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   OVG Berlin-Brandenburg, 11.09.2008 - 11 S 24.07   

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https://dejure.org/2008,18054
OVG Berlin-Brandenburg, 11.09.2008 - 11 S 24.07 (https://dejure.org/2008,18054)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 11.09.2008 - 11 S 24.07 (https://dejure.org/2008,18054)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 11. September 2008 - 11 S 24.07 (https://dejure.org/2008,18054)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens bei fehlender Bescheidungsfähigkeit wegen Fehlens eines amtlichen Lageplans als vorgeschriebener Mindestinhalt; Schallimmissionsprognose nach einer vorliegenden Prognose über einen anderen Vorhabenstandort in einem anderen ...

  • Judicialis

    VwGO § 146 Abs. 4 Satz 3; ; VwGO § ... 146 Abs. 4 Satz 6; ; BbgBauVorlV § 2; ; BbgBauVorlV § 2 Abs. 2; ; BauGB § 14; ; BauGB § 15; ; BauGB § 15 Abs. 1; ; BauGB § 34; ; BauGB § 34 Abs. 1; ; BauGB § 35 Abs. 2; ; BauGB § 35 Abs. 3 Nr. 3; ; BauGB § 36; ; BauGB § 36 Abs. 2; ; BauGB § 36 Abs. 2 Satz 2; ; BauGB § 36 Abs. 2 Satz 3; ; BbgBO § 6; ; BbgBO § 70; ; BImSchG § 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens bei fehlender Bescheidungsfähigkeit wegen Fehlens eines amtlichen Lageplans als vorgeschriebener Mindestinhalt; Schallimmissionsprognose nach einer vorliegenden Prognose über einen anderen Vorhabenstandort in einem anderen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 08.11.1999 - 4 B 85.99

    Ortsteil und Bebauungszusammenhang i.S. des § 34 Abs. 1 BauGB

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 11.09.2008 - 11 S 24.07
    Dass die Grenze der "geforderten Freifläche zur Autobahn" bzw. - da es nicht auf rechtliche Grenzen, sondern auf tatsächlich wahrnehmbare örtliche Besonderheiten ankommt (BVerwG, Urteil v. 8. November 1999 - 4 B 85.99 -, BRS 62 Nr. 100, hier zit. nach juris Rn 4) - richtiger wohl die südwestlich der Vorhabenfläche verlaufende Autobahn selbst eine solche natürliche Begrenzung eines etwa vorhandenen Bebauungszusammenhangs darstellen könnte, erscheint jedenfalls nicht ausgeschlossen.

    Die erforderliche Zusammengehörigkeit und Geschlossenheit wird auch nicht etwa dadurch begründet oder ersetzt, dass der Flächennutzungsplan der Antragstellerin die bereits gewerblich genutzten wie auch die unbebauten Flächen zwischen der F_____ Straße und dem F_____ als Gewerbegebiet ausweist (vgl. nur BVerwG, Urteil v. 8. November 1999 - 4 B 85.99 -, BRS 62 Nr. 100, hier zit. nach juris Rn 4 m.w.N.).

  • BVerwG, 02.03.2000 - 4 B 15.00

    Begriffe der "Bebauung" und des "Bebauungszusammenhangs" i.S. von § 34 Abs. 1

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 11.09.2008 - 11 S 24.07
    Wo die Grenze eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils im Sinne des § 34 Abs. 1 BauGB und damit die Grenze zwischen Innen- und Außenbereich verläuft, lässt sich nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (zusammenfassend z.B. BVerwG, Beschluss v. 2. März 2000 - 4 B 15.00 -, BRS 63, Nr. 99, hier zit. nach juris, Rn 3 f., m.z.N.) nicht unter Anwendung von geographisch-mathematischen Maßstäben bestimmen, sondern bedarf einer Beurteilung aufgrund einer "echten Wertung und Bewertung des konkreten Sachverhalts".

    Denn ein Bebauungszusammenhang scheidet auch bei einer Grundstückslage am Ortsrand nicht notwendig aus, weil örtliche Besonderheiten es im Einzelfall rechtfertigen können, ihm bis zu einer sich aus topographischen Besonderheiten ergebenden natürlichen Grenze noch ein bis zwei Grundstücke zuzuordnen (BVerwG, Beschluss v. 2. März 2000 - 4 B 15.00 -, zit. nach juris, Rn 4).

