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   OVG Berlin-Brandenburg, 17.10.2013 - 60 PV 9.13, 60 PV 9.13, 60 PV 9.13   

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https://dejure.org/2013,35537
OVG Berlin-Brandenburg, 17.10.2013 - 60 PV 9.13, 60 PV 9.13, 60 PV 9.13 (https://dejure.org/2013,35537)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 17.10.2013 - 60 PV 9.13, 60 PV 9.13, 60 PV 9.13 (https://dejure.org/2013,35537)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 17. Oktober 2013 - 60 PV 9.13, 60 PV 9.13, 60 PV 9.13 (https://dejure.org/2013,35537)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Feststellung der Unwirksamkeit einer Entscheidung der Einigungsstelle, die verweigerte Zustimmung zur ordentlichen personenbedingten Kündigung eines Gleisbauers wegen Dienstuntauglichkeit aus Suchtgründen nicht zu ersetzen

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 79 Abs 2 S 2 PersVG BE, § 81 Abs 2 S 1 PersVG BE, § 87 Nr 8 PersVG BE, § 91 Abs 1 Nr 3 PersVG BE, § ... 520 Abs 3 S 2 Nr 2 ZPO, § 520 Abs 3 S 2 Nr 3 ZPO, Art 20 Abs 2 GG, § 84 SGB 9, § 620 Abs 2 BGB, § 1 Abs 1 KSchG BE, § 1 Abs 2 KSchG BE, § 23 KSchG BE, § 1 Abs 6 Nr 3 StrabBO, § 10 Abs 1 Nr 2 StrabBO
    Mitbestimmung; Einigungsstelle; Anfechtung einer Entscheidung der -; Zustimmungsverweigerung; ordentliche Kündigung eines Arbeitnehmers ohne hoheitliche Tätigkeit; Gleisbauer; Straßenbahn; Sicherungsposten; Dienstuntauglichkeit; Streckentauglichkeit; gesundheitliche ...

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Feststellung der Unwirksamkeit einer Entscheidung der Einigungsstelle, die verweigerte Zustimmung zur ordentlichen personenbedingten Kündigung eines Gleisbauers wegen Dienstuntauglichkeit aus Suchtgründen nicht zu ersetzen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 20.12.2012 - 2 AZR 32/11

    Personenbedingte Kündigung - Alkoholsucht

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 17.10.2013 - 60 PV 9.13
    Dabei kann dahinstehen, ob - wofür viel spricht - die Nichteinhaltung der DV Sucht ein Kündigungsverbot darstellt (in einem vergleichbaren Fall offen gelassen vom Bundesarbeitsgericht im Urteil vom 20. Dezember 2012 - 2 AZR 32/11 -, juris Rn. 38 ff.) oder ob sie - wie die Nichteinhaltung des BEM nach § 84 Abs. 2 SGB IX (dazu Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 10. Dezember 2009 - 2 AZR 400/08 -, juris Rn. 17 ff.) nur Bedeutung für die Verteilung der Darlegungs- und Beweislast hat.

    Hat die Dienstvereinbarung, wie die Beteiligten zu 1 und 2 meinen und wofür viel spricht, normativen Charakter, weil Betriebsvereinbarungen und Dienstvereinbarungen wesensverwandte kollektivrechtliche Instrumente sind, die jeweils die Beschäftigungsverhältnisse normativ gestalten, ist sie wie ein Gesetz auszulegen (vgl. Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 3. Dezember 2001 - BVerwG 6 P 12.00 -, juris Rn. 28 und Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 20. Dezember 2012 - 2 AZR 32/11 -, juris Rn. 43).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 28.08.2012 - 19 Sa 306/12

    Kündigung wegen betriebsärztlicher Sicherheitsbedenken nach Cannabiskonsum -

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 17.10.2013 - 60 PV 9.13
    Die Berufungen beider Parteien wies das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg mit Urteil vom 17. Juli 2012 (19 Sa 306/12 und 19 Sa 324/12) zurück.

    Wie das Landesarbeitsgericht in seinem Urteil vom 17. Juli 2012 - 19 Sa 306/12 und 19 Sa 324/12 - Seite 12 ff. des UA, zutreffend ausgeführt hat, ist der Antragsteller an die Einhaltung der Sicherheitsrichtlinien und die Festlegungen der Betriebsärztin gebunden und schon rechtlich verpflichtet, darauf zu achten, dass der Arbeitnehmer seine Arbeitsaufgaben nur dann durchführt, wenn aus arbeitsmedizinischer Sicht feststeht, dass er weder für sich noch für andere Personen ein Sicherheitsrisiko darstellt.

