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   OVG Berlin-Brandenburg, 14.12.2017 - 1 B 34.14   

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OVG Berlin-Brandenburg, 14.12.2017 - 1 B 34.14 (https://dejure.org/2017,48766)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 14.12.2017 - 1 B 34.14 (https://dejure.org/2017,48766)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 14. Dezember 2017 - 1 B 34.14 (https://dejure.org/2017,48766)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Erteilung von Auflagen zu Spielhallenerlaubnis; Verleiten zum Aufenthalt

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 2 Abs 2 SpielhG BE, § 6 Abs 7 SpielhG BE
    Spielhallenerlaubnis; Auflage; Einrichtung von Spielhallen; Untersagung von Einrichtungen der Bequemlichkeit; bequeme Sitzgelegenheiten (Sessel, Couch, Couchgarnituren, Sitzgruppen nebst Beistelltisch etc); Bedingungen, die geeignet sind, zum übermäßigen Verweilen zu ...

  • vdai.de PDF

    Nachträgliche Auflage zu fortbestehender Erlaubnis gem. § 33i GewO; Rechtmäßigkeit einer Auflage, wonach der Erlaubnisinhaber alle Einrichtungen der Bequemlichkeit (z. B. Sessel, Couch) dauerhaft aus Betriebsräumen der Spielhalle zu entfernen hat; zur Auslegung des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 16.12.2016 - 8 C 6.15

    Landesrechtliche Einschränkungen für Spielhallen in Berlin und Rheinland-Pfalz

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 14.12.2017 - 1 B 34.14
    Gegen diese Bestimmungen hat die Klägerin keine grundsätzlichen Bedenken erhoben noch sind solche sonst ersichtlich (vgl. zur Verfassungsmäßigkeit des Spielhallengesetzes: BVerwG, Urteil vom 16. Dezember 2016 - 8 C 6.15 - BVerwGE 157, 127 ff.; BVerfG, Beschluss vom 7. März 2017 - 1 BvR 1314/12 - sowie Nichtannahmebeschluss vom 31. März 2017 - 1 BvR 8/13 - vorgehend: Senatsurteil vom 11. Juni 2015 - OVG 1 B 5.13 u.a. - jeweils juris).

    Die Bedeutung und Reichweite dieses Oberbegriffs ist im Wege der Auslegung ermittelbar und damit hinreichend bestimmt (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Dezember 2016 - 8 C 6.15 - juris Rn. 61 f. zum Begriff der "räumlichen Nähe").

    Auch unter dem Aspekt der Verhältnismäßigkeit ist das Ziel des Gesetzgebers nicht zu beanstanden, "Anreize zu übermäßigem Spiel innerhalb einer Spielhalle (zu) vermindern und dadurch einen Beitrag zur Suchtprävention (zu) leisten" (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Dezember 2016, a.a.O., juris Rn. 67 und 69; VerfGH des Landes Berlin, Beschluss vom 20. Juni 2014 - 96/13 - NVwZ-RR 2014, 825 ff., juris Rn. 54 ff.).

    Schließlich führt der Blick auf das gewerbliche Automatenspiel in Gaststätten, in denen Sitzgelegenheiten und die dadurch gesetzten Anreize zum Verweilen nicht gesetzlich reglementiert sind, auf kein anderes Auslegungsergebnis, weil das Spiel an den dortigen Geldspielgeräten ein geringeres Schutzbedürfnis auslöst (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Dezember 2016, a.a.O., Rn. 80 f.).

  • OVG Saarland, 05.07.2017 - 1 A 51/15

    Vereinbarkeit des Saarländischen Spielhallengesetzes mit höherrangigem Recht

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 14.12.2017 - 1 B 34.14
    Dieser Schutzzweck, zusätzliche Anreize zum übermäßigen Verweilen zu unterbinden, um dem Spieler durch eine Spielunterbrechung oder einen Ortswechsel die Möglichkeit zu geben, über sein Spielverhalten nachzudenken, kommt in einer Vielzahl von Vorschriften des Berliner Spielhallengesetzes zum Ausdruck und wird von der Zielsetzung des Gesetzes getragen, vor den Gefahren der Spielsucht zu schützen (vgl. ebenso zum Saarländischen Spielhallengesetz: OVG Saarlouis, Urteil vom 5. Juli 2017 - 1 A 51/15 - juris Rn. 205).

    Hinzu kommt, dass in der Gastronomie typischerweise andere Geldspielgeräte (Wandgeräte) verwendet werden, die nicht in gleichem Umfang wie die spielhallentypischen Standspielgeräte mit Sitzgelegenheit zum längeren Verweilen einladen (vgl. OVG Saarlouis, Urteil vom 5. Juli 2017, a.a.O., juris Rn. 233).

  • BVerwG, 09.10.1984 - 1 C 11.83

    Gewerberecht - Spielhalle - Erlaubnis - Versagung - Übermäßiges Ausnutzen des

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 14.12.2017 - 1 B 34.14
    Dies ergebe sich auch aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 9. Oktober 1984 (BVerwG 1 C 11.83).

