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   OVG Berlin-Brandenburg, 13.12.2018 - 6 B 9.17   

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OVG Berlin-Brandenburg, 13.12.2018 - 6 B 9.17 (https://dejure.org/2018,44726)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 13.12.2018 - 6 B 9.17 (https://dejure.org/2018,44726)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 13. Dezember 2018 - 6 B 9.17 (https://dejure.org/2018,44726)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 42 Abs 2 VwGO, § 1 Abs 1 UhVorschG, § 9 Abs 1 S 1 UhVorschG, § 7 Abs 3 Nr 4 SGB 2
    Weitergewährung von Unterhaltsvorschussleistungen an Alleinerziehende; Klagebefugnis; wesentlich entlastende Betreuungsleistung des anderen Elternteils

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 42 Abs 2 VwGO, § 113 Abs 1 S 1 VwGO, Art 6 Abs 2 GG, § 1 Abs 1 UVG, § 9 Abs 1 S 1 UVG, § 30 Abs 3 S 2 SGB 1, § 7 Abs 3 Nr 4 SGB 2, § 104 Abs 1 SGB 10, § 107 Abs 1 SGB 10
    Unterhaltsvorschuss; Leistungseinstellung; Anfechtungsklage; Berufung; Klagebefugnis eines Elternteils; Alleinerziehung; rund 43 % Betreuungsanteile des anderen Elternteils; "Qualität" der Betreuung; temporäre Bedarfsgemeinschaft; Betreuung während der Ferienzeiten; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 2019, 1475
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (15)

  • VGH Bayern, 14.01.2013 - 12 C 12.2737

    Für ein dauerndes Getrenntleben im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 2 UVG gelten aufgrund

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 13.12.2018 - 6 B 9.17
    Im Hinblick auf den Zweck des § 1 UVG, die Belastungen für Kinder zu mildern, die bei einem alleinerziehenden Elternteil leben, lassen sich Erschwernisse, die eine finanzielle Besserstellung durch die Gewährung von Unterhaltsleistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz erfordern, schon dann nicht mehr feststellen, wenn der andere Elternteil in wesentlichem Umfang - wenn auch nicht völlig gleichwertig - an der erzieherischen Leistung mitwirkt (OVG Münster, Urteil vom 15. Dezember 2015 - 12 A 1053/14 -, FamRZ 2016, S. 143 ff., Rn. 29 bei juris; VGH München, Beschluss vom 14. Januar 2013 - 12 C 12.2737 -, Rn. 10 bei juris).

    Eine Alleinerziehung im vorgenannten Sinne liegt dagegen regelmäßig dann vor, wenn ein Elternteil die Verantwortung für die Betreuung und Versorgung seines Kindes in einem solchen Maße trägt, dass schon bei einer überschlägigen Prüfung im Sinne einer Evidenzkontrolle diese Betreuungsleistung nach ihrer Qualität und Quantität eindeutig dominierend in den Vordergrund tritt, die etwaigen Betreuungsleistungen des anderen Elternteils dagegen lediglich als gelegentliches Mitwirken, etwa im Rahmen von Besuchsaufenthalten, erscheinen (VGH München, Beschluss vom 14. Januar 2013, a.a.O.; VG Münster, Urteil vom 17. April 2012 - 6 K 103/11 -, Rn. 19 bei juris).

  • VG Münster, 17.04.2012 - 6 K 103/11

    Anspruch auf Leistungen nach dem UVG bei Durchführung der Kinderbetreuung durch

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 13.12.2018 - 6 B 9.17
    Eine Alleinerziehung im vorgenannten Sinne liegt dagegen regelmäßig dann vor, wenn ein Elternteil die Verantwortung für die Betreuung und Versorgung seines Kindes in einem solchen Maße trägt, dass schon bei einer überschlägigen Prüfung im Sinne einer Evidenzkontrolle diese Betreuungsleistung nach ihrer Qualität und Quantität eindeutig dominierend in den Vordergrund tritt, die etwaigen Betreuungsleistungen des anderen Elternteils dagegen lediglich als gelegentliches Mitwirken, etwa im Rahmen von Besuchsaufenthalten, erscheinen (VGH München, Beschluss vom 14. Januar 2013, a.a.O.; VG Münster, Urteil vom 17. April 2012 - 6 K 103/11 -, Rn. 19 bei juris).
  • BSG, 02.07.2009 - B 14 AS 75/08 R

