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   OVG Berlin-Brandenburg, 19.03.2021 - 11 S 137.20   

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OVG Berlin-Brandenburg, 19.03.2021 - 11 S 137.20 (https://dejure.org/2021,6296)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 19.03.2021 - 11 S 137.20 (https://dejure.org/2021,6296)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 19. März 2021 - 11 S 137.20 (https://dejure.org/2021,6296)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2021, 653
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (16)

  • VGH Bayern, 23.04.2013 - 8 B 13.386

    Aus dem Fischereirecht (Art. 1 Abs. 1 BayFiG) kann keine Klagebefugnis

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 19.03.2021 - 11 S 137.20
    Da die Anforderungen des § 36 Satz 1 WHG damit als eigenständiger Prüfungspunkt neben die Belange des Allgemeinwohls gestellt werden (anders als etwa in Art. 20 BayWG, vgl. dazu BayVGH, Urt. v. 23. April 2013 - 8 B 13.386 -, juris Rn 19, 25; vgl. auch BVerwG, Urt. v. 17. März 1989 - 4 C 30.88 -, juris Rn 10, 13), ist davon auszugehen, dass damit vorrangig andere - nicht wasserwirtschaftliche - öffentliche Belange erfasst werden sollen.

    Die vom Verwaltungsgericht für seine abweichende Auffassung angeführte Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (Urteil v. 23. April 2013 - 8 B 13.386 - juris Rn 19 f.) steht einer solchen Auslegung des § 87 Abs. 3 BbgWG nicht entgegen, weil der dieser Entscheidung zugrunde liegende Art. 20 BayWG der hiesigen Regelung insofern nicht vergleichbar ist.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 28.05.2009 - 2 A 13.08

    Normenkontrolle eines Bebauungsplans

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 19.03.2021 - 11 S 137.20
    Auch der 2. Senat des Oberverwaltungsgerichts geht in ständiger Rechtsprechung (vgl. Urteile vom 20. September 2006 - OVG 2 A 10.05 -, juris Rn 40, und v. 28. Mai 2009 - OVG 2 A 13.08 -, juris Rn 41 f.) davon aus, dass auch zu Bundeswasserstraßen gehörende Wasserflächen grundsätzlich der gemeindlichen Planungshoheit unterlägen, soweit sie sich im Gebiet der Gemeinde befänden.

    Ihre Einbeziehung in eine gemeindliche Planung scheidet nicht von vornherein wegen Widerspruchs zur Zweckbestimmung der Bundeswasserstraße aus (vgl. 2. Senat des OVG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 28. Mai 2009 - OVG 2 A 13.08 -, juris Rn 41 f., wo konkret mit Blick auf Festsetzungen zur Errichtung von Bootshäusern, Bootsstegen und Sammelsteganlagen ausgeführt wurde, dass es sich dabei nicht von vornherein um Nutzungen handele, die der Verkehrsfunktion der Bundeswasserstraße zuwiderliefen und deshalb dem Planfeststellungsvorbehalt des § 14 WaStG unterfielen).

  • BVerwG, 17.03.1989 - 4 C 30.88

    Benutzungserlaubnis - Wasserwirtschaftliche Belange - Gesundheits- und

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 19.03.2021 - 11 S 137.20
    Da die Anforderungen des § 36 Satz 1 WHG damit als eigenständiger Prüfungspunkt neben die Belange des Allgemeinwohls gestellt werden (anders als etwa in Art. 20 BayWG, vgl. dazu BayVGH, Urt. v. 23. April 2013 - 8 B 13.386 -, juris Rn 19, 25; vgl. auch BVerwG, Urt. v. 17. März 1989 - 4 C 30.88 -, juris Rn 10, 13), ist davon auszugehen, dass damit vorrangig andere - nicht wasserwirtschaftliche - öffentliche Belange erfasst werden sollen.

    Es widerspräche der Einheit der Rechtsordnung, wenn die für das Genehmigungsverfahren zuständige Behörde verpflichtet wäre, die Genehmigung zu erteilen, obwohl eine andere Behörde wegen einer durch die Errichtung verletzten öffentlich-rechtlichen Norm gehalten wäre, gegen diese vorzugehen (i.d.S. BVerwG, Urteil v. 17. März 1989 - 4 C 30.88 -, juris Rn 16; überzeugend auch VG Karlsruhe Urteil v. 19. Januar 2012 - 6 K 2687/10 -, juris Rn 29 ff.).

