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   OVG Berlin-Brandenburg, 18.01.2013 - 7 S 11.13   

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OVG Berlin-Brandenburg, 18.01.2013 - 7 S 11.13 (https://dejure.org/2013,1730)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 18.01.2013 - 7 S 11.13 (https://dejure.org/2013,1730)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 18. Januar 2013 - 7 S 11.13 (https://dejure.org/2013,1730)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 60a Abs 2 AufenthG, § 123 VwGO, § 146 Abs 4 VwGO
    Ausländerrecht: Untersagung der Abschiebemaßnahmen in die Türkei wegen eines inlandsbezogenen Vollstreckungshindernisses - PTB; Suizidgefahr, Blutrache

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 60a Abs 2 AufenthG, § 123 VwGO, § 146 Abs 4 VwGO
    Türkei; Abschiebung; PTBS; Suizidgefahr; Blutrache; widersprüchliches Vorbringen; Glaubhaftmachung; Sicherungsvorkehrungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (11)

  • VGH Baden-Württemberg, 06.02.2008 - 11 S 2439/07

    Aufklärungspflicht der Ausländerbehörde bei Hinweisen auf Verschlechterung des

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 18.01.2013 - 7 S 11.13
    Hierzu gehört der Zeitraum des Aufsuchens und Abholens in der Wohnung, des Verbringens zum Abschiebeort sowie die Zeit der Abschiebehaft (VGH BW, Beschl. v. 06.02.2008 - 11 S 2439/07 -, InfAuslR 2008, 213 [214]).

    Auch den Zeitraum nach Ankunft am Zielort bis zur endgültigen Übergabe des Ausländers an die Behörden des Zielstaats darf die Ausländerbehörde nicht außer Acht lassen (VGH BW, Beschl. v. 06.02.2008, a.a.O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.07.2006 - 18 B 586/06

    Reisefähigkeit Gesundheitsgefahr Suizidalität Abschiebung Versorgung Betreuung

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 18.01.2013 - 7 S 11.13
    In derartigen Situationen ist sicherzustellen, dass erforderliche Hilfen rechtzeitig nach der Ankunft im Heimatland zur Verfügung stehen, wobei der Ausländer wie bei der allgemeinen medizinischen Versorgung auch in diesem Zusammenhang regelmäßig auf den allgemein üblichen Standard der Möglichkeiten in seinem Heimatland zu verweisen ist (vgl. Beschl. d. Senats v. 08.09.2010 - 2 M 91/10 -, juris; OVG NW, Beschl. v. 27.07.2006 - 18 B 586/06 -, EZAR-NF 51 Nr. 12, m. w. Nachw.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 08.09.2010 - 2 M 91/10

    Aufenthalt von Ausländern: Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 18.01.2013 - 7 S 11.13
    In derartigen Situationen ist sicherzustellen, dass erforderliche Hilfen rechtzeitig nach der Ankunft im Heimatland zur Verfügung stehen, wobei der Ausländer wie bei der allgemeinen medizinischen Versorgung auch in diesem Zusammenhang regelmäßig auf den allgemein üblichen Standard der Möglichkeiten in seinem Heimatland zu verweisen ist (vgl. Beschl. d. Senats v. 08.09.2010 - 2 M 91/10 -, juris; OVG NW, Beschl. v. 27.07.2006 - 18 B 586/06 -, EZAR-NF 51 Nr. 12, m. w. Nachw.).
  • BVerfG, 26.02.1998 - 2 BvR 185/98

    Zur Würdigung von Gesundheitsgefahren als tatsächliche Abschiebungshindernisse

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 18.01.2013 - 7 S 11.13
    "Die Ausländerbehörde ist von Amts wegen verpflichtet, aus dem Gesundheitszustand des Ausländers folgende Abschiebungshindernisse in jedem Stadium der Durchführung der Abschiebung zu beachten, und hat gegebenenfalls durch ein vorübergehendes Absehen von der Abschiebung oder durch eine entsprechende tatsächliche Gestaltung der Abschiebung die notwendigen Vorkehrungen zu treffen (BVerfG, Beschl. v. 16.04.2002 - 2 BvR 553/02 -, juris; Beschl. v. 26.02.1998 - 2 BvR 185/98 -, InfAuslR 1998, 241).
  • BVerfG, 16.04.2002 - 2 BvR 553/02

