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   OVG Berlin-Brandenburg, 14.02.2006 - 2 A 16.05   

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OVG Berlin-Brandenburg, 14.02.2006 - 2 A 16.05 (https://dejure.org/2006,6177)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 14.02.2006 - 2 A 16.05 (https://dejure.org/2006,6177)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 14. Februar 2006 - 2 A 16.05 (https://dejure.org/2006,6177)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verstoß gegen den Trennungsgrundsatz bei Festsetzung einer Fläche für die Landwirtschaft unmittelbar neben ein allgemeines Wohngebiet ohne Beschränkung der landwirtschaftlichen Nutzung auf eine wohnverträgliche Art; Verhinderung einer festsetzungsadäquaten ...

  • Judicialis

    VwGO § 47; ; BauGB a.F. (bis 31.12.1997) § 1 Abs. 3; ; BauGB a.F. (bis 31.... 12.1997) § 1 Abs. 4; ; BauGB a.F. (bis 31.12.1997) § 1 Abs. 5; ; BauGB a.F. (bis 31.12.1997) § 1 Abs. 6; ; BauGB a.F. (bis 31.12.1997) § 8 Abs. 2; ; BauGB a.F. (bis 31.12.1997) § 8 Abs. 4; ; BauGB a.F. (bis 31.12.1997) § 9 Abs. 1 Nr. 18 a; ; BauGB a.F. (bis 31.12.1997) § 201; ; BauGB a.F. § 246 a Abs. 1 Nr. 3; ; BauGB n.F. (1.1.1998 - 30.6.2004) § 214 Abs. 1 Nr. 1; ; BauGB n.F. (1.1.1998 - 30.6.2004) § 214 Abs. 1 Nr. 2; ; BauGB n.F. (1.1.1998 - 30.6.2004) § 214 Abs. 1 Nr. 3; ; BauGB n.F. (1.1.1998 - 30.6.2004) § 214 Abs. 3; ; BauGB n.F. (1.1.1998 - 30.6.2004) § 215 Abs. 1Nr. 1; ; BauGB n.F. (1.1.1998 - 30.6.2004) § 233 Abs. 1; ; BauGB n.F. (1.1.1998 - 30.6.2004) § 233 Abs. 2; ; BekanntV § 4 Abs. 1 Satz 4; ; BekanntV § 4 Abs. 3 Satz 3; ; BauZVO § 8 Abs. 4; ; BauNVO § 4 Abs. 1; ; BauNVO § 15 Abs. 1; ; BImSchG § 50

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bauplanungsrecht; Verwaltungsprozessrecht: Normenkontrolle (Stattgabe); Bebauungsplan; Bekanntmachung (falsche "Rechtsmittelfrist"/Zeichnung mit Textelementen im Amtsblatt); Erforderlichkeitsgebot; Entwicklungsgebot (vorzeitiger Bebauungsplan); textliche Festsetzung ohne ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2006, 1424
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (25)

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 04.01.1983 - 1 C 2/81
    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 14.02.2006 - 2 A 16.05
    Dies umfasst zwar nicht alle denkbaren Entwicklungsmöglichkeiten eines landwirtschaftlichen Betriebes, aber zumindest eine "normale Betriebsentwicklung", wie sie bei realistischer Betrachtung noch nahe liegt und wie sie der zeitlichen Eingrenzung der Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren auf das, was "in absehbarer Zeit" zu erwarten ist, entspricht (vgl. OVG Nds., Urteil vom 4. Januar 1983, BRS 40 Nr. 34).

    Ein allgemeines Wohngebiet, in dem Immissionen landwirtschaftlicher Betriebe, wie in einem Dorfgebiet zulässig sind, stellt keinen zulässigen Gebietstyp nach der Baunutzungsverordnung dar (vgl. Bay VGH, a.a.O.; OVG Nds., Urteil vom 4. Januar 1983, BRS 40 Nr. 34).

