Rechtsprechung
   OVG Berlin-Brandenburg, 16.01.2014 - 12 B 50.09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,47512
OVG Berlin-Brandenburg, 16.01.2014 - 12 B 50.09 (https://dejure.org/2014,47512)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 16.01.2014 - 12 B 50.09 (https://dejure.org/2014,47512)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 16. Januar 2014 - 12 B 50.09 (https://dejure.org/2014,47512)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,47512) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 1 Abs 1 S 1 IFG, § 1 Abs 3 IFG, § 3 Nr 1a IFG, § 3 Nr 6 IFG, § 3 Nr 7 IFG
    Zugang zu den Akten "Privatisierung Leuna/Minol" und "Sonder-Task-Force Leuna/Minol".

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 1 Abs 1 S 1 IFG, § 1 Abs 3 IFG, § 3 Nr 1a IFG, § 3 Nr 6 IFG, § 3 Nr 7 IFG, § 5 Abs 1 S 1 IFG, § 6 S 2 IFG, § 7 Abs 2 S 1 IFG, § 5 BArchG
    Privatisierung Leuna/Minol; Treuhandanstalt; Anspruch auf Informationszugang; spezialgesetzliche Regelung; Archivgut; Ausschlussgründe; Darlegungsanforderungen; umfangreiche Aktenbestände; Zeitablauf; Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse; personenbezogene Daten; ...

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (8)

  • VG der Evangelischen Landeskirche in Württemberg, 18.05.2018 - 1/14
    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 16.01.2014 - 12 B 50.09
    Der Privatisierungsvorgang war u.a. Gegenstand des 1. Untersuchungsausschusses des Deutschen Bundestages in der 14. Wahlperiode (Bundestagsuntersuchungsausschuss 1/14).

    Mit der gegen die vorgenannten Bescheide erhobenen Klage hat der Kläger Einsicht in die Akten der Beklagten zur Privatisierung Leuna/Minol und der Sonder-Task-Force, hilfsweise Akteneinsicht bzw. Auskunft über die sich auf ihn beziehenden Akten und höchst hilfsweise Zugang zu den für den Bundestagsuntersuchungsausschuss 1/14 angefertigten Ordnern begehrt.

    c) hilfsweise zu a) in die von der Beklagten zu diesem Vorgang für den Bundestagsuntersuchungsausschuss 1/14 erstellten 295 Ordner,.

    hilfsweise in Form von Akteneinsicht in die sich auf ihn beziehenden Aktenbestandteile (Dokumente, in denen der Name "H..." steht) zu - dem Vorgang "Privatisierung Leuna/Minol", hilfsweise zu den von der Beklagten zu diesem Vorgang für den Bundestagsuntersuchungsausschuss 1/14 erstellten 295 Ordnern und - dem Vorgang "Sonder-Task-Force Leuna/Minol",.

    Eine vermeintliche Tätigkeit des Klägers im Zusammenhang mit dem Privatisierungsvorgang Leuna/Minol sei zudem bereits Gegenstand des Untersuchungsausschusses 1/14 des Deutschen Bundestages gewesen, für den der gesamte Aktenbestand durchgesehen und aufbereitet worden sei; das Klagebegehren decke sich im Ergebnis mit dem Untersuchungsauftrag des Ausschusses.

    Dies allein gibt jedoch keinen überzeugenden Hinweis auf eine fortdauernde Schutzwürdigkeit dieser Informationen, zumal entsprechende Angaben bereits Gegenstand des Berichts sind, den die Beklagte für den Bundestagsuntersuchungsausschuss 1/14 im Mai 2001 erstellt hat (Bl. 13 ff. des Verwaltungsvorgangs der Beklagten).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 20.03.2012 - 12 B 27.11

    Kein Anspruch auf Einsicht in den Terminkalender der Bundeskanzlerin

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 16.01.2014 - 12 B 50.09
    Eine allgemeine Pflicht der auf Informationszugang in Anspruch genommenen Behörde, sich bei ihr nicht oder nicht mehr vorhandene amtliche Informationen zu beschaffen, sieht das Informationsfreiheitsgesetz nicht vor (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27. Mai 2013 - 7 B 43.12 - juris Rn. 11; Urteil des Senats vom 20. März 2012 - OVG 12 B 27.11 - juris Rn. 40).

