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   OVG Berlin-Brandenburg, 13.04.2012 - 1 S 41.12   

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https://dejure.org/2012,4361
OVG Berlin-Brandenburg, 13.04.2012 - 1 S 41.12 (https://dejure.org/2012,4361)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 13.04.2012 - 1 S 41.12 (https://dejure.org/2012,4361)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 13. April 2012 - 1 S 41.12 (https://dejure.org/2012,4361)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 4 Abs 3 S 1 Nr 3 StVG, § 4 Abs 5 S 2 StVG, § 4 Abs 7 S 1 StVG, § 4 Abs 11 StVG
    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Fahrerlaubnisentziehung - Punktsystem und Punktelöschung - Entziehung wegen Nichtteilnahme am Aufbauseminar

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 4 Abs 3 S 1 Nr 2 StVG, § 4 Abs 3 S 1 Nr 3 StVG, § 4 Ab 5 S 2 StVG, § 4 Ab 7 S 1 StVG
    Beschwerde; vorläufiger Rechtsschutz; Fahrerlaubnisentziehung; Punktsystem; Anordnung eines besonderen Aufbauseminars; Nichtteilnahme am Aufbauseminar; Entziehung wegen Nichtteilnahme; keine Punktelöschung; Punktereduzierung; keine Reduzierung der Punkte für nach ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entziehung einer bei einem Punktestand von mehr als 18 Punkten möglicherweise rechtswidrigen Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach § 4 Abs. 11 StVG bei Kenntniserlangung vom Punktestand durch die Fahrerlaubnisbehörde

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Entziehung einer bei einem Punktestand von mehr als 18 Punkten möglicherweise rechtswidrigen Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach § 4 Abs. 11 StVG bei Kenntniserlangung vom Punktestand durch die Fahrerlaubnisbehörde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2012, 2987
  • NZV 2012, 607
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • VGH Bayern, 11.08.2006 - 11 CS 05.2735

    Punktereduzierung bei Überschreiten der 18 Punkte-Grenze zwischen Anordnung der

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 13.04.2012 - 1 S 41.12
    Für diese Auffassung beruft sich der Antragsteller auf Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (Beschlüsse vom 14. Dezember 2005 - 11 CS 05.1677 - DAR 2006, 169 und vom 11. August 2008 - 11 CS 05.2735 - juris), welcher die Auffassung vertrete, dass die Teilnahme an dem besonderen Aufbauseminar nicht zu den Maßnahmen gehöre, die von der Behörde auf der zweiten Sanktionsebene des Punktsystems "ergriffen" worden sein müssten; vielmehr reiche die Anordnung der Teilnahme an dem besonderen Aufbauseminar aus, um den Anforderungen insoweit zu genügen.
  • VGH Bayern, 14.12.2005 - 11 CS 05.1677

    Entziehung der Fahrerlaubnis; Punktesystem; Tattagsprinzip; Nichtteilnahme an

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 13.04.2012 - 1 S 41.12
    Für diese Auffassung beruft sich der Antragsteller auf Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (Beschlüsse vom 14. Dezember 2005 - 11 CS 05.1677 - DAR 2006, 169 und vom 11. August 2008 - 11 CS 05.2735 - juris), welcher die Auffassung vertrete, dass die Teilnahme an dem besonderen Aufbauseminar nicht zu den Maßnahmen gehöre, die von der Behörde auf der zweiten Sanktionsebene des Punktsystems "ergriffen" worden sein müssten; vielmehr reiche die Anordnung der Teilnahme an dem besonderen Aufbauseminar aus, um den Anforderungen insoweit zu genügen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.02.2009 - 16 B 1462/08

    Zulässigkeit des Entzugs der Fahrerlaubnis i.R.d. Punktsystems nach § 4 Abs. 3 S.

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 13.04.2012 - 1 S 41.12
    Der Antragsgegner verweist demgegenüber auf Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen (Beschluss vom 26. Februar 2009 - 16 B 1462/08 - NZV 2009, 409, juris Rn. 7 ff.), nach der auch die Teilnahme an dem angeordneten Aufbauseminar zwingend zur zweiten Sanktionsstufe gehöre und deshalb eine weitere Reduzierung für weitere Verstöße bis zum Nachweis der Teilnahme an dem Aufbauseminar greife, wenn 18 Punkte erreicht oder überschritten seien.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 06.04.2011 - 1 S 240.10

    Fahrerlaubnisentziehung; Punktsystem; Entziehung wegen Erreichens von 18 Punkten;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 13.04.2012 - 1 S 41.12
    Behördlich sind die gesetzlich vorgesehenen Maßnahmen nach § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 StVG mit der Anordnung der Teilnahme an einem besonderen Aufbauseminar unter Fristsetzung für die Teilnahme "ergriffen", so dass nach dem Wortlaut des § 4 Abs. 5 S. 2 StVG keine Notwendigkeit für eine Reduzierung der Punkte besteht, die für nach der Anordnung und vor der Teilnahme an dem Aufbauseminar begangene Verkehrsverstöße eingetragen werden (vgl. Senatsbeschlüsse vom 6. April 2011 - OVG 1 S 240.10 - S. 3 und vom 27. April 2010 - OVG 1 S 236.09 - S. 7).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 27.04.2010 - 1 S 236.09

    Fahrerlaubnisentziehung; Verkehrszentralregister; Punktsystem; Neuregelung;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 13.04.2012 - 1 S 41.12
    Behördlich sind die gesetzlich vorgesehenen Maßnahmen nach § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 StVG mit der Anordnung der Teilnahme an einem besonderen Aufbauseminar unter Fristsetzung für die Teilnahme "ergriffen", so dass nach dem Wortlaut des § 4 Abs. 5 S. 2 StVG keine Notwendigkeit für eine Reduzierung der Punkte besteht, die für nach der Anordnung und vor der Teilnahme an dem Aufbauseminar begangene Verkehrsverstöße eingetragen werden (vgl. Senatsbeschlüsse vom 6. April 2011 - OVG 1 S 240.10 - S. 3 und vom 27. April 2010 - OVG 1 S 236.09 - S. 7).
  • BVerwG, 25.09.2008 - 3 C 21.07

    Mehrfachtäter-Punktsystem; Punktesystem; Tattagprinzip; Tattag; Rechtskraft;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 13.04.2012 - 1 S 41.12
    Grundsätzlich kommt es - sofern die Maßnahmen nach § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 und Nr. 2 StVG zuvor ergriffen wurden - für die Entziehung der Fahrerlaubnis bei Erreichen von 18 oder mehr Punkten nicht darauf an, zu welchem konkreten Zeitpunkt der zur Entziehung berechtigende Punktestand erreicht war und ob er im Zeitpunkt, in dem die Entziehung ausgesprochen wird, noch in gleicher Höhe besteht; die materielle Prüfung beschränkt sich lediglich auf die Frage, ob der Betroffene 18 Punkte erreicht hat; wie sich der Punktestand im Weiteren entwickelt hat, ist demgegenüber ebenso unerheblich wie der Zeitpunkt, wann die Behörde diesen Umstand prüft (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. September 2008 - 3 C 21.07 - BVerwGE 132, 57, juris Rn. 22).
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