Rechtsprechung
   OVG Berlin-Brandenburg, 12.01.2015 - 81 D 2.11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,13051
OVG Berlin-Brandenburg, 12.01.2015 - 81 D 2.11 (https://dejure.org/2015,13051)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 12.01.2015 - 81 D 2.11 (https://dejure.org/2015,13051)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 12. Januar 2015 - 81 D 2.11 (https://dejure.org/2015,13051)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,13051) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 79 Abs 2 Nr 4 WDO, § 75 Abs 2 S 1 WDO, § 45 BDG, § 52 Abs 1 DG BB, § 48 DG BB
    Fortwirken der Beamtenbeisitzerbestellung bei Laufbahngruppenwechsel dieses Beamten

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 79 Abs 2 Nr 4 WDO, § 75 Abs 2 S 1 WDO, § 45 BDG, § 52 Abs 1 DG BB, § 48 DG BB, § 46 Abs 1 DG BB, § 66 Abs 1 DG BB, § 58 DG BB, § 13 DG BB, § 176 StGB
    Polizeibeamter; sexueller Missbrauch eines Kindes; außerdienstliches Vergehen; Disziplinarverfahren; rechtskräftiges Strafurteil; Lösung; Disziplinarwürdigkeit; angemessene Maßnahme; Entfernung; verminderte Schuldfähigkeit; ordnungsgemäße Besetzung des Senates für ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (32)

  • BVerwG, 25.03.2010 - 2 C 83.08

    Disziplinarbefugnis der Verwaltungsgerichte; außerdienstliches Fehlverhalten;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 12.01.2015 - 81 D 2.11
    Solche Straftaten sind - unabhängig vom konkreten Amt, das der Beamte innehat - geeignet, das Ansehen des Berufsbeamtentums schwerwiegend zu beeinträchtigen (vgl. zu allem BVerwG, Urteil vom 25. März 2010 - 2 C 83.08 -, juris Rn. 18 f.).

    Gegenstand der disziplinarrechtlichen Bewertung ist die Frage, welche Disziplinarmaßnahme in Ansehung der Persönlichkeit des Beamten geboten ist, um die Funktionsfähigkeit des öffentlichen Dienstes und die Integrität des Berufsbeamtentums zu gewährleisten (vgl. im Einzelnen BVerwG, Urteil vom 25. März 2010, - 2 C 83.08 -, juris Rn. 10 ff., sowie Beschluss vom 28. Juni 2010 - 2 B 84.09 -, juris Rn. 13 ff. jeweils m.w.N.).

    Richtschnur für die Maßnahmebemessung ist in diesen Fällen die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. März 2010, - 2 C 83.08 -, juris Rn. 18 f.; Beschluss vom 23. Juni 2010 - 2 B 44.09 -, juris Rn. 5 ff.).

    Weniger schwerwiegend sind etwa die in § 176 Abs. 4 und 5 StGB beschriebenen Straftaten (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. März 2010 - 2 C 83.08 -, juris Rn. 20 ff.).

    Nur unter diesen Voraussetzungen kann eine erhebliche Verminderung der Steuerungsfähigkeit im Sinne von §§ 20, 21 StGB in Betracht kommen (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. März 2010 - 2 C 83.08 -, juris Rn. 28 ff.).

  • BVerwG, 29.03.2012 - 2 A 11.10

    Mangel des Disziplinarverfahrens; Wesentlichkeit des Mangels;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 12.01.2015 - 81 D 2.11
    Davon ausgehend kommt es für die Bestimmung der Disziplinarmaßnahme darauf an, ob Erkenntnisse zum Persönlichkeitsbild und zum Umfang der Vertrauensbeeinträchtigung im Einzelfall derart ins Gewicht fallen, dass eine andere als die durch die Schwere des Dienstvergehens indizierte Disziplinarmaßnahme geboten ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. März 2012 - 2 A 11.10 -, juris Rn. 73 m.w.N).

