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   OVG Berlin-Brandenburg, 06.07.2017 - 6 A 2.16   

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https://dejure.org/2017,22880
OVG Berlin-Brandenburg, 06.07.2017 - 6 A 2.16 (https://dejure.org/2017,22880)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 06.07.2017 - 6 A 2.16 (https://dejure.org/2017,22880)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 06. Juli 2017 - 6 A 2.16 (https://dejure.org/2017,22880)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 75 Abs 1 S 2 VwVfG, § 75 Abs 2 S 1 VwVfG, § 24 LuftVG, § 45 Abs 1 S 2 Nr 3 StVO, Art 3 Abs 1 GG
    Bestandskraft des Planfeststellungsbeschlusses Flughafen BER bzgl. Lärmschutz; Auswirkung der Veröffentlichung der VDI Richtlinie 3722-2 im Mai 2013 auf diesen Planfeststellungsbeschluss

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 48 Abs 1 S 1 Nr 6 VwGO, § 113 Abs 5 VwGO, § 75 Abs 1 S 2 VwVfG, § 75 Abs 2 VwVfG, § 24 LuftVG, § 45 Abs 1 S 2 Nr 3 StVO, Art 3 Abs 1 GG
    Flughafen BER; Lärmschutz; Planfeststellungsbeschluss; Planergänzungsbeschluss; Bestandskraft; Aufnahme in das Entschädigungsgebiet "Übernahmeanspruch"; energieäquivalente Dauerschallpegel; verfassungsrechtliche Zumutbarkeitsgrenze; Grenzwerte; Anleitung zur Berechnung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • berlin.de (Pressemitteilung)

    Flughafen BER: Aufnahme eines Grundstücks in das Entschädigungsgebiet Übernahmeanspruch abgelehnt

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Flughafen BER - Aufnahme eines Grundstücks in das Entschädigungsgebiet "Übernahmeanspruch" abgelehnt

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 07.05.2008 - 4 A 1009.07

    Luftverkehrsrecht; Planfeststellung eines Flughafens; nachteilige Wirkungen;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 06.07.2017 - 6 A 2.16
    Das Lärmschutzkonzept war auch insoweit Gegenstand gerichtlicher Nachprüfung und ist unbeanstandet geblieben (BVerwG, Beschluss vom 7. Mai 2008 - 4 A 1009/07 -, NVwZ 2008, S. 1007 ff., Rn. 10 bei juris).

    aa) Die Kappungsgrenze ist auch und gerade in verfassungsrechtlicher Hinsicht vom Bundesverwaltungsgericht im Beschluss vom 7. Mai 2008 - 4 A 1009/07 u.a. - (NVwZ 2008, S. 1007 ff.) gebilligt worden.

  • BVerwG, 07.03.2007 - 9 C 2.06

    Planfeststellung; Straßenbauvorhaben; Verkehrslärm; Lärmschutz; nicht

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 06.07.2017 - 6 A 2.16
    Weiter hat der Beklagte im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 7. März 2007 - 9 C 2/06 -, BVerwGE 128, 177 ff., Rn. 29 bei juris; Urteil vom 15. Dezember 2011 - 7 A 11/10 -, NVwZ 2012, S. 1120 ff., Rn. 30 bei juris) angenommen, dass bei dieser Berechnungsmethode ab einem energieäquivalenten Dauerschallpegel von 70 dB(A) tags für Fluglärm die Grenze der verfassungsrechtlichen Zumutbarkeit überschritten ist und dementsprechend ein Übernahmeanspruch für das betroffene Grundstück besteht.

    e) Der Kläger kann sich auch nicht mit Erfolg darauf berufen, die verfassungsrechtliche Zumutbarkeitsschwelle von 70 dB(A) (vgl. BVerwG, Urteil vom 7. März 2007 - 9 C 2/06 -, BVerwGE 128, 177 ff., Rn. 29 bei juris) sei in seinem Fall jedenfalls aufgrund der Mehrfachbelastung durch Flug- und Straßenverkehrslärm erreicht.

