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   OVG Berlin-Brandenburg, 19.12.2007 - 4 B 22.05   

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OVG Berlin-Brandenburg, 19.12.2007 - 4 B 22.05 (https://dejure.org/2007,16363)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 19.12.2007 - 4 B 22.05 (https://dejure.org/2007,16363)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 19. Dezember 2007 - 4 B 22.05 (https://dejure.org/2007,16363)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines deutschen und in den Niederlanden tätigen Professors auf den vollen Grundbetrag einer jährlichen Sonderzuwendung; Anwendung der einschränkenden Regelungen der Zweiten Verordnung über besoldungsrechtliche Übergangsregelungen nach Herstellung der Einheit ...

  • Judicialis

    EG Art. 39; ; BBesG § ... 2 Abs. 2 Satz 1; ; BBesG § 29 Abs. 2 Nr. 1; ; BBesO Teil C Vorbemerkungen Nr. 1; ; BBesO Teil C Vorbemerkungen Nr. 2; ; BRRG § 50 Abs. 2 Satz 1; ; BRRG § 121; ; SonderzuwendungsG § 1 Abs. 1 Nr. 1; ; SonderzuwendungsG § 3 Abs. 1; ; SonderzuwendungsG § 6 Abs. 1; ; 2. BesÜV § 1 Satz 1; ; 2. BesÜV § 2 Abs. 1 Satz 1; ; 2. BesÜV § 3 Abs. 1; ; 2. BesÜV § 3 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beamtenrecht: Beamter; Bundesgebiet; Beitrittsgebiet; Ernennung; erstmalig; Verwendung; Professor; Niederlande; Besoldung; Sonderzuwendung; Sonderzahlung; Grundbetrag; Absenkung; Arbeitnehmer; Wanderarbeitnehmer; Gemeinschaftsrecht; Freizügigkeit; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • EuGH, 30.09.2003 - C-224/01

    MITGLIEDSTAATEN HAFTEN FÜR SCHÄDEN, DIE EINEM EINZELNEN DURCH EINEN EINEM

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 19.12.2007 - 4 B 22.05
    Der Kläger ist als Universitätsprofessor - unabhängig von seinem Status als Beamter nach deutschem Recht - Arbeitnehmer i.S.v. Art. 39 EG (vgl. EuGH, Beschluss vom 10. März 2005, Rs. C-178/04 [Marhold], Rn. 19 [zitiert nach www.curia.eu]; Urteil vom 30. September 2003, Rs. C-224/01 [Köbler], EuZW 2003, 718, Rn. 70, 77).

    Insoweit ist festzustellen, dass die gesetzliche Möglichkeit der Gewährung von Zuschüssen nach den Vorbemerkungen Nr. 1 und Nr. 2 zur Bundesbesoldungsordnung, Teil C, nur eine Chance darstellt und nicht gewährleistet, dass ein an einer ausländischen Universität tätiger Professor mit seiner Ernennung zum Professor an einer Universität im Beitrittsgebiet eine mindestens ebenso hohe Besoldung wie Professoren aus dem früheren Bundesgebiet bezieht (vgl. EuGH, Urteil vom 30. September 2003, a.a.O., Rn. 75 f.).

    Ein Statusvergleich wird auch nicht durch das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 30. September 2003 (a.a.O., Rn. 71 ff.) ausgeschlossen.

    Die höhere Sonderzuwendung stellt demgegenüber keine Treueprämie dar, deren Gewährung nicht durch zwingende Gründe des Allgemeininteresses gerechtfertigt wäre, sondern sich auf die Entscheidung eines Universitätsprofessors für eine Beschäftigung an einer deutschen Universität oder an der Universität eines anderen Mitgliedstaats auswirken und den Arbeitsmarkt für Universitätsprofessoren abschotten könnte (vgl. dazu EuGH, Urteil vom 30. September 2003, a.a.O., Rn. 85 f.).

  • BVerfG, 12.02.2003 - 2 BvL 3/00

    Beamtenbesoldung Ost I

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 19.12.2007 - 4 B 22.05
    Die Absenkung der Besoldung der Beamten im Beitrittsgebiet nach § 2 der 2. BesÜV hat im hiernach streitgegenständlichen Zeitraum Bundesverfassungsrecht nicht verletzt (vgl. Urteil des Senats vom 3. Mai 2007 - 4 B 21.05 -, UA S. 7 f., unter Bezugnahme auf BVerfG, Beschlüsse vom 12. Februar 2003, 2 BvL 3/00, BVerfGE 107, 218, und 2 BvR 709/99, BVerfGE 107, 257).

