Rechtsprechung
   OVG Berlin-Brandenburg, 03.08.2011 - 2 S 44.11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,16104
OVG Berlin-Brandenburg, 03.08.2011 - 2 S 44.11 (https://dejure.org/2011,16104)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 03.08.2011 - 2 S 44.11 (https://dejure.org/2011,16104)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 03. August 2011 - 2 S 44.11 (https://dejure.org/2011,16104)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,16104) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 146 Abs 4 S 6 VwGO, § 5 Abs 2 S 2 AufenthG, § 30 Abs 1 S 1 Nr 2 AufenthG, Art 6 GG
    Beschwerde; Anordnung der aufschiebenden Wirkung; Aufenthaltserlaubnis; Ehegatten; Spracherfordernis; Dänemark-Ehe; Visumverfahren; Nachholung; Zumutbarkeit; eheliche Beistandsgemeinschaft; Pflegebedürftigkeit; Pflege durch Ehegatten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gewährung verfassungsrechtlichen Schutzes bei Eheleuten bei Angewiesenheit auf den persönlichen Beistand des anderen Ehegatten mehr als im Regelfall üblich

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gewährung verfassungsrechtlichen Schutzes bei Eheleuten bei Angewiesenheit auf den persönlichen Beistand des anderen Ehegatten mehr als im Regelfall üblich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 08.12.2005 - 2 BvR 1001/04

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde des ausländischen Vaters eines deutschen

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 03.08.2011 - 2 S 44.11
    "Die Reichweite der Schutzwirkungen des Art. 6 GG wird insoweit von den das verfassungsrechtliche Bild von Ehe und Familie auch im Allgemeinen prägenden Regelungen der § 1353 Abs. 1 Satz 2, §§ 1626 ff. BGB mitbestimmt (vgl. BVerfGE 76, 1 ; BVerfGK 7, 49 ).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 25.09.2008 - 2 M 184/08

    Nachholung des Visumverfahrens

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 03.08.2011 - 2 S 44.11
    Dementsprechend werden auch in der aufenthaltsrechtlichen Kommentarliteratur und der Rechtsprechung anderer Oberverwaltungsgerichte Krankheit und Pflegebedürftigkeit des Ehepartners, die diesen mehr als im Regelfall auf persönlichen Beistand angewiesen sein lassen, als verfassungsrechtlich gebotene Anwendungsfälle von § 5 Abs. 2 Satz 2 AufenthG genannt (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 25. September 2008 - 2 M 184/08 -, juris Rn. 4; Bäuerle, in: GK-AufenthG, § 5 Rn. 174 , jeweils m.w.N.).".
  • BVerwG, 11.01.2011 - 1 C 23.09

    Aufenthaltserlaubnis; Ehegattennachzug zu Deutschen; Einreise; Heirat in

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 03.08.2011 - 2 S 44.11
    Soweit der Antragsgegner darauf hinweist, dass es mit dem verfassungsrechtlichen Schutz von Ehe von Familie nach Art. 6 GG grundsätzlich vereinbar ist, den ausländischen Ehegatten auf die Einholung eines erforderlichen Visums zu verweisen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 17. Mai 2011 - 2 BvR 1367/10 -, juris Rn. 15; BVerwG, Urteil vom 11. Januar 2011 - 1 C 23.09 -, Rn. 34), stellt dies die Richtigkeit der erstinstanzlichen Entscheidung nicht in Frage.
  • BVerfG, 17.05.2011 - 2 BvR 1367/10

    Aufenthaltsrechtliche Schutzwirkungen einer ehelichen Beistandsgemeinschaft

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 03.08.2011 - 2 S 44.11
    Soweit der Antragsgegner darauf hinweist, dass es mit dem verfassungsrechtlichen Schutz von Ehe von Familie nach Art. 6 GG grundsätzlich vereinbar ist, den ausländischen Ehegatten auf die Einholung eines erforderlichen Visums zu verweisen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 17. Mai 2011 - 2 BvR 1367/10 -, juris Rn. 15; BVerwG, Urteil vom 11. Januar 2011 - 1 C 23.09 -, Rn. 34), stellt dies die Richtigkeit der erstinstanzlichen Entscheidung nicht in Frage.
  • BVerfG, 12.05.1987 - 2 BvR 1226/83

    Familiennachzug

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 03.08.2011 - 2 S 44.11
    "Die Reichweite der Schutzwirkungen des Art. 6 GG wird insoweit von den das verfassungsrechtliche Bild von Ehe und Familie auch im Allgemeinen prägenden Regelungen der § 1353 Abs. 1 Satz 2, §§ 1626 ff. BGB mitbestimmt (vgl. BVerfGE 76, 1 ; BVerfGK 7, 49 ).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 05.11.2019 - 2 M 86/19

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis ohne Nachholung des Visumverfahrens

    Krankheit oder Pflegebedürftigkeit des Ehegatten, die zur Folge haben, dass dieser in höherem Maße als im Regelfall einer ehelichen Lebensgemeinschaft auf den persönlichen Beistand seines Ehegatten angewiesen ist, machen daher regelmäßig eine Nachholung des Visumsverfahrens unzumutbar im Sinne des § 5 Abs. 2 Satz 2 Alt. 2 AufenthG; dabei kommt es nicht darauf an, ob die Beistandsleistungen von anderen Personen erbracht werden könnten (BVerfG, Beschluss vom 17. Mai 2011, a.a.O., Rn. 21; VGH BW, Beschluss vom 20. September 2012 - 11 S 1608/12 -, juris Rn. 5; OVG BBg, Beschluss vom 3. August 2011 - OVG 2 S 44.11 -, juris Rn. 4).
  • VG Berlin, 04.04.2017 - 19 L 345.17

    Zumutbarkeit der Durchführung des Visumsverfahrens eines serbischen

    Unter Berücksichtigung der Schutzwirkungen des Art. 6 GG wird eine Unzumutbarkeit im Sinne des § 5 Abs. 2 Satz 2, 2. Var. AufenthG insbesondere dann angenommen, wenn der Ehepartner aufgrund Krankheit, Pflegebedürftigkeit oder psychischer Not mehr als im Regelfall üblich auf den persönlichen Beistand des anderen Ehegatten angewiesen ist und daher eine auch kurzfristige Unterbrechung der familiären Bindungen unzumutbar ist (vgl. etwa OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 3. August 2011 - OVG 2 S 44.11 -, juris Rn. 4 ff.).
  • VG Berlin, 02.11.2016 - 19 K 238.16

    Aufenthaltserlaubnis zur Wahrung einer lebenspartnerschaftlichen Gemeinschaft

    Denn jedenfalls ist dargelegt, dass im vorliegenden Fall der Lebenspartner in einem über das normale Maß hinausgehenden Umfang auf den Beistand des Klägers angewiesen ist (vgl. auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 3. August 2011 - OVG 2 S 44.11 -, juris Rn. 4).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht