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   OVG Berlin-Brandenburg, 04.12.2009 - 2 A 23.08   

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OVG Berlin-Brandenburg, 04.12.2009 - 2 A 23.08 (https://dejure.org/2009,24188)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 04.12.2009 - 2 A 23.08 (https://dejure.org/2009,24188)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 04. Dezember 2009 - 2 A 23.08 (https://dejure.org/2009,24188)
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (25)

  • BVerwG, 26.02.1999 - 4 CN 6.98

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Verkehrsimmissionen; Bebauungsplan; Entwicklung

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 04.12.2009 - 2 A 23.08
    Die Antragsteller haben auch geltend gemacht, dass dieser Belang in der Abwägung zu kurz gekommen sei, weil die von ihnen vorgeschlagenen und ihre Grundstücke schonenderen Erschließungsalternativen nicht ausreichend berücksichtigt worden seien (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Februar 1999 - 4 CN 6/98 -, BRS 62 Nr. 48).

    Derartige Abweichungen sind jedoch nur zulässig, wenn sie sich aus dem Übergang in eine konkretere Planungsstufe rechtfertigen und die Grundkonzeption des Flächennutzungsplans unberührt lassen (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Februar 1975, a. a. O.; Urteil vom 26. Februar 1999 - 4 CN 6.98 -, BRS 62 Nr. 48).

    Maßgeblich ist, ob der Flächennutzungsplan seine Bedeutung als kommunales Steuerungsinstrument der städtebaulichen Entwicklung im "großen und ganzen" behalten oder verloren hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Februar 1999 - 4 CN 6.98 -, BRS 62 Nr. 48).

  • BVerwG, 16.03.2006 - 4 A 1075.04

    Ziel der Raumordnung; gebietsscharfe Standortvorgaben für eine

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 04.12.2009 - 2 A 23.08
    Die Prognose ist fehlerhaft, wenn sie auf willkürlichen Annahmen oder offensichtlichen Unsicherheiten beruht, in sich widersprüchlich oder aus sonstigen Gründen nicht nachvollziehbar ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. März 2006 - 4 A 1075.04 -, BVerwGE 125, 116, 191, Rn. 243).

    Der im Fachplanungsrecht geltende Grundsatz, dass bei der Ermittlung der durch eine Planung zu erwartenden Verkehrslärmimmissionen bloß theoretisch denkbare Beeinträchtigungen nicht maßgeblich sind, sondern auf das "tatsächliche Verkehrsaufkommen", das in einem überschaubaren Zeitraum zu erwarten ist, abzustellen ist (vgl. zum Fluglärm: BVerwG, Urteil vom 16. März 2006 - 4 A 1075.04 -, BVerwGE 125, 116, 240, Rn. 354, m.w.N.), findet auch im Bauplanungsrecht Anwendung.

  • BVerwG, 08.02.1999 - 4 BN 1.99
    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 04.12.2009 - 2 A 23.08
    Mit dem festgesetzten Ausschluss ist der allgemeine Charakter des nach § 4 BauNVO zu beurteilenden Baugebietstypus eines allgemeinen Wohngebiets (WA) nicht mehr gegeben (vgl. BVerwG, Beschluss vom 8. Februar 1999 - 4 BN 1.99 -, BRS 62 Nr. 71).

    Für die im Bebauungsplan vorgenommene Differenzierung sprechen weiter auch städtebauliche Gründe (vgl. zu diesem Erfordernis BVerwG, Beschluss vom 8. Februar 1999, a. a. O.).

  • BVerwG, 28.02.1975 - IV C 74.72

    Entwicklungsgebot aus vorgegebenen Flächennutzungsplänen bei Bebauungsplänen;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 04.12.2009 - 2 A 23.08
    Insbesondere steht der Annahme der Entwicklung des Bebauungsplans aus dem Flächennutzungsplan nicht entgegen, dass der Bebauungsplan von Letzterem etwa bezüglich der Art oder des Maßes der baulichen Nutzung oder von dessen räumlichen Grenzen geringfügig abweicht (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Februar 1975 - IV C 74.72 -, BVerwGE 48, 70).

