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   OVG Berlin-Brandenburg, 17.03.2006 - 1 S 26.06   

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https://dejure.org/2006,19115
OVG Berlin-Brandenburg, 17.03.2006 - 1 S 26.06 (https://dejure.org/2006,19115)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 17.03.2006 - 1 S 26.06 (https://dejure.org/2006,19115)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 17. März 2006 - 1 S 26.06 (https://dejure.org/2006,19115)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit eines Versammlungsverbots; Anforderungen an das Vorliegen einer an Sicherheit grenzenden Wahrscheinlichkeit zur Begehung von Straftaten bei einer Versammlung; Voraussetzungen für eine unmittelbare Gefährdung der öffentlichen ...

  • Judicialis

    StGB § 130 Abs. 3; ; StGB § 131 Abs. 1; ; StGB § 189; ; VersG § 15 Abs. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 15.03.1994 - 1 StR 179/93

    Strafbarkeit der Leugnung des Massenmords an Juden (Holocaust); Straftatbestand

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 17.03.2006 - 1 S 26.06
    Dies kann - wie bei den (übrigen) Beleidigungstatbeständen - die persönliche Ehre oder das Pietätsgefühl der Angehörigen oder der Allgemeinheit oder der postmortale Persönlichkeitsschutz sein (vgl. BGHSt 40, 97 [105]).

    Der Anspruch auf Achtung jenes Schicksals wird jedenfalls verletzt, wenn - in dem entschiedenen Fall - der nationalsozialistische Massenmord an den Juden als bloße Erfindung abgetan und dies mit herabsetzenden Begriffen ("Lüge") negativ betont wird (BGHSt 40, 97 [105]).

  • BVerfG, 23.06.2004 - 1 BvQ 19/04

    Inhaltsbezogenes Versammlungsverbot

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 17.03.2006 - 1 S 26.06
    Meinungsäußerungen, die durch eine nach Artikel 5 Abs. 2 GG zulässige Norm mit Strafe bedroht sind, bleiben auch in einer Versammlung verboten (BVerfG, Beschluss vom 26. Januar 2006 - 1 BvQ 3/06 -, www.bverfg.de; NJW 2004, 2814 [2815]; BVerfGE 90, 241 [246]).
  • BVerfG, 26.01.2006 - 1 BvQ 3/06

    Demonstration in Lüneburg am 28. Januar 2006 darf stattfinden

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 17.03.2006 - 1 S 26.06
    Meinungsäußerungen, die durch eine nach Artikel 5 Abs. 2 GG zulässige Norm mit Strafe bedroht sind, bleiben auch in einer Versammlung verboten (BVerfG, Beschluss vom 26. Januar 2006 - 1 BvQ 3/06 -, www.bverfg.de; NJW 2004, 2814 [2815]; BVerfGE 90, 241 [246]).
  • BVerfG, 13.04.1994 - 1 BvR 23/94

    Auschwitzlüge

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 17.03.2006 - 1 S 26.06
    Meinungsäußerungen, die durch eine nach Artikel 5 Abs. 2 GG zulässige Norm mit Strafe bedroht sind, bleiben auch in einer Versammlung verboten (BVerfG, Beschluss vom 26. Januar 2006 - 1 BvQ 3/06 -, www.bverfg.de; NJW 2004, 2814 [2815]; BVerfGE 90, 241 [246]).
  • BVerfG, 05.09.2003 - 1 BvQ 32/03

    Erlass einer eA, die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen die

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 17.03.2006 - 1 S 26.06
    Eine Gefährdung nur der öffentlichen Ordnung rechtfertigt im allgemeinen ein Versammlungsverbot nicht (vgl. BVerfG, NVwZ 2004, 90 [92] m.w.N.).
  • BVerwG, 22.10.2008 - 2 WD 1.08

    Neonazistische Äußerungen; sexistische Äußerungen; Zurückhaltungsgebot;

    Eine Verunglimpfung, d. h. eine besonders grobe und schwerwiegende Herabsetzung des personellen, sozialen oder sittlichen Geltungswerts der betroffenen Personen, kann sich auch auf eine Gruppe von Personen beziehen, deren Gemeinsamkeit sich gerade aus den Umständen ihres Versterbens ergibt (vgl. Fischer, a. a. O. § 189 Rn. 3; BGH, Urteil vom 15. März 1994 - 1 StR 179/93 - BGHSt 40, 97 [105]; BayObLG, Urteil vom 17. Dezember 1996 - 2 St RR 178/96 - NStZ 1997, 284; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 17. März 2006 - 1 S 26.06 - juris).
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