  • BVerwG, 16.03.2006 - 4 A 1075.04

    Ziel der Raumordnung; gebietsscharfe Standortvorgaben für eine

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 06.07.2017 - 6 A 2.16
    Das Bundesverwaltungsgericht habe im Urteil vom 16. März 2006 - 4 A 1075.04 - (Rn. 390 ff.) ausgeführt, dass bei einer Summierung verschiedener Lärmquellen über die normativ oder administrativ festgelegten Grenzen hinaus die Belastung den kritischen Bereich der Gesundheitsgefährdung durchaus erreichen könne.

    Das Bundesverwaltungsgericht hat die Bestimmung in der Weise interpretiert, dass nach ihrem Satz 1 Lärmbetroffene schon dann einen einklagbaren Rechtsanspruch auf eine ermessensfehlerfreie Entscheidung über weitergehende Schutzmaßnahmen haben, wenn sich die im Planfeststellungsbeschluss zu Grunde gelegten tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnisse unter Einschluss insbesondere der für die Lärmberechnung angenommenen jährlichen Flugbewegungszahl von 371.000 zu Lasten der Betroffenen ändern oder sich insoweit ein Wandel abzeichnet (Urteil vom 16. März 2006 - 4 A 1075/04 -, BVerwGE 125, 116 ff., Rn. 356 bei juris).

  • VGH Baden-Württemberg, 08.10.2012 - 5 S 203/11

    Präklusionswirkung von nicht fristgerecht erhobenen Einwendungen und

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 06.07.2017 - 6 A 2.16
    Die VDI Richtlinie lag bei Erlass des Planfeststellungsbeschlusses am 13. August 2004 zwar allenfalls im Entwurfsstadium vor (vgl. etwa VGH Kassel, Urteil vom 21. August 2009 - 11 C 227/08.T u.a. -, ESVGH 60, 127 ff., Rn. 914 bei juris; ferner: VGH Mannheim, Urteil vom 8. Oktober 2012 - 5 S 203/11 -, Rn. 100 bei juris), während sie nunmehr im Mai 2013 in der deutschen Version für verbindlich erklärt wurde.

    Das gilt zum einen deshalb, weil der effektbezogene Substitutionspegel maßgeblich durch ein "Belästigungsurteil" Betroffener bestimmt wird (so VGH Mannheim, Urteil vom 8. Oktober 2012 - 5 S 203/11 -, Rn. 10 bei juris), sich also nach einer "Umrechnung" auf ein Lärmempfinden für den Straßenverkehr richtet und nicht - wie nach der AzB - durch ein lärmphysikalischen Gesetzen folgendes naturwissenschaftliches Verfahren bestimmt wird.

  • BVerfG, 29.07.2009 - 1 BvR 1606/08

    Keine Grundrechtsverletzung durch Beschränkung des Geldausgleichs für teure

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 06.07.2017 - 6 A 2.16
    Das Bundesverfassungsgericht hat die dagegen erhobene Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen (Beschluss vom 29. Juli 2009 - 1 BvR 1606/08 -, NVwZ 2009, S. 1494 ff.).
  • VGH Hessen, 19.05.1987 - 2 UE 461/85

    Zulässigkeit von Schauvorstellungen mit Strahlflugzeugen - Erledigung der

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 06.07.2017 - 6 A 2.16
    Dementsprechend hat etwa der VGH Kassel mit Urteil vom 19. Mai 1987 - 2 UE 461/85 - (NVwZ 1988, S. 266 ff., Rn. 32 bei juris) entschieden, dass die nur verhältnismäßig kurze Lärmeinwirkung (im dortigen Fall lediglich ein Nachmittag) in Anbetracht des Umstandes, dass Flugschauen nach § 24 LuftVG generell zugelassen seien, hinzunehmen sei.
  • BVerwG, 28.04.2016 - 4 A 2.15

    Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetz; gerichtliche Zuständigkeit; Rücknahme