    Derartige Abweichungen sind jedoch nur zulässig, wenn sie sich aus dem Übergang in eine konkretere Planungsstufe rechtfertigen und die Grundkonzeption des Flächennutzungsplans unberührt lassen (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Februar 1975, a. a. O.; Urteil vom 26. Februar 1999 - 4 CN 6.98 -, BRS 62 Nr. 48).

  • BVerwG, 28.01.1999 - 4 CN 5.98

    Bebauungsplan; Straßenplanung; Planungskompetenz; Abschnittsbildung;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 04.12.2009 - 2 A 23.08
    Insbesondere ist nicht zu beanstanden, dass sich der Antragsgegner bei der Entscheidung für die gewählte Planungsvariante auch auf Kostengesichtspunkte gestützt hat (vgl. allgemein BVerwG, Urteil vom 28. Januar 1999 - 4 CN 5/98 -, BVerwGE 108, 248, 254).
  • BVerwG, 07.07.1978 - 4 C 79.76

    Startbahn West

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 04.12.2009 - 2 A 23.08
    Bei der gerichtlichen Prüfung ist davon auszugehen, dass planerische Entscheidungen, die auf Grund einer prognostischen Einschätzung zukünftiger tatsächlicher Entwicklungen getroffen werden müssen, hinsichtlich ihrer Prognose nur dann rechtmäßig sind, wenn diese unter Berücksichtigung aller verfügbaren Daten in einer der Materie angemessenen und methodisch einwandfreien Weise erarbeitet worden ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 7. Juli 1978 - 4 C 79.76 u.a. -, BVerwGE 56, 110, 121).
  • BVerwG, 09.10.2003 - 4 BN 47.03

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde; Voraussetzungen für das Vorliegen

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 04.12.2009 - 2 A 23.08
    Es kommt also einerseits nicht auf den positiven Nachweis eines Einflusses an; auf der anderen Seite genügt aber auch nicht die (wohl stets zu bejahende) abstrakte Möglichkeit, dass ohne den Mangel anders geplant worden wäre (vgl. BVerwG, Beschluss vom 9. Oktober 2003 - 4 BN 47/03 -, BRS 66 Nr. 65).
  • BVerwG, 25.01.1996 - 4 C 5.95

    Klagen gegen Eifelautobahn A 60 im Raum Wittlich abgewiesen

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 04.12.2009 - 2 A 23.08
    Nach den für die Prüfung von Trassenvarianten im Rahmen der straßenrechtliche Planfeststellung entwickelten Maßstäben (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Januar 1996 - 4 C 5.95 -, BVerwGE 100, 238, 249 f. = NVwZ 1996, 788, 791; Beschluss vom 18. Juni 1997 - 4 C 3.95 -, NVwZ-RR 1998, 292; Urteil vom 26. Februar 1999 - 4 A 47.96 -, NVwZ 2000, 560), die hier entsprechend herangezogen werden können, ist davon auszugehen, dass nicht alle zu einem bestimmten Zeitpunkt erwogenen Alternativen gleichermaßen detailliert und umfassend untersucht werden müssen und die Variantenentscheidung nicht bis zuletzt offen gehalten werden muss.
  • BVerwG, 26.02.1999 - 4 A 47.96

    Straßenplanung; Planfeststellung; Alternativenprüfung; gemeindliche

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 04.12.2009 - 2 A 23.08
    Nach den für die Prüfung von Trassenvarianten im Rahmen der straßenrechtliche Planfeststellung entwickelten Maßstäben (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Januar 1996 - 4 C 5.95 -, BVerwGE 100, 238, 249 f. = NVwZ 1996, 788, 791; Beschluss vom 18. Juni 1997 - 4 C 3.95 -, NVwZ-RR 1998, 292; Urteil vom 26. Februar 1999 - 4 A 47.96 -, NVwZ 2000, 560), die hier entsprechend herangezogen werden können, ist davon auszugehen, dass nicht alle zu einem bestimmten Zeitpunkt erwogenen Alternativen gleichermaßen detailliert und umfassend untersucht werden müssen und die Variantenentscheidung nicht bis zuletzt offen gehalten werden muss.
  • BVerwG, 18.12.1990 - 4 N 6.88

    Berücksichtigung der Lärmvorbelastung bei Bestimmung der zumutbaren Lärmbelastung