    Reiseunfähigkeit wegen Suizidgefahr eines Ausländers als inlandsbezogenes

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 18.01.2013 - 7 S 11.13
    "Die Ausländerbehörde ist von Amts wegen verpflichtet, aus dem Gesundheitszustand des Ausländers folgende Abschiebungshindernisse in jedem Stadium der Durchführung der Abschiebung zu beachten, und hat gegebenenfalls durch ein vorübergehendes Absehen von der Abschiebung oder durch eine entsprechende tatsächliche Gestaltung der Abschiebung die notwendigen Vorkehrungen zu treffen (BVerfG, Beschl. v. 16.04.2002 - 2 BvR 553/02 -, juris; Beschl. v. 26.02.1998 - 2 BvR 185/98 -, InfAuslR 1998, 241).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 25.08.2011 - 11 S 49.11

    Beachtung des Gesundheitszustandes eines Abzuschiebenden bei ernsthafter

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 18.01.2013 - 7 S 11.13
    Zum Inhalt der gebotenen Vorkehrungen verweist der Senat auf die nachfolgend auszugsweise wiedergegebenen Ausführungen des OVG Sachsen-Anhalt in dem Beschluss vom 20. Juni 2011, denen er sich aufgrund summarischer Prüfung anschließt (vgl. auch die Beschlüsse des 11. Senats des OVG Berlin-Brandenburg vom 25. August 2011 - OVG 11 S 49.11 -, juris Rz. 7 ff., und 3. November 2011 - OVG 11 S 48.11):.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.05.2007 - 19 B 352/07

    D (A), Abschiebungshindernis, inlandsbezogene Vollstreckungshindernisse,

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 18.01.2013 - 7 S 11.13
    Unabhängig von der somit fehlenden hinreichenden Glaubhaftmachung eines krankheitsbedingten Abschiebungshindernisses weist der Senat vorsorglich darauf hin, dass sich die Frage, ob Maßnahmen bei der Gestaltung der Abschiebung - wie ärztliche Hilfe und Flugbegleitung - ausreichen, um der auf einer psychischen Erkrankung beruhenden ernsthaften Suizidgefahr wirksam zu begegnen, erst aufgrund einer möglichst fundierten und genauen Erfassung des Krankheitsbildes und der sich daraus ergebenden Gefahren beantworten lässt; eine abstrakte oder pauschale Zusicherung von Vorkehrungen wird dem gebotenen Schutz aus Art. 2 Abs. 2 GG nicht gerecht (vgl. OVG Sachsen Anhalt, Beschluss vom 20. Juni 2011 - 2 M 38/11 -, juris, Rz. 5; OVG NW, Beschluss vom 09.05.2007 - 19 B 352/07 -, NVwZ-RR 2008, 284 und juris Rz. 7).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.10.2010 - 18 A 2088/10

    Anspruch auf eine Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen bei

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 18.01.2013 - 7 S 11.13
    Es ist ferner darauf zu achten, dass sich die krankheitsbedingte Suizidgefahr nicht in dem Zeitraum zwischen der Ankündigung und der Durchführung der Abschiebung realisiert (vgl. OVG NW, Beschl. v. 15.10.2010 - 18 A 2088/10 -, juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 24.02.2010 - 2 M 2/10

    Abschiebung des Ehegatten nach Einreise ohne Visum trotz psychischer Erkrankung

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 18.01.2013 - 7 S 11.13
    Nach der Rechtsprechung des Senats (Beschl. v. 24.02.2010 - 2 M 2/10 -, juris) kann auch eine bestehende psychische Erkrankung eines ausreisepflichtigen Ausländers ein inlandsbezogenes Vollstreckungshindernis wegen rechtlicher Unmöglichkeit der Abschiebung gemäß § 60a Abs. 2 AufenthG in zwei Fallgruppen begründen: Zum einen scheidet eine Abschiebung aus, wenn und solange der Ausländer wegen Erkrankung transportunfähig ist, d. h. sich sein Gesundheitszustand durch und während des eigentlichen Vorgangs des "Reisens" wesentlich verschlechtert oder eine Lebens- oder Gesundheitsgefahr transportbedingt erstmals entsteht (Reiseunfähigkeit im engeren Sinn).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 20.06.2011 - 2 M 38/11

    Aussetzung der Abschiebung wegen Suizidgefahr aufgrund einer psychischen

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 18.01.2013 - 7 S 11.13
    Unabhängig von der somit fehlenden hinreichenden Glaubhaftmachung eines krankheitsbedingten Abschiebungshindernisses weist der Senat vorsorglich darauf hin, dass sich die Frage, ob Maßnahmen bei der Gestaltung der Abschiebung - wie ärztliche Hilfe und Flugbegleitung - ausreichen, um der auf einer psychischen Erkrankung beruhenden ernsthaften Suizidgefahr wirksam zu begegnen, erst aufgrund einer möglichst fundierten und genauen Erfassung des Krankheitsbildes und der sich daraus ergebenden Gefahren beantworten lässt; eine abstrakte oder pauschale Zusicherung von Vorkehrungen wird dem gebotenen Schutz aus Art. 2 Abs. 2 GG nicht gerecht (vgl. OVG Sachsen Anhalt, Beschluss vom 20. Juni 2011 - 2 M 38/11 -, juris, Rz. 5; OVG NW, Beschluss vom 09.05.2007 - 19 B 352/07 -, NVwZ-RR 2008, 284 und juris Rz. 7).
  • VGH Bayern, 23.10.2007 - 24 CE 07.484

    D (A), Abschiebungshindernis, inlandsbezogene Vollstreckungshindernisse,

  • VG Stuttgart, 14.03.2017 - A 11 K 7407/16

    Frist zu Stellung eines Asylfolgeantrags bei Konversion; Anforderungen an den

    Sind aber die verschiedenen Schilderungen des Klägers zu den Ereignissen im Iran insgesamt als unglaubhaft anzusehen, so entfällt gleichzeitig die Grundlage für die attestierte posttraumatische Belastungsstörung (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 18.01.2013 - OVG 7 S 11.13 - juris -).
  • VG Berlin, 25.02.2015 - 24 K 14.15

    Direktabschiebung eines ausreisepflichtigen Ausländers ohne richterliche

    Nach der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 18. Januar 2013 - OVG 7 S 11.13 -, juris, Rz. 12), der die Kammer folgt, ist die Ausländerbehörde von Amts wegen verpflichtet, aus dem Gesundheitszustand des Ausländers folgende Abschiebungshindernisse in jedem Stadium der Durchführung der Abschiebung zu beachten, und hat gegebenenfalls durch ein vorübergehendes Absehen von der Abschiebung oder durch eine entsprechende tatsächliche Gestaltung der Abschiebung die notwendigen Vorkehrungen zu treffen (BVerfG, Beschl. v. 16.04.2002 - 2 BvR 553/02 -, juris; Beschl. v. 26.02.1998 - 2 BvR 185/98 -, InfAuslR 1998, 241).
  • VGH Bayern, 29.07.2014 - 10 CE 14.1523

    Untertauchen des Ausländers; Rechtsschutzbedürfnis; Anordnungsgrund;

    Reiseunfähigkeit im weiteren Sinne liegt dann vor, wenn die Abschiebung als solche außerhalb des Transportvorgangs eine erhebliche konkrete Gesundheitsgefahr für den Ausländer bewirkt (BayVGH, B.v. 18.10.2013 - 10 CE 13.1890 - juris Rn. 20; OVG Berlin-Brandenburg, B.v. 18.10.2013 - OVG 7 S 11.13 - juris Rn. 12).
  • VG Berlin, 20.03.2023 - 33 K 143.19

    Russische Föderation: Subsidiärer Schutz wegen drohender Militärdiensteinziehung

    Dabei obliegt dem Facharzt hinsichtlich des von ihm zugrunde gelegten Traumas eine besondere Sorgfaltspflicht, denn das Gericht hat sich aufgrund der Angaben des Patienten gegenüber seinen Ärzten, gegenüber dem Bundesamt und gegenüber dem Gericht die Überzeugung zu bilden, dass dieses traumatisierende Ereignis nach den allgemeinen im Asylrecht geltenden Regeln glaubhaft dargelegt ist (vgl. etwa VGH München, Beschluss vom 13. Dezember 2018 - 13a ZB 18.33056 - juris Rn. 9; Beschluss vom 12. März 2019 - 9 ZB 17.30411 - juris Rn. 8 m.w.N.; Beschluss vom 20. Januar 2020 - 9 ZB 20.30060 - juris; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 18. Januar 2013 - OVG 7 S 11.13 - juris).
  • VG Cottbus, 24.01.2020 - 3 L 523/19
    In derartigen Situationen ist sicherzustellen, dass erforderliche Hilfen rechtzeitig nach Ankunft im Zielstaat zur Verfügung stehen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. vom 18. Januar 2013 - OVG 7 S 11.13 -, juris, Rn. 12; Beschl. v. 14. April 2015 - OVG 3 S 14.15/OVG 3 M 19.15 -, n.v., BA, S. 4).
  • VG Berlin, 22.01.2016 - 23 K 399.14

