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   OVG Berlin-Brandenburg, 10.04.2014 - 70 A 17.13   

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https://dejure.org/2014,10050
OVG Berlin-Brandenburg, 10.04.2014 - 70 A 17.13 (https://dejure.org/2014,10050)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 10.04.2014 - 70 A 17.13 (https://dejure.org/2014,10050)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 10. April 2014 - 70 A 17.13 (https://dejure.org/2014,10050)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Art 233 § 2 Abs 3 S 1 BGBEG, § 12 Abs 1 S 1 FlurbG, § 12 Abs 1 S 2 FlurbG, § 119 Abs 1 Nr 1 FlurbG, § 57 LAnpG
    Laufendes Flurbereinigungsverfahren; Bestellung eines gesetzlichen Vertreters durch den Landkreis gemäß Art. 233 § 2 Abs. 3 EGBGB (juris: BGBEG); Zuständigkeit des Flurbereinigungsgerichts; Unrichtigkeit des Grundbuchs durch Tod eines Eigentümers; Nichtfeststellbarkeit des ...

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    Art 233 § 2 Abs 3 BGBEG, § 12 Abs 1 S 1 FlurbG, § 12 Abs 1 S 2 FlurbG, § 119 Abs 1 Nr 1 FlurbG, § 57 LwAnpG, § 59 Abs 3 LwAnpG, § 60 LwAnpG, § 16 VwVfG, § 24 VwVfG
    Laufendes Flurbereinigungsverfahren; Bestellung eines gesetzlichen Vertreters durch den Landkreis gemäß Art. 233 § 2 Abs. 3 EGBGB; Zuständigkeit des Flurbereinigungsgerichts; Unrichtigkeit des Grundbuchs durch Tod eines Eigentümers; Nichtfeststellbarkeit des neuen ...

  • ArgeLandentwicklung

    Beteiligter; Erben; Ermittlung; Flurbereinigungsgericht; Legitimation; Vertreterbestellung; Vertretungsbedürfnis; Zuständigkeit

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  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 25.10.2002 - V ZR 243/01

    Genehmigung eines mit einem Vertreter geschlossenen Grundstücksgeschäfts

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 10.04.2014 - 70 A 17.13
    Sachenrecht">233 § 2 Abs. 3 Satz 1 EGBGB wird von den Landkreisen und kreisfreien Städten als einseitig regelnde Hoheitsmaßnahme und damit als Verwaltungsakt vorgenommen (vgl. BGH, Urteil vom 25. Oktober 2002 - V ZR 243/01 -, juris Rz. 14), so dass eine öffentlich-rechtliche Streitigkeit gegeben ist.

    Angesichts der Häufigkeit dieses Phänomens sollte durch die Bestimmung der Landkreise und kreisfreien Städte als für die Vertreterbestellung zuständig das Verfahren vereinfacht und die Überlastung der Vormundschaftsgerichte in den neuen Bundesländern verhindert werden, die 1992 noch nicht oder noch nicht in hinreichender Zahl mit Rechtspflegern ausgestattet waren (vgl. BT-Drs. 12/5553, Seite 131; BGH, Urteil vom 25. Oktober 2002, a.a.O., bei Juris, Rz. 18).

  • OLG Rostock, 20.04.2004 - 7 W 10/04

    Bestellung eines gesetzlichen Vertreters für den Eigentümer eines im

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 10.04.2014 - 70 A 17.13
    Sie setzt nach ihrem Wortlaut zum einen voraus, dass der Eigentümer eines Grundstücks oder sein Aufenthalt nicht festzustellen ist, zum anderen, dass ein Bedürfnis besteht, die Vertretung des Eigentümers sicherzustellen (vgl. OLG Rostock, Beschluss vom 20. April 2004 - 7 B 10/04 - BeckRS 2004, 08711).
  • BVerwG, 23.04.2004 - 7 B 10.04