    Für eine solche Konstellation hat der Senat zwar ausnahmsweise bei einer treuwidrigen Vereitelung des Zugangsanspruchs eine Wiederbeschaffungspflicht der Behörde anerkannt, soweit ihr dies rechtlich und tatsächlich möglich ist (Urteil vom 20. März 2012, a.a.O., Rn. 42; vgl. zum IFG Bln Urteil vom 18. März 2010 - OVG 12 B 41.08 - juris Rn. 22 m.w.N.).

    Vielmehr geht es um Daten, bei denen sich die Betroffenen in die Sphäre einer staatlichen Stelle - der Treuhandanstalt - begeben haben und bei denen sie nicht darauf vertrauen konnten, dass ihre Mitwirkung am Privatisierungsvorgang geheim gehalten wird (vgl. Urteil des Senats vom 20. März 2012, a.a.O., Rn. 26).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 05.10.2010 - 12 B 6.10

    Informationsanspruch; informationspflichtige Behörde; Bundesministerium;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 16.01.2014 - 12 B 50.09
    Erforderlich ist eine einzelfallbezogene, hinreichend substantiierte und konkrete Darlegung, aus welchen Gründen öffentliche oder private Schutzbelange gemäß §§ 3 bis 6 IFG dem geltend gemachten Anspruch auf Informationsgewährung entgegenstehen (vgl. Urteil des Senats vom 5. Oktober 2010 - OVG 12 B 6.10 - juris Rn. 31).
  • BVerfG, 14.03.2006 - 1 BvR 2087/03

    Geschäftsgeheimnisse

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 16.01.2014 - 12 B 50.09
    Als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse werden alle auf ein Unternehmen bezogenen Tatsachen, Umstände und Vorgänge verstanden, die nicht offenkundig, sondern nur einem begrenzten Personenkreis zugänglich sind und an deren Nichtverbreitung der Rechtsträger ein berechtigtes Interesse hat (BVerfG, Beschluss vom 14. März 2006 - 1 BvR 2087/03 u.a. - BVerfGE 115, 205, zitiert nach juris Rn. 87; BVerwG, Beschluss vom 25. Juli 2013 - 7 B 45.12 - juris Rn. 10 zu § 9 UIG).
  • BVerwG, 25.07.2013 - 7 B 45.12

    Zugang zu Umweltinformationen; Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 16.01.2014 - 12 B 50.09
    Als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse werden alle auf ein Unternehmen bezogenen Tatsachen, Umstände und Vorgänge verstanden, die nicht offenkundig, sondern nur einem begrenzten Personenkreis zugänglich sind und an deren Nichtverbreitung der Rechtsträger ein berechtigtes Interesse hat (BVerfG, Beschluss vom 14. März 2006 - 1 BvR 2087/03 u.a. - BVerfGE 115, 205, zitiert nach juris Rn. 87; BVerwG, Beschluss vom 25. Juli 2013 - 7 B 45.12 - juris Rn. 10 zu § 9 UIG).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 18.03.2010 - 12 B 41.08

    Informationszugang; Genehmigung der Strompreise; Kalkulationsgrundlagen; Rückgabe

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 16.01.2014 - 12 B 50.09
    Für eine solche Konstellation hat der Senat zwar ausnahmsweise bei einer treuwidrigen Vereitelung des Zugangsanspruchs eine Wiederbeschaffungspflicht der Behörde anerkannt, soweit ihr dies rechtlich und tatsächlich möglich ist (Urteil vom 20. März 2012, a.a.O., Rn. 42; vgl. zum IFG Bln Urteil vom 18. März 2010 - OVG 12 B 41.08 - juris Rn. 22 m.w.N.).
  • BVerwG, 27.05.2013 - 7 B 43.12

    Bundesarchiv; Nutzungsrecht; Archivgut; Anbietungspflicht; Übergabepflicht;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 16.01.2014 - 12 B 50.09
    Eine allgemeine Pflicht der auf Informationszugang in Anspruch genommenen Behörde, sich bei ihr nicht oder nicht mehr vorhandene amtliche Informationen zu beschaffen, sieht das Informationsfreiheitsgesetz nicht vor (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27. Mai 2013 - 7 B 43.12 - juris Rn. 11; Urteil des Senats vom 20. März 2012 - OVG 12 B 27.11 - juris Rn. 40).
  • RG, 17.02.1925 - I 1/25