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 06.07.2017 - 6 A 2.16
    c) Etwas anderes gilt auch nicht etwa deshalb, weil die VDI Richtlinie 3722-2 als Ausdruck neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse anzusehen wäre und das dem Planfeststellungsbeschluss zugrunde liegende Verfahren verdrängen würde (dazu: BVerwG, Urteil vom 28. April 2016 - 4 A 2/15 -, BVerwGE 155, 81 ff., Rn. 32 und 36 bei juris).
  • BVerwG, 15.12.2011 - 7 A 11.10

    Planfeststellung; Ausbaustrecke; erheblicher baulicher Eingriff;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 06.07.2017 - 6 A 2.16
    Weiter hat der Beklagte im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 7. März 2007 - 9 C 2/06 -, BVerwGE 128, 177 ff., Rn. 29 bei juris; Urteil vom 15. Dezember 2011 - 7 A 11/10 -, NVwZ 2012, S. 1120 ff., Rn. 30 bei juris) angenommen, dass bei dieser Berechnungsmethode ab einem energieäquivalenten Dauerschallpegel von 70 dB(A) tags für Fluglärm die Grenze der verfassungsrechtlichen Zumutbarkeit überschritten ist und dementsprechend ein Übernahmeanspruch für das betroffene Grundstück besteht.
  • VGH Hessen, 21.08.2009 - 11 C 227/08

    Planfeststellungsverfahren für die Erweiterung des Flughafens Frankfurt Main

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 06.07.2017 - 6 A 2.16
    Die VDI Richtlinie lag bei Erlass des Planfeststellungsbeschlusses am 13. August 2004 zwar allenfalls im Entwurfsstadium vor (vgl. etwa VGH Kassel, Urteil vom 21. August 2009 - 11 C 227/08.T u.a. -, ESVGH 60, 127 ff., Rn. 914 bei juris; ferner: VGH Mannheim, Urteil vom 8. Oktober 2012 - 5 S 203/11 -, Rn. 100 bei juris), während sie nunmehr im Mai 2013 in der deutschen Version für verbindlich erklärt wurde.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 03.07.2018 - 6 A 1.17

    BER: Schallschutz für Wohnküche, Wohndiele und Wintergarten

    Auch kann auf der Grundlage des klägerischen Vortrags nicht angenommen werden, dass eine Orientierung an den Spektrum-Anpassungswerten anstelle der Anwendung eines pauschalen Korrektursummanden nach der VDI 2719 als Ausdruck neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse anzusehen wäre und das dem Planfeststellungsbeschluss zugrunde liegende Verfahren verdrängen würde (vgl. dazu Urteil des Senats vom 6. Juli 2017 - OVG 6 A 2.16 - juris Rn. 46).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 22.11.2018 - 6 A 1.16

    Entschädigungszahlung an private Eigentümer für notwendigen, durch den Flughafen

    Das hat der Senat bereits mit rechtskräftigem Urteil vom 6. Juli 2017 - OVG 6 A 2.16 - (Rn. 20 und 60 bei juris) entschieden.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 10.07.2023 - 6 A 2.23

    Anspruch auf Schallschutzvorkehrungen für ein außerhalb des für den Flughafen

    Das Bundesverwaltungsgericht hat die Bestimmung in der Weise interpretiert, dass nach ihrem Satz 1 Lärmbetroffene schon dann einen einklagbaren Rechtsanspruch auf eine ermessensfehlerfreie Entscheidung über weitergehende Schutzmaßnahmen haben, wenn sich die im Planfeststellungsbeschluss zu Grunde gelegten tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnisse unter Einschluss insbesondere der für die Lärmberechnung angenommenen jährlichen Flugbewegungszahl von 371.000 zu Lasten der Betroffenen ändern oder sich insoweit ein Wandel abzeichnet (Urteil des Senats vom 6. Juli 2017 - OVG 6 A 2.16 - juris Rn. 29 unter Bezugnahme auf Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 16. März 2006 - 4 A 1075/04 -, BVerwGE 125, 116 ff., Rn. 356 bei juris).
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