    Grundsicherungsleistungen für die Wahrnehmung des Umgangsrechts

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 13.12.2018 - 6 B 9.17
    Es genügt vielmehr ein dauerhafter Zustand in der Form, dass das Kind mit einer gewissen Regelmäßigkeit länger als einen Tag bei einem Elternteil wohnt, also nicht nur sporadische Besuche vorliegen (BSG, Urteil vom 2. Juli 2009 - B 14 AS 75/08 R -, FamRZ 2009, S. 1997 ff., Rn. 15 f. bei juris).
  • BSG, 09.10.2012 - B 5 R 8/12 R

    Rente wegen Erwerbsminderung - Einkommensanrechnung - Selbstständigkeit -

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 13.12.2018 - 6 B 9.17
    Ebenso wie eine Abwesenheit von längerer Dauer den gewöhnlichen Aufenthalt nicht aufhebt, wenn die Absicht oder Wahrscheinlichkeit besteht, an den früheren Aufenthaltsort zurückzukehren und gefestigte Beziehungen dorthin aufrechterhalten bleiben (LSG, Stuttgart, Urteil vom 11. Juli 2012 - L 2 SO 2400/10 -, ZfSH/SGB 2012, S. 715 ff., Rn. 40 bei juris), ändert sich etwas an den Lebensbeziehungen eines Kindes, wenn es - wie hier - mit einem seiner Elternteile verreist.
  • OVG Niedersachsen, 26.05.2014 - 4 LA 198/13

    Berechtigung eines alleinerziehenden Elternteils zur Geltendmachung eines

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 13.12.2018 - 6 B 9.17
    Diese Vorschrift umfasst die Berechtigung des alleinerziehenden Elternteils, den Anspruch des Kindes auf Unterhaltsvorschussleistungen im eigenen Namen geltend zu machen (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 26. Mai 2014 - 4 LA 198/13 -, Nds.Rpfl 2015, S. 139 f., Rn. 6 ff. bei juris; VGH München, Beschluss vom 20. Januar 2014 - 12 C 13.2488 -, NJW 2014, S. 876, Rn. 7 f. bei juris; OVG Münster, Urteil vom 23. September 1999 - 16 A 461/99 -, FamRZ 2000, S. 777 ff., Rn. 7 bei juris; OVG Bautzen, Urteil vom 16. März 2011 - 5 D 181/10 -, LKV 2011, S. 277 f., Rn. 8 bei juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 27.08.2012 - 6 M 111.12

    Unterhaltsvorschuss; Verpflichtungsklage; Prozesskostenhilfe; hinreichende

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 13.12.2018 - 6 B 9.17
    Die Regelung dient der Sicherstellung, dass ein Anspruch auf Unterhaltsleistung auch dann durchgesetzt werden kann, wenn das Sorgerecht beiden Eltern gemeinsam zusteht, der Elternteil, bei dem das Kind nicht lebt, jedoch mit einer Verfolgung des Anspruchs nicht einverstanden ist (Senatsbeschluss vom 27. August 2012 - OVG 6 M 111.12 -, NVwZ-RR 2012, S. 814 f., Rn. 5 bei juris).
  • BVerwG, 11.10.2012 - 5 C 20.11

    Unterhaltsvorschussgesetz; Verwaltungsakt; Leistungsbescheid;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 13.12.2018 - 6 B 9.17
    Wird das Kind hingegen weiterhin auch durch den anderen Elternteil in einer Weise betreut, die eine wesentliche Entlastung des den Unterhaltsvorschuss beantragenden Elternteils bei der Pflege und Erziehung des Kindes zur Folge hat, ist das Merkmal zu verneinen (BVerwG, Urteil vom 11. Oktober 2012 - 5 C 20.11 -, BVerwGE 144, 306 ff., Rn. 20 bei juris m.w.N.; OVG Münster, Beschluss vom 13. Juli 2018 - 12 E 278/18 -, Rn. 4 bei juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.07.2018 - 12 E 278/18