    Anordnung einer Abschiebung nach Bulgarien

    Der Kläger hat nicht substantiiert dargelegt, er sei zum gegenwärtigen Zeitpunkt wegen einer psychischen Erkrankung reiseunfähig (im engeren oder weiteren Sinne, vgl. hierzu BVerfG, Beschluss vom 17. September 2014 - 2 BvR 1795.14 -, juris Rn. 11; ferner OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 25. März 2014 - OVG 2 S 18.14 -, juris Rn. 7, vom 29. Oktober 2013 - OVG 12 S 106.13 -, juris Rn. 10, und vom 18. Januar 2013 - OVG 7 S 11.13 -, juris Rn. 12 - jeweils m.w.N.).
  • VG Bayreuth, 04.11.2014 - B 3 E 14.734

    Anforderungen an ein Attest für Reiseunfähigkeit

    Reiseunfähigkeit im weiteren Sinne liegt dann vor, wenn die Abschiebung als solche außerhalb des Transportvorgangs eine erhebliche konkrete Gesundheitsgefahr für den Ausländer bewirkt (BayVGH, B. v. 29.07.2014, 10 CE 14.1523 juris Rn. 21; B. v. 18.10.2013 - 10 CE 13.1890 - juris Rn. 20; OVG Berlin-Brandenburg, B. v. 18.10.2013 - OVG 7 S 11.13 - juris R.12).
  • VG Berlin, 05.04.2022 - 32 K 444.18

    Zentralafrikanische Republik: Feststellung eines zielstaatsbezogenen

    Dabei obliegt ihm hinsichtlich des von ihm zugrunde gelegten Traumas eine besondere Sorgfaltspflicht, denn das Gericht hat sich aufgrund der Angaben des Patienten gegen über seinen Ärzten, gegenüber dem Bundesamt und gegenüber dem Gericht die Überzeugung zu bilden, dass dieses traumatisierende Ereignis nach den allgemeinen im Asylrecht geltenden Regeln glaubhaft dargelegt ist bzw., ob dieses im vorläufigen Rechtsschutzverfahren glaubhaft gemacht ist (vgl. etwa Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 13. Dezember 2018 - Az. 13a ZB 18.33056 - juris Rn. 9; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 12. März 2019 - 9 ZB 17.30411 -, Rn. 8, juris m.w.N.; Bayerischer VGH, Beschluss vom 20. Januar 2020 - 9 ZB 20.30060 - juris; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 18. Januar 2013 - OVG 7 S 11.13 - juris).
  • VG Berlin, 25.01.2016 - 34 K 181.15

    Abschiebung eines Asylsuchenden in einen sicheren Drittstaat; Italien als

    Reiseunfähigkeit im weiteren Sinne liegt dann vor, wenn die Abschiebung als solche außerhalb des Transportvorgangs eine erhebliche konkrete Gesundheitsgefahr für den Ausländer bewirkt (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 17. September 2014 - 2 BvR 732/14 -, bei juris Rn. 13; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 18. Januar 2013 - OVG 7 S 11.13 -, bei juris Rn. 12).
  • VG Cottbus, 20.03.2023 - 5 L 125/21
    (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 18. Januar 2013 - OVG 7 S 11.13 -, Rn. Juris 10; Beschluss vom 2. Juni 2014 - OVG 12 S 30.14 - Beschluss vom 30. März 2017 - OVG 12 S 16.17 -).
  • VG Bayreuth, 04.11.2014 - B 3 E 14.735

    Anforderungen an ein Attest für Reiseunfähigkeit

  • VG Cottbus, 25.04.2023 - 5 K 320/21
  • VG Cottbus, 12.03.2021 - 9 L 592/20
  • VG Potsdam, 04.09.2020 - 8 L 761/20

    Ausreisepflicht eines russischen Unterstützers des sogenannten Islamischen

  • VG Bayreuth, 17.12.2015 - B 3 E 15.972

    Subsidiärer Schutz im Dublin-Verfahren

  • OVG Berlin-Brandenburg, 19.12.2013 - 7 S 104.13

    Vietnam; Untersagung der Abschiebung; Abschiebungshindernis; angeblich leiblicher

  • VG Bayreuth, 10.12.2014 - B 4 K 14.656

    Duldung; Reisefähigkeit; fachärztliches Attest

  • VG Bayreuth, 28.05.2021 - B 8 S 21.50108

    Keine systemischen Mängel des Asylverfahrens oder der Aufnahmebedingungen in

  • VG Berlin, 05.05.2015 - 19 L 377.14

    Aufenthaltsbeendigung bei behaupteter depressiver Stimmungslage mit suizidaler

  • AG Iserlohn, 15.09.2015 - 40 C 155/15
  • VG Frankfurt/Oder, 10.12.2014 - 6 K 935/12
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