    Unter diesen Voraussetzungen muss das Beamtenverhältnis im Interesse der Leistungsfähigkeit des öffentlichen Dienstes und der Integrität des Berufsbeamtentums beendet werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. März 2012 - 2 A 11.10 -, juris Rn. 74).

    Jeder Beamte ist verpflichtet, bestmögliche Leistungen bei vollem Einsatz der Arbeitskraft zu erbringen und sich innerhalb und außerhalb des Dienstes achtungs- und vertrauenswürdig zu verhalten (vgl. BVerwG, Urteile vom 29. März 2012 - 2 A 11.10 -, juris Rn. 82 sowie vom 23. November 2006 - 1 D 1.06 -, juris Rn. 40).

    Das verlorene Vertrauen kann nicht durch Zeitablauf wiederhergestellt werden (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 22. Januar 2013 - 2 B 89.11 -, juris Rn. 11, vom 30. August 2012 - 2 B 21.12 -, juris Rn. 15 und vom 1. Juni 2012 - 2 B 123.11 -, juris Rn. 4 und 6; Urteil vom 29. März 2012, - 2 A 11.10 - juris Rn. 84).

  • BVerwG, 19.08.2010 - 2 C 13.10

    Disziplinarbefugnis der Verwaltungsgerichte; außerdienstliches Fehlverhalten;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 12.01.2015 - 81 D 2.11
    Die Disziplinarwürdigkeit außerdienstlichen Verhaltens nach diesen Kriterien ist von der Bemessung der Disziplinarmaßnahme nach § 13 LDG zu unterscheiden (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. August 2010 - 2 C 13.10 -, juris Rn. 11 ff.).

    Die Frage, ob ein außerdienstliches Vergehen vorliegt, hängt namentlich von dem (konkret-funktionellen) Amt des Beamten sowie von der Notwendigkeit ab, das Ansehen des Berufsbeamtentums zu wahren, wenn dies nach heutigen Vorstellungen erforderlich erscheint (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. August 2010 - 2 C 13.10 -, juris Rn. 12).

    Die zur Beeinträchtigung in besonderem Maße geeignete Pflichtverletzung weist Bedeutsamkeit auf, wenn sie in qualitativer oder quantitativer Hinsicht das einer jeden außerdienstlichen Pflichtverletzung innewohnende Maß an disziplinarrechtlicher Relevanz deutlich überschreitet (BVerwG, Urteil vom 19. August 2010 - 2 C 13.10 -, juris Rn. 19; BVerwG, Urteil vom 8. Mai 2001 - 1 D 20.00 -, juris).

    Die Beeinträchtigung der Achtung und des Vertrauens muss sich entweder auf das Amt des Beamten im konkret-funktionellen Sinne (Dienstposten), das heißt auf die Erfüllung der dem Beamten konkret obliegenden Dienstpflichten, oder auf das Ansehen des Berufsbeamtentums als Sachwalter einer stabilen und gesetzestreuen Verwaltung beziehen (BVerwG, Urteil vom 19. August 2010 - 2 C 13.10 -, juris Rn. 14 m.w.N.).

  • BVerwG, 20.11.2012 - 2 B 56.12

    Disziplinarklageverfahren; rechtliches Gehör; Hinweispflicht; außerdienstliche

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 12.01.2015 - 81 D 2.11
    Außerdienstlich ist ein Verhalten, das sich als dasjenige einer Privatperson darstellt (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Februar 2001 - 1 D 55.99 -, juris Rn. 57; Beschluss vom 20. November 2012 - 2 B 56.12 -, juris Rn. 14).

    Ein Verhalten, das die Rechtsordnung im Strafverfahren hinnimmt, um eine wirkungsvolle Verteidigung zu gewährleisten, darf dem Beamten nachträglich im sachgleichen Disziplinarverfahren nicht als erschwerender Umstand bei der Maßnahmebemessung zur Last gelegt werden (BVerwG, Beschluss vom 20. November 2012 - 2 B 56.12 -, juris Rn. 8).

    Zulässiges Verteidigungsverhalten schließt es ein, Belastungszeugen, insbesondere das Tatopfer, mit unzutreffenden Behauptungen anzugreifen oder gar der Lüge zu bezichtigen, um ihre Glaubwürdigkeit oder die Glaubhaftigkeit der belastenden Angaben zu erschüttern (BVerwG, Beschluss vom 20. November 2012 - 2 B 56.12 -, juris Rn. 7).

  • BVerwG, 28.02.2013 - 2 C 62.11

    Gleichstellungsbeauftragte; Beteiligung; aktive Teilnahme; Mitwirkung;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 12.01.2015 - 81 D 2.11
    Für die danach gebotene objektive Bewertung der Beeinträchtigung des Vertrauens ist es unerheblich, inwieweit das Dienstvergehen im konkreten Einzelfall in der Öffentlichkeit bekannt geworden und inwieweit hierüber berichtet worden ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Februar 2013 - 2 C 62.11 -, juris Rn. 56).

    Die langjährige pflichtgemäße Dienstausübung ist selbst bei überdurchschnittlichen Leistungen für sich genommen regelmäßig nicht geeignet, gravierende Pflichtenverstöße in einem milderen Licht erscheinen zu lassen (vgl. BVerwG, Urteil vom 28. Februar 2013 - 2 C 62.11 -, juris Rn. 43 m.w.N.).

  • BVerwG, 23.06.2010 - 2 B 44.09

    Bemessung der Disziplinarmaßnahme; außerdienstlicher sexueller Missbrauch eines

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 12.01.2015 - 81 D 2.11
    Richtschnur für die Maßnahmebemessung ist in diesen Fällen die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. März 2010, - 2 C 83.08 -, juris Rn. 18 f.; Beschluss vom 23. Juni 2010 - 2 B 44.09 -, juris Rn. 5 ff.).

    Umgekehrt kommt es nur dann auf weitere erschwerende Umstände an, wenn dem Beamten nach dem Grundsatz "in dubio pro reo" mildernde Umstände von erheblichem Gewicht zugutekommen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 23. Juni 2010 - 2 B 44.09 -, juris Rn. 9).

  • BVerwG, 28.07.2011 - 2 C 16.10

    Außerdienstliche Steuerhinterziehung; Hinterziehungsbetrag in siebenstelliger

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 12.01.2015 - 81 D 2.11
    Ferner ist ein außerdienstliches Verhalten geeignet, Achtung und Vertrauen in einer für das Ansehen des öffentlichen Dienstes bedeutsamen Weise zu beeinträchtigen, wenn dadurch das Vertrauen der Bevölkerung in das Beamtentum als Sachwalter einer stabilen und gesetzestreuen Verwaltung beeinträchtigt werden kann (BVerwG, Beschluss vom 21. Dezember 2010, Rn. 5; Urteil vom 19. August 2010 - 2 C 5.10 -, juris - 2 B 29.10 - juris Rn. 15; Urteil vom 28. Juli 2011 - 2 C 16.10 -, juris Rn. 22).

    Dies lässt ohne Weiteres darauf schließen, dass das Fehlverhalten das Ansehen des Beamtentums in einer Weise beschädigt, die im Interesse der Akzeptanz des öffentlichen Dienstes in der Bevölkerung und damit seiner Funktionsfähigkeit nicht hingenommen werden kann (BVerwG, Urteil vom 28. Juli 2011 - 2 C 16.10 -, juris Rn. 24 m.w.N.).

  • BVerwG, 21.12.2010 - 2 B 29.10

    Disziplinarbefugnis der Verwaltungsgerichte; außerdienstliches Fehlverhalten;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 12.01.2015 - 81 D 2.11
    Dabei ist der dienstliche Bezug nicht allein in den Fällen gegeben, in denen der Beamte auf seinem Dienstposten mit gerade denjenigen Aufgaben befasst war, die Gegenstand des ihm zur Last gelegten außerdienstlichen Fehlverhaltens sind (BVerwG, Beschluss vom 21. Dezember 2010 - 2 B 29.10 -, juris Rn. 7).