    Anspruch auf Unterhaltsvorschussleistungen für drei Kinder; Entlastung des

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 13.12.2018 - 6 B 9.17
    Wird das Kind hingegen weiterhin auch durch den anderen Elternteil in einer Weise betreut, die eine wesentliche Entlastung des den Unterhaltsvorschuss beantragenden Elternteils bei der Pflege und Erziehung des Kindes zur Folge hat, ist das Merkmal zu verneinen (BVerwG, Urteil vom 11. Oktober 2012 - 5 C 20.11 -, BVerwGE 144, 306 ff., Rn. 20 bei juris m.w.N.; OVG Münster, Beschluss vom 13. Juli 2018 - 12 E 278/18 -, Rn. 4 bei juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.09.1999 - 16 A 461/99

    Anspruch auf Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz ; Geltendmachung eines

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 13.12.2018 - 6 B 9.17
    Diese Vorschrift umfasst die Berechtigung des alleinerziehenden Elternteils, den Anspruch des Kindes auf Unterhaltsvorschussleistungen im eigenen Namen geltend zu machen (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 26. Mai 2014 - 4 LA 198/13 -, Nds.Rpfl 2015, S. 139 f., Rn. 6 ff. bei juris; VGH München, Beschluss vom 20. Januar 2014 - 12 C 13.2488 -, NJW 2014, S. 876, Rn. 7 f. bei juris; OVG Münster, Urteil vom 23. September 1999 - 16 A 461/99 -, FamRZ 2000, S. 777 ff., Rn. 7 bei juris; OVG Bautzen, Urteil vom 16. März 2011 - 5 D 181/10 -, LKV 2011, S. 277 f., Rn. 8 bei juris).
  • VGH Bayern, 20.01.2014 - 12 C 13.2488

    § 9 Abs. 1 UVG räumt dem alleinerziehenden Elternteil eine eigenständige

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 13.12.2018 - 6 B 9.17
    Diese Vorschrift umfasst die Berechtigung des alleinerziehenden Elternteils, den Anspruch des Kindes auf Unterhaltsvorschussleistungen im eigenen Namen geltend zu machen (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 26. Mai 2014 - 4 LA 198/13 -, Nds.Rpfl 2015, S. 139 f., Rn. 6 ff. bei juris; VGH München, Beschluss vom 20. Januar 2014 - 12 C 13.2488 -, NJW 2014, S. 876, Rn. 7 f. bei juris; OVG Münster, Urteil vom 23. September 1999 - 16 A 461/99 -, FamRZ 2000, S. 777 ff., Rn. 7 bei juris; OVG Bautzen, Urteil vom 16. März 2011 - 5 D 181/10 -, LKV 2011, S. 277 f., Rn. 8 bei juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 11.07.2012 - L 2 SO 2400/10

    Rehabilitation und Teilhabe - Zuständigkeitsklärung - Erstattungsanspruch des

  • VGH Bayern, 27.11.2001 - 12 B 99.586
  • LSG Schleswig-Holstein, 17.01.2014 - L 3 AS 119/11

    Sozialgeldanspruch des minderjährigen Kindes für Aufenthaltstage beim getrennt

  • OVG Sachsen, 16.03.2011 - 5 D 181/10

    Anspruch eines minderjährigen unverheirateten Kindes gegenüber den Eltern auf

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.12.2015 - 12 A 1053/14

    Gewährung von Unterhaltsleistungen für ein Kind i.R.d. Betreuung in der

  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.06.2019 - 6 B 8.18

    Unterhaltsvorschuss bei Schulbesuch im Ausland

    Dass Berechtigter des Anspruchs auf Unterhaltsvorschussleistungen nach § 1 des Unterhaltsvorschussgesetzes das minderjährige Kind selbst und nicht der Elternteil ist, steht dieser Annahme nicht entgegen (Senatsurteil vom 18. Dezember 2018 - OVG 6 B 9.17 -, Rn. 17 bei juris).