    1. Liegt ein "Widerruf" im Sinne des § 158 StGB. vor, wenn der Täter die unter

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 16.01.2014 - 12 B 50.09
    Die Kosten des Verfahrens beider Rechtszüge tragen der Kläger zu 1/25 und die Beklagte zu 24/25.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 21.02.2019 - 12 B 15.18

    Anspruch auf Informationen über die Rechnungsendsummen anwaltlicher Beratung der

    Die danach relevanten Zeiten liegen nicht so weit zurück, dass keine Auswirkungen zu Lasten der Beigeladenen mehr zu erwarten sind (dazu Urteil des Senats vom 16. Januar 2014 - OVG 12 B 50.09 - juris Rn. 49 ff.; OVG Münster, Urteil vom 19. März 2013 - 8 A 1172.11 - DVBl 2013, 981, juris Rn. 110; Schoch, IFG, 2. Aufl., § 6 Rn. 95), zumal ein Konkurrent berücksichtigen kann, ob und wie sich die Höhe der vereinbarten Anwaltshonorare allgemein seit dieser Zeit entwickelt hat.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.11.2019 - 13 A 1326/17

    Klage der gesetzlichen Krankenkassen gegen eine Vertriebsgesellschaft eines

    vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16. Januar 2014 - OVG 12 B 50.09 -, juris, Rn. 48.

    vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16. Januar 2014 - OVG 12 B 50.09 -, juris, Rn. 50.

  • VG Köln, 25.02.2016 - 13 K 5017/13

    Mehrerlösabschöpfung einer natürlichen Monopolistin kein Geschäftsgeheimnis

    In der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs und der Praxis der Kommission wird davon ausgegangen, dass Angaben, die geheim oder vertraulich waren, aber mindestens fünf Jahre alt sind und daher nicht mehr als aktuell anzusehen sind, weder geheim noch vertraulich sind, wenn nicht ausnahmsweise der Betroffene nachweist, dass sie trotzdem ein noch wesentlicher Bestandteil seiner eigenen oder der wirtschaftlichen Stellung eines Dritten sind, vgl. BVerwG, Vorlagebeschluss vom 4. November 2015 - 7 C 4.14 -, juris Rn. 32. Vgl. auch zu einer Übertragung der europarechtlich fundierten Fünfjahresfrist OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16. Januar 2014 - OVG 12 B 50.09 -, juris Rn. 50; VG Berlin, Urteil vom 19. Juni 2014 - 2 K 221.13 -, juris Rn. 54.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.01.2015 - 12 B 13.13

    Umweltinformationen; Informationsantrag vor Klageerhebung; Prozessvoraussetzung;

    Allerdings ist davon auszugehen, dass Informationen, die weit in die Vergangenheit zurückreichen, eine spezifische Darlegungslast der informationspflichtigen Stelle begründen (vgl. zum IFG: Urteil des Senats vom 16. Januar 2014 - OVG 12 B 50.09 - UA S. 15; Kloepfer/Greve, Das Informationsfreiheitsgesetz und der Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen, NVwZ 2011, 577, 581).
  • VG Berlin, 06.11.2014 - 2 K 201.13

    Informationen über Prüfungstätigkeit des Bundesrechnungshofs

    Vielmehr ist das Erfordernis einer Wettbewerbsrelevanz der betreffenden Information dem Begriff des Betriebs- und Geschäftsgeheimnisses immanent (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16. Januar 2014 - OVG 12 B 50.09 - UA Seite 14; VG Berlin, Urteil vom 19. Juni 2014 - VG 2 K 221.13 - Juris Rn. 49).

    Selbst wenn diese Teile des Vermerks des Bundesministeriums des Innern vom 11. November 2002 exklusives technisches oder kaufmännisches Wissen des Beigeladenen enthielten, träfe die Beklagte eine spezifische Darlegungslast (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16. Januar 2014 - OVG 12 B 50.09 -), warum dieses Wissen auch angesichts des Zeitablaufs von 12 Jahren noch als schutzwürdig anzusehen ist.

