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   OVG Berlin-Brandenburg, 09.02.2018 - 6 S 52.17, 6 M 94.17   

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https://dejure.org/2018,2960
OVG Berlin-Brandenburg, 09.02.2018 - 6 S 52.17, 6 M 94.17 (https://dejure.org/2018,2960)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 09.02.2018 - 6 S 52.17, 6 M 94.17 (https://dejure.org/2018,2960)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 09. Februar 2018 - 6 S 52.17, 6 M 94.17 (https://dejure.org/2018,2960)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 46 Abs 2 S 1 AufenthG 2004, § 48 Abs 1 S 1 Nr 1 AufenthG 2004, § 78 Abs 1 Nr 1 PaßG, § 10 Abs 1 S 2 PaßG, § 7 Abs 1 Nr 1 PaßG
    Ausreiseverbot gegenüber einem Gefährder

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 146 Abs 4 S 1 VwGO, § 146 Abs 4 S 6 VwGO, § 166 VwGO, § 114 ZPO, § 46 Abs 2 S 1 AufenthG, § 48 Abs 1 S 1 Nr 1 AufenthG, § 78 Abs 1 Nr 1 PaßG, § 10 Abs 1 S 2 PaßG
    Einstweiliger Rechtsschutz; Beschwerde; Prozesskostenhilfe; hinreichende Erfolgsaussichten; Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung; Passeinziehung; Ausreiseverbot; Passversagungsgrund; Gefährdung sonstiger erheblicher Belange der Bundesrepublik Deutschland; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 14.09.2017 - 3 C 4.16

    Absicht; Angriff auf die Sicherheit des Luftverkehrs; Beschuss von

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 09.02.2018 - 6 S 52.17
    Wegen der Bedeutung des Schadens, der eintreten würde, wenn sich diese Gefahr verwirklicht, wird in solchen Situationen nicht zuletzt mit Blick auf die staatliche Schutzpflicht für Leib und Leben bereits dann eine hinreichende Schadenswahrscheinlichkeit zu bejahen sein, wenn das fragliche gefährdende Verhalten durch Unterstützung des militanten "Dschihad" nicht mit genügender Sicherheit ausgeschlossen werden kann (BVerwG, Beschluss vom 14. September 2017 - 3 C 4/16 -, Rn. 20 bei juris zu § 29 Abs. 1 LuftVG).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.05.2015 - 19 A 2097/14

    Klage eines Salafisten gegen Passentziehung ohne Erfolg

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 09.02.2018 - 6 S 52.17
    Der Passversagungstatbestand in § 7 Abs. 1 Nr. 1 PassG setzt einen abgestuften Wahrscheinlichkeitsmaßstab in Bezug auf die erforderliche Gefährdung voraus, indem er lediglich verlangt, dass Tatsachen "die Annahme" einer Gefährdung im Sinne der Nummer 1 begründen, ohne dass die Gefährdung selbst vorliegen muss (OVG Münster, Urteil vom 4. Mai 2015 - 19 A 2097/14 -, NJW 2016, S. 518 ff., Rn. 36 bei juris).
  • VGH Bayern, 05.03.2015 - 10 CS 14.2244

    Antrag auf Anordnung und Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 09.02.2018 - 6 S 52.17
    c) Der Hinweis der Beschwerde auf den Beschluss des VGH München vom 5. März 2015 - 10 CS 14.2244 - führt vorliegend nicht weiter.
  • VG Berlin, 12.04.2018 - 23 K 1845.16

    Entziehung des Reisepasses und Beschränkung des Geltungsbereichs eines

    Wegen der Bedeutung des Schadens, der eintreten würde, wenn sich diese Gefahr verwirklichte, wird eine hinreichende Schadenswahrscheinlichkeit vielmehr bereits zu bejahen sein, wenn das fragliche gefährdende Verhalten durch Teilnahme am militanten Jihad nicht mit genügender Sicherheit ausgeschlossen werden kann (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 9. Februar 2018 - OVG 6 S 52.17 -, juris Rn. 20 m.w.N.).
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