    Dem Sinn und Zweck des Unterhaltsvorschussgesetzes entsprechend ist das Merkmal erfüllt, wenn der alleinstehende leibliche Elternteil wegen des Ausfalls des anderen Elternteils die doppelte Belastung mit Erziehung und Unterhaltsgewährung in seiner Person zu tragen hat (Senatsurteil vom 18. Dezember 2018 - OVG 6 B 9.17 -, Rn. 21 bei juris).

    Soweit vorübergehende Unterbrechungen oder Abwesenheitszeiten in Rede stehen, kommt es darauf an, ob der Betreuungszusammenhang zwischen dem alleinerziehenden Elternteil und dem Kind oder Jugendlichen unterbrochen ist (vgl. Senatsurteil vom 18. Dezember 2018, a.a.O., Rn. 32 bei juris).

  • VG Berlin, 05.07.2022 - 21 K 792.21

    Gewährung von Unterhaltsvorschuss: Alleinerziehung einer Kindesmutter

    Dabei ist maßgeblich, welche Person die elementaren Lebensbedürfnisse des Kindes sichert und befriedigt, d.h. wer von den Elternteilen im Wesentlichen für die Pflege, die Verköstigung, die Kleidung, für die Ordnung und Gestaltung des Tagesablaufs sorgt und bei welcher Person das Kind im Wesentlichen seine emotionale Zuwendung erhält (vgl. zum Vorstehenden BVerwG, Urteil vom 11. Oktober 2012 - 5 C 20.11- juris Rn. 20 f.; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 13. Dezember 2018 - 6 B 9.17 - juris Rn. 21; OVG Münster, Urteil vom 15. Dezember 2015 - 12 A 1053/14 - juris Rn. 29).

    Je nach Jahreszeit, Wetter, Gemütslage, schulischen Bedürfnissen, anstehenden Sport- oder sonstigen Wettbewerben, anderweitiger Einbindung des Kindes oder des Elternteils kann die Betreuung an manchen Tagen oder während mancher Phasen intensiver oder weniger intensiv ausfallen, gleich ob an Wochen- oder Wochenendtagen (vgl. zu Vorstehendem OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 13. Dezember 2018, a.a.O., Rn. 29, 32).

    Die vom Kindesvater erbrachten Betreuungsleistungen haben auch keine "mindere Qualität" gegenüber der von der Klägerin erbrachten Betreuungsleistungen (vgl. zu dieser Prüfung OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 13. Dezember 2018, a.a.O., Rn. 25).

    Dies auf einer (seit Oktober 2020) regelmäßigen und nicht lediglich sporadischen Basis, was ihr eine verlässliche und insoweit von dem (gemeinsamen) Kind unabhängige Lebensplanung ermöglicht (vgl. zu den vorgenannten Aspekten OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 13. Dezember 2018, a.a.O., Rn. 26; ferner VG Münster mit Urteil vom 17. April 2012 - 6 K 103/11 - juris Rn. 22).

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 10.12.2019 - 1 LB 197/18

    Unterhaltsvorschuss - Begriff der Alleinerziehung

    Mit der Aufhebung des Einstellungsbescheides würde die ursprüngliche Bewilligungsentscheidung des Beklagten wieder aufleben (vgl. OVG Berlin, Urt. v. 13.12.2018 - OVG 6 B 9.17 -, juris Rn. 15).

    Die Aktivlegitimation der Klägerin zu 1., die selbst nicht Leistungsempfängerin ist, folgt insoweit aus § 9 UVG (OVG Berlin, Urt. v. 13.12.2018 - OVG 6 B 9.17 -, juris Rn. 17 m.w.N.).

