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   OVG Berlin-Brandenburg, 17.03.2017 - 10 N 7.17   

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https://dejure.org/2017,7527
OVG Berlin-Brandenburg, 17.03.2017 - 10 N 7.17 (https://dejure.org/2017,7527)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 17.03.2017 - 10 N 7.17 (https://dejure.org/2017,7527)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 17. März 2017 - 10 N 7.17 (https://dejure.org/2017,7527)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 31 Abs 2 BauGB, § 36 Abs 1 S 1 BauGB, § 36 Abs 2 S 2 BauGB, § 36 Abs 2 S 3 BauGB
    Baugenehmigungsverfahren; Befreiung von den Festsetzungen eines Bebauungsplans; Einvernehmen der Gemeinde

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 31 Abs 2 BauGB, § 36 Abs 1 S 1 BauGB, § 36 Abs 2 S 2 BauGB, § 36 Abs 2 S 3 BauGB
    Baugenehmigung; Befreiungen von den Festsetzungen eines Bebauungsplans; Einvernehmen der Gemeinde; Erteilung, Versagung; Zweimonatsfrist; Grundzüge der Planung; private Grünfläche

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entscheid über die Zulässigkeit eines Vorhabens im Wege einer Befreiung von den Festsetzungen eines Bebauungsplans im bauaufsichtlichen Verfahren durch die Bauaufsichtsbehörde; Erforderlichkeit des Einvernehmens der Gemeinde; Versagung des gemeindlichen Einvernehmens ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Baugenehmigung; Befreiungen von den Festsetzungen eines Bebauungsplans; Einvernehmen der Gemeinde; Erteilung, Versagung; Zweimonatsfrist; Grundzüge der Planung; private Grünfläche

  • rechtsportal.de

    Entscheid über die Zulässigkeit eines Vorhabens im Wege einer Befreiung von den Festsetzungen eines Bebauungsplans im bauaufsichtlichen Verfahren durch die Bauaufsichtsbehörde; Erforderlichkeit des Einvernehmens der Gemeinde; Versagung des gemeindlichen Einvernehmens ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bauaufsichtsbehörde erteilt Befreiung: Einvernehmen der Gemeinde erforderlich!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Notwendigkeit eines Einvernehmens der Gemeinde bei Erteilung einer Befreiung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2017, 583
  • BauR 2017, 1082
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 06.05.2016 - 10 S 16.15

    Antrag auf einstweilige Aussetzung des Landesentwicklungsplans Berlin-Brandenburg

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 17.03.2017 - 10 N 7.17
    Zweck des Einvernehmenserfordernisses ist der Schutz der durch Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG gewährleisteten Planungshoheit der Gemeinde, die das Recht der Gemeinde als Selbstverwaltungskörperschaft auf Planung und Regelung der Bodennutzungen in ihrem Gebiet umfasst (vgl. OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 6. Mai 2016 - OVG 10 S 16.15 -, juris Rn. 76 m.w.N.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 06.02.2017 - 10 N 87.16

    Zum Anspruch auf eine Baugenehmigung für eine bereits errichtete Anlage der

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 17.03.2017 - 10 N 7.17
    Derartige Zweifel sind dann gegeben, wenn ein tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung des angegriffenen Urteils mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt werden und auch die Richtigkeit des Entscheidungsergebnisses solchen Zweifeln unterliegt (OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 6. Februar 2017 - OVG 10 N 87.16 -, juris Rn. 3).
  • VG Würzburg, 02.11.2011 - W 5 S 11.822

    Gemeindliches Einvernehmen; Vorbescheid; Bindungswirkung; Risiko der

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 17.03.2017 - 10 N 7.17
    Er beruft sich dabei auf die Rechtsprechung bayerischer Verwaltungsgerichte, wonach ein einmal erteiltes Einvernehmen von der Gemeinde nachträglich nicht "widerrufen" oder "zurückgenommen" werden könne (VGH München, Beschluss vom 26. Februar 2008 - 22 CS 07.2364 -, juris Rn. 21; VG Würzburg, Beschluss vom 2. November 2011 - W 5 S 11.822 -, juris Rn. 25).
  • OVG Bremen, 09.08.2016 - 2 LA 102/15

    Bestimmung des Laufs der Frist für einen Antrag auf Zulassung der Berufung bei

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 17.03.2017 - 10 N 7.17
    Selbst wenn die Beigeladene zu 2. mehrere Prozessbevollmächtigte bestellt hätte, kommt es für den Lauf der Frist für einen Antrag auf Zulassung der Berufung auf die zeitlich erste Zustellung des erstinstanzlichen Urteils an (vgl. OVG Bremen, Beschluss vom 9. August 2016 - 2 LA 102/15 -, juris Rn. 6 m.w.N.).
  • BVerwG, 25.10.1967 - IV C 129.65

    gemeindliches Einvernehmen - § 42 VwGO, Einvernehmen nach § 36 BauGB ist kein

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 17.03.2017 - 10 N 7.17
    Das Einvernehmen der Gemeinde im Baugenehmigungsverfahren ist daher kein Verwaltungsakt (u.a. BVerwG, Urteil vom 25. Oktober 1967 - BVerwG IV C 129.65 -, juris Ls.), der gegenüber dem Beigeladenen zu 1. als Bauantragsteller wirksam wäre und Vertrauen begründen könnte (vgl. Söfker, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg, BauGB, Stand: 1. August 2016, § 36 Rn. 23, Spieß, in: Jäde/Dinberger, BauGB, 8. Aufl, § 36 Rn. 53).
  • VGH Bayern, 26.02.2008 - 22 CS 07.2364

