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   OVG Berlin-Brandenburg, 19.10.2009 - 12 M 75.09   

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OVG Berlin-Brandenburg, 19.10.2009 - 12 M 75.09 (https://dejure.org/2009,6667)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 19.10.2009 - 12 M 75.09 (https://dejure.org/2009,6667)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 19. Oktober 2009 - 12 M 75.09 (https://dejure.org/2009,6667)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verweisung eines unterhaltsberechtigten Ehegatten auf Prozesskostenvorschuss bei einem Anspruch des Unterhaltspflichtigen auf Prozesskostenhilfe mit Ratenzahlung; Anspruch auf Erteilung eines Visums zum Ehegattennachzug durch einen im Ausland lebenden Ehegatten; ...

  • Judicialis

    GG Art. 6 Abs. 1; ; BGB §§ 1360 ff.; ; EGBGB Art. 18 Abs. 1; ; VwGO § 166; ; ZPO § 114; ; ZPO § 115; ; ZPO § 120 Abs. 4

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verweisung eines unterhaltsberechtigten Ehegatten auf Prozesskostenvorschuss bei einem Anspruch des Unterhaltspflichtigen auf Prozesskostenhilfe mit Ratenzahlung; Anspruch auf Erteilung eines Visums zum Ehegattennachzug durch einen im Ausland lebenden Ehegatten; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2010, 208 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 31.03.2009 - 12 M 19.09

    Prozesskostenhilfe, Erfolgsaussichten, Familienzusammenführung, Ehegattennachzug,

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 19.10.2009 - 12 M 75.09
    Zwar kann nach der Rechtsprechung des Senats ein - wie die Klägerin - im Ausland lebender Ehegatte, der ein auf Erteilung eines Visums zum Ehegattennachzug gerichtetes Klageverfahren betreibt, nicht darauf verwiesen werden, von seinem bereits im Bundesgebiet lebenden Ehegatten einen Prozesskostenvorschuss nach § 1360 a Abs. 4 BGB zu fordern (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 3. März 2008 - OVG 12 M 120.07 - und vom 31. März 2009 - OVG 12 M 19.09 - für den vergleichbaren Fall des Kindernachzugs s. auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 29. Januar 2007 - OVG 12 M 29.07 -, juris).

    Bei der Prüfung der Bedürftigkeit des nachzugswilligen Ehegatten (§§ 114, 115 ZPO) ist nicht allein auf dessen Einkommens- und Vermögensverhältnisse, sondern auch auf die wirtschaftliche Situation des bereits im Bundesgebiet lebenden Ehegatten abzustellen (OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 3. März 2008 - OVG 12 M 120.07 - und vom 31. März 2009 - OVG 12 M 19.09 - für den vergleichbaren Fall des Kindernachzugs s. auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 29. Januar 2007 - OVG 12 M 29.07 -, juris).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 12.10.2007 - 12 M 29.07

    Maßgeblichkeit des § 32 Abs. 3 AufenthG (juris: AufenthG 2004) in Fällen

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 19.10.2009 - 12 M 75.09
    Zwar kann nach der Rechtsprechung des Senats ein - wie die Klägerin - im Ausland lebender Ehegatte, der ein auf Erteilung eines Visums zum Ehegattennachzug gerichtetes Klageverfahren betreibt, nicht darauf verwiesen werden, von seinem bereits im Bundesgebiet lebenden Ehegatten einen Prozesskostenvorschuss nach § 1360 a Abs. 4 BGB zu fordern (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 3. März 2008 - OVG 12 M 120.07 - und vom 31. März 2009 - OVG 12 M 19.09 - für den vergleichbaren Fall des Kindernachzugs s. auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 29. Januar 2007 - OVG 12 M 29.07 -, juris).

    Bei der Prüfung der Bedürftigkeit des nachzugswilligen Ehegatten (§§ 114, 115 ZPO) ist nicht allein auf dessen Einkommens- und Vermögensverhältnisse, sondern auch auf die wirtschaftliche Situation des bereits im Bundesgebiet lebenden Ehegatten abzustellen (OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 3. März 2008 - OVG 12 M 120.07 - und vom 31. März 2009 - OVG 12 M 19.09 - für den vergleichbaren Fall des Kindernachzugs s. auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 29. Januar 2007 - OVG 12 M 29.07 -, juris).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.11.1998 - 19 E 612/98