    Entscheidend ist, ob die Betreuungsleistung des anderen Elternteils bereits ein solches Maß erreicht hat, dass nicht mehr davon gesprochen werden kann, dass der Unterhaltsleistungen beantragende Elternteil die Verantwortung für Sorge und Erziehung des Kindes weit überwiegend allein erfüllen muss (vgl. OVG Berlin, Urt. v. 13.12.2018 - OVG 6 B 9.17 -, juris Rn. 21, OVG Münster, Urt. v. 15.12.2015 - 12 A 1053/14 -, juris Rn. 29, VGH München, Beschl. v. 14.01.2013 - 12 C 12.2737 -, juris Rn. 10).

  • VG Freiburg, 06.04.2020 - 4 K 345/20

    Rechtsschutz bei der Einstellung von Unterhaltsvorschussleistungen

    Es bedarf stets einer umfassenden Würdigung des Einzelfalls (vgl., zum Ganzen, BVerwG, Urt. v. 11.10.2012 - 5 C 20.11 -, a.a.O.; OVG NRW, Urt. v. 15.12.2015 - 12 A 1053/14 -, und v. 24.05.2016 - 12 A 157/15 -, beide juris; Sächs. OVG, Urt. v. 16.03.2011 - 5 D 181/10 -, juris; OVG Berlin-Brandenbg., Urteil vom 13.12.2018 - 6 B 9.17 -, juris; zuletzt OVG Meckl.-Vorp., Urt. v. 10.12.2019 - 1 LB 197/18 - a.a.O.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 10.08.2023 - 6 B 15.22

    Unterhaltsvorschuss - Zeugung des Kindes mittels künstlicher Befruchtung -

    Die Klägerin, die als alleinerziehende Mutter Unterhaltsvorschussleistungen für ihr Kind im eigenen Namen geltend machen kann (vgl. Urteil des Senats vom 13. Dezember 2018 - OVG 6 B 9.17 - juris Rn. 16 f.), hat keinen Anspruch auf Leistungen nach dem Gesetz zur Sicherung des Unterhalts von Kindern alleinstehender Mütter und Väter durch Unterhaltsvorschüsse oder -ausfallleistungen in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Juli 2007 (BGBl I S. 1446), zuletzt geändert durch Gesetz vom 12. Dezember 2019 (Unterhaltsvorschussgesetz - UVG -).
  • VG Darmstadt, 23.06.2023 - 5 K 144/17

    Alleinerziehung und Unterhaltsbegriff im UVG

    Durch die erfolgreiche Anfechtung dieses Bescheids würde der durch den ursprünglichen Bewilligungsbescheid vom 25. November 2014 festgestellte Anspruch der Klägerin auf Zahlung von Unterhaltsvorschuss für den Zeitraum ab dem Einstellungsbescheid bis zur Neubewilligung ab dem 1. August 2017 wiederaufleben (OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 13.12.2018 - OVG 6 B 9.17 -, juris Rn. 15).

    Zudem kann auch das elterliche Erziehungsrecht nach Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG von der (Nicht-)Bewilligung von Unterhaltsvorschussleistungen tangiert sein, sodass infolge dieser Erwägungen auch der alleinerziehende Elternteil eines etwaig unterhaltsvorschussberechtigten Kindes zur Anfechtung eines Bescheides, mit welchem die Fortzahlung von Unterhaltsvorschuss eingestellt wurde, berechtigt ist (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 13.12.2018 - OVG 6 B 9.17 -, juris Rn. 16 f.; OVG Münster, Urt. v. 23.09.1999 - 16 A 461/99 -, juris Rn. 7 ff.; Engel-Boland, in: BeckOK Sozialrecht, 68 Ed. Stand: 01.03.2023, § 1 UVG Rn. 1, § 9 UVG Rn. 33 m.w.N.).

    Eine Alleinerziehung im vorgenannten Sinne liegt dagegen regelmäßig dann vor, wenn ein Elternteil die Verantwortung für die Betreuung und Versorgung seines Kindes in solchem Maße trägt, dass schon bei einer überschlägigen Prüfung im Sinne einer Evidenzkontrolle diese Betreuungsleistung nach ihrer Qualität und Quantität eindeutig dominierend in den Vordergrund tritt, die etwaigen Betreuungsleistungen des anderen Elternteils dagegen lediglich als gelegentliches Mitwirken, etwa im Rahmen von Besuchsaufenthalten, erscheinen (OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 13.12.2018 - OVG 6 B 9.17 -, juris Rn. 21; BayVGH, Beschl. v. 14.01.2013 - 12 C 12.2737 -, juris Rn. 10).

