Rechtsprechung
   OVG Berlin-Brandenburg, 11.04.2019 - 1 S 69.18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,10587
OVG Berlin-Brandenburg, 11.04.2019 - 1 S 69.18 (https://dejure.org/2019,10587)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 11.04.2019 - 1 S 69.18 (https://dejure.org/2019,10587)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 11. April 2019 - 1 S 69.18 (https://dejure.org/2019,10587)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,10587) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 24 Abs 1 GlSpielWStVtr, § 33c Abs 2 Nr 1 GewO
    Spielhallenerlaubnis; Sonderverfahren; Prognose; maßgeblicher Zeitpunkt für die Zurechnung; Wechsel/Austausch der Geschäftsführung

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 146 Abs 4 VwGO, § 24 Abs 1 GlSpielWStVtr, § 2 Abs 1 S 1 SpielG ... BE, § 33c Abs 2 Nr 1 GewO, § 2 Abs 1 Nr 4 NRauchSchG BE, Art 3 Abs 1 GG, § 47 Abs 2 OWiG, § 3 GeldwäscheG, § 80 Abs 5 VwGO, § 7 Abs 1 Nr 2 NRauchSchG BE
    Spielhalle; Spielhallenerlaubnis; Sonderverfahren; Gewerbeuntersagung; Zuverlässigkeit (verneint); Prognose; Zurechnung; Geschäftsführer; Wechsel/Austausch der Geschäftsführung; Ausschlussfrist; Hang zur Nichtbeachtung von Vorschriften; Bußgeldverfahren; Rauchverbot; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • KG, 28.08.2018 - 5 U 174/17

    Spielhallen - Wettbewerbsverstoß: Rauchverbot und Verbot der unentgeltlichen

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 11.04.2019 - 1 S 69.18
    Dieser zutreffenden und im Ergebnis auch vom Kammergericht Berlin (Urteil vom 28. August 2018 - 5 U 174/17- juris, Rn. 56 f.) geteilten Argumentation schließt sich der Senat an.

    Außerdem liegt in der Gestattung des Rauchens ein wettbewerbsrechtlicher Verstoß (vgl. Kammergericht Berlin, Urteil vom 28. August 2018 - 5 U 174/17- juris, Rn. 43 ff.) Solche Verstöße kommen zwar grundsätzlich nicht als Untersagungsgrund in Betracht, weil regelmäßig keine öffentlichen Belange berührt sind (vgl. Marcks in: Landmann-Rohmer, Stand Juni 2018, § 35 Rn. 62).

    Die hier in Rede stehende wettbewerbsrechtliche Marktverhaltensvorschrift des § 6 Abs. 2 iVm. § 2 Abs. 1 Nr. 4 NRSG Bln dient jedoch in erster Linie dem Verbrauchergesundheitsschutz und damit der Allgemeinheit (vgl. Kammergericht Berlin, Urteil vom 28. August 2018 - 5 U 174/17- juris, Rn. 46) und kann daher ausnahmsweise Berücksichtigung finden (zu anderen vergleichbaren Ausnahmefällen: Marcks in: Landmann-Rohmer, Stand Juni 2018, § 35 Rn. 62).

  • BVerfG, 30.07.2008 - 1 BvR 3262/07

    Rauchverbot in Gaststätten

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 11.04.2019 - 1 S 69.18
    Insofern liegen gerade keine "identischen Gefährdungen" (zum Begriff im Nichtraucherschutz: BVerfG, Urteil vom 30. Juli 2008 - 1 BvR 3262/07 - juris, Rn. 135) vor.
  • OLG Bremen, 07.03.2011 - 2 Ss 7/11

    Anforderungen an die Gesamtstrafenbildung

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 11.04.2019 - 1 S 69.18
    Soweit die Beschwerde auf den Beschluss des Kammergerichts Berlin vom 26. August 2011 (3 Ws (B) 2007/11-2 Ss 7/11) verweist, wonach ein bußgeldbewehrter Verstoß gegen das Nichtraucherschutzgesetz nur vorliege, wenn der "Geschäftsführer bzw. Betreiber bei dem Verstoß gegen das Rauchverbot persönlich zugegen sei, führt auch dies zu keinem anderen Ergebnis.
  • EuGH, 08.10.2020 - C-568/19

    Subdelegación del Gobierno en Toledo (Conséquences de l'arrêt Zaizoune) - Vorlage

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 11.04.2019 - 1 S 69.18
    a) Soweit die Beschwerde auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 22. März 2018 (C 568/19) zum Anwendungsbereich des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz hinweist, geht der Vortrag ins Leere.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 07.07.2020 - 1 S 83.19

    Zum Zeitpunkt der gesetzlichen Ausschlussfrist muss der Bewerber einer Spielhalle

    Werden danach Umstände bekannt, die auf eine nach dem Stichtag eingetretene Unzuverlässigkeit schließen lassen, muss die Erlaubnisbehörde diese berücksichtigen (Fortschreibung von OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 11. April 2019 - OVG 1 S 69.18 - juris).(Rn.5).

    Zwar hat der Senat in seinen Beschlüssen vom 11. April 2019 - OVG 1 S 74.18 -, (S. 13 ff) und - OVG 1 S 69.18 - (juris Rn. 31 ff) entschieden, dass es im Sonderverfahren für die Beurteilung der Zuverlässigkeit allein auf den Zeitpunkt der gesetzlichen Ausschlussfrist des § 2 Abs. 1 MindAbstUmsG, den 5. Juli 2016, ankomme.

    Dies gilt selbst dann, wenn er zu einem späteren Zeitpunkt wieder zuverlässig geworden wäre (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 11. April 2019 - OVG 1 S 69.18 - juris Rn. 35).

  • VGH Bayern, 05.11.2020 - 11 ZB 20.642

    Versagung einer Taxi-Genehmigung wegen Unzuverlässigkeit

    1.2 Die Rechtsverstöße ihrer Fahrer, einschließlich des Nichtmitführens der vorgeschriebenen Dokumente, sind der Klägerin entgegen ihrer Ansicht jedenfalls insofern zuzurechnen, als sie Hinweise auf strukturelle Mängel ihres Betriebs und auf eine ungenügende Organisation und Aufsicht durch ihren Geschäftsführer geben, die dieser bei ordnungsgemäßer Erfüllung seiner diesbezüglichen Pflichten hätte vermeiden können (vgl. Heß in Friauf, GewO, Stand September 2020, § 35 Rn. 232; OVG Bln.-Bbg., B.v. 11.4.2019 - OVG 1 S 69.18 - juris Rn. 20), wobei die Annahme der Unzuverlässigkeit kein Verschulden der Klägerin bzw. ihres Geschäftsführers voraussetzt (vgl. Heß a.a.O. § 35 Rn. 135 m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht