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OVG Berlin-Brandenburg, 15.03.2013 - 7 S 14.13, 7 M 22.13 |
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§ 2 Abs 3 AufenthG, § 5 Abs 1 Nr 1 AufenthG, § 31 Abs 4 S 2 AufenthG, Art 6 Abs 1 EWGAssRBes 1/80, Art 10 Abs 1 EWGAssRBes 1/80
Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis eines Türken und Sicherung des Lebensunterhaltes - Entscheidungsdatenbank Brandenburg
§ 2 Abs 3 AufenthG, § 5 Abs 1 Nr 1 AufenthG, § 31 Abs 4 S 2 AufenthG, Art 6 Abs 1 EWGAssRBes 1/80, Art 10 Abs 1 EWGAssRBes 1/80, § 146 Abs 4 VwGO, § 166 VwGO
Türke; Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis; Sicherung des Lebensunterhalts; Prognose; Dauerhaftigkeit; aufenthaltsrechtliche Bedeutung überschießender Arbeitserlaubnis; Diskriminierungsverbot; vorläufiger Rechtsschutz; PKH-Beschwerde - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- EuGH, 08.11.2012 - C-268/11
Gülbahce - Vorabentscheidungsersuchen - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 15.03.2013 - 7 S 14.13
Er beruft sich insoweit darauf, dass das Arbeitsamt Berlin-Süd ihm seinerzeit eine vom 18. Februar 1999 andauernde unbefristete Arbeitsgenehmigung nach § 284 SGB III erteilt habe und eine solche nach der auf der Grundlage des Vorlagebeschlusses des OVG Hamburg vom 19. Mai 2011 beruhenden Rechtsprechung des EuGH im Urteil vom 8. November 2012 in der Rechtssache Gülbahce C-268/11 dahingehend auszulegen sei, dass hieraus ein Anspruch auf Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis entsprechend der überschießenden Geltungsdauer der Arbeitserlaubnis folge. - BVerwG, 26.08.2008 - 1 C 32.07
Visum; Kindernachzug; Familienzusammenführung; Altersgrenze; maßgeblicher …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 15.03.2013 - 7 S 14.13
Maßgeblich ist nach dem gesetzgeberischen Regelungsmodell nämlich nicht, ob solche Leistungen tatsächlich in Anspruch genommen werden, sondern nur, ob ein Anspruch hierauf besteht (BVerwG, Urteil vom 26. August 2008 - 1 C 32.07 -, juris Rz. 21 m.w.N.).