    Ferner ist ein außerdienstliches Verhalten geeignet, Achtung und Vertrauen in einer für das Ansehen des öffentlichen Dienstes bedeutsamen Weise zu beeinträchtigen, wenn dadurch das Vertrauen der Bevölkerung in das Beamtentum als Sachwalter einer stabilen und gesetzestreuen Verwaltung beeinträchtigt werden kann (BVerwG, Beschluss vom 21. Dezember 2010, Rn. 5; Urteil vom 19. August 2010 - 2 C 5.10 -, juris - 2 B 29.10 - juris Rn. 15; Urteil vom 28. Juli 2011 - 2 C 16.10 -, juris Rn. 22).

  • BVerwG, 22.01.2013 - 2 B 89.11

    Beamtenbeisitzer im gerichtlichen Disziplinarverfahren; Verwaltungszweig;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 12.01.2015 - 81 D 2.11
    Gemäß §§ 52 Abs. 1, 46 Abs. 1 Satz 1 LDG entscheidet der Senat für Disziplinarsachen des Oberverwaltungsgerichts in der Besetzung von drei Richtern und zwei Beamtenbeisitzern als ehrenamtlichen Richtern, wobei nach § 46 Abs. 1 Satz 3 LDG einer der Beamtenbeisitzer dem Verwaltungszweig und der Laufbahngruppe des Beamten angehören soll, gegen den sich das Disziplinarverfahren richtet (so genannter Fachbeisitzer; zu den Begriffen Laufbahngruppe und Verwaltungszweig vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. Januar 2013 - 2 B 89.11 -, juris Rn. 5 ff.).

    Das verlorene Vertrauen kann nicht durch Zeitablauf wiederhergestellt werden (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 22. Januar 2013 - 2 B 89.11 -, juris Rn. 11, vom 30. August 2012 - 2 B 21.12 -, juris Rn. 15 und vom 1. Juni 2012 - 2 B 123.11 -, juris Rn. 4 und 6; Urteil vom 29. März 2012, - 2 A 11.10 - juris Rn. 84).

  • BVerwG, 01.03.2012 - 2 B 140.11

    Lehrer; sexueller Missbrauch von Schülern; Aberkennung des Ruhegehalts nach

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 12.01.2015 - 81 D 2.11
    Davon ausgehend kommt es für die Bestimmung der Disziplinarmaßnahme darauf an, ob Erkenntnisse zum Persönlichkeitsbild und zum Umfang der Vertrauensbeeinträchtigung im Einzelfall derart ins Gewicht fallen, dass eine andere als die durch die Schwere des Dienstvergehens indizierte Disziplinarmaßnahme geboten ist (BVerwG, Beschluss vom 1. März 2012 - 2 B 140.11 -, juris Rn. 9 m.w.N.), indem der Beamte das Vertrauensverhältnis noch nicht vollends zerstört hat.
  • BVerwG, 25.07.2013 - 2 C 63.11

    Kollegendiebstahl; Geringwertigkeit; Vorbelastung; Verwertungsverbot;

  • BVerwG, 08.05.2001 - 1 D 20.00

    Postbeamter a.D.; Postzusteller im Bereich der Fußzustellung; Präzisierung der

  • BVerwG, 19.08.2010 - 2 C 5.10

    Außerdienstliches Dienstvergehen; Disziplinarwürdigkeit; Besitz

  • BVerwG, 20.02.2002 - 1 D 19.01

    Beamter des mittleren Dienstes (Bundesvermögensverwaltung); Vermittlung einer von

  • BVerwG, 23.11.2006 - 1 D 1.06

    Absehen von der Untersuchung; notwendiger Inhalt der Anschuldigungsschrift;