    Die Zahlung des niedrigeren Grundbetrags beruhte in dem maßgeblichen Zeitraum von 1996 bis 2003 auf der beschränkten Leistungskraft der öffentlichen Haushalte im Beitrittsgebiet infolge der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse (vgl. BVerfG, Beschluss vom 12. Februar 2003 - 2 BvL 3/00 -, a.a.O., S. 245).

    Die Gewährung eines höheren Grundbetrags an Beamte, die bereits im früheren Bundesgebiet verwendet worden waren, stellt eine Ausnahme dar und schützt das Vertrauen dieser Beamten in den einmal erreichten Stand ihrer individuellen Besoldung (vgl. BVerfG, Beschluss vom 12. Februar 2003 - 2 BvL 3/00 -, a.a.O., S. 247).

  • EuGH, 10.03.2005 - C-178/04

    Marhold

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 19.12.2007 - 4 B 22.05
    Der Kläger ist als Universitätsprofessor - unabhängig von seinem Status als Beamter nach deutschem Recht - Arbeitnehmer i.S.v. Art. 39 EG (vgl. EuGH, Beschluss vom 10. März 2005, Rs. C-178/04 [Marhold], Rn. 19 [zitiert nach www.curia.eu]; Urteil vom 30. September 2003, Rs. C-224/01 [Köbler], EuZW 2003, 718, Rn. 70, 77).

    Diese Ausnahme gilt nicht für Universitätsprofessoren, die zwar dem Staat oder anderen öffentlich-rechtlichen Einrichtungen zuzuordnen sind, jedoch nicht bei der Erfüllung von Aufgaben mitwirken, die zur öffentlichen Verwaltung im eigentlichen Sinne gehören (vgl. EuGH, Beschluss vom 10. März 2005, a.a.O., Rn. 20 ff.; Urteil vom 3. Juli 1986, Rs. C-66/85 [Lawrie-Blum], ZBR 1986, 267, Rn. 27).

    Zwar stellen rein wirtschaftliche Ziele - wie die Entlastung der öffentlichen Haushalte - keinen zwingenden Grund des Allgemeininteresses dar, der die Beschränkung einer Grundfreiheit rechtfertigen könnte (vgl. EuGH, Beschluss vom 10. März 2005, a.a.O., Rn. 41).

  • EuGH, 12.03.1998 - C-187/96

    Kommission / Griechenland

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 19.12.2007 - 4 B 22.05
    Nichts anderes ergibt sich aus dem vom Kläger angeführten Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 12. März 1998 (Rs. C-187/96 [Kommission./.Griechenland], juris).

    Hierzu hat der Europäische Gerichtshof ausgesprochen, es obliege der Griechischen Republik, festzustellen, ob die Tätigkeit, die der im dortigen Verfahren betroffene Wanderarbeitnehmer griechischer Staatsangehörigkeit in einem anderen Mitgliedstaat ausgeübt hat, einer - von den griechischen Behörden bei der tariflichen Einstufung und Gewährung von Dienstalterszulagen berücksichtigten - Tätigkeit in der griechischen öffentlichen Verwaltung entspricht (EuGH, Urteil vom 12. März 1998, a.a.O., Rn. 22 f.).

  • EuGH, 23.02.1994 - C-419/92

    Scholz / Opera Universitaria di Cagliari und Cinzia Porcedda

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 19.12.2007 - 4 B 22.05
    Unergiebig ist der Hinweis des Klägers auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 23. Februar 1994 (Rs. C-419/92 [Scholz], juris).

    Der Europäische Gerichtshof befand, dass bei der Einstellung von Personal nach Maßgabe früherer, in der Stellenausschreibung nicht näher spezifizierter Beschäftigungszeiten im öffentlichen Dienst nicht danach unterschieden werden dürfe, ob die frühere Beschäftigung im öffentlichen Dienst des einstellenden oder eines anderen Mitgliedstaats ausgeübt wurde (EuGH, Urteil vom 23. Februar 1994, a.a.O., Rn. 12).

  • BVerfG, 12.02.2003 - 2 BvR 709/99

    Beamtenbesoldung Ost II

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 19.12.2007 - 4 B 22.05
    Die Absenkung der Besoldung der Beamten im Beitrittsgebiet nach § 2 der 2. BesÜV hat im hiernach streitgegenständlichen Zeitraum Bundesverfassungsrecht nicht verletzt (vgl. Urteil des Senats vom 3. Mai 2007 - 4 B 21.05 -, UA S. 7 f., unter Bezugnahme auf BVerfG, Beschlüsse vom 12. Februar 2003, 2 BvL 3/00, BVerfGE 107, 218, und 2 BvR 709/99, BVerfGE 107, 257).

    Ferner sollte durch die Maßnahme das Vertrauen der Bürger des Beitrittsgebiets in Justiz und Verwaltung gestärkt werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 12. Februar 2003 - 2 BvR 709/99 -, a.a.O., S. 271 f.).

  • BVerwG, 03.11.2005 - 2 C 9.05

    Sonderzuwendung; Übertritt in den Dienst eines anderen öffentlich-rechtlichen

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 19.12.2007 - 4 B 22.05
    Vielmehr sind für die Frage, ob der Wechsel in ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis eines anderen Mitgliedstaats Nachteile mit sich bringt, die die Freizügigkeit einschränken, allein die Auswirkungen der diese Nachteile hervorrufenden Rechtsnorm zu beurteilen (vgl. BVerwG, Urteil vom 3. November 2005 - 2 C 9.05 -, ZBR 2006, 95, 96).

    Diese Auffassung setzt voraus, dass § 2 Abs. 1 Satz 1 der 2. BesÜV im Lichte des Art. 39 Abs. 2 EG entweder so ausgelegt oder analog angewandt werden muss, dass er auch die Ernennung zum Beamten in den Niederlanden erfasst, oder - falls eine Auslegung oder Analogie nicht möglich ist - § 2 Abs. 1 Satz 1 der 2. BesÜV auf Grund des Geltungs- und Anwendungsvorrangs des Gemeinschaftsrechts (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 3. November 2005, a.a.O., S. 96 m.w.N.) teilweise unangewendet bleibt, soweit die Vorschrift Ernennungen in einem anderen EU-Mitgliedstaat nicht erfasst.

  • EuGH, 26.01.1999 - C-18/95

    Terhoeve

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 19.12.2007 - 4 B 22.05
    Zwar sind die Vertragsbestimmungen über die Freizügigkeit und die zu ihrer Durchführung erlassenen Maßnahmen nicht auf Tätigkeiten anwendbar, die keine Berührung mit irgendeinem der Sachverhalte aufweisen, auf die das Gemeinschaftsrecht abstellt, und die mit keinem relevanten Element über die Grenzen eines Mitgliedstaats hinausweisen (vgl. EuGH, Urteil vom 26. Januar 1999, Rs. C-18/95 [Terhoeve], EuZW 1999, 380, Rn. 26 m.w.N.).

    Er unterfällt dann unabhängig von seinem Wohnort und seiner Staatsangehörigkeit den Bestimmungen über die Arbeitnehmerfreizügigkeit (vgl. EuGH, Urteil vom 26. Januar 1999, a.a.O., Rn. 27; vgl. zu den so genannten "Wegzugs-" bzw. "Rückkehrfällen" Frenz, Handbuch Europarecht, Bd. 1, Europäische Grundfreiheiten, 2004, Rn. 1276 ff. m.w.N.; Pache, in: Schulze/Zuleeg, Europarecht, 2006, S. 350).

  • BVerwG, 02.03.2000 - 2 C 1.99

    Keine Zwangsteilzeitbeschäftigung für Beamte

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 19.12.2007 - 4 B 22.05
    Die Vollzeitbeschäftigung auf Lebenszeit bildet seit jeher das Leitbild und den kennzeichnenden wesentlichen Strukturinhalt des deutschen Beamtenverhältnisses (vgl. BVerwG, Urteil vom 2. März 2000 - 2 C 1.99 -, BVerwGE 110, 363, 366 f. m.w.N.).
  • BVerfG, 10.12.1985 - 2 BvL 18/83

    Beamtenrecht - Ruhestand - Vertrauensschutz - Regelungsänderung - Eintritt in den

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 19.12.2007 - 4 B 22.05
    Das deutsche Berufsbeamtentum ist ausgerichtet auf den Lebenszeitbeamten (vgl. BVerfG, Beschluss vom 10. Dezember 1985 - 2 BvL 18/83 -, BVerfGE 71, 255, 268 m.w.N.).
  • BVerwG, 18.12.1986 - 2 CB 44.85

    Ausgestaltung der Regelungen des Besoldungsanspruchs eines zunächst im

  • EuGH, 03.07.1986 - 66/85

    Lawrie-Blum / Land Baden-Württemberg

  • BVerwG, 01.03.2007 - 2 C 13.06

    Abgesenkte Besoldung; Befähigungsvoraussetzung; Beitrittsgebiet;

  • OVG Berlin-Brandenburg, 03.05.2007 - 4 B 21.05

    Vereinbarkeit der niedrigeren Besoldung für Beamte in den neuen Bundesländern mit

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