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   OVG Berlin-Brandenburg, 14.10.2009 - 2 S 54.09   

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OVG Berlin-Brandenburg, 14.10.2009 - 2 S 54.09 (https://dejure.org/2009,8487)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 14.10.2009 - 2 S 54.09 (https://dejure.org/2009,8487)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 14. Oktober 2009 - 2 S 54.09 (https://dejure.org/2009,8487)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bauaufsichtsrechtliches Einschreiten gegen auf dem Dach eines Neubauvorhabens errichtete Technikaufbauten im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes; Prüfungsmaßstab im einstweiligen Rechtsschutz; Genehmigungspflichtigkeit der Installation von technischen Anlagen auf einem ...

  • Judicialis

    GG Art. 19 Abs. 4; ; VwGO § ... 80 Abs. 5; ; VwGO § 80 a; ; VwGO § 123; ; VwGO § 146 Abs. 4 Satz 6; ; ZPO § 920 Abs. 2; ; BauGB § 34 Abs. 1; ; BauNVO § 15 Abs. 1; ; BauNVO § 17 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3; ; BauO Bln § 6 Abs. 1 Satz 1; ; BauO Bln § 60 Abs. 1; ; BauO Bln § 62 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. c; ; BauO Bln § 65; ; BauO Bln § 79 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bauaufsichtsrechtliches Einschreiten gegen auf dem Dach eines Neubauvorhabens errichtete Technikaufbauten im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes; Prüfungsmaßstab im einstweiligen Rechtsschutz; Genehmigungspflichtigkeit der Installation von technischen Anlagen auf einem ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 23.05.1986 - 4 C 34.85

    Umfang des Gebots der Rücksichtnahme; Verletzung trotz Einhaltung

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 14.10.2009 - 2 S 54.09
    Eine solche hat das Bundesverwaltungsgericht bislang nur in besonders gelagerten Einzelfällen bejaht, etwa in einem Fall, in dem neben einem zweieinhalbgeschossigen Gebäude ein an der engsten Stelle nur 15 m entferntes zwölfgeschossiges Hochhaus genehmigt worden war (Urteil vom 13. März 1981 - 4 C 1.78 -, BRS 38 Nr. 186), oder in einem Fall, in dem die Genehmigung drei auf Stahlstützen errichtete Rundbehälter für Düngekalk in einer Höhe von 11, 50 m über eine Länge von 13, 31 m in einem Abstand von 3 m zur Grenze eines Wohngrundstücks zum Gegenstand hatte (vgl. Urteil vom 23. Mai 1986 - 4 C 34.85 -, BRS 46 Nr. 176).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 23.03.2006 - 10 S 21.05

    Rechtschutzbedürfnis eines Nachbarn bezüglich der Anordnung der aufschiebenden

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 14.10.2009 - 2 S 54.09
    Zutreffend hat die Kammer insoweit unter Bezugnahme auf die obergerichtliche Rechtsprechung (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 23. März 2006 - 10 S 21.05 -), der auch der beschließende Senat folgt, ausgeführt, dass ein Bauherr, der ein noch nicht vollständig fertig gestelltes Bauvorhaben ohne bestandskräftige Baugenehmigung weiter durchführt, die damit geschaffenen Tatsachen einem künftigen Beseitigungsverlangen der Bauaufsichtsbehörde nicht entgegenhalten kann, und dass diese wiederum den genannten Umstand nicht im Rahmen des ihr zustehenden Ermessens bezüglich des Erlasses einer Beseitigungsverfügung zu Gunsten des Bauherrn berücksichtigen darf.
  • OVG Niedersachsen, 14.04.1997 - 1 L 7286/95

    Gewerbliche Bebauung; Erdrückende Wirkung; Abstandsrecht; Offene Bauweise

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 14.10.2009 - 2 S 54.09
    In der obergerichtlichen Rechtsprechung wird eine erdrückende Wirkung etwa in solchen Fällen angenommen, in denen durch die genehmigte bauliche Anlage für Nachbargrundstücke eine Abriegelungswirkung (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 29. September 1988 - 1 A 75/87 - BRS 48 Nr. 164) oder das Gefühl des "Eingemauertseins" (vgl. OVG Münster, Urteil vom 14. Januar 1994 - 7 A 2002/92 - BRS 56 Nr. 196) oder eine "Gefängnishof-Situation" (OVG Lüneburg, Urteil vom 11. April 1997 - 1 L 7286/95 - BRS 59 Nr. 164) entsteht.
  • BVerwG, 13.03.1981 - 4 C 1.78

    Gebot der Rücksichtnahme - Drittschutz - Ausgleich - Belästigung - Nachbar -

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 14.10.2009 - 2 S 54.09
    Eine solche hat das Bundesverwaltungsgericht bislang nur in besonders gelagerten Einzelfällen bejaht, etwa in einem Fall, in dem neben einem zweieinhalbgeschossigen Gebäude ein an der engsten Stelle nur 15 m entferntes zwölfgeschossiges Hochhaus genehmigt worden war (Urteil vom 13. März 1981 - 4 C 1.78 -, BRS 38 Nr. 186), oder in einem Fall, in dem die Genehmigung drei auf Stahlstützen errichtete Rundbehälter für Düngekalk in einer Höhe von 11, 50 m über eine Länge von 13, 31 m in einem Abstand von 3 m zur Grenze eines Wohngrundstücks zum Gegenstand hatte (vgl. Urteil vom 23. Mai 1986 - 4 C 34.85 -, BRS 46 Nr. 176).
  • BVerwG, 19.10.1995 - 4 B 215.95

    Nachbarschutz bei Festsetzungen über das Maß der baulichen Nutzung!

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 14.10.2009 - 2 S 54.09
    Abgesehen davon, dass schon im Ansatz fraglich erscheint, ob sich die Antragstellerin hierauf berufen könnte, da es vom Willen der Gemeinde als Planungsträger abhängt, ob Festsetzungen eines Bebauungsplans über das Maß der baulichen Nutzung drittschützend sind (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19. Oktober 1995 - 4 B 215/95 -, BRS 57 Nr. 219), ist auch in diesem Zusammenhang zu berücksichtigen, dass die Antragstellerin die Überschreitung des zulässigen Maßes der baulichen Nutzung jedenfalls in dem durch den Bebauungsplan zugelassenen Umfang mit der "Vergleichsvereinbarung" vom 13. März 2008 akzeptiert haben dürfte.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 13.06.2008 - 2 S 45.08

    "Baugerüstwerbung" Kaiserdamm/Messedamm

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 14.10.2009 - 2 S 54.09
    Denn selbst wenn das Erscheinungsbild der auf dem Dach des Gebäudes der Beigeladenen aufgestellten technischen Anlagen in einem deutlich zu Tage tretenden Widerspruch zu den für die Umgebung bestimmenden städtebaulichen oder staatsrechtlichen Gestaltungsmerkmalen stehen sollte, was unter anderem voraussetzt, dass die die Verunstaltung verursachende Anlage und die Teile der Umgebung, deren Schutz vor Beeinträchtigungen in Betracht kommt, überhaupt vom Betrachter gleichzeitig gesehen werden können (vgl. Beschluss des Senats vom 13. Juni 2008 - OVG 2 S 45.08 -, LKV 2008, 564, 566), hat die Antragstellerin jedenfalls nicht gemäß § 123 Abs. 3 VwGO i.V.m. § 920 Abs. 2 ZPO glaubhaft gemacht, dass ihr durch eine solche umgebungsbezogene Verunstaltung Nachteile drohen, die ihr auch für die Dauer des Hauptsacheverfahrens nicht hinnehmbar sind.
  • BVerwG, 21.01.1999 - 11 VR 8.98

    Planfeststellung für den Ausbau eines Schienenweges; Anordnung der aufschiebenden

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 14.10.2009 - 2 S 54.09
    Einem auf Vorwegnahme der Hauptsache gerichteten Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung ist im Verfahren nach § 123 Abs. 1 VwGO nur dann stattzugeben, wenn das Abwarten der Entscheidung in der Hauptsache für den Antragsteller unzumutbar wäre (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. Januar 1999 - 11 VR 8.98 -, NVwZ 1999, 650).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.01.1994 - 7 A 2002/92

    Zulässigkeit einer Leistungsklage; Verurteilung des Schulträgers; Beseitigung

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 14.10.2009 - 2 S 54.09
    In der obergerichtlichen Rechtsprechung wird eine erdrückende Wirkung etwa in solchen Fällen angenommen, in denen durch die genehmigte bauliche Anlage für Nachbargrundstücke eine Abriegelungswirkung (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 29. September 1988 - 1 A 75/87 - BRS 48 Nr. 164) oder das Gefühl des "Eingemauertseins" (vgl. OVG Münster, Urteil vom 14. Januar 1994 - 7 A 2002/92 - BRS 56 Nr. 196) oder eine "Gefängnishof-Situation" (OVG Lüneburg, Urteil vom 11. April 1997 - 1 L 7286/95 - BRS 59 Nr. 164) entsteht.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.12.1998 - 10 B 2255/98

    Vorläufiger Rechtsschutz; Einstweilige Anordnung; Nachbarrechtsbehelf;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 14.10.2009 - 2 S 54.09
    Für die Annahme eines nachbarlichen Abwehrrechts ist vielmehr ein zu Lasten des betroffenen Nachbarn gehender Verstoß gegen materielles nachbarschützendes Baurecht erforderlich (vgl. OVG Münster, Beschluss vom 8. Dezember 1998 - 10 B 2255/98 -, BRS 60 Nr. 208).
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 29.09.1988 - 1 A 75/87

    Baurecht: Nachbarrechtlicher Abwehranspruch gegen die Errichtung eines

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 14.10.2009 - 2 S 54.09
    In der obergerichtlichen Rechtsprechung wird eine erdrückende Wirkung etwa in solchen Fällen angenommen, in denen durch die genehmigte bauliche Anlage für Nachbargrundstücke eine Abriegelungswirkung (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 29. September 1988 - 1 A 75/87 - BRS 48 Nr. 164) oder das Gefühl des "Eingemauertseins" (vgl. OVG Münster, Urteil vom 14. Januar 1994 - 7 A 2002/92 - BRS 56 Nr. 196) oder eine "Gefängnishof-Situation" (OVG Lüneburg, Urteil vom 11. April 1997 - 1 L 7286/95 - BRS 59 Nr. 164) entsteht.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 18.12.2007 - 2 A 3.07

    Bebauungsplan für das "Spreedreieck" unwirksam

  • VG Schleswig, 15.06.2022 - 2 B 23/22

    Bauaufsichtliches Einschreiten

    Das Ergebnis der im Hauptsacheverfahren vorzunehmenden Prüfung, ob dieses Ermessen zum Einschreiten im Hinblick auf die Interessen des Nachbarn vorliegend auf Null reduziert ist, würde bei einem Erlass der beantragten einstweiligen Anordnung eine positive Entscheidung im Hauptsacheverfahren für dessen Dauer tatsächlich und rechtlich vorweggenommen; dies gilt unabhängig davon, ob die Demontage der Paneele ohne Substanzverlust realisiert werden kann (vgl. OVG Berlin, Beschluss vom 14.10.2009 - OVG 2 S 54.09 -, Rn. 8 f., juris).

    Es besteht noch nicht einmal die Besorgnis einer nur noch schwer rückgängig zu machenden Verfestigung rechtswidriger Zustände, da der Beigeladene bei der Verwirklichung des streitgegenständlichen Vorhabens ohne Baugenehmigung auf eigenes Risiko handelt und sich später im Falle des Erlasses einer Beseitigungsverfügung nicht auf vollendete Tatsachen berufen kann (vgl. OVG Berlin, Beschluss vom 14.10.2009 - OVG 2 S 54.09 -, Rn. 8 f., juris).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 22.02.2022 - 2 L 111/20

    Nachbarklage gegen eine Werbeanlage

    In der obergerichtlichen Rechtsprechung werden die bauordnungsrechtlichen Verunstaltungsverbote teilweise generell als nicht drittschützend angesehen, da es sich um Gestaltungsvorschriften handele, die ausschließlich im Interesse der Allgemeinheit erlassen worden seien (vgl. NdsOVG, Urteil vom 25. März 2021 - 1 LB 80/20 - juris Rn. 26; VGH BW, Urteil vom 26. Januar 2012 - 5 S 2233/11 - juris Rn. 26; BayVGH, Urteil vom 15. Juli 1999 - 2 B 95.2988 - juris Rn. 20; OVG Saarl, Urteil vom 22. Oktober 1991 - 2 R 1/89 - juris Rn. 22; HessVGH, Beschluss vom 7. Juli 1987 - 3 TG 1649/87 - juris Rn. 28; offen gelassen: OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 14. Oktober 2009 - OVG 2 S 54.09 - juris Rn. 14).
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