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   OVG Berlin-Brandenburg, 13.05.2019 - 3 S 33.19   

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OVG Berlin-Brandenburg, 13.05.2019 - 3 S 33.19 (https://dejure.org/2019,12306)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 13.05.2019 - 3 S 33.19 (https://dejure.org/2019,12306)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 13. Mai 2019 - 3 S 33.19 (https://dejure.org/2019,12306)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • berlin.de (Pressemitteilung)

    Geänderter Wahlwerbespot der NPD zur Europawahl zu Recht abgelehnt

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    RBB darf Ausstrahlung eines TV-Wahlwerbespots der NPD verweigern

  • lto.de (Pressebericht, 15.05.2019)

    NPD-Europawahlkampf: Werbung durch Gerichtsverfahren

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Geänderter Wahlwerbespot der NPD zur Europawahl zu Recht abgelehnt

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    RBB muss NPD-Wahlwerbung nicht senden - Geänderter Wahlwerbespot der NPD zur Europawahl zu Recht abgelehnt

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 17.01.2017 - 2 BvB 1/13

    Kein Verbot der NPD wegen fehlender Anhaltspunkte für eine erfolgreiche

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 13.05.2019 - 3 S 33.19
    Dies folgt namentlich aus dem - auch von dem Antragsgegner in seiner Beschwerdeerwiderung genannten - Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 17. Januar 2017 (- 2 BvB 1/13 - juris = BVerfGE 144, 20 ff.) und den darin getroffenen Feststellungen zum politischen Konzept der Antragstellerin, in dessen Licht der Wahlwerbespot gewürdigt werden muss.

    Dieses politische Konzept - so das Bundesverfassungsgericht - missachtet die Menschenwürde aller, die der ethnischen Volksgemeinschaft nicht angehören (BVerfG, Urteil vom 17. Januar 2017 - 2 BvB 1/13 - juris, Leitsatz 9. a) und ist bereits dem - immer noch geltenden - Parteiprogramm der Antragstellerin zu entnehmen (vgl. dazu im Einzelnen BVerfG, Urteil vom 17. Januar 2017 - 2 BvB 1/13 - juris Rn. 636 ff.).

  • BVerfG, 14.02.1978 - 2 BvR 523/75

    Wahlwerbesendungen

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 13.05.2019 - 3 S 33.19
    Da es hier um einen Verstoß gegen § 130 Abs. 1 Nr. 2 StGB geht, kommt es insoweit nicht allein darauf an, dass feindliches Verhalten einer politischen Partei gegenüber der freiheitlichen demokratischen Grundordnung für sich genommen noch nicht das Verbot eines Wahlwerbespots rechtfertigt (vgl. dazu BVerfG, Beschluss vom 14. Februar 1978 - 2 BvR 523/75 u.a. - juris Rn. 90).
  • BVerfG, 25.04.1985 - 2 BvR 617/84

    Politische Parteien

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 13.05.2019 - 3 S 33.19
    Entgegen der Beschwerde ist die erstinstanzliche Entscheidung mit der angeführten Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss vom 25. April 1985 - 2 BvR 617/84 - juris Rn. 33) vereinbar, wonach öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten den Wahlwerbespot einer politischen Partei wegen Verstoßes gegen allgemeine Strafgesetze nur dann zurückweisen dürfen, wenn der Verstoß evident ist und nicht leicht wiegt und wonach in Zweifelsfällen die vorgelegten Wahlwerbesendungen zugunsten der politischen Parteien zur Ausstrahlung freigegeben werden müssen.
  • BVerfG, 14.08.2003 - 1 BvQ 30/03

    Erlass einer eA, die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen das Verbot

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 13.05.2019 - 3 S 33.19
    Im Übrigen hat auch das Bundesverfassungsgericht die alleinige Überprüfung der dargelegten Gründe durch das Oberverwaltungsgericht gemäß § 146 Abs. 4 Satz 6 VwGO in versammlungsrechtlichen Eilverfahren nicht als Verstoß gegen Art. 19 Abs. 4 GG beanstandet, wenn die Monatsfrist des § 146 Abs. 4 Satz 1 VwGO noch nicht abgelaufen war (vgl. z.B. BVerfG, Beschluss vom 14. August 2003 - 1 BvQ 30/03 - juris Rn. 2 und 5 = NJW 2003, 3689).
  • BVerfG, 25.03.2008 - 1 BvR 1753/03

    Volksverhetzung durch rechtsextremistische Liedtexte

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 13.05.2019 - 3 S 33.19
    Anders als die Beschwerde einwendet, kommt hier - unabhängig von der bereits für einen evidenten Verstoß gegen § 130 Abs. 1 Nr. 2 StGB sprechenden Gesamtschau - auch keine andere Auslegungsmöglichkeit des Spots zu Gunsten der Antragstellerin in Betracht, wenn man auf das Verständnis eines unvoreingenommenen und verständigen Publikums unter Berücksichtigung der Meinungsfreiheit (dazu BVerfG, Beschluss vom 25. März 2008 - 1 BvR 1753/03 - juris Rn. 32 f.) abstellt.
  • VGH Hessen, 04.11.2016 - 8 B 2681/16