  • VG Magdeburg, 23.01.2018 - 6 A 343/16

    Anspruch auf Informationszugang nach § 1 IZG LSA (juris: InfZG ST): Einsicht in

    Diese bedarf auch bei einem umfangreichen Aktenbestand einer einzelfallbezogenen, hinreichend substantiierten und konkreten Erläuterung, aus welchen Gründen Schutzbelange gemäß § 6 IZG LSA dem geltend gemachten Anspruch auf Informationsgewährung entgegenstehen (vgl. zu den Anforderungen OVG Berlin-BrandenB, Urt. v. 01.10.2010 - OVG 12 B 6.10 - und Urt. v. 16.01.2014 - OVG 12 B 50.09 - beide juris).
  • VG Berlin, 02.09.2016 - 2 K 87.15

    Zugang eines Rechtsanwalts zu Informationen der Bundesrechtsanwaltskammer als

    Vielmehr ist das Erfordernis einer Wettbewerbsrelevanz der betreffenden Information dem Begriff des Betriebs- und Geschäftsgeheimnisses immanent (OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16. Januar 2014 - OVG 12 B 50.09 -).
  • VG Berlin, 19.06.2014 - 2 K 221.13

    Informationen vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, vormals

    Vielmehr ist das Erfordernis einer Wettbewerbsrelevanz der betreffenden Information dem Begriff des Betriebs- und Geschäftsgeheimnisses immanent (OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16. Januar 2014 - OVG 12 B 50.09).

    Allerdings ist davon auszugehen, dass Informationen, die längst abgeschlossene Geschäftsvorgänge betreffen und weit in die Vergangenheit zurückreichen, eine spezifische Darlegungslast der informationspflichtigen Behörde begründen (OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16. Januar 2014 - OVG 12 B 50.09).

  • VG Berlin, 21.05.2015 - 2 K 43.14

    Begehren, gerichtet auf Versagung des Informationszugangs zu

    Vielmehr ist das Erfordernis einer Wettbewerbsrelevanz der betreffenden Information dem Begriff des Betriebs- und Geschäftsgeheimnisses immanent (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16. Januar 2014 - OVG 12 B 50.09 - Juris Rn. 48; VG Berlin, Urteil vom 19. Juni 2014 - VG 2 K 221.13 - Juris Rn. 49).

    Die Klägerin hat nicht spezifisch dargelegt, dass dieses Wissen angesichts des Zeitablaufs noch als schutzwürdig anzusehen ist (vgl. zur spezifischen Darlegungslast: OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16. Januar 2014 - OVG 12 B 50.09 - Juris Rn. 50).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 18.03.2016 - 12 N 88.14

    Informationsgewährung; Hermes-Deckungen; Überwachungstechnologie; Russland;

    Dass sich das Verwaltungsgericht hinsichtlich des Zeitablaufs auf eine nicht einschlägige Rechtsprechung des Senats (Urteil vom 16. Januar 2014 - OVG 12 B 50.09 - juris) bezogen habe, trifft nicht zu.

    Die Frage ist in der bereits angeführten Rechtsprechung des Senats dahin beantwortet, dass allein aus dem Zeitablauf eines Vorgangs nicht automatisch oder generell auf das Fehlen schutzwürdiger Interessen geschlossen werden kann, allerdings Informationen, die längst abgeschlossene Geschäftsvorgänge betreffen und weit in die Vergangenheit zurückreichen, eine spezifische Darlegungslast der informationspflichtigen Behörde begründen (vgl. Urteil vom 16. Januar 2014, a.a.O., Rn. 50).

  • VG Köln, 19.06.2017 - 22 L 812/16
  • VG Berlin, 04.06.2015 - 2 K 84.13

    Zugang zu Informationen bei Konkurs bzw. Insolvenz

  • VG Berlin, 16.02.2016 - 2 K 246.13

    Akteneinsicht: Angaben zur Preiskalkulation eines Konkurrenten -

  • VG Berlin, 19.06.2014 - 2 K 212.13

    Informationsbegehren gegenüber dem Bundesministerium des Innern (BMI) über dessen

  • VG Magdeburg, 01.09.2015 - 6 A 7/15

    Informationszugangsrecht hinsichtlich der Angebotsunterlagen von Mitbietern in

  • VG Magdeburg, 24.05.2016 - 6 A 1124/15

    Informationszugang

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht