Rechtsprechung
   OVG Berlin-Brandenburg, 05.02.2019 - 6 N 2.19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,1937
OVG Berlin-Brandenburg, 05.02.2019 - 6 N 2.19 (https://dejure.org/2019,1937)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 05.02.2019 - 6 N 2.19 (https://dejure.org/2019,1937)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 05. Februar 2019 - 6 N 2.19 (https://dejure.org/2019,1937)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,1937) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 34 Abs 1 S 1 BauGB, § 14 Abs 1 S 1 BauNVO, § 22 BauNVO
    Ausbau einer Scheune zu Wohnzwecken; Einfügen; geschlossene Bebauung

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 124 Abs 2 Nr 1 VwGO, § 124 Abs 2 Nr 2 VwGO, § 124 Abs 2 Nr 3 VwGO, § 124 Abs 2 Nr 4 VwGO, § 124a Abs 4 S 4 VwGO, § 34 Abs 1 S 1 BauGB, § 14 Abs 1 S 1 BauNVO, § 22 BauNVO
    Antrag auf Zulassung der Berufung; Ernstliche Richtigkeitszweifel; Besondere rechtliche und tatsächliche Schwierigkeiten; Grundsätzliche Bedeutung; Divergenz; Darlegungsanforderungen; Bauvorbescheid; Zulässigkeit eines Bauvorhabens; Ausbau einer Scheune zu Wohnzwecken; ...

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Darf eine Scheune in ein Wohnhaus umgebaut werden? (IBR 2019, 281)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 30.06.2015 - 4 C 5.14

    Bauvorbescheid; bauplanungsrechtliche Zulässigkeit; Wohnbauvorhaben;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 05.02.2019 - 6 N 2.19
    Oder bedürfte es bei einer entsprechenden Ausgangslage und unter Berücksichtigung der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. Juni 2015 - 4 C 5.14 - (Rn. 21), dass für das Ziel einer organischen Siedlungsstruktur auf jedes einzelne der in § 34 Abs. 1 Satz 1 BauGB genannten rahmenbildenden Kriterien abzustellen ist, nicht zumindest einer Differenzierung.

    Es formuliert keine voneinander abweichenden abstrakten Rechtssätze, die es gegenüberstellt, sondern macht der Sache nach geltend, die Vorgaben des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 30. Juni 2015 - 4 C 5.14 - (BVerwGE 152, 275 ff.) seien vom Verwaltungsgericht fehlerhaft angewendet worden.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.07.1998 - 10 A 1329/98

    Berufung; Zulassung; Schwierigkeit der Rechtssache; Anforderungen an die

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 05.02.2019 - 6 N 2.19
    Stützt der Rechtsmittelführer seinen Antrag auf den Zulassungsgrund der besonderen tatsächlichen und rechtlichen Schwierigkeiten der Rechtssache, muss er darlegen, welche begründeten Zweifel gegen die erstinstanzliche Entscheidung bestehen, die den Ausgang des Rechtsstreits als offen erscheinen lassen (OVG Münster, Beschluss vom 31. Juli 1998 - 10 A 1329/98 -, Rn. 2 bei juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.06.1997 - 11 B 1136/97

    Rechtmäßigkeit eines Verwaltungsaktes; Schwierigkeiten an der Beurteilung;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 05.02.2019 - 6 N 2.19
    Die bloße Geltendmachung einer fehlerhaften Anwendung ober- bzw. höchstrichterlich aufgestellter Rechtssätze genügt dagegen zur Darlegung einer Divergenz im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO nicht (OVG Münster, Beschluss vom 27. Juni 1997 - 11 B 1136/07 -, NVwZ 1998, S. 306, Rn. 12 bei juris).
  • BVerwG, 14.05.1999 - 4 B 21.99
    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 05.02.2019 - 6 N 2.19
    Der eine Rechtssatz muss dem angegriffenen Urteil entnommen werden und dort tragend sein, der andere - von dem abgewichen sein soll - muss einem Judikat des anderen Gerichts entnommen und dort ebenfalls tragend gewesen sein (BVerwG, Beschluss vom 14. Mai 1999 - 4 B 21/99 -, NVwZ-RR 2000, S. 260 m.w.N., Rn. 4 bei juris).
  • VG Cottbus, 06.03.2019 - 3 K 413/17

    Erteilung einer Baugenehmigung zum Umbau einer Nebenanlage zu einem Wohnhaus;

    Auch waren und sind - anders als in der Entscheidung der Kammer vom 25. September 2015 (- 3 K 273/13 - nachfolgend Beschluss des OVG Berlin-Brandenburg vom 05. Februar 2019 - 6 N 2.19 -) - die auf dem klägerischen Grundstück ursprünglich vorhandenen Nebenanlagen nicht dergestalt, dass sie für die Frage, inwieweit die bebaubare Grundstücksfläche von der Straße aus gesehen nach Westen zurückreicht, als maßstabsbildend herangezogen werden könnten.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht