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   OVG Berlin-Brandenburg, 07.01.2009 - 11 M 72.08   

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https://dejure.org/2009,37257
OVG Berlin-Brandenburg, 07.01.2009 - 11 M 72.08 (https://dejure.org/2009,37257)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 07.01.2009 - 11 M 72.08 (https://dejure.org/2009,37257)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 07. Januar 2009 - 11 M 72.08 (https://dejure.org/2009,37257)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 11.08.2008 - 11 B 20.08

    Rundfunkgebühr: Befreiung eines Arbeitslosengeldempfängers mit einem monatlichen

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 07.01.2009 - 11 M 72.08
    Bei der Ordnung von Massenerscheinungen ist der Gesetzgeber grundsätzlich berechtigt, generalisierende, typisierende und pauschalierende Regelungen zu treffen, ohne allein schon wegen der damit unvermeidlich verbundenen Härten gegen den allgemeinen Gleichheitssatz zu verstoßen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. Mai 2008 - 6 PKH 7/08, 6 PKH 7/08 (6 B 18/08) -, bei Juris, Rn. 4; rechtskräftige Senatsurteile vom 20. Mai 2008 - 11 B 2.08 - sowie vom 11. August 2008 - OVG 11 B 20.08 -, m.w.N. gleichliegender obergerichtlicher Rechtssprechung, jeweils bei Juris).

    Schließlich führt die Rundfunkgebührenpflicht der Klägerin auch nicht zu einer Unterschreitung ihres aus Art. 1 Abs. 1 i.V.m. Art. 20 Abs. 1 GG herzuleitenden Existenzminimums, weil sie zu deren Erfüllung - teilweise - auf den Teil ihres Einkommens zurückgreifen musste, der ihrem sozialhilferechtlichen Bedarf entsprochen hätte (vgl. dazu ebenfalls Senatsurteile vom 20. Mai 2008 und 11. August 2008, a.a.O., m.w.N.).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 20.05.2008 - 11 B 2.08

    Befreiung von den Rundfunkgebühren aus sozialen Gründen; ALG II-Empfänger mit

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 07.01.2009 - 11 M 72.08
    Bei der Ordnung von Massenerscheinungen ist der Gesetzgeber grundsätzlich berechtigt, generalisierende, typisierende und pauschalierende Regelungen zu treffen, ohne allein schon wegen der damit unvermeidlich verbundenen Härten gegen den allgemeinen Gleichheitssatz zu verstoßen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. Mai 2008 - 6 PKH 7/08, 6 PKH 7/08 (6 B 18/08) -, bei Juris, Rn. 4; rechtskräftige Senatsurteile vom 20. Mai 2008 - 11 B 2.08 - sowie vom 11. August 2008 - OVG 11 B 20.08 -, m.w.N. gleichliegender obergerichtlicher Rechtssprechung, jeweils bei Juris).
  • BVerwG, 28.05.2008 - 6 PKH 7.08

    Revisibilität des Staatsvertragsrechts für die Rundfunkgebührenpflicht

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 07.01.2009 - 11 M 72.08
    Bei der Ordnung von Massenerscheinungen ist der Gesetzgeber grundsätzlich berechtigt, generalisierende, typisierende und pauschalierende Regelungen zu treffen, ohne allein schon wegen der damit unvermeidlich verbundenen Härten gegen den allgemeinen Gleichheitssatz zu verstoßen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. Mai 2008 - 6 PKH 7/08, 6 PKH 7/08 (6 B 18/08) -, bei Juris, Rn. 4; rechtskräftige Senatsurteile vom 20. Mai 2008 - 11 B 2.08 - sowie vom 11. August 2008 - OVG 11 B 20.08 -, m.w.N. gleichliegender obergerichtlicher Rechtssprechung, jeweils bei Juris).
  • BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88

    Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 07.01.2009 - 11 M 72.08
    Daher braucht Prozesskostenhilfe nicht schon dann gewährt zu werden, wenn die entscheidungserhebliche Rechtsfrage zwar noch nicht höchstrichterlich geklärt ist, ihre Beantwortung aber im Hinblick auf die einschlägige gesetzliche Regelung oder die durch die bereits vorliegende Rechtsprechung gewährten Auslegungshilfen nicht in dem genannten Sinne als "schwierig" erscheint (vgl. BVerfG, 2. Senat, Beschluss vom 13. März 1990 - 2 BvR 94/88 -, bei Juris, Rn. 26, 29; Kammerbeschluss vom 14. Juni 2006 - 2 BvR 626/06, 2 BvR 656/06 -, bei Juris, Rn. 13).
  • BVerfG, 14.06.2006 - 2 BvR 626/06

    Prozesskostenhilfe bei höchstrichterlich noch nicht geklärter Rechtsfrage

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 07.01.2009 - 11 M 72.08
    Daher braucht Prozesskostenhilfe nicht schon dann gewährt zu werden, wenn die entscheidungserhebliche Rechtsfrage zwar noch nicht höchstrichterlich geklärt ist, ihre Beantwortung aber im Hinblick auf die einschlägige gesetzliche Regelung oder die durch die bereits vorliegende Rechtsprechung gewährten Auslegungshilfen nicht in dem genannten Sinne als "schwierig" erscheint (vgl. BVerfG, 2. Senat, Beschluss vom 13. März 1990 - 2 BvR 94/88 -, bei Juris, Rn. 26, 29; Kammerbeschluss vom 14. Juni 2006 - 2 BvR 626/06, 2 BvR 656/06 -, bei Juris, Rn. 13).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 11.08.2008 - 11 B 16.08

    Rundfunkgebührenrecht: Befreiungsanspruch bei nur geringfügiger Überschreitung

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 07.01.2009 - 11 M 72.08
    Danach wird ein die Befreiung rechtfertigender besonderer Härtefall i.S.v. § 6 Abs. 3 RGebStV nicht dadurch begründet, dass die Einkünfte den für die Gewährung von Hilfe zum Lebensunterhalt maßgebenden sozialhilferechtlichen Bedarf um einen unterhalb der monatlichen Rundfunkgebühren [17,03 Euro] liegenden Betrag überschreiten (rechtskräftiges Urteil vom 11. August 2008 - OVG 11 B 16.08, bei Juris).
  • BVerwG, 18.06.2008 - 6 B 1.08

    Rundfunkgebühr; Befreiung; Einkommen; Vermögen; Härtefall; Hilfe zum

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 07.01.2009 - 11 M 72.08
    Angesichts dieses Normzwecks, der in dem geltenden § 6 RGebStV klar zum Ausdruck kommt, kann die gewollte Beschränkung der Befreiungstatbestände auf durch Leistungsbescheid nachweisbare Fälle der Bedürftigkeit nicht dadurch umgangen werden, dass einkommensschwache Personen, die keine der aufgeführten Sozialleistungen erhalten, weil sie - wie hier - deren Voraussetzungen (noch) nicht erfüllen, oder weil sie diese Leistung nicht in Anspruch nehmen wollen, dem Härtefalltatbestand des § 6 Abs. 3 RGebStV zugeordnet werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. Juni 2008 - 6 B 1/08 -, bei Juris Rn. 5, 6).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 20.10.2009 - 3 L 417/08

    Befreiung von Rundfunkgebühren

    § 6 Abs. 3 RGebStV ist keine generelle bzw. "allgemeine" Auffangvorschrift für alle jene Fälle, in denen die in § 6 Abs. 1 RGebStV abschließend aufgezählten Befreiungstatbestände nicht oder nicht vollständig erfüllt sind (BayVGH, Beschl. v. 13.07.2009 - 7 ZB 08.2607 -, [...] und Urt. v. 16.05.2007 - 7 B 06.2642 -, NVwZ-RR 2008, 257, bestätigt durch BVerwG, Beschl. v. 18.06.2008; Nds. OVG, beschl. v. 12.05.2009, a.a.O.; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 07.01.2009 - 11 M 72/08 -, [...]).
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