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   OVG Berlin-Brandenburg, 06.02.2019 - 3 N 211.18   

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OVG Berlin-Brandenburg, 06.02.2019 - 3 N 211.18 (https://dejure.org/2019,2500)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 06.02.2019 - 3 N 211.18 (https://dejure.org/2019,2500)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 06. Februar 2019 - 3 N 211.18 (https://dejure.org/2019,2500)
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  • BVerwG, 04.05.1999 - 6 C 13.98

    Gesetzlicher Richter, Besetzungsrüge; Substantiierungspflicht bei der Rüge von

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 06.02.2019 - 3 N 211.18
    Dies gilt auch, wenn es sich um Vorgänge handelt, die den Beteiligten nicht näher bekannt sein können, über die sie sich aber durch Anforderung oder Einsicht der Geschäftsverteilung sowie Einholung von Auskünften des Gerichts und notfalls eigener Ermittlungen Gewissheit verschaffen können (vgl. BVerwG, Urteil vom 4. Mai 1999 - 6 C 13.98 - juris Rn. 23; OVG Koblenz, Beschluss vom 2. Februar 2011 - 10 A 11452/10 - juris Rn. 4; VGH Kassel, Beschluss vom 22. September 1999 - 9 UZ 2585/99.A - juris Rn. 4).
  • VGH Hessen, 22.09.1999 - 9 UZ 2585/99

    Rechtsmittelzulassung: Darlegung der Besetzungsrüge - fehlender ordnungsgemäßer

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 06.02.2019 - 3 N 211.18
    Dies gilt auch, wenn es sich um Vorgänge handelt, die den Beteiligten nicht näher bekannt sein können, über die sie sich aber durch Anforderung oder Einsicht der Geschäftsverteilung sowie Einholung von Auskünften des Gerichts und notfalls eigener Ermittlungen Gewissheit verschaffen können (vgl. BVerwG, Urteil vom 4. Mai 1999 - 6 C 13.98 - juris Rn. 23; OVG Koblenz, Beschluss vom 2. Februar 2011 - 10 A 11452/10 - juris Rn. 4; VGH Kassel, Beschluss vom 22. September 1999 - 9 UZ 2585/99.A - juris Rn. 4).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 02.02.2011 - 10 A 11452/10

    Zur vorschriftsmäßigen Besetzung des Gerichts in Asylverfahren

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 06.02.2019 - 3 N 211.18
    Dies gilt auch, wenn es sich um Vorgänge handelt, die den Beteiligten nicht näher bekannt sein können, über die sie sich aber durch Anforderung oder Einsicht der Geschäftsverteilung sowie Einholung von Auskünften des Gerichts und notfalls eigener Ermittlungen Gewissheit verschaffen können (vgl. BVerwG, Urteil vom 4. Mai 1999 - 6 C 13.98 - juris Rn. 23; OVG Koblenz, Beschluss vom 2. Februar 2011 - 10 A 11452/10 - juris Rn. 4; VGH Kassel, Beschluss vom 22. September 1999 - 9 UZ 2585/99.A - juris Rn. 4).
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