    Ausschluss eines ausländischen Fiskuserben von der Rechtsnachfolge nach einem

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 10.04.2014 - 70 A 17.13
    Sie setzt nach ihrem Wortlaut zum einen voraus, dass der Eigentümer eines Grundstücks oder sein Aufenthalt nicht festzustellen ist, zum anderen, dass ein Bedürfnis besteht, die Vertretung des Eigentümers sicherzustellen (vgl. OLG Rostock, Beschluss vom 20. April 2004 - 7 B 10/04 - BeckRS 2004, 08711).
  • VG Berlin, 15.12.2005 - 29 A 108.00
    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 10.04.2014 - 70 A 17.13
    Da die Vorschrift bezweckt, zeitaufwändige Recherchen der Behörde zu vermeiden, hat sich der Umfang der gemäß § 24 VwVfG gebotenen Ermittlungstätigkeit auf naheliegende Möglichkeiten zu beschränken, z.B. Einsichtnahme in das Grundbuch, Nachfrage bei den Nachlassgerichten bzw. Anfrage beim Einwohnermeldeamt (vgl. VG Frankfurt (Oder), Urteil vom 21 April 2004 - 5 K 1060/98 -, bei Juris, Rz. 28 zur wortgleichen Vorschrift des § 11b Abs. 1 Satz 4 VermG, m.w.N.; VG Berlin, Urteil vom 15. Dezember 2005 - 29 A 108.00 -, bei Juris, Rz. 28).
  • VG Frankfurt/Oder, 21.04.2004 - 5 K 1060/98
    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 10.04.2014 - 70 A 17.13
    Da die Vorschrift bezweckt, zeitaufwändige Recherchen der Behörde zu vermeiden, hat sich der Umfang der gemäß § 24 VwVfG gebotenen Ermittlungstätigkeit auf naheliegende Möglichkeiten zu beschränken, z.B. Einsichtnahme in das Grundbuch, Nachfrage bei den Nachlassgerichten bzw. Anfrage beim Einwohnermeldeamt (vgl. VG Frankfurt (Oder), Urteil vom 21 April 2004 - 5 K 1060/98 -, bei Juris, Rz. 28 zur wortgleichen Vorschrift des § 11b Abs. 1 Satz 4 VermG, m.w.N.; VG Berlin, Urteil vom 15. Dezember 2005 - 29 A 108.00 -, bei Juris, Rz. 28).
  • VG Cottbus, 06.03.2020 - 1 K 221/17
    BVerwG, Urt. v. 05. Mai 2015 - BVerwG 9 C 12.14 -, juris Rn. 14-19 im Anschluss an OVG Berlin-Brandenburg Urt. v. 10. April 2014 - OVG 70 A 17.13 -, juris Rn. 18).

    Die Rechtsprechung lässt auch das Interesse etwa einer Behörde, einer Gemeinde oder eines Dritten, eine zustellfähige Adresse des Eigentümers zu erlangen, genügen (OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 10. April 2014 - OVG 70 A 17.13 -, juris Rn. 28 - 29; Staudinger/Rauscher, BGB, Artikel 233 § 2 EGBGB, Rn. 58a).

  • OVG Sachsen, 07.01.2016 - 5 A 546/14

    Bestellung eines gesetzlichen Vertreters eines unbekannten

    Die Ausführungen, mit denen das Gericht im Anschluss an das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (Urt. v. 10. April 2014 - OVG 70 A 17.13 -, juris) begründet hat, dass der Gesetzgeber eine vereinfachende Sonderregung zur Bestellung eines gesetzlichen Vertreters in den neuen Bundesländern habe schaffen wollen, weswegen keine zu hohen Anforderungen an die Nichtfeststellbarkeit des Eigentümers eines Grundstücks gestellt, zeitraubende Nachforschungen vermieden und der Umfang der gebotenen Ermittlungstätigkeit auf naheliegende Möglichkeiten zu beschränken sei, werden vom Kläger nicht substantiiert infrage gestellt; sie entsprechen überdies den inzwischen vom Bundesverwaltungsgericht formulierten Anforderungen (vgl. näher BVerwG, Urt. v. 5. Mai 2015 - 9 C 12.14 -, juris Rn. 16 - 19).
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