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 04.12.2009 - 2 A 23.08
    Auch ist zu berücksichtigen, dass die Orientierungswerte der DIN 18005 keine strikt zu beachtenden Grenzwerte sind, sondern die Frage der Zumutbarkeit des Lärms stets nach den Umständen des Einzelfalles zu beurteilen ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. Dezember 1990 - 4 N 6.88 -, BRS 50 Nr. 25).
  • BVerwG, 21.08.1981 - 4 C 57.80

    Voraussetzung für die Annahme von Abwägungsmängeln im Bauplanungsrecht

  • BVerwG, 18.06.1997 - 4 C 3.95

    Fachplanung - Planfeststellung einer Ortsumgehung - Abwägungskontrolle -

  • OVG Berlin-Brandenburg, 27.03.2009 - 2 B 8.08

    Truppenübungsplatz Wittstock ("Bombodrom")

  • OVG Berlin-Brandenburg, 10.12.2008 - 2 A 7.08

    Bebauungsplan; Festsetzung von immissionswirksamen flächenbezogenen

  • BVerwG, 29.01.1992 - 4 NB 22.90

    Verwaltungsprozeßrecht: Rechtsschutzinteresse für einen Normenkontrollantrag auf

  • BVerwG, 09.04.2008 - 4 CN 1.07

    Normenkontrolle; Bebauungsplan; Teilbarkeit; Teilunwirksamkeit;

  • BVerwG, 06.05.1996 - 4 NB 16.96

    Verwaltungsprozeßrecht: Gegenstand des Vorlageverfahrens nach § 47 Abs. 5 VwGO;

  • BVerwG, 20.07.1990 - 4 N 3.88

    Ausschluß der Darstellungen des Flächennutzungsplans von der

  • BVerwG, 22.12.1989 - 4 NB 32.89

    Wahrung der allgemeinen Zweckbestimmung eines Baugebiets bei Gliederung in einem

  • OVG Niedersachsen, 29.09.2009 - 1 KN 314/07

    Nachbarantrag gegen Überplanung eines Sportplatzgeländes als reines Wohngebiet;

  • BVerwG, 12.12.1969 - IV C 105.66

    Rechtsnatur der Genehmigung eines Bebauungsplans; Rechtsfolgen der

  • BVerwG, 28.08.1987 - 4 N 1.86

    Voraussetzungen für die Annahme einer Verletzung des Abwägungsgebots im

  • BVerwG, 11.05.1999 - 4 BN 15.99

    Bebauungsplan; Planänderung; Ausschluß von Nutzungsarten im Gewerbegebiet;

  • OVG Berlin-Brandenburg, 18.12.2007 - 2 A 3.07

    Bebauungsplan für das "Spreedreieck" unwirksam

  • OVG Berlin-Brandenburg, 10.12.2008 - 2 A 10.07

    Aufhebung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans wegen nicht fristgerechter

  • OVG Berlin-Brandenburg, 19.10.2010 - 2 A 15.09

    Bebauungsplan für Grundstücke an der Württembergischen Straße im Bezirk

    Auf eine gegenwärtig etwa bestehende Marktlage kommt es schon deshalb nicht an, weil durch Bebauungspläne die planerischen Voraussetzungen für die bauliche und sonstige Nutzung des Plangebiets für mehrere Jahrzehnte geschaffen werden (vgl. Urteil des Senats vom 4. Dezember 2009 - OVG 2 A 23.08 -, juris Rn. 29).

    Es ist deshalb unschädlich, wenn eine an sich stimmige städtebauliche Planung mit der Folge verbunden ist, dass die durch sie bedingte Werterhöhung einen privaten Verkauf der Fläche erst lukrativ macht (vgl. Urteil des Senats vom 4. Dezember 2009, a.a.O., Rn. 30).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist ein Bebauungsplan nicht schon deswegen abwägungsfehlerhaft, weil die Gemeinde ihn ohne alternative Planungen auf der Grundlage eines vom künftigen Bauherrn vorgelegten Projektentwurfs für ein Großvorhaben aufgestellt hat, das im Geltungsbereich des Plans verwirklicht werden soll (BVerwG, Beschluss vom 28. August 1987 - 4 N 1.86 -, BRS 47 Nr. 3; ebenso Urteile des Senats vom 18. Dezember 2007 - OVG 2 A 3.07 -, BRS 71 Nr. 24, und vom 4. Dezember 2009 - OVG 2 A 23.08 -, juris Rn. 45).

