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   OVG Berlin-Brandenburg, 16.01.2017 - 3 K 112.16   

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https://dejure.org/2017,853
OVG Berlin-Brandenburg, 16.01.2017 - 3 K 112.16 (https://dejure.org/2017,853)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 16.01.2017 - 3 K 112.16 (https://dejure.org/2017,853)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 16. Januar 2017 - 3 K 112.16 (https://dejure.org/2017,853)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • VGH Bayern, 19.03.2014 - 2 M 13.1730

    Kosten für einen privaten Sachverständigen einer Partei

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 16.01.2017 - 3 K 112.16
    Abzustellen ist dabei auf den Zeitpunkt der die Aufwendungen verursachenden Handlung (BVerwG, Beschluss vom 6. Oktober 2009 - 4 KSt 1009/07 - juris Rn. 34; VGH München, Beschluss vom 19. März 2014 - 2 M 13.1730 - juris Rn. 11).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.01.2008 - 8 E 1152/07

    Verwaltungsgericht: Kostenerstattung für Privatgutachten?

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 16.01.2017 - 3 K 112.16
    Die Prozesslage hat das Gutachten herausgefordert, wenn sich der Beteiligte in einer "prozessualen Notlage" befunden hat, in der es ihm bei verständigem Prozessverhalten unausweichlich erscheinen musste, zur sachgerechten Wahrnehmung seiner Interessen unaufgefordert kostenintensive Maßnahmen zu ergreifen (OVG Münster, Beschluss vom 4. Januar 2008 - 8 E 1152/07 - juris Rn. 12; Neumann, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 4. Auflage, § 162 Rn. 35).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 22.03.2017 - 3 K 19.17

    Bestimmung der Rechtsanwaltsgebühren bei beim Oberverwaltungsrecht gestelltem

    Die Erinnerung (Antrag auf gerichtliche Entscheidung, §§ 165, 151 VwGO) gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle, über die in entsprechender Anwendung des § 87a Abs. 1 Nr. 5, Abs. 3 VwGO die Berichterstatterin entscheidet, weil die Kostengrundentscheidung durch den Berichterstatter im vorbereitenden Verfahren ergangen ist (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 16. Januar 2017 - OVG 3 K 112.16 - juris Rn. 1 f.; BVerwG, Beschluss vom 29. Dezember 2004 - 9 KSt 6.04 - juris Rn. 3; HambOVG, Beschluss vom 2. Mai 1997 - Bs IV 223/96 - juris Rn. 3 f.), ist begründet.
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