    Von dem Erfordernis einer gesteigerten manipulativen Beeinflussung bzw. einem "Verführen" zum Verbleib in der Spielhalle ist auch nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 9. Oktober 1984 - 1 C 11.83 - (NVwZ 1985, 268, juris Rn. 18 ff., zu § 33i Abs. 2 Nr. 3 GewO) nicht auszugehen.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 11.06.2015 - 1 B 5.13

    Keine Unanwendbarkeit der Regelungen des Spielhallengesetzes Berlin für

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 14.12.2017 - 1 B 34.14
    Gegen diese Bestimmungen hat die Klägerin keine grundsätzlichen Bedenken erhoben noch sind solche sonst ersichtlich (vgl. zur Verfassungsmäßigkeit des Spielhallengesetzes: BVerwG, Urteil vom 16. Dezember 2016 - 8 C 6.15 - BVerwGE 157, 127 ff.; BVerfG, Beschluss vom 7. März 2017 - 1 BvR 1314/12 - sowie Nichtannahmebeschluss vom 31. März 2017 - 1 BvR 8/13 - vorgehend: Senatsurteil vom 11. Juni 2015 - OVG 1 B 5.13 u.a. - jeweils juris).
  • BVerfG, 08.08.1978 - 2 BvL 8/77

    Kalkar I

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 14.12.2017 - 1 B 34.14
    Verfassungsrechtlich ist nicht eine Bestimmtheit "um jeden Preis" geboten, sondern eine auch unter Berücksichtigung der praktischen Handhabung (vgl. BVerfG, Beschluss vom 8. August 1978 - 2 BvL 8/77 - BVerfGE 49, 89 , juris Rn. 100 ff. ) in der Weise ausreichende Bestimmtheit, die eine willkürliche Behandlung durch Behörden oder Gerichte ausschließt.
  • BVerwG, 16.06.1994 - 4 C 2.94

    Bezeichnung des Geltungsbereichs einer Baumschutzsatzung

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 14.12.2017 - 1 B 34.14
    Vereinzelte Zweifelsfälle können durch eine entsprechende Vollzugspraxis sowie deren gerichtliche Kontrolle ausgeglichen werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Juni 1994 - 4 C 2.94 - BVerwGE 96, 110 , juris zu Ls. 2 und 3).
  • BVerfG, 31.03.2017 - 1 BvR 8/13

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen eine Vorschrift des Gesetzes zur Regelung

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 14.12.2017 - 1 B 34.14
    Gegen diese Bestimmungen hat die Klägerin keine grundsätzlichen Bedenken erhoben noch sind solche sonst ersichtlich (vgl. zur Verfassungsmäßigkeit des Spielhallengesetzes: BVerwG, Urteil vom 16. Dezember 2016 - 8 C 6.15 - BVerwGE 157, 127 ff.; BVerfG, Beschluss vom 7. März 2017 - 1 BvR 1314/12 - sowie Nichtannahmebeschluss vom 31. März 2017 - 1 BvR 8/13 - vorgehend: Senatsurteil vom 11. Juni 2015 - OVG 1 B 5.13 u.a. - jeweils juris).
  • BVerfG, 07.03.2017 - 1 BvR 1314/12

    Erfolglose Verfassungsbeschwerden gegen landesrechtliche Einschränkungen für

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 14.12.2017 - 1 B 34.14
    Gegen diese Bestimmungen hat die Klägerin keine grundsätzlichen Bedenken erhoben noch sind solche sonst ersichtlich (vgl. zur Verfassungsmäßigkeit des Spielhallengesetzes: BVerwG, Urteil vom 16. Dezember 2016 - 8 C 6.15 - BVerwGE 157, 127 ff.; BVerfG, Beschluss vom 7. März 2017 - 1 BvR 1314/12 - sowie Nichtannahmebeschluss vom 31. März 2017 - 1 BvR 8/13 - vorgehend: Senatsurteil vom 11. Juni 2015 - OVG 1 B 5.13 u.a. - jeweils juris).
  • VerfGH Berlin, 20.06.2014 - VerfGH 96/13

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Verurteilung im

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 14.12.2017 - 1 B 34.14
    Auch unter dem Aspekt der Verhältnismäßigkeit ist das Ziel des Gesetzgebers nicht zu beanstanden, "Anreize zu übermäßigem Spiel innerhalb einer Spielhalle (zu) vermindern und dadurch einen Beitrag zur Suchtprävention (zu) leisten" (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Dezember 2016, a.a.O., juris Rn. 67 und 69; VerfGH des Landes Berlin, Beschluss vom 20. Juni 2014 - 96/13 - NVwZ-RR 2014, 825 ff., juris Rn. 54 ff.).
  • VG Berlin, 29.11.2013 - 4 K 435.12

    Auflage zur Entfernung von Sitzgelegenheiten und Tischen in Spielhalle

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 14.12.2017 - 1 B 34.14
    Zur Begründung wird auf das Urteil derselben Kammer vom 29. November 2013 - VG 4 K 435.12 - (juris Rn. 16 ff.) verwiesen.
  • BVerwG, 30.10.2013 - 2 C 23.12

    Klage aus dem Beamtenverhältnis; Widerspruch in beamtenrechtlichen

  • VG Neustadt, 09.02.2011 - 3 L 59/11

    Ludwigshafen: Verbot von Wettbüros für allgemeine Sportwetten

  • VG Magdeburg, 05.03.2015 - 1 A 39/14
    Die Überstellungsfrist sei unter Berücksichtigung der Entscheidung vom 07.02.2014 im Eilrechtsschutzverfahren - 1 B 34/14 MD - inzwischen abgelaufen.
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