    Kein verkaufsoffener Sonntag anlässlich "Liebigs Suppenfest" in Gießen

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 13.05.2019 - 3 S 33.19
    In Bezug auf den hier anzulegenden Prüfungsmaßstab ist der zum Teil in der obergerichtlichen Rechtsprechung vertretenen Auffassung nicht zu folgen, wonach das Oberverwaltungsgericht die erstinstanzliche Entscheidung entgegen § 146 Abs. 4 Satz 6 VwGO im Hinblick auf Art. 19 Abs. 4 GG stets von Amts wegen umfassend überprüfen muss, wenn der Beschwerdeführer aufgrund der besonderen Eilbedürftigkeit die Monatsfrist des § 146 Abs. 4 Satz 1 VwGO nicht ausschöpfen kann (so VGH Kassel, Beschluss vom 4. November 2016 - 8 B 2681/16 - juris Rn. 2).
  • OVG Sachsen, 05.07.2017 - 3 B 163/17

    Darlegungserfordernis

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 13.05.2019 - 3 S 33.19
    Sie können geringer sein, wenn dem Rechtsmittelführer zur Begründung seiner Beschwerde wegen der Dringlichkeit seines Begehrens nur wenig Zeit zur Verfügung steht und richten sich somit nach der Dringlichkeit seines Begehrens (OVG Bautzen, Beschluss vom 5. Juli 2017 - 3 B 163/17 - juris Rn. 3; vgl. auch Guckelberger, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Auflage, § 146 Rn. 112; Happ, in: Eyermann, VwGO, 15. Auflage, § 146 Rn. 23).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 26.04.2019 - 2 B 10639/19

    NPD-Nazipropaganda in einem Wahlwerbespot; Schutzzone; Volksverhetzung

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 13.05.2019 - 3 S 33.19
    Migration tötet!", wobei letzteres in großen roten Buchstaben eingeblendet wurde (vgl. zu der vorherigen Fassung OVG Koblenz, Beschluss vom 26. April 2019 - 2 B 10639/19 - juris Rn. 4 ff.).
  • VG Köln, 08.03.2022 - 13 K 326/21

    Bundesamt für Verfassungsschutz darf die AfD beobachten

    Es gibt Beispiele für eine pauschale und undifferenzierte Betrachtung, die (männlichen) Migranten Gewaltbereitschaft unterstellt und diese damit in die Menschenwürde verletzender Weise verächtlich macht, vgl. zu dem Maßstab OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 13. Mai 2019 - OVG 3 S 33.19 -, juris Rn. 13 f.; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 26. April 2019 - 2 B 10639/19 -, juris Rn. 10; OVG NRW, Beschluss vom 26. April 2019 - 5 B 543/19 -, juris Rn. 28.
  • VG Köln, 05.02.2024 - 13 L 1124/23

    Junge Alternative: Verfassungsschutz darf AfD-Jugend als gesichert extremistisch

    Einwanderer werden allgemein als Schmarotzer und kriminell bezeichnet oder in anderer Weise verächtlich gemacht und dadurch in ihrer Menschenwürde missachtet, vgl. BVerfG, Urteil vom 17. Januar 2017 - 2 BvB 1/13 -, juris Rn. 707 ff.; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 13. Mai 2019 - OVG 3 S 33.19 -, juris Rn. 19 f.; OVG G., Beschluss vom 26. April 2019 - 2 B 10639/19 -, juris Rn. 10; OVG NRW, Beschluss vom 26. April 2019 - 5 B 543/19 -, juris Rn. 28.
  • VG Köln, 10.03.2022 - 13 L 105/21

    Bundesamt für Verfassungsschutz darf die AfD beobachten

    Es gibt Beispiele für eine pauschale und undifferenzierte Betrachtung, die (männlichen) Migranten Gewaltbereitschaft unterstellt und diese damit in die Menschenwürde verletzender Weise verächtlich macht, vgl. zu dem Maßstab OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 13. Mai 2019 - OVG 3 S 33.19 -, juris Rn. 13 f.; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 26. April 2019 - 2 B 10639/19 -, juris Rn. 10; OVG NRW, Beschluss vom 26. April 2019 - 5 B 543/19 -, juris Rn. 28.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 24.05.2019 - 2 B 10755/19

    Streitwert in Streitigkeiten über die Verpflichtung von Rundfunkanstalten zur

    Diese Situation ist mit der Verpflichtung, den Wahlwerbespot einer politischen Partei im Vorfeld einer Wahl auszustrahlen, erkennbar nicht vergleichbar, weshalb das streitgegenständliche Begehren insoweit sachgerecht durch die Festsetzung des Regelstreitwerts nach § 52 Abs. 2 GKG erfasst wird (vgl. auch Senat, Beschlüsse vom 7. September 2005 - 2 B 11269/05.OVG -, juris Rn. 12 und vom 26. April 2019 - 2 B 10639/19.OVG -, juris Rn. 15; OVG NRW, Beschluss vom 26. April 2019 - 5 B 543/19 -, juris Rn. 35; OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 31. August 2011 - 3 S 112.11 -, juris Rn. 9 und vom 13. Mai 2019 - 3 S 33.19 -, juris Rn. 16; a.A. HessVGH, Urteil vom 4. Januar 2008 - 8 B 17/08 -, juris Rn. 29).
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