 29; Beschluss vom 16. April 2020 - 1 BvR 2705/16 - juris Rn. 18).
  • BVerfG, 08.12.2020 - 1 BvR 117/16

    Entscheidungen zur menschenunwürdigen Unterbringung von Gefangenen

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 02.06.2021 - 3 N 121.19
    Geht das Gericht auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrags eines Beteiligten zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, in den Entscheidungsgründen nicht ein, lässt dies auf die Nichtberücksichtigung schließen, sofern es sich nicht nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich war (vgl. BVerfG, Beschluss vom 1. Februar 1978 - 1 BvR 426/77 - juris Rn. 16; Beschluss vom 19. Mai 1992 - 1 BvR 986/91 - juris Rn. 39; Beschluss vom 17. November 1992 - 1 BvR 168/89 u.a. - juris Rn. 103; Beschluss vom 8. Dezember 2020 - 1 BvR 117/16 - juris Rn. 12).
  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 02.06.2021 - 3 N 121.19
    Geht das Gericht auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrags eines Beteiligten zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, in den Entscheidungsgründen nicht ein, lässt dies auf die Nichtberücksichtigung schließen, sofern es sich nicht nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich war (vgl. BVerfG, Beschluss vom 1. Februar 1978 - 1 BvR 426/77 - juris Rn. 16; Beschluss vom 19. Mai 1992 - 1 BvR 986/91 - juris Rn. 39; Beschluss vom 17. November 1992 - 1 BvR 168/89 u.a. - juris Rn. 103; Beschluss vom 8. Dezember 2020 - 1 BvR 117/16 - juris Rn. 12).
  • BVerfG, 17.11.1992 - 1 BvR 168/89

    Sonntagsbackverbot

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 02.06.2021 - 3 N 121.19
    Geht das Gericht auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrags eines Beteiligten zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, in den Entscheidungsgründen nicht ein, lässt dies auf die Nichtberücksichtigung schließen, sofern es sich nicht nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich war (vgl. BVerfG, Beschluss vom 1. Februar 1978 - 1 BvR 426/77 - juris Rn. 16; Beschluss vom 19. Mai 1992 - 1 BvR 986/91 - juris Rn. 39; Beschluss vom 17. November 1992 - 1 BvR 168/89 u.a. - juris Rn. 103; Beschluss vom 8. Dezember 2020 - 1 BvR 117/16 - juris Rn. 12).
  • BVerfG, 24.08.2010 - 1 BvR 2309/09

    Zu den Anforderungen des Art 19 Abs 4 GG an die Auslegung eines

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 02.06.2021 - 3 N 121.19
    Das aus Art. 19 Abs. 4 GG folgende verfassungsrechtliche Verbot, den Rechtsweg in unzumutbarer Weise zu erschweren, zwingt das den Zulassungsantrag prüfende Gericht dazu, den Vortrag des jeweiligen Antragstellers angemessen zu würdigen und durch sachgerechte Auslegung selbstständig zu ermitteln, welche Zulassungsgründe der Sache nach geltend gemacht werden und welche Einwände welchen Zulassungsgründen zuzuordnen sind, und ihm bei berufungswürdigen Sachen den Zugang zur zweiten Instanz nicht nur deswegen zu versagen, weil dieser sich nicht auf den nach Auffassung des Gerichts zutreffenden Zulassungsgrund bezogen hat (vgl. BVerfG, Beschluss vom 30. Juni 2005 - 1 BvR 2615/04 - juris Rn. 24; Beschluss vom 10. September 2009 - 1 BvR 814/09 - juris Rn. 22; Beschluss vom 24. August 2010 - 1 BvR 2309/09 - juris Rn. 13; Beschluss vom 20. Dezember 2010 - 1 BvR 2011/10 - juris Rn. 25; Beschluss vom 18. Juni 2019 - 1 BvR 587/17 - juris Rn. 29; Beschluss vom 16. April 2020 - 1 BvR 2705/16 - juris Rn. 18).
  • BVerfG, 16.04.2020 - 1 BvR 2705/16

