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   OVG Berlin-Brandenburg, 04.02.2010 - 11 S 2.10   

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https://dejure.org/2010,75629
OVG Berlin-Brandenburg, 04.02.2010 - 11 S 2.10 (https://dejure.org/2010,75629)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 04.02.2010 - 11 S 2.10 (https://dejure.org/2010,75629)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 04. Februar 2010 - 11 S 2.10 (https://dejure.org/2010,75629)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 15.11.2007 - 1 C 45.06

    Ausweisung; maßgeblicher Zeitpunkt; Sach- und Rechtslage; Verhältnismäßigkeit;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 04.02.2010 - 11 S 2.10
    Hinzu kommt, dass der Antragsteller mit einer deutschen Staatsangehörigen verheiratet und aufgrund der von dieser abgegebenen eidesstattlichen Versicherungen vom 19. November 2009 und 7. Januar 2010 derzeit, d.h. im maßgeblichen Zeitpunkt (vgl. nur BVerwG, Urteil vom 15. November 2007 - 1 C 45/06 -, juris Rz. 19), mangels anderweitiger Feststellungen davon auszugehen ist, dass eine eheliche Lebensgemeinschaft zwischen beiden und deshalb besonderer Ausweisungsschutz auch nach § 56 Abs. 1 Satz Nr. 4 AufenthG besteht.

    Da auch der Antragsgegner in seinem Bescheid von einer ehelichen Lebensgemeinschaft des Antragstellers mit seiner deutschen Ehefrau ausgegangen ist und ihm die geschützte Rechtsstellung eines langfristig Aufenthaltsberechtigten (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. November 2007, a.a.O. Rz. 17) genommen wird, ferner aber auch die Gefahrenprognose nach den obigen Ausführungen nicht zwingend eine nachträgliche Entscheidung ausreichen lässt, hätte es hier einer genauen Prüfung einer Befristung bereits im Ausweisungsbescheid auch ohne vorherigen Antrag bedurft.

  • BVerfG, 25.02.2009 - 1 BvR 120/09

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Verweigerung eines Spezialrollstuhls als

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 04.02.2010 - 11 S 2.10
    Dies gilt mit Blick auf Art. 19 Abs. 4 GG insbesondere dann, wenn ohne vorläufigen Rechtsschutz schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Nachteile entstehen, zu deren nachträglicher Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage ist (vgl. nur BVerfG, Beschluss vom 25. Februar 2009 - 1 BvR 120/09 -, NVwZ 2009, 715 [BVerfG 25.02.2009 - 1 BvR 120/09] ).
  • EGMR, 18.10.2006 - 46410/99

    Rechtssache ÜNER gegen die NIEDERLANDE

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 04.02.2010 - 11 S 2.10
    Besteht besonderer Ausweisungsschutz somit nach derzeitigem Erkenntnisstand auch aufgrund höherrangigen Rechts, d.h. der verfassungsrechtlichen Wertentscheidung aus Art. 6 Abs. 1 GG bzw. auch des Art. 8 EMRK (vgl. nur EGMR, Urteil vom 18. Oktober 2006 - 46410/99 Üner -, NVwZ 2007, 1279 [EGMR 18.10.2006 - 46410/99]), liegt ein Ausnahmefall von der Regelausweisung vor und bedarf es einer behördlichen Ermessensentscheidung nach § 55 AufenthG durch Einzelfallwürdigung unter Berücksichtigung der Gesamtumstände des Falles ( BVerwG, Urteil vom 23. Oktober 2007 - 1 C 10.07 -, juris Rz. 24 f.).
  • BVerwG, 23.10.2007 - 1 C 10.07

    Aufenthaltsverbot; Ausnahmefall; Ausweisung; Ausweisungsschutz;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 04.02.2010 - 11 S 2.10
    Besteht besonderer Ausweisungsschutz somit nach derzeitigem Erkenntnisstand auch aufgrund höherrangigen Rechts, d.h. der verfassungsrechtlichen Wertentscheidung aus Art. 6 Abs. 1 GG bzw. auch des Art. 8 EMRK (vgl. nur EGMR, Urteil vom 18. Oktober 2006 - 46410/99 Üner -, NVwZ 2007, 1279 [EGMR 18.10.2006 - 46410/99]), liegt ein Ausnahmefall von der Regelausweisung vor und bedarf es einer behördlichen Ermessensentscheidung nach § 55 AufenthG durch Einzelfallwürdigung unter Berücksichtigung der Gesamtumstände des Falles ( BVerwG, Urteil vom 23. Oktober 2007 - 1 C 10.07 -, juris Rz. 24 f.).
  • BVerwG, 02.09.2009 - 1 C 2.09

    Assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht, Ausweisung, Ausweisungsschutz,

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 04.02.2010 - 11 S 2.10
    Ob das auch ohne entsprechenden vorherigen Antrag geboten ist, hängt nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts "von den gesamten Umständen des Einzelfalls, insbesondere dem Ausmaß der von dem Ausländer ausgehenden Gefahr, der Vorhersehbarkeit der künftigen Entwicklung dieser Gefahr und den schutzwürdigen Belangen des Betroffenen und seiner Angehörigen ab" ( Urteil vom 2. September 2009 - 1 C 2.09 -, juris Rz. 25 m.w.N. zu seiner bisherigen Rechtsprechung insoweit).
  • VGH Bayern, 16.03.2012 - 10 ZB 11.1489

    Ausweisung wegen Betäubungsmittelstraftaten; besonderer Ausweisungsschutz;

    Die vom Kläger insoweit in Bezug genommene Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (Urteil vom 18.3.2011 Az. 11 S 2/10) hat durch das Bundesverwaltungsgericht keine Anerkennung gefunden.
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