  • BVerwG, 31.08.1973 - IV C 33.71

    Begriff der baulichen Anlage; Wohnboot im Außenbereich

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 19.03.2021 - 11 S 137.20
    Denn sie ist in einer auf Dauer angelegten Weise mit dem Erdboden verbunden (vgl. i.d.S. zu einem Wohnboot BVerwG, Urt. v. 31. August 1973 - IV C 33.71 -, juris Rn 22; zur Frage der Dauer vgl. BVerwG, Urt. v.17. Dezember 1976 - IV C 6.75 -, juris Rn 23).

    Letzteres ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (z.B. Urteile v. 31. August 1973 - IV C 33.71 -, juris Rn 20, und v. 7. Mai 2001 - 6 C 18/00 -, NVwZ 2001, 1046, 1047) gegeben, wenn das Vorhaben die in § 1 Abs. 5 und 6 BauGB genannten Belange in einer Weise berührt oder berühren kann, die geeignet ist, das Bedürfnis nach einer ihre Zulässigkeit regelnden verbindlichen Bauleitplanung hervorzurufen.

  • BVerwG, 07.05.2001 - 6 C 18.00

    Bauplanungsrecht; Bau- und Raumordnungsgesetz; Gerätehütte; Vorhaben; Abkoppelung

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 19.03.2021 - 11 S 137.20
    Ob ein bauliches Vorhaben im Sinne des § 29 Abs. 1 BauGB vorliegt, hängt - anders als nach der bis zum 1. Januar 1998 geltenden Fassung dieser Norm - nicht mehr davon ab, ob das Vorhaben einer bauaufsichtlichen Genehmigung oder Zustimmung bedarf, der Bauaufsichtsbehörde angezeigt werden muss oder ob in einem anderen Verfahren über die Zulässigkeit zu entscheiden ist (vgl. BVerwG, Urteil v. 7. Mai 2001 - 6 C 18/00 -, juris Rn 17 f.).

    Letzteres ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (z.B. Urteile v. 31. August 1973 - IV C 33.71 -, juris Rn 20, und v. 7. Mai 2001 - 6 C 18/00 -, NVwZ 2001, 1046, 1047) gegeben, wenn das Vorhaben die in § 1 Abs. 5 und 6 BauGB genannten Belange in einer Weise berührt oder berühren kann, die geeignet ist, das Bedürfnis nach einer ihre Zulässigkeit regelnden verbindlichen Bauleitplanung hervorzurufen.

  • BVerwG, 16.12.1988 - 4 C 48.86

    Beschränkung der kommunalen Planungshoheit durch Fachplanungen

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 19.03.2021 - 11 S 137.20
    Sie seien den planerischen Aussagen der Gemeinde allerdings nur insoweit zugänglich, als diese der besonderen Zweckbestimmung nicht widersprächen (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Dezember 1988, BVerwGE 81, 111, 115).
  • VGH Bayern, 21.01.2004 - 26 B 02.873

    Bauaufsichtliches Einschreiten in der Form des Erlasses einer

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 19.03.2021 - 11 S 137.20
    Dass er rechtsirrtümlich angenommen hat, hierzu nicht verpflichtet zu sein, vermag daran nichts zu ändern (vgl. BayVGH, Urteil v. 21. Januar 2004 - 26 B 02.873 -, Rn 27 f.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 20.09.2006 - 2 A 10.05

    Veränderungssperre für den Uferbereich des Griebnitzsees

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 19.03.2021 - 11 S 137.20
    Auch der 2. Senat des Oberverwaltungsgerichts geht in ständiger Rechtsprechung (vgl. Urteile vom 20. September 2006 - OVG 2 A 10.05 -, juris Rn 40, und v. 28. Mai 2009 - OVG 2 A 13.08 -, juris Rn 41 f.) davon aus, dass auch zu Bundeswasserstraßen gehörende Wasserflächen grundsätzlich der gemeindlichen Planungshoheit unterlägen, soweit sie sich im Gebiet der Gemeinde befänden.
  • OVG Schleswig-Holstein, 01.04.2004 - 1 KN 17/03

    Abwägung beim Erlass einer Sanierungssatzung im Bereich einer Bundeswasserstraße

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 19.03.2021 - 11 S 137.20
    Zulässig seien aber jedenfalls solche planerischen Aussagen, die der bestehenden Zweckbestimmung der für Wasserstraßenzwecke dienenden Land- und Wasserflächen nicht zuwiderliefen (vgl. OVG Schleswig, Urteil vom 1.4. 2004 - 1 KN 17/03 -, juris Rn 23 f.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 15.03.2013 - 2 S 69.12

    Steg; Steganlage; Nutzungsuntersagung; formelle Baurechtswidrigkeit; Fehlen einer