    Gebot des effektiven Rechtsschutzes durch Überspannen der Anforderungen an

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 02.06.2021 - 3 N 121.19
    Das aus Art. 19 Abs. 4 GG folgende verfassungsrechtliche Verbot, den Rechtsweg in unzumutbarer Weise zu erschweren, zwingt das den Zulassungsantrag prüfende Gericht dazu, den Vortrag des jeweiligen Antragstellers angemessen zu würdigen und durch sachgerechte Auslegung selbstständig zu ermitteln, welche Zulassungsgründe der Sache nach geltend gemacht werden und welche Einwände welchen Zulassungsgründen zuzuordnen sind, und ihm bei berufungswürdigen Sachen den Zugang zur zweiten Instanz nicht nur deswegen zu versagen, weil dieser sich nicht auf den nach Auffassung des Gerichts zutreffenden Zulassungsgrund bezogen hat (vgl. BVerfG, Beschluss vom 30. Juni 2005 - 1 BvR 2615/04 - juris Rn. 24; Beschluss vom 10. September 2009 - 1 BvR 814/09 - juris Rn. 22; Beschluss vom 24. August 2010 - 1 BvR 2309/09 - juris Rn. 13; Beschluss vom 20. Dezember 2010 - 1 BvR 2011/10 - juris Rn. 25; Beschluss vom 18. Juni 2019 - 1 BvR 587/17 - juris Rn. 29; Beschluss vom 16. April 2020 - 1 BvR 2705/16 - juris Rn. 18).
  • BVerfG, 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz (Art 19 Abs 4 GG) durch

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 02.06.2021 - 3 N 121.19
    Das aus Art. 19 Abs. 4 GG folgende verfassungsrechtliche Verbot, den Rechtsweg in unzumutbarer Weise zu erschweren, zwingt das den Zulassungsantrag prüfende Gericht dazu, den Vortrag des jeweiligen Antragstellers angemessen zu würdigen und durch sachgerechte Auslegung selbstständig zu ermitteln, welche Zulassungsgründe der Sache nach geltend gemacht werden und welche Einwände welchen Zulassungsgründen zuzuordnen sind, und ihm bei berufungswürdigen Sachen den Zugang zur zweiten Instanz nicht nur deswegen zu versagen, weil dieser sich nicht auf den nach Auffassung des Gerichts zutreffenden Zulassungsgrund bezogen hat (vgl. BVerfG, Beschluss vom 30. Juni 2005 - 1 BvR 2615/04 - juris Rn. 24; Beschluss vom 10. September 2009 - 1 BvR 814/09 - juris Rn. 22; Beschluss vom 24. August 2010 - 1 BvR 2309/09 - juris Rn. 13; Beschluss vom 20. Dezember 2010 - 1 BvR 2011/10 - juris Rn. 25; Beschluss vom 18. Juni 2019 - 1 BvR 587/17 - juris Rn. 29; Beschluss vom 16. April 2020 - 1 BvR 2705/16 - juris Rn. 18).
  • BVerfG, 18.06.2019 - 1 BvR 587/17

    Zum Zitiergebot bei subdelegierten Verordnungen und der Handhabung der

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 02.06.2021 - 3 N 121.19
    Das aus Art. 19 Abs. 4 GG folgende verfassungsrechtliche Verbot, den Rechtsweg in unzumutbarer Weise zu erschweren, zwingt das den Zulassungsantrag prüfende Gericht dazu, den Vortrag des jeweiligen Antragstellers angemessen zu würdigen und durch sachgerechte Auslegung selbstständig zu ermitteln, welche Zulassungsgründe der Sache nach geltend gemacht werden und welche Einwände welchen Zulassungsgründen zuzuordnen sind, und ihm bei berufungswürdigen Sachen den Zugang zur zweiten Instanz nicht nur deswegen zu versagen, weil dieser sich nicht auf den nach Auffassung des Gerichts zutreffenden Zulassungsgrund bezogen hat (vgl. BVerfG, Beschluss vom 30. Juni 2005 - 1 BvR 2615/04 - juris Rn. 24; Beschluss vom 10. September 2009 - 1 BvR 814/09 - juris Rn. 22; Beschluss vom 24. August 2010 - 1 BvR 2309/09 - juris Rn. 13; Beschluss vom 20. Dezember 2010 - 1 BvR 2011/10 - juris Rn. 25; Beschluss vom 18. Juni 2019 - 1 BvR 587/17 - juris Rn. 29; Beschluss vom 16. April 2020 - 1 BvR 2705/16 - juris Rn. 18).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 24.03.2022 - 3 N 294.19

    Asyl; Zulassungsantrag; Auslegung; grundsätzliche Bedeutung; (nachträgliche)

    Das aus Art. 19 Abs. 4 GG folgende verfassungsrechtliche Verbot, den Rechtsweg in unzumutbarer Weise zu erschweren, zwingt das den Zulassungsantrag prüfende Gericht dazu, den Vortrag des jeweiligen Antragstellers angemessen zu würdigen und durch sachgerechte Auslegung selbstständig zu ermitteln, welche Zulassungsgründe der Sache nach geltend gemacht werden und welche Einwände welchen Zulassungsgründen zuzuordnen sind (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 2. Juni 2021 - OVG 3 N 121.19 - juris Rn. 2 m.w.N.).
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