Rechtsprechung
   OVG Berlin-Brandenburg, 04.09.2013 - 11 A 4.13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,41540
OVG Berlin-Brandenburg, 04.09.2013 - 11 A 4.13 (https://dejure.org/2013,41540)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 04.09.2013 - 11 A 4.13 (https://dejure.org/2013,41540)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 04. September 2013 - 11 A 4.13 (https://dejure.org/2013,41540)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,41540) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 54 Abs 1 VwGO, § 42 Abs 2 ZPO
    Befangenheit eines ehrenamtlichen Richters aufgrund Unterzeichnung eines Volksbegehrens zum Nachtflugverbot vor Wahl zum ehrenamtlichen Richter

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 54 VwGO, § 42 Abs 2 ZPO
    Richterablehnung (erfolglos); ehrenamtlicher Richter; Mitwirkung in Verfahren über Flugrouten; Unterzeichnung eines Volksbegehrens zum Nachtflugverbot vor Wahl zum ehrenamtlichen Richter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2014, 444
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 05.10.1977 - 2 BvL 10/75

    Verfassungsrechtliche Prüfung der hamburgischen Juristenausbildungsordnung

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 04.09.2013 - 11 A 4.13
    Tatsächliche Befangenheit oder Voreingenommenheit sind nicht erforderlich; ausreichend ist bereits der "böse Schein" der Parteilichkeit, d.h. der mögliche Eindruck mangelnder Objektivität (vgl. BVerfG, Beschluss vom 5. Oktober 1977 - 2 BvL 10.75 - BVerfGE 46, 34 ff. ).
  • BVerwG, 05.12.1975 - VI C 129.74

    Abgelehnte Richter - Unzulässige Mitwirkung - Entscheidung über Ablehnungsgesuch

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 04.09.2013 - 11 A 4.13
    Die lediglich rein subjektive Besorgnis, für die bei Würdigung der Tatsachen vernünftigerweise kein Grund ersichtlich ist, reicht zur Ablehnung nicht aus (BVerwG, Urteil vom 5. Dezember 1975 - 6 C 129.74 - BVerwGE 50, 36 ff. ).
  • BVerwG, 07.04.2011 - 3 B 10.11

    Ablehnung von Richtern wegen Besorgnis der Befangenheit

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 04.09.2013 - 11 A 4.13
    Dabei genügt es, wenn vom Standpunkt der Beteiligten aus gesehen hinreichende objektive Gründe vorliegen, die bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass geben, an der Unparteilichkeit eines Richters zu zweifeln (vgl. BVerwG, Beschluss vom 7. April 2011 - 3 B 10.11 - juris, Rz. 3 m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht