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   OVG Berlin-Brandenburg, 18.10.2011 - 2 A 2.11   

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OVG Berlin-Brandenburg, 18.10.2011 - 2 A 2.11 (https://dejure.org/2011,34035)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 18.10.2011 - 2 A 2.11 (https://dejure.org/2011,34035)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 18. Oktober 2011 - 2 A 2.11 (https://dejure.org/2011,34035)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Möglichkeit der Überprüfung eines Flächennutzungsplans (hier: u.a. betreffend einer Windkraft Konzentrationszone) durch eine prinzipale Normenkontrolle

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Möglichkeit der Überprüfung eines Flächennutzungsplans (hier: u.a. betreffend einer Windkraft Konzentrationszone) durch eine prinzipale Normenkontrolle

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 26.04.2007 - 4 CN 3.06

    Flächennutzungsplan; Darstellung von Konzentrationsflächen; Standortplanung für

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 18.10.2011 - 2 A 2.11
    Der Hauptantrag ist zwar insoweit statthaft, als der streitgegenständliche Flächennutzungsplan die Darstellung einer Konzentrationsfläche in Form einer Fläche für Versorgungsanlagen mit der Zweckbestimmung Windkraftkonzentrationszone mit den Rechtswirkungen des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB enthält, denn derartige Darstellungen unterliegen in entsprechender Anwendung des § 47 Abs. 1 Nr. 1 VwGO der (prinzipalen) Normenkontrolle (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. April 2007 - 4 CN 3.06 -, BVerwGE 128, 382; st. Rspr. des Senats, vgl. zuletzt Urteil vom 24. Februar 2011, - OVG 2 A 2.09 -, [...]).

    Denn die Möglichkeit, Flächennutzungspläne in analoger Anwendung des § 47 Abs. 1 Nr. 1 VwGO im Wege der (prinzipalen) Normenkontrolle zu überprüfen, ist lediglich in Bezug auf Darstellungen mit den Rechtswirkungen des § 35 Abs. 3 S. 3 BauGB , d.h. die Verortung von Konzentrationsflächen im Gemeindegebiet, durch die zugleich ein Ausschluss privilegierter Vorhaben i.S.v. § 35 Abs. 1 Nr. 2 - 6 BauGB an anderer Stelle im Plangebiet festgeschrieben wird, eröffnet (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. April 2007, a.a.O.; Beschluss vom 23. Oktober 2008 - 4 BN 16.08 -, BauR 2009, 475 ).

    Lediglich insoweit ist mit der durch das Gesetz zur Änderung des Baugesetzbuchs vom 30. Juli 1996 (BGBl. I S. 1189) mit Wirkung vom 1. Januar 1997 eingeführten Regelung des § 35 Abs. 3 Satz 4 BauGB (jetzt § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB ) gemessen an den gesetzgeberischen Zielsetzungen des § 47 Abs. 1 Nr. 1 VwGO nachträglich eine planwidrige Regelungslücke entstanden, die im Wege der Analogie zu schließen ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. April 2007, a.a.O.).

  • BVerwG, 06.07.2001 - 4 B 50.01

    Notwendigkeit der Begründung von Berufungsschriften - Zulässigkeit

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 18.10.2011 - 2 A 2.11
    Abschließend sei darauf hingewiesen, dass das Gericht zudem nicht verpflichtet ist, seine Rechtsauffassung den Beteiligten vorab bekanntzugeben, was regelmäßig nicht möglich ist, weil die Urteilsfindung erst nach Schluss der mündlichen Verhandlung im Rahmen der abschließenden Beratung stattfindet (BVerwG, Beschluss vom Beschluss vom 28. Dezember 1999, Buchholz 310 § 86 Abs. 3 VwGO Nr. 51 ; Beschluss vom 6. Juli 2001 - 4 B 50/01 -, [...]).
  • BVerwG, 18.08.2005 - 4 C 13.04

    Flächennutzungsplan, Grundzüge; Nutzungsbeschränkung; Grenzwerte;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 18.10.2011 - 2 A 2.11
    Dies schließt jedoch detaillierte und nicht weiter konkretisierungsbedürftige Darstellungen nicht aus, solange diese nur einzelne Aspekte der Art der Bodennutzung betreffen und der Flächennutzungsplan sich im Übrigen darauf beschränkt, einen Rahmen für die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung des Gemeindegebiets zu setzen (vgl. zum Vorstehenden insgesamt BVerwG, Urteil vom 18. August 2005 - 4 C 13/04 -, NVwZ 2006, 87 ff., zur Geflügelmast).
  • BVerwG, 23.10.2008 - 4 BN 16.08

    Statthaftigkeit des Normenkontrollantrags hinsichtlich eines Flächennutzungsplans

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 18.10.2011 - 2 A 2.11
    Denn die Möglichkeit, Flächennutzungspläne in analoger Anwendung des § 47 Abs. 1 Nr. 1 VwGO im Wege der (prinzipalen) Normenkontrolle zu überprüfen, ist lediglich in Bezug auf Darstellungen mit den Rechtswirkungen des § 35 Abs. 3 S. 3 BauGB , d.h. die Verortung von Konzentrationsflächen im Gemeindegebiet, durch die zugleich ein Ausschluss privilegierter Vorhaben i.S.v. § 35 Abs. 1 Nr. 2 - 6 BauGB an anderer Stelle im Plangebiet festgeschrieben wird, eröffnet (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. April 2007, a.a.O.; Beschluss vom 23. Oktober 2008 - 4 BN 16.08 -, BauR 2009, 475 ).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 24.02.2011 - 2 A 2.09

    Sachlicher Teilflächennutzungsplan "Windenergienutzung" der Gemeinde Wustermark

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 18.10.2011 - 2 A 2.11
    Der Hauptantrag ist zwar insoweit statthaft, als der streitgegenständliche Flächennutzungsplan die Darstellung einer Konzentrationsfläche in Form einer Fläche für Versorgungsanlagen mit der Zweckbestimmung Windkraftkonzentrationszone mit den Rechtswirkungen des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB enthält, denn derartige Darstellungen unterliegen in entsprechender Anwendung des § 47 Abs. 1 Nr. 1 VwGO der (prinzipalen) Normenkontrolle (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. April 2007 - 4 CN 3.06 -, BVerwGE 128, 382; st. Rspr. des Senats, vgl. zuletzt Urteil vom 24. Februar 2011, - OVG 2 A 2.09 -, [...]).
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