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   OVG Berlin-Brandenburg, 15.10.2008 - 2 A 5.08   

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OVG Berlin-Brandenburg, 15.10.2008 - 2 A 5.08 (https://dejure.org/2008,34203)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 15.10.2008 - 2 A 5.08 (https://dejure.org/2008,34203)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 15. Oktober 2008 - 2 A 5.08 (https://dejure.org/2008,34203)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 17.02.1984 - 4 C 55.81

    Anordnung zur Reduzierung der Höhe einer Kleingarten-Laube; Kleingartengebiet

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 15.10.2008 - 2 A 5.08
    Denn nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist davon auszugehen, dass eine ringsum von Bebauung umgebene Freifläche nur dann bebauungsrechtlich Außenbereich ist, wenn sie so groß ist, dass sich ihre Bebauung nicht als zwanglose Fortsetzung der vorhandenen Bebauung aufdrängt und sie deshalb nicht als Baulücke innerhalb eines Bebauungszusammenhangs im Sinne des § 34 Abs. 1 BauGB erscheint (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Februar 1984, BRS 42 Nr. 94).

    Das bedeutet auch, dass sie nicht eine Höhe haben darf, die sie nach den landesbaurechtlichen Vorschriften dazu geeignet macht, zum dauernden Wohnen genutzt zu werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Februar 1984, BRS 42 Nr. 94), hier mithin eine lichte Raumhöhe von mindestens 2, 50 m (§ 48 Abs. 1 Satz 1 BauOBln).

  • BVerfG, 19.12.2002 - 1 BvR 1402/01

    Zur Verletzung von GG Art 14 Abs 1 durch Normenkontrollurteil zur Rechtmäßigkeit

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 15.10.2008 - 2 A 5.08
    Die im Rahmen der Abwägung zu berücksichtigende Bestandsgarantie des Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG fordert, dass in erster Linie Vorkehrungen getroffen werden, die eine unverhältnismäßige Belastung des Eigentümers real vermeiden und die Privatnützigkeit des Eigentums so weit wie möglich erhalten (vgl. BVerfG, Beschluss vom 19. Dezember 2002, NVwZ 2003, 727, 728).
  • BVerfG, 23.09.1992 - 1 BvL 15/85

    Pachtzins für Kleingärten

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 15.10.2008 - 2 A 5.08
    Das Ergebnis einer solchen Planung muss der Eigentümer im Hinblick auf die Sozialgebundenheit des Eigentums grundsätzlich hinnehmen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23. September 1992, BVerfGE 87, 114, 141).
  • BVerwG, 27.08.1998 - 4 C 5.98

    Bauliche Änderung einer Anlage; Nutzungsänderung; Bestandsschutz; unbeplanter

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 15.10.2008 - 2 A 5.08
    Da für die planungsrechtliche Beurteilung vor der Überplanung nur die tatsächlich vorhandene Bebauung bzw. die tatsächlich ausgeübte Nutzung maßgeblich ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. August 1998, NVwZ 1999, 523, 525), bleibt der mögliche Wegfall der zivilrechtlichen (vertraglichen) Grundlage für die Nutzung eines Grundstücks jedenfalls solange ohne Auswirkungen, wie nach außen hin keine Änderung der tatsächlich ausgeübten Nutzung erkennbar ist.
  • BVerwG, 31.08.2000 - 4 CN 6.99

    Eingriff, naturschutzrechtlicher; Innenbereich; Landesrecht; Maß der baulichen

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 15.10.2008 - 2 A 5.08
    Die städtebaulich beachtlichen Allgemeinbelange, die hinter der Planung stehen, müssen umso gewichtiger sein, je stärker die Festsetzungen eines Bebauungsplans die Privatnützigkeit von Grundstücken beschränken oder gar ausschließen (vgl. BVerwG, Urteil vom 31. August 2000, BVerwGE 112, 41, 48 f., m.w.N.).
  • OVG Niedersachsen, 05.04.2000 - 1 K 4846/98

    Festsetzung eines Grundstücks ohne sorgfältige Bestandsaufnahme als private

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 15.10.2008 - 2 A 5.08
    Der Hinweis der Antragstellerin auf die Rechtsprechung des OVG Lüneburg (Beschluss vom 5. April 2000, BauR 2000, 1445), der zufolge sich die Schutzwürdigkeit des Eigentums nicht deshalb mindere, weil die bauliche Nutzbarkeit des Grundstücks nicht innerhalb der Siebenjahresfrist des § 42 Abs. 2 BauGB ausgenutzt worden sei, übersieht erstens, dass das Grundstück der Antragstellerin aufgrund der tatsächlichen Nutzung als Kleingärten zu keinem Zeitpunkt als Bauland anzusehen war und deshalb auch nicht durch den Bebauungsplan "herabgezont" worden ist; zweitens ist das Argument auch schon deshalb verfehlt, weil der Plangeber offensichtlich nicht verpflichtet sein kann, durch die zeitliche Gestaltung des Planungsverfahrens dafür zu sorgen, dass Eigentümer der planunterworfenen Grundstücke, die aus welchen Gründen auch immer von einer Realisierung der zulässigen baulichen Nutzung abgesehen haben, einen möglichst hohen Entschädigungsanspruch geltend machen können.
  • BVerfG, 12.06.1979 - 1 BvL 19/76

    Kleingarten

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 15.10.2008 - 2 A 5.08
    Eine solche Beschränkung, die die Veräußerung zwar nicht ausdrücklich verbietet, im praktischen Ergebnis aber zu einer Aufhebung der Veräußerungsmöglichkeit führt, berührt grundsätzlich die Substanz des grundrechtlich garantierten Eigentums (vgl. BVerfG, Beschluss vom 12. Juni 1979, BVerfGE 52, 1, 30).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.01.1996 - 11a D 127/92

    Bauleitplanung: Abwägungsgebot bei Überplanung einer vorhandenen Gartenkolonie

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 15.10.2008 - 2 A 5.08
    Ferner durfte der Antragsgegner auch das für den Plan sprechende Interesse der Kleingärtner am Erhalt der von ihnen geschaffenen Werte berücksichtigen (vgl. hierzu auch OVG Münster, Urteil vom 30. Januar 1996, BRS 58 Nr. 15).
  • BGH, 18.03.2004 - III ZR 180/03

    Kleingartencharakter einer Anlage

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 15.10.2008 - 2 A 5.08
    Dabei kann dahinstehen, ob es im vorliegenden Zusammenhang überhaupt - wie bei der zivilrechtlichen Fragestellung der Anwendbarkeit des Bundeskleingartengesetzes auf bestehende Vertragsverhältnisse (vgl. hierzu etwa BGH, Urteil vom 18. März 2004, VIZ 2004, 332; KG, Urteil vom 26 .Oktober 2000, ZOV 2001, 242) - auf den Zustand am 3. Oktober 1990 ankommen kann oder nicht vielmehr allein auf die tatsächliche Prägung des Gebiets zum Zeitpunkt der Abwägung; denn es ergeben sich aus den von der Antragstellerin mit Schriftsatz vom 13. Oktober 2008 vorgelegten und in der mündlichen Verhandlung eingehend mit den Beteiligten erörterten Luftbildern keine greifbaren Anhaltspunkte dafür, dass sich die Kleingartenanlage jedenfalls im Oktober 1990 bereits zu einem faktischen Wohn- oder Wochenendhausgebiet entwickelt hatte.
  • BVerwG, 02.09.1983 - 4 C 73.80

    Grundstück - Dauerkleingarten - Festsetzung - Kleingärtner - Pachtvertrag -

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 15.10.2008 - 2 A 5.08
    Die im Bebauungsplan gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 15 BauGB festsetzbaren Flächen für Dauerkleingärten beziehen sich inhaltlich auf das Kleingartenrecht (vgl. BVerwG, Urteil vom 2. September 1983, BVerwGE 68, S. 6).
  • BGH, 17.06.2004 - III ZR 281/03

    Begriff der Kleingartenanlage

  • OVG Hamburg, 04.11.1999 - 2 E 29/96

    Behandlung einer Kleingartenanlage im Bebauungsplan

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.11.1992 - 11a NE 50/88

    Bauleitplanung: Abwägungsgebot bei Überplanung einer vorhandenen Gartenkolonie

  • BVerwG, 12.12.1969 - IV C 105.66

    Rechtsnatur der Genehmigung eines Bebauungsplans; Rechtsfolgen der

  • AG Brandenburg, 29.10.2021 - 31 C 288/20

    Kleingarten darf nicht nur der Erholung dienen!

    Kleingärtnerische Nutzung beinhaltet notwendigerweise die Gewinnung von Gartenbauerzeugnissen für den Eigenbedarf; nur Dauerkulturen oder eine überwiegende Nutzung zu Erholungszwecken reichen für eine kleingärtnerische Nutzung nicht aus ( OVG Berlin-Brandenburg , Urteil vom 15.10.2008, Az.: OVG 2 A 5.08; OVG Hamburg , Urteil vom 04.11.1999, Az.: 2 E 29/96.N ).