  • BVerwG, 04.06.2010 - 6 PB 4.10

    Außerordentliche verhaltensbedingte Kündigung; Letztentscheidungsrecht des Senats

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 17.10.2013 - 60 PV 9.13
    Ist der Beschluss rechtskräftig für unwirksam erklärt worden, so hat die Einigungsstelle dem Mitbestimmungsverfahren unter Vermeidung der gerichtlich festgestellten Rechtsfehler Fortgang zu geben (vgl. Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 4. Juni 2010 - BVerwG 6 PB 4.10 -, juris Rn. 4).

    Die Entscheidung der Einigungsstelle hat, um verfassungsrechtlichen Anforderungen zu genügen, strikt rechtsgebunden zu sein, darf sich "maximal" auf die Prüfung erstrecken, ob die gesetzlichen Voraussetzungen der Kündigung erfüllt sind und ob die Dienststelle bei der Ausübung ihres Entschließungsermessens den Gleichbehandlungsgrundsatz gewahrt hat (Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 4. Juni 2010, a.a.O., Rn. 14).

  • BVerwG, 03.12.2001 - 6 P 12.00

    Nachwirkung einer Dienstvereinbarung; Globalantrag im

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 17.10.2013 - 60 PV 9.13
    Hat die Dienstvereinbarung, wie die Beteiligten zu 1 und 2 meinen und wofür viel spricht, normativen Charakter, weil Betriebsvereinbarungen und Dienstvereinbarungen wesensverwandte kollektivrechtliche Instrumente sind, die jeweils die Beschäftigungsverhältnisse normativ gestalten, ist sie wie ein Gesetz auszulegen (vgl. Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 3. Dezember 2001 - BVerwG 6 P 12.00 -, juris Rn. 28 und Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 20. Dezember 2012 - 2 AZR 32/11 -, juris Rn. 43).
  • BAG, 06.11.1997 - 2 AZR 801/96

    Außerordentliche verhaltensbedingte Kündigung

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 17.10.2013 - 60 PV 9.13
    Es mag nach der Rechtsprechung der Arbeitsgerichte zulässig sein, nicht nur eine Pflicht des Arbeitnehmers zur betriebsärztlichen Untersuchung, sondern auch die Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht des Betriebsarztes auf der Grundlage von § 3 Abs. 4 TV-N Berlin durchzusetzen (vgl. Urteile des Bundesarbeitsgerichts vom 6. November 1997 - 2 AZR 801/96 -, juris Rn. 13 ff., und vom 7. November 2002 - 2 AZR 475/01 -, juris Rn. 19 ff., sowie Urteil des LAG Schleswig-Holstein vom 12. Mai 2009 - 5 Sa 458/08 -, juris Rn. 41 ff.).
  • BAG, 07.11.2002 - 2 AZR 475/01

    Zugang eines Kündigungsschreibens

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 17.10.2013 - 60 PV 9.13
    Es mag nach der Rechtsprechung der Arbeitsgerichte zulässig sein, nicht nur eine Pflicht des Arbeitnehmers zur betriebsärztlichen Untersuchung, sondern auch die Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht des Betriebsarztes auf der Grundlage von § 3 Abs. 4 TV-N Berlin durchzusetzen (vgl. Urteile des Bundesarbeitsgerichts vom 6. November 1997 - 2 AZR 801/96 -, juris Rn. 13 ff., und vom 7. November 2002 - 2 AZR 475/01 -, juris Rn. 19 ff., sowie Urteil des LAG Schleswig-Holstein vom 12. Mai 2009 - 5 Sa 458/08 -, juris Rn. 41 ff.).
  • LAG Schleswig-Holstein, 12.05.2009 - 5 Sa 458/08

    Kündigung, ordentliche, verhaltensbedingt, Amtsärztliche Untersuchung, Weigerung,

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 17.10.2013 - 60 PV 9.13
    Es mag nach der Rechtsprechung der Arbeitsgerichte zulässig sein, nicht nur eine Pflicht des Arbeitnehmers zur betriebsärztlichen Untersuchung, sondern auch die Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht des Betriebsarztes auf der Grundlage von § 3 Abs. 4 TV-N Berlin durchzusetzen (vgl. Urteile des Bundesarbeitsgerichts vom 6. November 1997 - 2 AZR 801/96 -, juris Rn. 13 ff., und vom 7. November 2002 - 2 AZR 475/01 -, juris Rn. 19 ff., sowie Urteil des LAG Schleswig-Holstein vom 12. Mai 2009 - 5 Sa 458/08 -, juris Rn. 41 ff.).
  • BAG, 30.09.2010 - 2 AZR 88/09