  • BVerwG, 18.07.1989 - 4 N 3.87

    Rechtsfolgen von Verfahrensfehlern bei Änderung des Bebauungsplans; Feststellung

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 14.02.2006 - 2 A 16.05
    Für eine Teilwirksamtkeit insoweit spräche allerdings einiges, da diese Festsetzung nur von untergeordneter Bedeutung ist, so dass anzunehmen sein dürfte, dass der Plangeber den Bebauungsplan auch ohne diese Festsetzung erlassen hätte (vgl. hierzu Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, 11. Aufl. 2005, § 47 RNr. 110; BVerwG, Beschluss vom 8. August 1989, BVerwGE 82, 225 = BRS 49 Nr. 35), zumal er die Hausform, die ihm offenbar mit der textlichen Festsetzung vorschwebte (Einzel- oder Doppelhausbauweise, höchstens zweigeschossig unter Einschluss des Dachgeschosses), weitgehend schon durch die jeweilige Begrenzung der Geschossflächenzahl bei zweigeschossiger Bauweise auf rechnerisch 80 % der Grundfläche des darunter liegenden Geschosses (WA II, GRZ 0, 2, GFZ 0, 36 / WA II, GRZ 0, 18, GFZ 0, 32 / WA, GRZ 0, 15, GFZ 0, 27) erreichen dürfte.

    Es ist nicht davon auszugehen, dass er im Zweifel einen Bebauungsplan dieses Inhalts beschließen würde (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Juli 1989, BVerwGE 82, 225, 230), zumal da nicht ausgeschlossen werden kann, dass sich möglicherweise auch am südlichen Rand des Plangebiets vergleichbaren Konfliktlagen mit dem dort ausgewiesenen allgemeinen Wohngebiet abzeichnen, sofern dort eine landwirtschaftliche Außenbereichsnutzung stattfinden sollte.

  • BVerwG, 10.03.1998 - 4 CN 6.97

    Bebauungsplan; Normenkontrollverfahren; Antragsbefugnis; Rechtsverletzung;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 14.02.2006 - 2 A 16.05
    Dem steht weder entgegen, dass mit der Ausweisung eines allgemeinen Wohngebiets auf bisher landwirtschaftlich genutzter Fläche eher wirtschaftliche Vorteile verbunden sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 10. März 1998, NVwZ 1998, 732, 733) noch dass die für den weiter westlich gelegenen Teil des Flurstücks 5_____ erfolgte Festsetzung einer landwirtschaftlichen Nutzfläche lediglich der bisher zulässigen Nutzung dieser Fläche entspricht und diese insoweit nur bauplanungsrechtlich "festgeschrieben" worden ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 6. Januar 1993, NVwZ 1993, 561, 562), denn die Frage der möglichen Rechtsverletzung entzieht sich im Hinblick auf die Ambivalenz bauplanerischer Festsetzungen einer Vergleichsbetrachtung.

    Dies gilt sowohl in Bezug auf einen eventuellen Zuwachs von Rechten (vgl. BVerwG, Urteil vom 10. März 1998, a.a.O.) als auch in Bezug auf eine eventuell nur rechtsneutrale Situation (vgl. BVerwG, Beschluss vom 6. Januar 1993, a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 09.08.2002 - 5 S 818/00

    Bekanntmachung über öffentliche Auslegung mehrerer Bebauungspläne; örtliche

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 14.02.2006 - 2 A 16.05
    Selbst wenn dies vom Plangeber beabsichtigt gewesen sein sollte, entspräche eine solche Festsetzung jedenfalls nicht den rechtsstaatlichen Erfordernissen, da zumindest - etwa anhand der Begründung des Bebauungsplans - nachweisbar sein muss, dass die Gemeindevertretung sich auch darüber bewusst war, dass sie mit dem Bebauungsplan zugleich bauordnungsrechtliche Gestaltungsregelungen auf landesrechtlicher Grundlage erlässt (vgl. Reichel/Schulte, Handbuch des Bauordnungsrechts, München 2004, S. 1203; VGH BW, Urteil vom 9. August 2002, NVwZ-RR 2003, 331).
  • VGH Bayern, 11.07.1994 - 14 N 92.2397

    Bauleitplanung: Konfliktbewältigung bei an die Landwirtschaft heranrückender

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 14.02.2006 - 2 A 16.05
    Ein Bebauungsplan verfehlt deshalb seine Aufgabe, eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu gewährleisten, wenn er unter Verstoß gegen den Trennungsgrundsatz des § 50 BImSchG dem Wohnen dienende Gebiete anderen Grundstücken so zuordnet, dass schädliche Umwelteinwirkungen auf die Wohngebiete nicht so weit wie möglich vermieden werden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 23. Januar 2002, BRS 65 Nr. 9) und er durch seine Festsetzungen einen künftigen Konflikt vorprogrammiert, statt ihm vorzubeugen (vgl. BayVGH, Urteil vom 11. Juli 1994, BRS 56 Nr. 19).
  • VGH Bayern, 09.02.1998 - 15 N 97.3241
    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 14.02.2006 - 2 A 16.05
    Es schränkt die planerische Gestaltungsfreiheit ein, weil diese gesetzliche Vorgabe bei der Gewichtung der Belange beachtet werden muss (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. März 1985, BVerwGE 71, 163, 165; BayVGH, Urteil vom 9. Februar 1998 - 15 N 97.3241 zit. n. juris).
  • BVerwG, 22.03.1985 - 4 C 73.82

    Planungsleitsatz (Begriffsbestimmung) - Zielvorgabe - Fernstraßen -

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 14.02.2006 - 2 A 16.05
    Es schränkt die planerische Gestaltungsfreiheit ein, weil diese gesetzliche Vorgabe bei der Gewichtung der Belange beachtet werden muss (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. März 1985, BVerwGE 71, 163, 165; BayVGH, Urteil vom 9. Februar 1998 - 15 N 97.3241 zit. n. juris).
  • BVerwG, 08.08.1989 - 4 NB 2.89

    Entbehrlichkeit der Festsetzung baulicher bzw. technischer Maßnahmen; Reichweite

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 14.02.2006 - 2 A 16.05
    Dies macht deutlich, dass das restliche Plangefüge in einem so engem Zusammenhang mit den strittigen Festsetzungen steht, dass im Falle einer Teilunwirksamkeit nur noch ein Planungstorso übrig bliebe, weil das verbleibende Normwerk weder dem Planungskonzept entspräche noch in der Lage wäre, eine sinnvolle städtebauliche Ordnung des Planbereichs zu bewirken (vgl.Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, 11. Auflage 2005, § 47 RNr. 110; BVerwG, Beschluss vom 8. August 1989, BRS 49 Nr. 35).
  • BVerwG, 21.08.1981 - 4 C 57.80

    Voraussetzung für die Annahme von Abwägungsmängeln im Bauplanungsrecht

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 14.02.2006 - 2 A 16.05
    Andere Belange, die das erreichte Abwägungsergebnis rechtfertigen könnten, sind jedenfalls weder in der Begründung angesprochen worden noch sonst ersichtlich (vgl. hier Ernst/Zinkahn/Bielenberg, BauGB, Stand: April 2005, § 214 RNr. 144; BVerwG, Urteil vom 21. August 1981, BVerwGE 64, 33, 40).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 18.01.2006 - 2 A 7.05

    Normenkontrollanträge zur Straßenplanung in Oranienburg erfolglos

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 14.02.2006 - 2 A 16.05
    Das Absehen von einer an sich gebotenen Konfliktbewältigung auf der Ebene der Planung ist nur dann abwägungsfehlerfrei, wenn die Durchführung der als notwendig erkannten Konfliktlösungsmaßnahmen zumindest außerhalb des Planungsverfahrens auf der Stufe der Verwirklichung der Planung sichergestellt ist (vgl. VGH BW, Urteil vom 8. November 2001, BRS 64 Nr. 8; OVG Bln-Bbg, Urteil vom 18. Januar 2006 - OVG 2 A 7.05 -).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.01.1994 - 11 A 2396/90

    Bauleitplanung: Nichtigkeit eines Bebauungsplans wegen unzulässiger Vollgeschoß-

  • BVerwG, 12.12.1969 - IV C 105.66

    Rechtsnatur der Genehmigung eines Bebauungsplans; Rechtsfolgen der

  • BVerwG, 23.12.1997 - 4 BN 23.97

    Bebauungsplan; Festsetzungen; Baugebiet, Gemeinbedarfsfläche;

  • BVerwG, 05.07.1974 - IV C 50.72

    Flachglas - § 1 Abs. 6 BauGB, Abwägungsfehlerlehre, Abwägungsausfall,

  • VGH Baden-Württemberg, 22.04.2002 - 8 S 177/02

    Integration örtlicher Bauvorschriften in Bebauungspläne; Regelung zur Dachdeckung

  • VGH Baden-Württemberg, 15.09.2004 - 8 S 2392/03

    Bauleitplanung - Einhaltung der Anforderungen des § 3 Abs 2 S 2 BauGB; keine

  • VGH Baden-Württemberg, 12.09.1994 - 8 S 1031/94

    Bebauungsplan: Festsetzung der Anzahl der Vollgeschosse - Gebäudehöhe;

  • VGH Baden-Württemberg, 08.11.2001 - 5 S 1218/99

    Konfliktbewältigungsgebot bei planbedingtem Konflikt

  • BVerwG, 11.05.1999 - 4 BN 15.99

    Bebauungsplan; Planänderung; Ausschluß von Nutzungsarten im Gewerbegebiet;

  • BVerwG, 28.12.2000 - 4 BN 32.00

    Zweijahresfrist des § 47 Abs. 2 S. 1 VwGO zur Stellung eines

  • BVerwG, 22.06.1999 - 4 BN 20.99

    Normenkontrolle; Antragsfrist; Fristversäumung; Gesetzesauslegung; Grenzen;

  • BVerwG, 20.09.2005 - 4 BN 46.05

    Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren

  • BVerwG, 23.04.2002 - 4 CN 3.01

    Normenkontrolle; Bebauungsplan; Rechtsschutzinteresse; tatsächlicher Vorteil.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.09.2000 - 7a D 14/99

    Frist für die Stellung eines Normenkontrollantrages

  • OVG Berlin-Brandenburg, 01.12.2005 - 9 A 3.05

    Benutzungsgebühr, Grundgebühr, Fäkalienentsorgung, Kalkulation, Nachberechnung,

  • OVG Berlin-Brandenburg, 18.12.2007 - 2 A 3.07

    Bebauungsplan für das "Spreedreieck" unwirksam

    Die Antragstellerin braucht sich eine angebliche "Aufwertung" der Umgebung ihres Grundstücks nicht aufdrängen zu lassen, wenn sie diese im konkreten Fall als für sich nachteilhaft ansieht (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 14. Februar 2006 - OVG 2 A 15.05 -, insoweit nicht abgedruckt in BRS 70 Nr. 14 sowie BauR 2006, 1424).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 07.08.2009 - 10 A 6.07

    Normenkontrolle; schriftliche Entscheidung; Mitwirkung der ehrenamtlichen

    Denn auch wenn ein Bebauungsplan hinsichtlich bestimmter Festsetzungen teilbar sein sollte, weil das restliche Plangefüge nicht in einem so engen Zusammenhang mit der strittigen Festsetzung steht, dass im Falle einer Teilunwirksamkeit nur noch ein Planungstorso übrig bliebe, der weder dem im Planungsverfahren zum Ausdruck gekommenen Willen und dem Planungskonzept der Gemeinde entspräche noch in der Lage wäre, eine sinnvolle städtebauliche Ordnung des Planbereichs zu bewirken (vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. Februar 2009, BauR 2009, 1102; OVG Bln-Bbg, Urteil vom 14. Februar 2006 - OVG 2 A 16.05 -, UA S. 27 m. w. N.), ist die Antragstellerin nicht gehalten, von vornherein nur eine Teilanfechtung eines Bebauungsplans im Rahmen eines Normenkontrollverfahrens vorzunehmen.

    Aufgrund der ortspezifischen Nachrichten und Hinweise auf Veranstaltungen ist dieser Fall nicht mit dem vom Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg entschiedenen Fall vergleichbar, in dem es um eine Amtsblatt mit dem Bild einer Winterlandschaft _____und lediglich einem Neujahrsgruß zum Jahreswechsel ging (vgl. hierzu OVG Bln-Bbg, Urteil vom 14. Februar 2006 - OVG 2 A 16.05 -, BRS 70 Nr. 14).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 27.10.2011 - 10 A 11.08

    Normenkontrolle; Klarstellungs- und Ergänzungssatzung; Präklusion;

    Dies gilt nach der für das Planungsverfahren entwickelten Rechtsprechung selbst dann, wenn eine Satzung hinsichtlich bestimmter Festsetzungen teilbar sein sollte, weil das restliche Plangefüge nicht in einem so engen Zusammenhang mit den strittigen Festsetzungen steht, dass im Falle einer Teilunwirksamkeit nur noch ein Planungstorso übrig bliebe, der weder dem im Planungsverfahren zum Ausdruck gekommenen Willen und dem Planungskonzept der Gemeinde entspräche noch in der Lage wäre, eine sinnvolle städtebauliche Ordnung des Planbereichs zu bewirken (vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. Februar 2009 - BVerwG 4 B 54/08 -, BauR 2009, 1102; OVG Bln-Bbg, Urteile vom 26. Oktober 2010 - OVG 10 A 13.07 -, juris RNr. 18 und vom 14. Februar 2006 - OVG 2 A 16.05 -, BRS 70 Nr. 14, juris RNr. 56).

    Die Ausweisung eines allgemeinen Wohngebiets unmittelbar neben einer Fläche für die Landwirtschaft würde jedenfalls ein Nebeneinander unverträglicher Nutzungen darstellen, und die sich daraus möglicherweise für die Ausübung der landwirtschaftlichen Nutzung ergebenden Folgen müssten in die Abwägung eingestellt werden, weil das schon bei der Planung absehbare Konfliktpotenzial Gegenstand der Abwägung sein muss (vgl. OVG Bln-Bbg, Urteil vom zur 14. Februar 2006, a.a.O., juris RNr. 50).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 21.03.2013 - 10 A 1.10

    Anforderungen an die Zulässigkeit einer Verweisung einer textlichen Festsetzung

    Nach dieser Vorschrift sind bei raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen, zu denen auch die Aufstellung von Bebauungsplänen gehört, die für eine bestimmte Nutzung vorgesehenen Flächen einander so zuzuordnen, dass schädliche Umwelteinwirkungen auf die ausschließlich oder überwiegend dem Wohnen dienenden Gebiete soweit wie möglich vermieden werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. April 2012 - BVerwG 4 CN 3.11 -, NVwZ 2012, 1338, juris Rn. 28 m.w.N.; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 14. Februar 2006 - OVG 2 A 16.05 -, BRS 70 Nr. 14, juris Rn. 52).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 11.10.2007 - 2 A 7.06

    Bebauungsplan Verlängerung der Französischen Straße

    Dass der Trennungsgrundsatz nicht nur im Verhältnis von Wohngebieten zu Gewerbe- und Industriegebieten Geltung beansprucht, sondern auch z.B. bei einem Nebeneinander von Wohngebieten zu landwirtschaftlichen Nutzflächen, ist in der Rechtsprechung geklärt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 22. Juni 2006 - BVerwG 4 BN 17.06 - zitiert nach juris; vgl., auch Senatsurteil vom 14. Februar 2006, BauR 2006, 1424; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 22. März 2007 - Buchholz 406.11 § 1 BauGB Nr. 125).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.03.2011 - 7 D 29/10

    Bestimmung der städtebaulichen Erforderlichleit eines Bebauungsplans nach der

    Vorliegend ist auch nicht damit zu rechnen, dass auf der Ackerfläche in absehbarer Zeit im Rahmen einer etwaigen "normalen Betriebsentwicklung", dazu siehe OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 14. Februar 2006 - 2 A 16.05 -, BRS 70 Nr. 14, für die es im Übrigen keinerlei Anhaltspunkte gibt, irgendwelche landwirtschaftliche Anlagen entstehen könnten.
  • VGH Bayern, 10.06.2022 - 15 N 21.3287

    Normenkontrolle Bebauungsplan, Festsetzung "Fläche für die Landwirtschaft",

    Unschädlich ist, dass die Flächenfestsetzung lediglich der bisherigen zulässigen Nutzung entspricht (vgl. OVG Berlin-Bbg, U.v. 14.2.2006 - OVG 2 A 16.05 - juris Rn. 36).
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