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   OVG Berlin-Brandenburg, 07.02.2008 - 5 NC 67.08, 5 M 6.08   

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https://dejure.org/2008,14105
OVG Berlin-Brandenburg, 07.02.2008 - 5 NC 67.08, 5 M 6.08 (https://dejure.org/2008,14105)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 07.02.2008 - 5 NC 67.08, 5 M 6.08 (https://dejure.org/2008,14105)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 07. Februar 2008 - 5 NC 67.08, 5 M 6.08 (https://dejure.org/2008,14105)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Streit über die Zulassungsfähigkeit zu einem beschränkten Bachelorstudiengang; Umfang der gerichtlichen Sachaufklärungspflicht in Bezug auf die Ermittlung von vorhandenen Ausbildungskapazitäten; Anforderungen an einen effektiven Rechtsschutz in ...

  • Judicialis

    VwGO § 86; ; VwGO § 130 Abs. 2 Nr. 2; ; ZPO § 117 Abs. 1 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • OVG Saarland, 28.09.2007 - 1 D 399/07

    Zurückverweisung bei fehlender, aber gebotener Begründung einer

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 07.02.2008 - 5 NC 67.08
    Darauf, dass sie auf ihn auch bei der Nichtabhilfeentscheidung im Prozesskostenhilfeverfahren nicht eingegangen ist (zur gebotenen Begründung der Nichtabhilfeentscheidung in einem solchen Fall vgl. Oberverwaltungsgericht des Saarlandes, Beschluss vom 28. September 2007 - 1 D 399/07 - juris m.w.N.), kommt es nicht mehr entscheidend an.
  • BVerfG, 31.03.2004 - 1 BvR 356/04

    Versagung vorläufigen Rechtsschutzes ohne Durchführung einer auch im

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 07.02.2008 - 5 NC 67.08
    So hat das Bundesverfassungsgericht gerade in dem vom Verwaltungsgericht angeführten Beschluss von 31. März 2004 - 1 BvR 356/04 - (NVwZ 2004, 1112) nochmals in aller Deutlichkeit darauf hingewiesen, dass eine tatsächliche Chance auf Zuweisung eines noch vorhandenen Studienplatzes nur dann bestehe, wenn die kapazitätsbestimmenden Faktoren durch die Gerichte schon im Eilverfahren von Amts wegen mit dem Ziel geprüft würden, vorhandene Ausbildungskapazitäten aufzudecken.
  • BVerwG, 26.01.1994 - 6 C 2.92

    Revision - Beschwerde - Rechtskraft - Wiederaufnahme - Ausschlußfrist -

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 07.02.2008 - 5 NC 67.08
    Denn ein im schriftlichen Verfahren ergangener Beschluss wird erst in dem Zeitpunkt wirksam, in dem er endgültig aus dem Verfügungsbereich des Spruchkörpers hinausgelangt ist, so dass auch eine Zurückholung, etwa zum Zwecke einer Änderung oder auch einer Ergänzung im Hinblick auf eine noch in den Verfügungsbereich der Geschäftsstelle gelangten Stellungnahme eines Beteiligten, tatsächlich nicht mehr möglich ist (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 26. Januar 1994 - BVerwG 6 C 2.92 - E 95, 64 [67]).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 22.09.2009 - 83 DB 1.09

    Vorläufige Dienstenthebung; Einbehaltung von Bezügen; Schriftsatz;

    Bis zu dem Zeitpunkt, in dem eine schriftliche Entscheidung das Gericht verlässt, muss sie gegebenenfalls zurückgeholt werden, wenn dies etwa zum Zwecke einer Änderung oder auch einer Ergänzung im Hinblick auf eine noch in den Verfügungsbereich der Geschäftsstelle gelangten Stellungnahme eines Beteiligten erforderlich ist (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 7. Februar 2008 - 5 NC 67.08, 5 M 6.08 -, juris Rn. 4).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 07.02.2008 - 5 M 6.08

    Streit über die Zulassungsfähigkeit zu einem beschränkten Bachelorstudiengang;

    OVG 5 NC 67.08 OVG 5 M 6.08.
  • OLG Frankfurt, 26.11.2008 - 7 U 114/08

    Eintrittspflicht der Rechtsschutzversicherung für Klagen auf Hochschulzulassung

    34 Soweit die Verwaltungsgerichte (vgl. Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 7.2.2008, Az.: 5 NC 67.08, 5 M 6.08) von Studienplatzklägern trotz des geltenden Amtsermittlungsgrundsatzes (§ 86 VwGO) verlangen, dass diese auf der Grundlage der ihnen zugänglich gemachten Unterlagen ihren Vortrag, die Kapazität werde nicht ausgeschöpft, glaubhaft machen, kann dies jedenfalls nicht auf den Deckungsanspruch in der Rechtsschutzversicherung übertragen werden.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 28.11.2022 - 1 M 122/22

    Kostenentscheidung im Beschwerdeverfahren bei Sachentscheidung trotz

    Zu Unrecht hat das Verwaltungsgericht die Berücksichtigung der Erledigungserklärung des Antragstellers mit der (den Beteiligten unter dem 13. Oktober 2022 mitgeteilten) Begründung abgelehnt, dass diese "das Gericht erst erreicht hat, nachdem der Beschluss bereits in der Geschäftsstelle vorlag." Ein im schriftlichen Verfahren zur Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes ergangener Beschluss ist einer Änderung durch das Gericht aufgrund interner Bindungswirkung nach § 173 Satz 1 VwGO in Verbindung mit den §§ 318, 329 ZPO nicht bereits dann entzogen, wenn die Entscheidung der Geschäftsstelle übergeben worden ist, sondern erst dann, wenn sich das Gericht der Entscheidung "entäußert" hat, d. h. wenn die Entscheidung - wie im Fall der Verkündung in öffentlicher Sitzung - mit dem Willen des Gerichts aus seinem inneren Geschäftsbetrieb herausgetreten ist, etwa durch Hinausgabe in den Postlauf oder fernmündliche Mitteilung des Tenors (vgl. BVerfG, Beschluss vom 4. August 1992 - 2 BvR 1129/92 -, juris Rn. 23; BVerwG, Urteile vom 26. Januar 1994 - 6 C 2.92 -, juris Rn. 16, und vom 5. Mai 2022 - 10 C 4.21 -, juris Rn. 24; BGH, Beschlüsse vom 12. Dezember 1996 - I ZB 8.96 -, juris Rn. 16, und vom 27. Oktober 1999 - XII ZB 18/99 -, juris Rn. 16 ff.; Urteil vom 1. April 2004 - IX ZR 117/03 -, juris Rn. 8; OVG LSA, Beschluss vom 20. September 2007 - 3 M 230/07 -, BA S. 2; VGH BW, Beschlüsse vom 31. Oktober 2007 - 11 S 2231/07 -, juris Rn. 4, vom 2. Dezember 2016 - A 11 S 2011/16 -, juris Rn. 14, und vom 29. April 2021 - 12 S 3237/20 -, juris Rn. 7; OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 7. Februar 2008 - OVG 5 NC 67.08,.
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