    Auch die wegemäßige Erschließung und die Versorgungsstruktur sind Kriterien zur Abgrenzung ( OVG Berlin-Brandenburg , Urteil vom 15.10.2008, Az.: OVG 2 A 5.08; OVG Berlin-Brandenburg , Urteil vom 10.09.2008, Az.: OVG 2 A 24.07 ).

    Die Nutzung der Parzellen zur Gewinnung von Gartenbauerzeugnissen muss jedoch den Charakter der Anlage maßgeblich mitprägen, was in der Regel aber bereits anzunehmen ist, wenn wenigstens ein Drittel der Fläche zum Anbau von Gartenerzeugnissen für den Eigenbedarf genutzt wird ( BGH , Urteil vom 17.06.2004, Az.: III ZR 281/03; KG Berlin , Urteil vom 05.02.2009, Az.: 20 U 162/06; OVG Berlin-Brandenburg , Urteil vom 15.10.2008, Az.: OVG 2 A 5.08; AG Strausberg , Urteil vom 10.03.2004, Az.: 23 C 174/03 ).

    Hierbei ist aber auf den Charakter der gesamten Anlage abzustellen ( BGH , Urteil vom 16.12.1999, Az.: III ZR 89/99; OVG Berlin-Brandenburg , Urteil vom 15.10.2008, Az.: OVG 2 A 5.08; LG Potsdam , Urteil vom 25.11.1996, Az.: 6 S 60/96; AG Strausberg , Urteil vom 10.03.2004, Az.: 23 C 174/03; AG Potsdam , Urteil vom 30.10.1996, Az.: 20 C 314/96 ) und nicht nur auf den Charakter einzelner Pachtflächen.

    Ein Wochenendhausgebiet entsteht aus der Fehlentwicklung einer Kleingartenanlage somit allenfalls dann, wenn dessen Merkmale das Gebiet dauerhaft so prägen, dass eine Wiederherstellung des Kleingartencharakters erkennbar nicht ernstlich mehr erwartet werden kann ( OVG Berlin-Brandenburg , Urteil vom 15.10.2008, Az.: OVG 2 A 5.08; OVG Hamburg , Urteil vom 04.11.1999, Az.: 2 E 29/96.N ).

    Die den Rahmen des BKleingG möglicherweise überschreitenden Bauten sind daher hier nicht geeignet, der Umgebung bereits das Gepräge eines Wochenendhausgebietes zu geben ( OVG Berlin-Brandenburg , Urteil vom 15.10.2008, Az.:OVG 2 A 5.08 ) zumal diese Lauben auch den Bestandsschutz des § 20a Nr. 7 BKleingG genießen ( LG Berlin , Urteil vom 19.06.2000, Az.: 61 S 387/99; OVG Greifswald , Urteil vom 06.05.2009, Az.: 3 K 30/07; OVG Berlin-Brandenburg , Urteil vom 15.10.2008, Az.: OVG 2 A 5.08 ).

    Aufgrund der Inaugenscheinnahme der Kleingartenanlage und zweier dort befindlicher Parzellen - und zwar der Parzelle des Beklagten und einer Parzelle eines weiteren Pächters - hat das erkennende Gericht bei Anwendung der o.g., durch die Rechtsprechung ( BGH , Urteil vom 18.03.2004, Az.: III ZR 180/03; LG Berlin , Urteil vom 19.06.2000, Az.: 61 S 387/99; OVG Greifswald , Urteil vom 06.05.2009, Az.: 3 K 30/07 ) entwickelten Kriterien für die Annahme einer Kleingartenanlage hier somit die Überzeugung gewonnen, dass eine vom Bild des Kleingartens im Sinne des BKleingG abweichende Bebauung - jedoch nur durch den hier streitbefangenen Edelstahlschornstein des Beklagten - zwar teilweise bei einer Laube (und zwar die des Beklagten) vorhanden ist, dieser eine Edelstahl-Schornstein des Beklagten bei der gebotenen Gesamtbetrachtung der Anlage jedoch nicht derart prägend ist, dass hier von einem Umschlagen des Charakters etwa hin zu einer Wochenend- oder Ferienhaussiedlung ausgegangen werden könnte ( LG Berlin , Urteil vom 19.06.2000, Az.: 61 S 387/99; OVG Greifswald , Urteil vom 06.05.2009, Az.: 3 K 30/07; OVG Berlin-Brandenburg , Urteil vom 15.10.2008, Az.: OVG 2 A 5.08 ).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 04.11.2022 - 2 A 9.19