  • VG Würzburg, 17.03.2022 - W 3 K 21.759

    Leben des Kindes bei einem Elternteil iSd § 1 Abs. 1 Nr. 2 UVG

    Dass die Betreuung an manchen Tagen weniger intensiv ausfällt, gehört zum Wesen der Kindererziehung (vgl. OVG Berlin-Bbg, U.v. 13.12.2018 - OVG 6 B 9.17 - juris Rn. 29).

    Hier ist auch zu berücksichtigen, dass die Mutter des Kindes nach dem in den Akten befindlichen Bescheid des Jobcenters der Beklagten vom 5. Oktober 2020 für sich und das mit ihr in (temporärer) Bedarfsgemeinschaft (Bl. C 41 d.A. der Beklagten) lebende Kind Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende erhält (zur temporären Bedarfsgemeinschaft nach § 7 Abs. 3 Nr. 4 SGB II: OVG Berlin-Bbg, U.v. 13.12.2018 - OVG 6 B 9.17 - juris Rn. 27; Grube, UVG, 2. Auflage 2020, § 1 Rn. 63 m.w.N.).

  • BVerwG, 14.03.2017 - 6 KSt 2.17

    Unzulässige Erinnerung gegen den Kostenansatz in der Kostenrechnung

    Das Schreiben des Klägers vom 7. März 2017, mit dem er die "ausdrückliche Zurückweisung" der Kostenrechnung vom 27. Februar 2017 erklärt und die "Oktroyierung angeblicher Kosten" beanstandet, ist als Erinnerung gegen den Kostenansatz für das unter dem Aktenzeichen BVerwG 6 B 9.17 geführte Beschwerdeverfahren des Klägers zu werten (§ 66 Abs. 1 Satz 1 GKG).

    Der Kostenansatz beruht darauf, dass der Senat mit Beschluss vom 2. Februar 2017 - 6 B 9.17 - die Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Mecklenburg-Vorpommern vom 1. Dezember 2016 verworfen und ihm gemäß § 154 Abs. 2 VwGO die Kosten des Beschwerdeverfahrens auferlegt hat.

  • VG Augsburg, 04.08.2020 - Au 3 K 18.2073

    Unterhaltsvorschuss: Mitbetreuung durch den anderen Elternteil

    Diese teilweise auch in der Rechtsprechung vertretene Auffassung einer aus § 9 UVG folgenden Prozessstandschaft überzeugt nicht (so aber OVG Berlin-Bbg., U.v. 13.12.2018 - OVG 6 B 9.17 - BeckRS; m.w.N.).
  • VG Köln, 17.12.2019 - 26 K 6135/18
    Die Mutter, bei denen O. und N. leben, kann allerdings den Anspruch auf Unterhaltsvorschussleistungen im eigenen Namen geltend machen, vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 13. Dezember 2018 - OVG 6 B 9.17 -, juris, Leitsatz 1 und Rn. 17 m.w.N.
  • OVG Niedersachsen, 04.07.2019 - 4 PA 124/19

    Klagebefugnis; Unterhaltsvorschuss

  • VG Hamburg, 20.11.2023 - 13 K 4357/22

    Zum Anspruch auf Bewilligung von Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz

  • VG Düsseldorf, 08.02.2022 - 21 K 5545/21
  • VG Potsdam, 26.08.2019 - 7 K 3434/16
  • VG Cottbus, 30.07.2020 - 8 K 595/20
  • VG Köln, 17.12.2020 - 26 L 2214/20
  • VG München, 07.09.2022 - M 18 K 18.5654

    Mangelnde Klagebefugnis wegen Aufhebung der angegriffenen Bescheide, Einstellung

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