  • VerfGH Bayern, 18.02.2016 - 5-VII-14

    Verfassungsrechtliche Überprüfung eines Bebauungsplans im Wege der Popularklage

    Auch muss sie nicht grundstückswertneutral sein (vgl. OVG Berlin-Bbg vom 13.6.2013 - 2 A 5.11 -juris Rn. 29; vom 4.12.2009 - 2 A 23.08 - juris Rn. 31).
  • BVerwG, 20.01.2021 - 4 CN 7.19

    Angaben zu den Arten umweltbezogener Informationen

    Auch ein Gebiet, in dem die Wohnnutzung nur durch Anlagen nach § 4 Abs. 2 Nr. 3 BauNVO ergänzt wird, kann daher im Sinne des § 4 Abs. 1 Nr. 1 BauNVO "vorwiegend dem Wohnen" dienen (ebenso OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 4. Dezember 2009 - OVG 2 A 23.08 - juris Rn. 40; Stock, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg/Krautzberger, BauGB, Stand August 2020, § 4 BauNVO Rn. 25; zurückhaltender ders., in: König/Roeser/Stock, BauNVO, 4. Aufl. 2019, § 4 Rn. 10a).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 15.03.2012 - 2 A 20.09

    Bebauungsplan; Normenkontrolle; Sondergebiete; Sportanlagen; Freibad; öffentliche

    Sie muss aber nicht grundstückswertneutral sein (vgl. Urteil des Senats vom 4. Dezember 2009 - OVG 2 A 23.08 -, juris, m.w.N.).

    Wird in dieser Weise verfahren, ist das Abwägungsergebnis nicht schon fehlerhaft, wenn sich herausstellt, dass die verworfene Lösung ebenfalls mit guten Gründen vertretbar gewesen wäre, sondern erst dann, wenn sich diese Lösung als die vorzugswürdige hätte aufdrängen müssen (vgl. Urteil des Senats vom 4. Dezember 2009 - OVG 2 A 23.08 -, juris; Bayer. VGH, Urteil vom 20. April 2011 - 15 N 10.1320 -, BauR 2011, 1775; OVG Nordrh.-Westf., Beschluss vom 19. Januar 2012 - 1 MN 93/11 -, juris).

  • VGH Bayern, 23.11.2016 - 15 CS 16.1688

    Eingeschränkte Zurechnung der von Parkvorgängen auf öffentlichen Verkehrsflächen

    Während zum Teil angegeben wird, dass es bereits bei einer Erhöhung der Verkehrsstärke durch An- und Abfahrtverkehr um 65% zu einer Erhöhung eines Beurteilungspegels um 3 dB(A) komme (vgl. Feldhaus/Tegeder, TA Lärm, Sonderdruck aus Feldhaus, BImSchR-Kommentar, 2014, Nr. 7.4 Rn. 48), gehen andere Quellen davon aus, dass Schallpegelzunahmen von 3 dB(A) erst bei einer Verdoppelung der Verkehrsbelastung zu verzeichnen sind (BayVGH, U. v. 18.2.2004 - 8 A 02.40093 - NVwZ-RR 2005, 21 ff. = juris Rn. 23; U. v. 11.3.2004 - 22 B 02.1653 - NVwZ-RR 2005, 797 ff. = juris Rn. 27; B. v. 6.12.2007 - 15 CS 07.3056 - juris Rn. 23; OVG Berlin-Brandenburg, U. v. 4.12.2009 - OVG 2 A 23.08 - juris Rn. 69; VG Saarl., U. v. 6.6.2012 - 5 K 447/11 - juris Rn. 80; Fickert/Fieseler, BauNVO, 12. Aufl. 2014, § 15 Rn. 15.1).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 13.06.2013 - 2 A 5.11

    Normenkontrollantrag; Bebauungsplan; Hotel; Antragsbefugnis; Plannachbar;

    Sie muss aber nicht grundstückswertneutral sein (vgl. Urteil des Senats vom 4. Dezember 2009 - OVG 2 A 23.08 -, juris).

    Es ist deshalb unschädlich, wenn eine an sich stimmige städtebauliche Planung mit der Folge verbunden ist, dass die durch sie bedingte Werterhöhung einen etwaigen privaten Verkauf der Fläche erst lukrativ macht (vgl. Urteil des Senats vom 4. Dezember 2009, a.a.O.).

    Für die Beurteilung dieser Frage ist die planerische Konzeption des Flächennutzungsplans für das gesamte Gemeindegebiet oder einen über das Bebauungsplangebiet hinausreichenden Ortsteil in den Blick zu nehmen (vgl. Urteil des Senats vom 4. Dezember 2009, a.a.O.).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.11.2019 - 2 A 9.16

    Bebauungsplan; Freibad; reines Wohngebiet; Erforderlichkeit; Vollzugsfähigkeit;

    (2) Die Fehler sind offensichtlich, weil sie ohne weiteres aus dem Aufstellungsvorgang und der Planbegründung hervorgehen (vgl. hierzu Senatsurteil vom 4. Dezember 2009 - OVG 2 A 23.08 - juris Rn. 79).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 15.03.2012 - 2 A 23.09

    Redaktionelle Berichtigungen im Rahmen der Ausfertigung eines Bebauungsplans

    Sie muss aber nicht grundstückswertneutral sein (vgl. Urteil des Senats vom 4. Dezember 2009 - OVG 2 A 23.08 -, juris, m.w.N.).

    Wird in dieser Weise verfahren, ist das Abwägungsergebnis nicht schon fehlerhaft, wenn sich herausstellt, dass die verworfene Lösung ebenfalls mit guten Gründen vertretbar gewesen wäre, sondern erst dann, wenn sich diese Lösung als die vorzugswürdige hätte aufdrängen müssen (vgl. Urteil des Senats vom 4. Dezember 2009 - OVG 2 A 23.08 -, juris; Bayer. VGH, Urteil vom 20. April 2011 - 15 N 10.1320 -, BauR 2011, 1775; OVG Nordrh.-Westf., Beschluss vom 19. Januar 2012 - 1 MN 93/11 -, juris).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 01.12.2011 - 2 L 171/09

    Immissionsschutzrechtlicher Vorbescheid für Windkraftanlagen im

    Hierin ist nicht einmal dann ein regelmäßiges Indiz für einen Abwägungsfehler zu erblicken, wenn keine alternativen Planungen in das Planaufstellungsverfahren einbezogen wurden (vgl. BVerwG, Beschl. v. 28.08.1987 - 4 N 1.86 -, NVwZ 1988, 351; OVG BbG, Urt. v. 30.09.2010 - 2 A 22.08 -, juris; Urt. v. 18.12.2007 - 2 A 3.07 - "Spreedreieck", BauR 2008, 1089; Urt. v. 4.12.2009 - OVG 2 A 23.08 -, juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 30.09.2010 - 2 A 22.08

    Bebauungsplan; Normenkontrolle; Rechtsschutzbedürfnis; Abwägungsausfall;

    Hierin ist nicht einmal dann ein regelmäßiges Indiz für einen Abwägungsfehler zu erblicken, wenn keine alternativen Planungen in das Planaufstellungsverfahren einbezogen wurden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. August 1987 - 4 N 1.86 -, NVwZ 1988, 351; Urteile des Senats vom 18. Dezember 2007 - 2 A 3.07 - "Spreedreieck", BauR 2008, 1089, und vom 4. Dezember 2009 - OVG 2 A 23.08 -, juris).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 21.05.2019 - 3 K 13/14

    Normenkontrolle - Gliederung eines Gewerbegebiets durch Festsetzung von

  • VerfGH Bayern, 27.08.2018 - 10-VII-17

    Popularklage bei massiver Nachverdichtung

  • OVG Berlin-Brandenburg, 16.10.2014 - 10 A 6.09

    Normenkontrolle; Bebauungsplan; Bekanntmachungsfehler; Anstoßfunktion;

  • OVG Berlin-Brandenburg, 04.11.2022 - 2 A 9.19

    Normenkontrolle - Bebauungsplan - Rechtsnachfolge - Kleingärten - Festsetzung von

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