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   OVG Berlin-Brandenburg, 20.02.2014 - 11 A 1.12   

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OVG Berlin-Brandenburg, 20.02.2014 - 11 A 1.12 (https://dejure.org/2014,3706)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 20.02.2014 - 11 A 1.12 (https://dejure.org/2014,3706)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 20. Februar 2014 - 11 A 1.12 (https://dejure.org/2014,3706)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 47 Abs 2a VwGO, § 1 Abs 3 BauGB, § 11 Abs 2 S 1 BNatSchG, § 9 Abs 3 Nr 4 BNatSchG, § 7 Abs 6 S 3 NatSchG BB
    Rechtmäßigkeit eines eigenständigen Grünordnungsplans mit dem Ziel der Erhaltung und Entwicklung eines innerörtlichen Waldbestands; Irrtum bei der Übernahme des Erscheinungsjahres des zur Bekanntmachung genutzten Amtsblatts in den Verfahrensvermerk auf der Planurkunde; ...

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    Art 3 GG, Art 14 GG, § ... 1 BauGB, § 3 BauGB, § 34 BauGB, § 35 BauGB, § 1 BNatSchG, § 8 BNatSchG, § 9 BNatSchG, § 11 BNatSchG, § 47 VwGO, § 418 ZPO, § 3 KomVerf BB, § 1 NatSchG BB, § 3 NatSchG BB, § 4 NatSchG BB, § 7 NatSchG BB, § 4 VwGG BB, § 2 WaldG BB, § 4 WaldG BB, § 8 WaldG BB, § 11 WaldG BB, § 25 WaldG BB, § 28 WaldG BB, § 29 WaldG BB
    Eigenständiger Grünordnungsplan; Satzung; Antragsbefugnis; Eigentümer von Flächen im Plangebiet; Antragsbefugnis; Unanwendbarkeit des § 47 Abs. 2a VwGO; (unbeachtlicher) fehlerhafter Verfahrensvermerk auf der Planurkunde; Unbeachtlichkeitsregelung § 3 Abs. 4 BbgKVerf; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (18)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 20.02.2014 - 11 A 1.11

    Eigenständiger Grünordnungsplan; Satzung; Antragsbefugnis; Eigentümer von Flächen

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 20.02.2014 - 11 A 1.12
    S... vom 4. Oktober 2012 sowie auf die von der Antragsgegnerin zum Parallelverfahren OVG 11 A 1.11 übersandten und zum hiesigen Verfahren beigezogenen Verwaltungsvorgänge Bezug genommen.

    Der Senat hat hierzu in dem im Parallelverfahren OVG 11 A 1.11 ergangenen Urteil vom gleichen Tage ausgeführt:.

    Der Senat schließt sich insoweit den überzeugenden Ausführungen des Verwaltungsgerichts Potsdam in dem von der Antragsgegnerin angeführten Urteil vom 4. September 2000 (4 K 2459/98, EA S. 6 f.) an, das in dem von einem der Antragsteller des Parallelverfahrens OVG 11 A 1.11 gegen den Landkreis als zuständige untere Bauaufsichtsbehörde geführten Verfahren ergangen ist.

    Der in diesem Bereich fehlende straßenmäßige Ausbau und die Nutzung des Weges für Fußgänger und Radfahrer lassen diesen nicht als Trennung zwischen den Flächen der Antragstellerin und den westlich angrenzenden Waldflächen erscheinen, sondern bekräftigen vielmehr den Eindruck eines einheitlichen, die Flächen auf beiden Seiten umfassenden Waldgebietes (vgl. Foto auf S. 6 des Gutachtens, ähnlich Foto Bl. 148 GA 11 A 1.11).

    Die der Antragsgegnerin bekannten Bauvorbescheidsanfragen eines der Antragsteller des Parallelverfahrens OVG 11 A 1.11 (vom Juni 1996) und der Antragstellerin (vom Juli 2001) waren bereits vor Erlass des Grünordnungsplans erfolglos geblieben und mit den ihr weiter bekannt gewordenen - danach noch nicht näher konkretisierten - Plänen der Antragstellerin, auf ihren Flächen einen Kindergarten zu errichten, hat sich die Antragsgegnerin im Rahmen der konkret auf diese Flurstücke bezogenen Abwägung der privaten und öffentlichen Interessen (Bl. 506 ff. des Verwaltungsvorgangs, dort S. 53, 55 sowie 57, 59) ausführlich befasst.

  • BVerwG, 15.09.2005 - 4 BN 37.05

    Erforderlichkeit einer Ortsbesichtigung bei der Frage der Zugehörigkeit eines

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 20.02.2014 - 11 A 1.12
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (z.B. Beschluss v. 15. September 2005 - 4 BN 37.05 - zit. nach juris Rn 2; Beschluss v. 17. Januar 2005 - 4 B 3.05 -, zit. nach juris Rn 7; Beschluss v. 18. Juni 1997 - 4 B 238.96 -, zit. nach juris Rn 4) ist für das Bestehen eines Bebauungszusammenhangs im Sinne des § 34 BauGB maßgeblich, inwieweit die aufeinanderfolgende Bebauung trotz etwa vorhandener Baulücken nach der Verkehrsauffassung den Eindruck der Geschlossenheit und Zusammengehörigkeit vermittelt und die zur Bebauung vorgesehene Fläche (noch) diesem Zusammenhang angehört.

    Die Frage der Zugehörigkeit der in Rede stehenden Flächen zum Innen- oder Außenbereich konnte im konkreten Fall auch ohne eine - von keinem der Beteiligten beantragte - Einnahme des Augenscheins beurteilt werden, denn die bei den Akten befindlichen Lagepläne, Fotos, Luftbilder und Ortsbeschreibungen geben dem Senat einen hinreichenden, eine diesbezügliche Überzeugungsbildung erlaubenden Eindruck der Situation (vgl. BVerwG, Beschluss vom 15. September 2005 - 4 BN 37/05 -, zit. nach juris Rn 4; BayVGH, Beschluss v. 19. August 2008 - 14 ZB 09.319 -, zit. nach juris Rn 12).

  • BVerwG, 30.03.1998 - 4 BN 2.98

    Bauplanungsrecht - Berücksichtigung wirtschaftlicher und sozialer Folgeprobleme

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 20.02.2014 - 11 A 1.12
    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Abwägung - und damit auch für die dieser zu Grunde zu legenden Verhältnisse - ist der Zeitpunkt der Beschlussfassung über den Plan (i.d.S. zu Bebauungsplänen BVerwG, Beschluss v. 30. März 1998 - 4 BN 2.98 -, NVwZ-RR 1998, 711; Söfker, in: E/Z/B/K, BauGB, § 1 Rn 185); etwaige nachträglich eintretende wesentliche Veränderungen machen nicht den ursprünglichen Plan rechtswidrig, sondern begründen ggf. eine Fortschreibungspflicht gem. § 9 Abs. 4 BNatSchG (vgl. dazu Heugel, in: GK-BNatSchG, § 9 Rn 20 ff.).
  • BVerwG, 18.06.1997 - 4 B 238.96

    Bauplanungsrecht - Waldrandgrundstück als Bestandteil eines im Zusammenhang

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 20.02.2014 - 11 A 1.12
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (z.B. Beschluss v. 15. September 2005 - 4 BN 37.05 - zit. nach juris Rn 2; Beschluss v. 17. Januar 2005 - 4 B 3.05 -, zit. nach juris Rn 7; Beschluss v. 18. Juni 1997 - 4 B 238.96 -, zit. nach juris Rn 4) ist für das Bestehen eines Bebauungszusammenhangs im Sinne des § 34 BauGB maßgeblich, inwieweit die aufeinanderfolgende Bebauung trotz etwa vorhandener Baulücken nach der Verkehrsauffassung den Eindruck der Geschlossenheit und Zusammengehörigkeit vermittelt und die zur Bebauung vorgesehene Fläche (noch) diesem Zusammenhang angehört.
  • BVerwG, 17.01.2005 - 4 B 3.05

    Nichtzulassungsbeschwerde einer Revision gestützt auf die grundsätzliche

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 20.02.2014 - 11 A 1.12
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (z.B. Beschluss v. 15. September 2005 - 4 BN 37.05 - zit. nach juris Rn 2; Beschluss v. 17. Januar 2005 - 4 B 3.05 -, zit. nach juris Rn 7; Beschluss v. 18. Juni 1997 - 4 B 238.96 -, zit. nach juris Rn 4) ist für das Bestehen eines Bebauungszusammenhangs im Sinne des § 34 BauGB maßgeblich, inwieweit die aufeinanderfolgende Bebauung trotz etwa vorhandener Baulücken nach der Verkehrsauffassung den Eindruck der Geschlossenheit und Zusammengehörigkeit vermittelt und die zur Bebauung vorgesehene Fläche (noch) diesem Zusammenhang angehört.
  • VGH Bayern, 19.08.2009 - 14 ZB 09.319

    Keine ernstlichen Zweifel

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 20.02.2014 - 11 A 1.12
    Die Frage der Zugehörigkeit der in Rede stehenden Flächen zum Innen- oder Außenbereich konnte im konkreten Fall auch ohne eine - von keinem der Beteiligten beantragte - Einnahme des Augenscheins beurteilt werden, denn die bei den Akten befindlichen Lagepläne, Fotos, Luftbilder und Ortsbeschreibungen geben dem Senat einen hinreichenden, eine diesbezügliche Überzeugungsbildung erlaubenden Eindruck der Situation (vgl. BVerwG, Beschluss vom 15. September 2005 - 4 BN 37/05 -, zit. nach juris Rn 4; BayVGH, Beschluss v. 19. August 2008 - 14 ZB 09.319 -, zit. nach juris Rn 12).
  • BVerwG, 24.11.2010 - 4 BN 40.10

    Verletzung des Abwägungsgebots

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 20.02.2014 - 11 A 1.12
    Es ist in Anlehnung an die hierzu im Bauplanungsrecht entwickelten und auf die Abwägung eines eigenständigen Grünordnungsplans übertragbaren Grundsätze verletzt, wenn eine sachgerechte Abwägung überhaupt nicht stattgefunden hat, wenn in die Abwägung an Belangen nicht eingestellt wird, was nach Lage der Dinge in sie eingestellt werden muss, oder wenn der Ausgleich zwischen den von der Planung berührten Belangen in einer Weise vorgenommen wird, der zur objektiven Gewichtigkeit einzelner Belange außer Verhältnis steht (BVerwG, Beschluss v. 24. November 2010 - 4 BN 40.10 -, zit. nach juris Rn 5; Urteil v. 12. Dezember 1969 - 4 C 105.66 -, zit. nach juris Rn 29).
  • OVG Brandenburg, 18.08.1998 - 4 A 176/96

    Entschließungsermessen bei der Anordnung einer Waldsperrung

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 20.02.2014 - 11 A 1.12
    (OVG Brandenburg, Urt. v. 18. August 1998 - 4 A 176/96 -, zit. nach juris Rn 3; vgl. auch Endres, a.a.O. Rn 41) - auf, weshalb auch die durchgeführten Fällarbeiten und Auslichtungen des Unterwuchses nicht als gerade hierauf bezogene Pflegemaßnahmen angesehen werden können.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 17.12.2010 - 2 A 1.09

    Normenkontrolle gegen Bebauungsplan

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 20.02.2014 - 11 A 1.12
    Es trifft zwar zu, dass im Vertrauen auf die bestehende Rechtslage getroffene Dispositionen zur Realisierung konkreter Nutzungsinteressen eines betroffenen Eigentümers, die durch die Planung vollständig entwertet würden, als gesteigerter Belang mit erhöhtem Gewicht in die Abwägung einzustellen sind (OVG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 17. Dezember 2010 - 2 A 1.09 -, juris Rn 40).
  • EuGH, 22.04.2010 - C-82/09

    Rechtsnatur der Genehmigung eines Bebauungsplans; Rechtsfolgen der

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 20.02.2014 - 11 A 1.12
    Soweit die Antragsteller meinen, dass das Plangebiet eine "andere Holzfläche" im Sinne von Art. 3b) der Verordnung 2152/2003 EG v. 17. November 2003 (Verordnung für das Monitoring von Wäldern und Umweltwechselwirkungen in der Gemeinschaft) darstelle, ist schon nicht ersichtlich, inwieweit dies für die Subsumtion unter den hier maßgeblichen, in § 2 BWaldG und § 2 LWaldG geregelten Begriff des Waldes im Sinne des deutschen Waldrechts relevant sein könnte (vgl. EuGH, Urteil v. 22. April 2010 - C 82/09 -, Rn 26).
  • BVerwG, 12.12.1969 - IV C 105.66
  • BVerwG, 07.09.1979 - 4 C 7.77

    Schlussbekanntmachung - Beweismittel - Öffentliche Urkunde - Verfahrensmängel -

  • OVG Brandenburg, 26.11.1998 - 4 A 27/97

    Rechtliche Behandlung der Zustellung einer Ausfertigung; Wald im Sinne des

  • BVerwG, 22.08.2000 - 4 BN 38.00

    Normenkontrollverfahren; Antragsbefugnis; Eigentumsverletzung; Grundeigentum;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 06.07.2001 - 7a D 198/98

    Bauleitplanung: Beachtlicher Planmangel bei fehlerhaftem Vermerk über Offenlegung

  • VGH Baden-Württemberg, 20.12.1993 - 3 S 2356/91

    Fehlende Waldumwandlungserklärung führt zur Nichtigkeit des Bebauungsplans;

  • BVerwG, 24.10.1990 - 4 NB 29.90

    Normenkollision zwischen landesrechtlichen Vorschriften - Bebauungsplan und

  • OVG Berlin-Brandenburg, 22.08.2013 - 11 N 80.10

    Dimos Agiou Nikolaou - Verordnung (EG) Nr. 2152/2003 - Monitoring von Wäldern und

  • VG Freiburg, 26.06.2014 - 4 K 404/14

    Einstufung eines Grundstücks als Wald

    Hinzu kommt, dass dem Kriterium des Kronenschlusses, das gerade aus der Vogelperspektive am besten zu ermitteln ist, zurecht in der Rechtsprechung ein großes Gewicht bei der Frage beigemessen wird, ob bestockte Grundstücke als Wald zu qualifizieren sind (vgl. etwa VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 15.12.1999 - 3 S 3244/98 -, juris; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 20.02.2014 - 11 A 1.12 -, juris, und Beschluss vom 27.07.2007 - 11 S 58.06, 11 M 35.06 -, juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 22.01.1988 - 10 A 1299/87 -, NVwZ 1988, 1048; VG Minden, Urteil vom 09.05.2005 - 11 K 1559/04 -, juris; VG Schleswig-Holstein, Urteil vom 13.10.1999 - 1 A 20/98 -, juris), denn mit dem Kronenschluss entfällt die direkte Sonneneinstrahlung auf den Boden mit der Folge, dass sich das Mikroklima des Ökosystems Wald ausprägt (vgl. www.wikipedia.org, Artikel "Kronenschluss"; Spektrum der Wissenschaft, Lexikon der Geographie, Stichwort "Waldklima" (Quelle: http://www.spektrum.de/lexikon/geographie/waldklima/8788); J-Ph. Schütz, Waldbau I, die Prinzipien der Waldnutzung und der Waldbehandlung, Seite 9 (Quelle: http://www.wm.ethz.ch/docs/document/fm1)).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 20.02.2014 - 11 A 1.11

    Waldrechtliche Ordnungsverfügung; Beseitigung eines Zauns; Waldeigenschaft;

    Die der Antragsgegnerin bekannten Bauvorbescheidsanfragen des Antragstellers zu 3. (vom Juni 1996) und der Antragstellerin des Parallelverfahrens OVG 11 A 1.12 (vom Juli 2001) waren bereits vor Erlass des Grünordnungsplans erfolglos geblieben und mit den ihr weiter bekannt gewordenen - danach noch nicht näher konkretisierten - Plänen der Antragstellerin dieses Parallelverfahrens, auf ihren Flächen einen Kindergarten zu errichten, hat sich die Antragsgegnerin im Rahmen der konkret auf deren Flurstücke bezogenen Abwägung der privaten und öffentlichen Interessen (Bl. 506 ff. des Verwaltungsvorgangs, dort S. 53, 55 sowie 57, 59) ausführlich befasst.
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