    Normenkontrolle - Bebauungsplan - Rechtsnachfolge - Kleingärten - Festsetzung von

    Die planerische Sicherung der Kleingärten war wegen des privaten Eigentums notwendig, weil die Antragsgegnerin anderenfalls nicht zuverlässig verhindern könnte, dass die Verpachtung des Geländes zur kleingärtnerischen Nutzung zu Gunsten einer rentableren Verwertung beendet wird (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 15. Oktober 2008 - OVG 2 A 5.08 -, juris Rn. 42 a. E.).

    Denn die Entwicklung des Bebauungsplans aus dem Flächennutzungsplan wird durch die Festsetzung einer Grünfläche für private Dauerkleingärten in einem Bereich, der im Flächennutzungsplan als Wohnbaufläche mittlerer Dichte, unmittelbar angrenzend an die großflächige Festsetzung von Grünflächen mit der Zweckbestimmung Dauerkleingärten, dargestellt ist, nicht in Frage gestellt (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 29. September 2009 - OVG 2 A 12.07 -, juris Rn. 25 und Urteil vom 15. Oktober 2008 - OVG 2 A 5.08 -, juris Rn. 21).

    Die Beurteilung, ob eine Kleingartenanlage vorliegt oder die Annahme eines anderen Gebietscharakters gerechtfertigt ist, setzt eine wertende Gesamtbetrachtung anhand der vorstehend genannten Kriterien voraus (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 15. Oktober 2008 - OVG 2 A 5.08 -, juris Rn. 28).

    Ein Wochenendhausgebiet entsteht aus der Fehlentwicklung einer Kleingartenanlage nur, wenn dessen Merkmale das Gebiet dauerhaft so prägen, dass eine Wiederherstellung des Kleingartencharakters erkennbar nicht ernstlich mehr erwartet werden kann (vgl. zum Ganzen OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 15. Oktober 2008 - OVG 2 A 5.08 -, juris Rn. 29 m. w. Nachw.).

    Denn für die planungsrechtliche Beurteilung vor der Überplanung ist nur die tatsächlich vorhandene Bebauung bzw. die tatsächlich ausgeübte Nutzung maßgeblich (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 15. Oktober 2008 - OVG 2 A 5.08 -, juris Rn. 39).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.09.2009 - 2 A 12.07

    Normenkontrolle; Bebauungsplan; Antragsbefugnis; Veräußerung des Grundstücks

    Die Beurteilung, ob eine Kleingartenanlage vorliegt oder die Annahme eines anderen Gebietscharakters gerechtfertigt ist, setzt eine wertende Gesamtbetrachtung anhand der vorstehend genannten Kriterien voraus (vgl. Urteile des Senats vom 10. September 2008 - OVG 2 A 10.06 und OVG 2 A 24.07, und vom 15. Oktober 2008 - OVG 2 A 5.08 -, juris).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 10.02.2015 - 3 K 25/10

    Bebauungsplan - Fremdkörperfestsetzung - Festsetzung von höchstzulässiger

    Kleingärtnerische Nutzung beinhaltet notwendigerweise die Gewinnung von Gartenbauerzeugnissen für den Eigenbedarf; nur Dauerkulturen oder eine überwiegende Nutzung zu Erholungszwecken reichen für eine kleingärtnerische Nutzung nicht aus (vgl. OVG Berlin, U.v. 15.10.2008 - 2 A 5.08 -, zit.n.juris, unter Hinweis auf OVG Hamburg, U. v. 04.11.1999 - 2 E 29/96.N -, NVwZ-RR 2001, 83 m.w.N.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 29.07.2009 - 4 L 172/06

    Zur Stundung von Erschließungsbeiträgen für als Kleingärten genutzte Grundstücke

    Eine gemeinsame Wasserversorgung und damit eine gemeinschaftliche Einrichtung ist aber auch ein - wie hier - Leitungssystem innerhalb der Gartenanlage, das ausgehend von einem zentralen Anschluss der Anlage an die Hauptleitung sämtliche Gärten mit Wasser versorgt (so wohl auch OLG Naumburg, Urt. v. 11. Januar 2001, a.a.O.; OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 15. Oktober 2008 - 2 A 5.08 -, zit. nach JURIS; vgl. weiter Mainczyk, a.a.O., § 1 Rdnr. 14b und Stang, a.a.O., § 1 Rdnr. 15).
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