    Anfechtungsbegehren der Standortgemeinde gegen immissionsschutzrechtliche

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 17.03.2017 - 10 N 7.17
    Er beruft sich dabei auf die Rechtsprechung bayerischer Verwaltungsgerichte, wonach ein einmal erteiltes Einvernehmen von der Gemeinde nachträglich nicht "widerrufen" oder "zurückgenommen" werden könne (VGH München, Beschluss vom 26. Februar 2008 - 22 CS 07.2364 -, juris Rn. 21; VG Würzburg, Beschluss vom 2. November 2011 - W 5 S 11.822 -, juris Rn. 25).
  • BVerwG, 12.12.1996 - 4 C 24.95

    Bauplanungsrecht - Keine Fristverlängerung zur Erteilung des gemeindlichen

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 17.03.2017 - 10 N 7.17
    Deshalb kann die Erteilung des Einvernehmens später auch nicht widerrufen oder zurückgenommen werden; denn dies würde dem Sinn der Vorschrift widersprechen, innerhalb der Frist klare Verhältnisse über die Einvernehmenserklärung der Gemeinde zu schaffen (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Februar 2004 - BVerwG 4 CN 16.03 -, juris Rn. 25; BVerwG, Urteil vom 12. Dezember 1996 - BVerwG 4 C 24.95 -, juris Rn. 18; vgl. auch Söfker, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg, BauGB, Stand Okt. 2016, § 36 Rn. 32).
  • BVerwG, 19.02.2004 - 4 CN 16.03

    Veränderungssperre; Normenkontrollverfahren; Verlängerung; Windenergieanlagen;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 17.03.2017 - 10 N 7.17
    Deshalb kann die Erteilung des Einvernehmens später auch nicht widerrufen oder zurückgenommen werden; denn dies würde dem Sinn der Vorschrift widersprechen, innerhalb der Frist klare Verhältnisse über die Einvernehmenserklärung der Gemeinde zu schaffen (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. Februar 2004 - BVerwG 4 CN 16.03 -, juris Rn. 25; BVerwG, Urteil vom 12. Dezember 1996 - BVerwG 4 C 24.95 -, juris Rn. 18; vgl. auch Söfker, in: Ernst/Zinkahn/Bielenberg, BauGB, Stand Okt. 2016, § 36 Rn. 32).
  • BGH, 13.11.1980 - III ZR 74/79

    Bindungswirkung des im Zusammenhang mit einer Teilbaugenehmigung erteilten

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 17.03.2017 - 10 N 7.17
    Während früher angenommen wurde, dass die Gemeinde an das von ihr im Baugenehmigungsverfahren erteilte Einvernehmen erst mit Erteilung der Baugenehmigung gegenüber dem Bauherrn gebunden sei und sie es zuvor zurücknehmen oder widerrufen könne (vgl. u.a. BGH, Urteil vom 13. November 1980 - III ZR 74/79, BRS 53 Nr. 160; Dürr, in: Brügelmann, BauGB, Stand: November 2016, § 36 Rn. 20 m.w.N.), kann nunmehr aus der Regelung des § 36 Abs. 2 Satz 2 BauGB (in der hier maßgeblichen Fassung der Bek. v. 23. September 2004, BGBl. I 2414) zumindest für den Fall des fiktiven Einvernehmens entnommen werden, dass das Einvernehmen nicht "widerrufen" oder "zurückgenommen" werden kann, wenn die Zweimonatsfrist des § 36 Abs. 2 Satz 2 BauGB abgelaufen ist, denn dies würde dem Sinn der Vorschrift widersprechen.
  • OVG Saarland, 18.06.2018 - 2 B 104/18

    Beteiligungsrechte der Gemeinde; Genehmigung einer Spielhalle

    Zweck des Einvernehmenserfordernisses ist der Schutz der durch Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG gewährleisteten Planungshoheit der Gemeinde, die das Recht der Gemeinde als Selbstverwaltungskörperschaft auf Planung und Regelung der Bodennutzungen in ihrem Gebiet umfasst.(Vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 17.3.2017 - OVG 10 N 7.17 -, juris) Gemäß § 36 Abs. 2 Satz 2 BauGB gilt das Einvernehmen einer Gemeinde als erteilt, wenn es nicht binnen zwei Monaten nach Eingang des Ersuchens verweigert wird.
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