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 19.03.2021 - 11 S 137.20
    Die Annahme des Verwaltungsgerichts, dass die Steganlage gem. § 61 Abs. 1 Nr. 10 Buchst. h BbgBauO baugenehmigungsfrei errichtet werden darf, entspricht der Rechtsprechung des zuständigen Oberverwaltungsgerichts (vgl. den zur - nahezu wortgleichen - Vorgängervorschrift § 55 Abs. 7 Nr. 8 BbgBO ergangenen Beschluss des 2. Senats v. 15. März 2013 - OVG 2 S 69.12 -, juris Rn 2 ff.).
  • VG Karlsruhe, 19.01.2012 - 6 K 2687/10

    Wasserrechtliche Genehmigung - Wohl der Allgemeinheit - Gemeindliches

  • BVerwG, 05.07.1974 - IV C 76.71

    Notwendige Beiladung der höheren Verwaltungsbehörde; Begriff der Ortsgebundenheit

  • BVerwG, 17.12.1976 - 4 C 6.75

    Begriff der baulichen Anlage

  • VG Schleswig, 30.04.2012 - 8 A 45/11
  • OVG Berlin-Brandenburg, 08.07.2014 - 11 S 17.14

    Steganlage zur gewerblichen Nutzung; wasserrechtliche Genehmigung; Drittschutz;

  • VGH Bayern, 11.06.2013 - 8 ZB 12.784

    Tegernseer Steganlage darf gebaut werden

  • OVG Berlin-Brandenburg, 01.02.2024 - 3a S 9.23

    Vorläufiger Rechtsschutz - Drittanfechtung - Landschaftsrahmenplan -

    Sie bilden allerdings nicht die unmittelbare Entscheidungsgrundlage; vielmehr handelt es sich bei ihnen um Gesichtspunkte, die bei Gewichtung des Sofortvollzugsinteresses in die Abwägung einzustellen sind (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 24. Januar 2023 - OVG 3a S 1/23 - juris Rn. 2, und vom 19. März 2021 - OVG 11 S 137/20 - juris Rn. 21).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.03.2021 - 11 S 30.21

    Entfallen des Rechtsschutzbedürfnisses für die Drittanfechtung einer Genehmigung

    Sie ist unzulässig geworden, nachdem der Senat mit Beschluss vom 19. März 2021 (OVG 11 S 137/20, juris) in einem anderweitigen Beschwerdeverfahren die aufschiebende Wirkung der gegen den Bescheid des Antragsgegners vom 30. Juni 2020 gerichteten Klage einer Gemeinde wiederhergestellt hat.

    Gegen ein schutzwertes Interesse des Antragstellers an der quasi vorsorglichen Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung seiner Klage gegen den Bescheid vom 30. Juni 2020 sprechen im Übrigen Gründe der Prozessökonomie, weil sich das Prüfprogramm des vorliegenden Verfahrens von dem des Verfahrens OVG 11 S 137/20 grundlegend unterscheidet.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 24.01.2023 - 3a S 1.23

    Auswirkung der Windenergieanlagentypänderung auf die Genehmigungslage;

    Im Rahmen dieser Interessenabwägung haben auch Erkenntnisse über die Rechtmäßigkeit oder Rechtswidrigkeit des Verwaltungsaktes Bedeutung, allerdings nicht als unmittelbare Entscheidungsgrundlage, sondern als bei Gewichtung des Sofortvollzugsinteresses in die Abwägung einzustellenden Gesichtspunkte (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 19. März 2021 - OVG 11 S 137.20 - juris Rn. 21 m.w.N.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 03.08.2021 - 11 S 20.21

    Sofortige Vollziehbarkeit immissionsschutzrechtlicher Genehmigungen von

    Im Rahmen dieser Interessenabwägung haben auch Erkenntnisse über die Rechtmäßigkeit oder Rechtswidrigkeit des Verwaltungsaktes Bedeutung; allerdings nicht als unmittelbare Entscheidungsgrundlage, sondern als bei Gewichtung des Sofortvollzugsinteresses in die Abwägung einzustellenden Gesichtspunkte (ständige Rechtsprechung des Senats, z.B. Beschluss vom 19. März 2021 - 11 S 137/20 -, Rn. 21, juris, m.w.N.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 09.03.2022 - 11 S 25.21

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Errichtung von drei Windkraftanlagen

    Im Rahmen dieser Interessenabwägung haben auch Erkenntnisse über die Rechtmäßigkeit oder Rechtswidrigkeit des Verwaltungsaktes Bedeutung; allerdings nicht als unmittelbare Entscheidungsgrundlage, sondern als bei Gewichtung des Sofortvollzugsinteresses in die Abwägung einzustellende Gesichtspunkte (ständige Rechtsprechung des Senats, z.B. Beschluss vom 19. März 2021 - 11 S 137/20 -, juris Rn. 21, m.w.N.).
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