    Krankheitsbedingte Kündigung - Betriebliches Eingliederungsmanagement

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 17.10.2013 - 60 PV 9.13
    Der Arbeitgeber hat vielmehr alle gleichwertigen, leidensgerechten Arbeitsplätze, auf denen der betroffene Arbeitnehmer unter Wahrnehmung des Direktionsrechts einsetzbar wäre, in Betracht zu ziehen und ggf. "freizumachen" (vgl. Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 30. September 2010 - 2 AZR 88/09 -, juris Rn. 12).
  • BAG, 10.12.2009 - 2 AZR 400/08

    Betriebliches Eingliederungsmanagement

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 17.10.2013 - 60 PV 9.13
    Dabei kann dahinstehen, ob - wofür viel spricht - die Nichteinhaltung der DV Sucht ein Kündigungsverbot darstellt (in einem vergleichbaren Fall offen gelassen vom Bundesarbeitsgericht im Urteil vom 20. Dezember 2012 - 2 AZR 32/11 -, juris Rn. 38 ff.) oder ob sie - wie die Nichteinhaltung des BEM nach § 84 Abs. 2 SGB IX (dazu Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 10. Dezember 2009 - 2 AZR 400/08 -, juris Rn. 17 ff.) nur Bedeutung für die Verteilung der Darlegungs- und Beweislast hat.
  • BAG, 27.01.2011 - 2 AZR 744/09

    Außerordentliche Kündigung - Beteiligung des Personalrats

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 17.10.2013 - 60 PV 9.13
    Die mit dem gerichtlichen Überprüfungsverfahren einhergehenden Einschränkungen bei der Erfüllung des Amtsauftrags sind nach Auffassung des Bundesarbeitsgerichts hinzunehmen (vgl. Urteil vom 27. Januar 2011 - 2 AZR 744/09 -, juris Rn. 32).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 12.11.2009 - 60 PV 1.09

    Einigungsstelle; außerordentliche Kündigung; Letztentscheidungsrecht bei nicht

  • BVerwG, 19.12.1990 - 6 P 24.88

    Mitbestimmung des Personalrats bei der Geltendmachung von Ersatzansprüchen gegen

  • VGH Bayern, 03.12.2019 - 17 P 18.1852

    Schriftformerfordernis des Einigungsstellenbeschlusses

    Im Fall der rechtskräftigen Feststellung der Unwirksamkeit eines Einigungsstellenbeschlusses besteht die Einigungsstelle - außer im (hier nicht gegebenen) Sonderfall einer gerichtlichen Feststellung der Unzuständigkeit der Einigungsstelle - fort, weil sie ihren Auftrag, den Konflikt zwischen Dienststelle und Personalvertretung durch einen wirksamen Einigungsstellenbeschluss zu beenden, noch nicht erfüllt hat; eine neue Einigungsstelle ist deshalb nicht zu errichten (BVerwG, B.v. 4.6.2010 - 6 PB 4.10 - NZA-RR 2010, 502 Rn. 4 m.w.N.; BAG, B.v. 30.1.1990 - 1 ABR 2/89 - BAGE 64, 117/131; B.v. 10.12.2013 - 1 ABR 45/12 - BAGE 147, 15 Rn. 14; LAG RhPf, B.v. 12.4.2011 - 3 TaBV 6/11 - juris Rn. 31 m.w.N.; OVG Berlin-Bbg, B.v. 17.10.2013 - OVG 60 PV 9.13 - PersV 2014, 139/141 m.w.N.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.01.2019 - 60 PV 2.18

    Klage gegen einen Beschluss der Einigungsstelle für Personalvertretungssachen,

    Die Einigungsstelle ist dagegen nicht befugt, vorgebrachte, sich jedoch als unberechtigt herausstellenden Einwände der Personalvertretung durch eigene, von ihr als berechtigt angesehene Einwände zu ersetzen (vgl. Beschlüsse des erkennenden Senats vom 12. November 2009 - OVG 60 PV 1.09 -, juris Rn. 50 ff., vom 17. Oktober 2013 - OVG 60 PV 9.13 -, juris Rn. 37 ff., und vom 8. Mai 2014 - OVG 60 PV 21.13 -, juris Rn. 37).
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