    Prozeßkostenvorschuß; Privatrechtlicher Anspruch; Verhältnis zum

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 19.10.2009 - 12 M 75.09
    Dieser in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung anerkannte Anspruch (vgl. z.B. VGH München, Beschluss vom 27. März 2007 - 5 C 06.2392 -, juris; OVG Hamburg, FamRZ 2006, 1615; OVG Münster, Beschluss vom 26. November 1998 - 19 E 612/98 -, juris) richtet sich hier nicht nach §§ 1360 ff. BGB, sondern nach dem in Serbien geltenden Unterhaltsrecht (Art. 18 Abs. 1 EGBGB).
  • VGH Bayern, 27.03.2007 - 5 C 06.2392

    Namensänderung; Prozesskostenhilfe; Bedürftigkeit; Einkommen; Unterhaltsanspruch;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 19.10.2009 - 12 M 75.09
    Dieser in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung anerkannte Anspruch (vgl. z.B. VGH München, Beschluss vom 27. März 2007 - 5 C 06.2392 -, juris; OVG Hamburg, FamRZ 2006, 1615; OVG Münster, Beschluss vom 26. November 1998 - 19 E 612/98 -, juris) richtet sich hier nicht nach §§ 1360 ff. BGB, sondern nach dem in Serbien geltenden Unterhaltsrecht (Art. 18 Abs. 1 EGBGB).
  • BVerwG, 03.05.1973 - I C 20.70

    Klagebefugnis eines deutschen Ehegatten gegen die Ausweisung des ausländischen

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 19.10.2009 - 12 M 75.09
    Zum anderen - und dies ist ausschlaggebend - steht dem bereits im Bundesgebiet lebenden Ehegatten aufgrund der Schutzwirkungen des Art. 6 Abs. 1 GG ebenfalls ein Anspruch auf Erteilung eines Visums zur Familienzusammenführung mit dem im Ausland lebenden Ehegatten zu (vgl. auch BVerwG, Urteil vom 27. August 1996, BVerwGE 102, 12 ff.; Urteil vom 3. Mai 1973, BVerwGE 42, 141 ff.).
  • BGH, 04.08.2004 - XII ZA 6/04

    Erfolgsaussicht einer Rechtsbeschwerde; Höhe des Anspruchs eines minderjährigen

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 19.10.2009 - 12 M 75.09
    Auf die ohnehin nicht unumstrittene oberlandesgerichtliche Rechtsprechung, wonach der unterhaltsberechtigte Ehegatte bei einem Anspruch des Unterhaltspflichtigen auf Prozesskostenhilfe mit Ratenzahlung nicht auf einen Prozesskostenvorschuss verwiesen werden darf, sondern ihm uneingeschränkt Prozesskostenhilfe bewilligt werden muss (vgl. z.B. OLG München, Beschluss vom 12. November 1992, FamRZ 1993, 714; a.A. z.B. KG, Beschluss vom 9. August 1989, FamRZ 1990, 183) kommt es ebenso wenig an wie auf die Frage, ob der Beschluss des Bundesgerichtshofs zum Prozesskostenvorschussanspruch des minderjährigen Kindes vom 4. August 2004 (NJW-RR 2004, 1662 f.) auf Unterhaltsansprüche von Ehegatten übertragbar ist.
  • OVG Hamburg, 21.06.2006 - 4 So 68/06

    Familienrechtlicher Anspruch auf Zahlung eines Prozesskostenvorschusses

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 19.10.2009 - 12 M 75.09
    Dieser in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung anerkannte Anspruch (vgl. z.B. VGH München, Beschluss vom 27. März 2007 - 5 C 06.2392 -, juris; OVG Hamburg, FamRZ 2006, 1615; OVG Münster, Beschluss vom 26. November 1998 - 19 E 612/98 -, juris) richtet sich hier nicht nach §§ 1360 ff. BGB, sondern nach dem in Serbien geltenden Unterhaltsrecht (Art. 18 Abs. 1 EGBGB).
  • BVerwG, 27.08.1996 - 1 C 8.94

    Klagerecht für Ehefrau eines türkischen Staatsangehörigen

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 19.10.2009 - 12 M 75.09
    Zum anderen - und dies ist ausschlaggebend - steht dem bereits im Bundesgebiet lebenden Ehegatten aufgrund der Schutzwirkungen des Art. 6 Abs. 1 GG ebenfalls ein Anspruch auf Erteilung eines Visums zur Familienzusammenführung mit dem im Ausland lebenden Ehegatten zu (vgl. auch BVerwG, Urteil vom 27. August 1996, BVerwGE 102, 12 ff.; Urteil vom 3. Mai 1973, BVerwGE 42, 141 ff.).
  • BVerwG, 26.08.2008 - 1 C 32.07