  • BVerwG, 23.02.2012 - 2 C 38.10

    Disziplinarklage; Zugriffsdelikt; Bemessung der Disziplinarmaßnahme;

  • BVerwG, 30.08.2012 - 2 B 21.12

    Garantie des gesetzlichen Richters; dienstliche Überbeanspruchung des Richters;

  • BVerwG, 04.07.2000 - 1 D 33.99

    Unterschlagung einer als Fundsache anvertrauten Geldbörse durch einen Postbeamten

  • BVerwG, 22.01.2014 - 2 B 102.13

    Polizeibeamter; Besitz kinderpornographischer Schriften; Maßnahmebemessung;

  • BVerwG, 05.03.2002 - 1 D 8.01

    Pflichtwidriges Verhalten im Dienst - Diebstahl, Untreue, Urkundenfälschung und

  • BVerwG, 06.09.2012 - 2 B 31.12

    Disziplinarverfahren; Bindungswirkung eines rechtskräftigen Strafurteils;

  • BVerwG, 27.09.2000 - 1 D 24.98

    Psychische Ausnahmesituation auf Grund Kündigung und drohender Zwangsräumung der

  • BVerwG, 01.06.2012 - 2 B 123.11

    Zur Bedeutung einer unangemessen langen Dauer des Disziplinarverfahrens

  • BVerwG, 28.02.2013 - 2 C 3.12

    Uneigennützige Amtsführung; Verbot der Vorteilsannahme; Bestechlichkeit; Anschein

  • BVerwG, 28.06.2010 - 2 B 84.09

    Grundsätzliche Bedeutung der Gewichtung eines Dienstvergehens des

  • BVerwG, 25.08.2009 - 1 D 1.08

    Posthauptsekretär (Schalterbeamter); Verstoß gegen Kassenvorschriften durch

  • BVerwG, 02.12.1971 - I D 32.71

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 09.08.2010 - 2 B 36.10

    Disziplinarsache; Verhinderung des Beamtenbeisitzers; Verzicht auf das

  • BVerwG, 20.02.2001 - 1 D 55.99

    Materielles Beamtendisziplinarrecht - Beamter im höheren Dienst (Eingangsamt);

  • BVerwG, 16.06.1992 - 1 D 11.91

    Beamter des höheren Dienstes der Deutschen Bundesbahn; Vorwurf der

  • BVerwG, 01.03.2013 - 2 B 78.12

    Disziplinarklageverfahren; Strafurteil; Bindungswirkung; Lösung; wesentliche

  • BVerwG, 27.01.2011 - 2 A 5.09

    Disziplinarklage; Arbeitszeitkartenmanipulation; Vortäuschen falscher Zeiten für

  • OVG Schleswig-Holstein, 18.04.2019 - 2 MB 21/18

    Entlassung eines Polizeivollzugsbeamten auf Probe

    Ein solcher Strafrahmen lässt ohne Weiteres darauf schließen, dass das Fehlverhalten das Ansehen des Beamtentums in einer Weise beschädigt, die im Interesse der Akzeptanz des öffentlichen Dienstes in der Bevölkerung und damit seiner Funktionsfähigkeit nicht hingenommen werden kann (BVerwG, Urt. v. 28.7.2011 - 2 C 16.10 -, juris Rn. 24; Urt. v. 19.8.2010 - 2 C 13.10 - juris Rn. 17 f.; OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 12.1.2015 - OVG 81 D 2.11 -, juris Rn. 52; Pflaum, Straftaten als außerdienstliche Dienstvergehen, NVwZ 2011, 280, 281 m.w.N.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 25.10.2017 - 14 LB 4/16

    Entfernung aus dem Beamtenverhältnis wegen Verurteilung nach § 176 Abs 4 Nr 1,

    Hier kommt es auch nicht darauf an, ob der Polizeibeamte Kontakt mit Kindern oder Jugendlichen hatte (BVerwG, Urt. v. 18.06.2015 - 2 C 9.14 -, Juris Rn. 22 f. m.w.N.; vgl. auch BVerwG, Urt. v. 25.03.2010 - 2 C 83.08 -, Juris Rn. 18 - Justizvollzugsbeamter - OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 12.01.2015 - OVG 81 D 2.11 -, Juris Rn. 53).