  • VGH Bayern, 21.05.2003 - 1 CS 03.60

    Beschwerde gegen die Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs,

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 11.09.2008 - 11 S 24.07
    Denn auch wenn sich die Beschwerdegründe - wie hier - im Hinblick auf die Gründe des Verwaltungsgerichts als berechtigt erweisen, hat die Beschwerde nicht schon aus diesem Grund, sondern erst dann Erfolg, wenn sich die angefochtene Entscheidung auch nicht aus anderen - hier vom Verwaltungsgericht als nicht mehr entscheidungserheblich offen gelassenen - Gründen als richtig erweist (i.d.S. BayVGH, Beschluss v. 21. Mai 2003 - 1 CS 03.60 -, NVwZ 2004, 251; OVG Nordrhein-Westfalen vom 18. März 2002, NVwZ 2002, 2785).
  • BVerwG, 01.12.1972 - IV C 6.71

    Beachtlichkeit eines während des Revisionsverfahrens zustandekommenden

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 11.09.2008 - 11 S 24.07
    Ob ein unbebautes Grundstück, das sich einem Bebauungszusammenhang anschließt, diesen Zusammenhang fortsetzt oder ihn unterbricht, hängt davon ab, inwieweit nach der maßgeblichen Betrachtungsweise der "Verkehrsauffassung" die aufeinander folgende Bebauung trotz vorhandener Baulücken den Eindruck der Geschlossenheit oder der Zusammengehörigkeit vermittelt (vgl. BVerwG, Urteil v. 6. November 1968 - IV C 2.66 -, BVerwGE 31, 20, 21; Urteil v. 1. Dezember 1972 - IV C 6.71 -, BVerwGE 41, 227, 233 f.; Urteil vom 8. November 1967 - BVerwG 4 C 19.66 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 62).
  • BVerwG, 06.11.1968 - IV C 2.66

    Bebauungszusammenhang i.S. von §§ 34, 19 Abs. 1 BBauG

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 11.09.2008 - 11 S 24.07
    Ob ein unbebautes Grundstück, das sich einem Bebauungszusammenhang anschließt, diesen Zusammenhang fortsetzt oder ihn unterbricht, hängt davon ab, inwieweit nach der maßgeblichen Betrachtungsweise der "Verkehrsauffassung" die aufeinander folgende Bebauung trotz vorhandener Baulücken den Eindruck der Geschlossenheit oder der Zusammengehörigkeit vermittelt (vgl. BVerwG, Urteil v. 6. November 1968 - IV C 2.66 -, BVerwGE 31, 20, 21; Urteil v. 1. Dezember 1972 - IV C 6.71 -, BVerwGE 41, 227, 233 f.; Urteil vom 8. November 1967 - BVerwG 4 C 19.66 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 62).
  • BVerwG, 15.04.1988 - 4 N 4.87

    Flächennutzungspläne

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 11.09.2008 - 11 S 24.07
    Davon, dass bereits der vor Genehmigungserteilung am 16. November 2006 gefasste Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplans - dessen rechtzeitige Bekanntmachung bisher ebenfalls nicht ersichtlich ist (zur Erforderlichkeit der Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses für § 14, § 15 BauGB vgl. nur BVerwG, Beschluss v. 15. April 1988 - 4 N 4.87 -, hier zit. nach juris Rn 26) - und zum Erlass einer Veränderungssperre für das betroffene Gebiet den genannten Anforderungen genügt hat, geht die Antragstellerin wohl selbst nicht aus (vgl. S. 11 der Widerspruchsbegründung).
  • BVerwG, 05.02.1990 - 4 B 191.89

    Voraussetzungen für die Zurückstellung eines Baugesuchs

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 11.09.2008 - 11 S 24.07
    Selbst wenn § 15 BauGB im immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren anwendbar sein sollte (hinsichtlich § 15 Abs. 3 BauGB offen gelassen im Beschluss des Senats vom 14. September 2006 - 11 S 57.06 -, NVwZ 2007, 848 ff. m.w.N.; dafür z.B. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss v. 22. November 2006 - 8 B 11378/06 -, zit. nach juris Rn 8 f.), so wäre auch unter Berücksichtigung der im Beschwerdeverfahren vorgelegten Widerspruchsbegründung der Antragstellerin doch nicht feststellbar, dass die für die Zulässigkeit einer Veränderungssperre gem. § 14 BauGB und ein hierauf gestütztes Zurückstellungsbegehren nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. nur BVerwG, Beschluss v. 5. Februar 1990 - 4 B 191.89 -, NVwZ 1990, 558 f.) erforderliche "hinreichend konkrete Planung zum Zeitpunkt ihres Erlasses" tatsächlich bereits vorgelegen hätte.
  • BVerwG, 16.09.2004 - 4 C 7.03

    Erfordernis des gemeindlichen Einvernehmens; Einvernehmensfrist;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 11.09.2008 - 11 S 24.07
    Das Bundesverwaltungsgericht hat in der auch vom Verwaltungsgericht herangezogenen Entscheidung vom 16. September 2004 (- 4 C 7.03 -, NVwZ 2005, 213 ff.) zwar klargestellt, dass der Gesetzgeber der Gemeinde im Rahmen des § 36 BauGB eine Entscheidung über ihr Einvernehmen auf der Grundlage in planungsrechtlicher Hinsicht vollständiger Antragsunterlagen ermöglichen will.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.12.2006 - 11 B 11.05

    4 Windkraftanlagen dürfen auf der Glindower Platte errichtet werden

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 11.09.2008 - 11 S 24.07
    Auf nach Genehmigungserteilung zu Lasten des Bauherren eingetretene Änderungen der Sach- und Rechtslage dürfte es für die nicht nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz, sondern rein bauplanungsrechtlich zu beurteilende Rechtmäßigkeit der Ablehnung des Zurückstellungsantrages entgegen ihrer Auffassung jedoch nicht ankommen (i.d.S. zur Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens: Urteil des Senats v. 14. Dezember 2006 - 11 B 11.05 -, zit. nach juris, Rn 52).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 15.08.2007 - 2 M 162/07

    Anfechtung einer Baugenehmigung zur Errichtung von Windenergieanlagen durch eine

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 11.09.2008 - 11 S 24.07
    Für die Ersetzung eines vor Ablauf von zwei Monaten auf der Grundlage der vorgelegten Antragsunterlagen materiell zu Unrecht verweigerten gemeindlichen Einvernehmens gem. § 36 Abs. 2 Satz 3 BauGB, § 70 BbgBO kann nichts anderes gelten (i.d.S. auch OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss v. 15. August 2007 - 2 M 162/07-, zit. nach juris, Rn 14).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 15.09.2006 - 11 S 57.06

    Geltendmachung eines Anspruchs auf Genehmigung einer immissionsschutzrechtlichen

  • OVG Rheinland-Pfalz, 22.11.2006 - 8 B 11378/06

    Sicherung der Konzentrationsplanung für Windenergieanlagen

  • BVerwG, 08.11.1967 - IV C 19.66

    Begriffe des "im Zusammenhang bebauten Ortsteils" und "Splittersiedlung"

  • VG Frankfurt/Oder, 19.12.2011 - 5 L 424/10

    Kanalanschlussbeiträge (Abwasserbeiträge)

    Es muss sich insoweit um eine Maßstab bildende Bebauung handeln, mithin grundsätzlich um eine Anlage und Flächen, die dem ständigen Aufenthalt von Menschen dienen; hingegen sind Baulichkeiten, die nur vorübergehend genutzt zu werden pflegen, unabhängig davon, ob sie landwirtschaftlichen Zwecken (z. B. Scheunen oder Ställe), Freizeitzwecken (z. B. Wochenend- und Gartenhäuser) oder sonstigen Zwecken dienen, in aller Regel keine Bauten, die für sich genommen ein die Siedlungsstruktur prägendes Element bilden können (vgl. z. B. BVerwG, Beschluss vom 02. März 2000 - 4 B 15/00, juris Rn. 3; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 11. September 2008 - 11 S 24.07).

    Das ist nicht nach geographisch-mathematischen Maßstäben zu entscheiden, sondern bedarf einer umfassenden Wertung und Bewertung der konkreten Gegebenheiten (vgl. BVerwG, Beschluss vom 02. März 2000 - 4 B 15/00, juris Rn 4; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 11. September 2008 - 11 S 24.07).

  • VG Frankfurt/Oder, 18.07.2018 - 5 K 1246/12

    Kanalanschlussbeiträge (Abwasserbeiträge) - Beiträge

    Dass sie als bauliche Anlagen im Sinne des § 29 Abs. 1 BauGB zu qualifizieren sind, ändert nichts an dieser Beurteilung (vgl. z. B. BVerwG, Beschluss vom 02. März 2000 - 4 B 15/00, juris Rn. 3; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 11. September 2008 - 11 S 24.07).

    Das ist nicht nach geographisch-mathematischen Maßstäben zu entscheiden, sondern bedarf einer umfassenden Wertung und Bewertung der konkreten Gegebenheiten (vgl. BVerwG, Beschluss vom 02. März 2000 - 4 B 15/00, juris Rn. 4; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 11. September 2008 - 11 S 24.07).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 06.04.2009 - 11 S 59.08

    Rechtmäßige Genehmigung einer Biogasanlage im Außenbereich bei Ersetzung des

    Die Einwände der Beschwerdeführer gegen die Annahme des Verwaltungsgerichts, dass der Genehmigungsantrag der Beigeladenen mangels hinreichend genauer Antragsunterlagen nicht bescheidungsfähig sei (zur eingeschränkten Beachtlichkeit im Rahmen des § 36 BauGB vgl. Entscheidung des Senats vom 11. September 2008 - 11 S 24.07 -, zitiert nach juris, Rn. 12), können ihren Beschwerden bereits deshalb nicht zum Erfolg verhelfen, weil das Verwaltungsgericht hierauf nicht entscheidungserheblich abgestellt hat.
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