    Visum; Kindernachzug; Familienzusammenführung; Altersgrenze; maßgeblicher

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 19.10.2009 - 12 M 75.09
    Dies gilt nicht nur für die von der Beigeladenen angesetzte Pauschale gemäß § 11 Abs. 2 Satz 2 SGB II, sondern auch für den Freibetrag bei Erwerbstätigkeit nach § 11 Abs. 2 Satz 1 Nr. 6 in Verbindung mit § 30 SGB II (vgl. Urteil vom 26. August 2008, BVerwGE 131, 370 ff.).
  • KG, 09.08.1989 - 18 UF 2689/89
    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 19.10.2009 - 12 M 75.09
    Auf die ohnehin nicht unumstrittene oberlandesgerichtliche Rechtsprechung, wonach der unterhaltsberechtigte Ehegatte bei einem Anspruch des Unterhaltspflichtigen auf Prozesskostenhilfe mit Ratenzahlung nicht auf einen Prozesskostenvorschuss verwiesen werden darf, sondern ihm uneingeschränkt Prozesskostenhilfe bewilligt werden muss (vgl. z.B. OLG München, Beschluss vom 12. November 1992, FamRZ 1993, 714; a.A. z.B. KG, Beschluss vom 9. August 1989, FamRZ 1990, 183) kommt es ebenso wenig an wie auf die Frage, ob der Beschluss des Bundesgerichtshofs zum Prozesskostenvorschussanspruch des minderjährigen Kindes vom 4. August 2004 (NJW-RR 2004, 1662 f.) auf Unterhaltsansprüche von Ehegatten übertragbar ist.
  • OLG München, 12.11.1992 - 12 WF 1066/92

    Leistungsfähigkeit für einen Prozeßkostenvorschuß

  • OVG Berlin-Brandenburg, 08.07.2019 - 3 M 47.18

    Beschwerde gegen die erstinstanzliche Versagung von Prozesskostenhilfe:

    Nach der ständigen Rechtsprechung des OVG Berlin-Brandenburg ist bei der Prüfung der Bedürftigkeit eines nachzugswilligen Ehegatten (§§ 114, 115 ZPO) nicht allein auf dessen Einkommens- und Vermögensverhältnisse, sondern auch auf die wirtschaftliche Situation des bereits im Bundesgebiet lebenden Ehegatten abzustellen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 3. März 2008 - OVG 12 M 120.07 -, vom 31. März 2009 - OVG 12 M 19.09 -, vom 19. Oktober 2009 - OVG 12 M 75.09 - juris und vom 9. Januar 2013 - OVG 3 M 92.12 -).
  • VG Berlin, 27.04.2016 - 12 K 268.15

    Erteilung eines Visums zum Ehegattennachzug

    Ob der Klägerin nach diesem in Punjab/Indien geltenden Recht ein Anspruch auf Prozesskostenvorschuss zusteht, ist hier allerdings nicht entscheidungserheblich (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 9. Oktober 2009 - OVG 12 M 75.09 m.w.N.).

    Denn bei der Prüfung der Bedürftigkeit des nachzugswilligen Ehegatten (§§ 114, 115 ZPO) ist nicht allein auf dessen Einkommens- und Vermögensverhältnisse, sondern auch auf die wirtschaftliche Situation des bereits im Bundesgebiet lebenden Ehegatten abzustellen (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 9. Oktober 2009 - OVG 12 M 75.09 unter Verweis auf OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 3. März 2008 - OVG 12 M 120.07 - und vom 31. März 2009 - OVG 12 M 19.09 - für den vergleichbaren Fall des Kindernachzugs s. auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 29. Januar 2007 - OVG 12 M 29.07 - juris).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 11.09.2012 - 3 M 33.12

    Ghana; Beschwerde; Prozesskostenhilfe; Klage; hinreichende Aussicht auf Erfolg

    Maßgeblich war dort die Erwägung, im Ausland lebende Kinder, die noch keine von ihren Eltern unabhängige Lebensstellung erlangt hätten, könnten in Visumangelegenheiten nicht besser gestellt werden als Kinder, die sich im Bundesgebiet aufhielten und auf die (nach Art. 18 Abs. 1 EGBGB) deutsches Familienrecht mit der Folge anzuwenden wäre mit der Folge, dass die Bewilligung von Prozesskostenhilfe unter Berufung auf § 1610 BGB versagt werden könnte (vgl. zu der Rechtslage nach Art. 18 EGBGB OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse vom 12. Oktober 2007 - OVG 12 M 29.07 -, juris Rn. 7 ff., sowie vom 19. Oktober 2009 - OVG 12 M 75.09 -, juris Rn. 4).
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