    Ein solcher Strafrahmen lässt ohne Weiteres darauf schließen, dass das Fehlverhalten das Ansehen des Beamtentums in einer Weise beschädigt, die im Interesse der Akzeptanz des öffentlichen Dienstes in der Bevölkerung und damit seiner Funktionsfähigkeit nicht hingenommen werden kann (BVerwG, Urt. v. 28.07.2011 - 2 C 16.10 -, Juris Rn. 24; Urt. v. 19.08.2010 - 2 C 13.10 - Juris Rn. 17 f.;OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 12.01.2015 - OVG 81 D 2.11 -, Juris Rn. 52; Pflaum, Straftaten als außerdienstliche Dienstvergehen, NVwZ 2011, 280, 281 m.w.N.).

  • OVG Bremen, 03.04.2018 - 4 LD 226/17

    Entfernung aus dem Beamtenverhältnis - Beamtenbeisitzer; Bindungswirkung;

    Jedenfalls bleiben Beamtenbeisitzer bis zu ihrer Entbindung im Amt und müssen bis dahin nach Maßgabe der Geschäftsverteilung herangezogen werden (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 14.03.1963 - BVerwG III 108/61 - NJW 1963, 1219 ; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 12.01.2015 - OVG 81 D 2.11 - juris, Rn. 35; BayVGH, Beschluss vom 15.04.2010 - 5 S 10.537 - juris, Rn. 9; VG Berlin, Urteil vom 19.02.2013 - 80 K 38.12 OL - juris; vgl. auch BSG , Urteil vom 05.08.1992 - 14a/6 RKa 30/91 - juris, Rn. 15 und BeckOK StPO/Goers GVG § 52 Rn. 40-44, beck-online für Schöffen).
  • OVG Bremen, 03.04.2018 - 4 LD 227/17

    Entfernung aus dem Dienst - Beamtenbeisitzer; Bindungswirkung; Entfernung aus dem

    Jedenfalls bleiben Beamtenbeisitzer bis zu ihrer Entbindung im Amt und müssen bis dahin nach Maßgabe der Geschäftsverteilung herangezogen werden (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 14.03.1963 - BVerwG III 108/61 - NJW 1963, 1219 ; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 12.01.2015 - OVG 81 D 2.11 - juris, Rn. 35; BayVGH, Beschluss vom 15.04.2010 - 5 S 10.537 - juris, Rn. 9; VG Berlin, Urteil vom 19.02.2013 - 80 K 38.12 OL - juris; vgl. auch BSG , Urteil vom 05.08.1992 - 14a/6 RKa 30/91 - juris, Rn. 15 und BeckOK StPO/Goers GVG § 52 Rn. 40-44, beck-online für Schöffen).
  • VG Schleswig, 07.02.2018 - 17 B 1/18

    Gefährdung der Aufklärung des Sachverhalts in Disziplinarverfahren; Antrag auf

    Ein solcher Strafrahmen lässt ohne Weiteres darauf schließen, dass das Fehlverhalten das Ansehen des Beamtentums in einer Weise beschädigt, die im Interesse der Akzeptanz des öffentlichen Dienstes in der Bevölkerung und damit seiner Funktionsfähigkeit nicht hingenommen werden kann (zum Ganzen: OVG Schleswig, Urteil vom 25.10.2017 - 14 LB 4/16 - Juris unter Hinweis auf BVerwG, Urt. v. 28.07.2011 - 2 C 16.10 -, Juris; Urt. v. 19.08.2010 - 2 C 13.10 - und OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 12.01.2015 - OVG 81 D 2.11 -, beide Juris ).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht